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Dragon

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4

Sunday, December 12th 2004, 3:12am

@Dagoberto

:DNa dann leg mal los. Man da gibts super Wohnungen
http://www.contactchile.cl/de/apartments-santiago-02.php

dagoberto

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3

Friday, December 10th 2004, 2:07pm

an x.

kennst du dich bei anderen ländern auch aus, zb. neuseeland , australien. kanada? :)
grüße, dagoberto:):):)

Xenia

Test Test Test

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2

Friday, December 10th 2004, 10:51am

Moin Moin

Das J-1 erhält man ziemlich einfach ("Au Pair").

Das B-1/B-2 hab ich auch noch (auf unbegrenzte Zeit).

:)

dagoberto

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Friday, December 10th 2004, 1:26am

Auswandern

Da es steuerlich und meiner meinung nach auch politisch, renten- und krankenversicherungsmäßig, ganz zu schweigen beruflich in germanien nicht zum besten steht und die zukunft mich erschaudern lässt eröffne ich diesen thread. zudem haben naturliebhaber außerhalb germanies mehr freude. auch beruflich könnte bei dem ein oder anderen mal ein standortwechsel realität werden.

Als erstes will ich hier mal die VISA erfordernisse posten. beginnen werde ich mit den USA (kein tolles , aber ein begehrtes auswandererland, ich selbst hab im jahr 1999 ein aufwendiges Green Card Auslosungsverfahren ,ohne teure hilfen von einer firma, durchgemacht. Gemessen an der aktuellen situation zum glück ohne erfolg):.





Im Überblick: Nichteinwanderungsvisa für die USA

B-Visum (B-1 oder B-2)

Ermöglicht den Aufenthalt zu Tourismuszwecken (B-2-Visum) oder Geschäftsreisen (B-1-Visum) bis zu sechs Monaten am Stück. Das Visum ist für die wiederholte Einreise während einer Dauer von 10 Jahren gültig. Das Visum wird beim Konsulat beantragt und kostet rund 50,– Euro. Es wird innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann beispielsweise auch über ein Reisebüro per Post beantragt werden. Allerdings kommt eine Ablehnung des Visumsgesuchs gerade bei Ausländern, die erst seit kurzem in Deutschland leben, sehr häufig vor.

Visa Waiver Program (Einreise ohne Visum)

Ermöglicht einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne die vorherige Beantragung eines Visums. Die Staatsbürger folgender Länder benötigen also für einen kurzen touristischen Aufenthalt in den USA nur Ihren Paß: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz und Spanien.
Eine Einreisebewilligung ist dies jedoch grundsätzlich nicht. Jeder Reisende kann an der Grenze durch die Einwanderungsbeamten abgewiesen werden, was in der Regel aber eher selten geschieht.

H1-B-Visum („Standard“-Arbeitsvisum)

Das am häufigsten genutzte Arbeitsvisum. Es kann allerdings nur von Personen beantragt werden, die einen Universitätsabschluss oder vergleichbares Wissen haben. Normalerweise sind keine rein industriellen Berufe zugelassen. Grundsätzlich wird das Visum nur erteilt, wenn ein Arbeitsplatzangebot vorliegt. Der amerikanische Arbeitgeber muss den ersten Schritt machen, indem er das Gesuch in den USA einreicht und Gebühren in Höhe von rund 600 US$ zahlt. Erst wenn das US-Arbeitsministerium zustimmt, kann der Arbeitnehmer beim Konsulat das Visum beantragen. Ein relativ restriktives Quotensystem regelt außerdem die Vergabe dieser Visa, auch wenn die jährlich zu vergebende Quote vor kurzem drastisch angehoben wurde. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 Jahre, grundsätzlich ist jedoch die Umwandlung in eine GreenCard möglich, wenn das Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen dafür erfüllt.

H2-B-Visum

Mit diesem Visum für geringer Qualifizierte können auch Arbeitnehmer in industriellen Berufen bzw. mit niedrigerer Ausbildung in den USA arbeiten. Lediglich landwirtschaftliche Berufe sind ausgenommen. Es gibt allerdings zwei Hürden:
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er keinen amerikanischen Arbeitnehmer finden kann, der die gleichen Fertigkeiten besitzt wie der einzustellende Ausländer.
Das Visum ist zeitlich sehr begrenzt. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 1 bis 3 Jahre, oft sogar nur bis zu 9 Monate.

H-3 Visum

Für dieses Visum qualifizieren sich Sozialpädagogen und Personen aus dem Politik- und Geschäftsbereich, die an einem Ausbildungsprogramm in den USA teilnehmen wollen. Aufenthaltsdauer maximal 18 bis 24 Monate. Normalerweise wird dieses Visum über eine Austauschorganisation beantragt.

L-1-Visum (Versetzung durch die Firma)

Manager und andere wichtige Mitarbeiter einer international tätigen Firma können sich mit diesem Visum in die USA versetzen lassen. Denkbar ist dieses Visum auch für Einzelunternehmen oder kleine Firmen, die eine Zweigstelle in den USA eröffnen möchten. Der zu versetzende Mitarbeiter muss in jedem Fall eine leitende Funktion einnehmen. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 7 Jahre. Unter Umständen ist allerdings später eine Unwandlung in eine GreenCard denkbar.

E-1-Visum

Firmen, die beträchtlichen Handel mit den USA unterhalten, können Mitarbeiter mit diesem Visum in die USA entsenden. Ein selbständiger Geschäftsmann/-frau kann sich genauso dafür qualifizieren wie ein Angestellter der Firma. Wichtig ist, dass eine Grossteil des Handels dieser Firma mit den Vereinigten Staaten abgewickelt wird. Auch das neue Büro oder die existierende Zweigstelle in den USA muss mehr als 50 % Ihres Umsatzes mit dem Herkunftsland des Antragstellers abwickeln.
Interessant: Der Aufenthaltsstatus ist praktisch unbegrenzt verlängerbar.

E-2-Visum (Visum durch Investition/Geschäftsgründung)

Dieses Visum steht Firmen oder Einzelpersonen zur Verfügung, die beträchtliches Kapital in ein US-Unternehmen investieren und damit die amerikanische Wirtschaft fördern. Als Faustregel kann man eine Mindestinvestition (je nach Art der Betriebes) von etwa 50.000 US$ voraussetzen. Es kann sich dabei um den Kauf einer bestehenden Firma oder den Aufbau einer neuen Unternehmung handeln. Auch Angestellte erhalten unter Umständen ein Visum. Die US-Firma muss profitabel arbeiten können und damit die amerikanische Wirtschaft fördern. Es sollten also Arbeitsplätze geschaffen und ein Gewinn erwirtschaftet werden.
Interessant: Der Aufenthaltsstatus ist praktisch unbegrenzt verlängerbar, solange die amerikanische Firma unter Führung des Visumsinhabers besteht.

O-1-Visum (für außergewöhnliche Persönlichkeiten)

Dieses Visum ist nur von Personen mit „außergewöhnlichen Fähigkeiten“ zu beantragen. Normalerweise sind dies Preisträger und Inhaber internationaler Auszeichnungen. Das Visum kann unbegrenzt verlängert werden.

P-Visum (für anerkannte Sportler und Künstler)

International anerkannte Sportler, Künstler und Entertainer können mit diesem Visum in den USA arbeiten. Die anfängliche Aufenthaltsdauer beträgt ein Jahr und kann verlängert werden. Unter Umständen kann auch für begleitendes Fachpersonal (bei Tourneen etc.) ein Visum beantragt werden.

R-1-Visum (für Mitarbeiter in Relgionsgemeinschaften)

Dieses Visum ermöglicht Mitarbeitern von Kirchen und Glaubensgemeinschaften den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in den USA. Dabei ist die Definition „Glaubensgemeinschaft“ relativ großzügig auszulegen, so dass die Beantragung dieses Visum für recht viele Personen in Frage kommt. Die „Glaubensgemeinschaft“ muss lediglich in den USA zugelassen sein. Mögliche Tätigkeiten in den USA sind beispielsweise: Religionslehrer, Mitarbeiter geistlicher Krankenhäuser, Kantor, Missionar, geistlicher Übersetzer etc.. Eine vorherige religiöse Tätigkeit im Heimatland ist nicht notwendig, allerdings müssen Sie seit mindestens 2 Jahren „Mitglied“ der Religionsgemeinschaft sein.

F-1-Visum (Studentenvisum)

Das Standard-Visum für alle Schüler und Studenten. Das Visum ist für die gesamte Dauer des Studien-Aufenthalts gültig. Die Arbeitsaufnahme ist in begrenztem Rahmen (normalerweise nur auf dem Campus) gestattet. Das Visum wird erst ausgestellt, wenn der Antragsteller von einer amerikanischen Schule oder Universität angenommen wurde.

J-1-Visum ( für Praktika und Austauschprogramme)

Dieses Visum für Praktika und Forschungsaufenthalte wird für Schüleraustausch und Au-Pair-Programme genutzt. Allerdings ist es auch für andere Austauschprogramme, z. B. auf Forschungs- oder Universitätsebene geeignet. Eine amerikanische Austausch-Organisation muss den Austausch sponsern und beantragen. In Deutschland bieten diverse Organisationen Hilfestellung dazu an. Eine eigenmächtige Beantragung dieses Visums ist nicht möglich.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Möglichkeiten über eine sehr qualifizierte Arbeitsstelle, über Familienzusammenführung oder Heirat eines US-Bürgers, eine GreenCard für die USA zu bekommen.

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Interessenten einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung ist unabhängig hiervon auch die Teilnahme an der GreenCard-Lotterie (Auslosungsverfahren) zu empfehlen .
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grüße, dagoberto:):):)

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