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Karlheinz

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Tuesday, December 28th 2010, 5:48pm

leider komme ich erst heute wieder dazu, zu schreiben.



erst einmal vielen dank für eure antworten.



@perfect trader

unabhängig davon, ob man hier nun wirklich eine mögliche manipulation erkennen will oder vielleicht doch nur eine sehr skeptische natur ist (ich), finde ich es, sagen wir mal, doch etwas "merkwürdig" wenn man sich als stillhalter lediglich auf die profane mitteilung seines brokers verlassen muss, das man in einer "internen auslosung" bestimmt wurde, ohne eine irgendwie geartete kontrollmöglichkeit zu haben.



was die sache aus meiner sicht ja auch noch etwas merkwürdiger gestaltet, ist die tatsache, dass es von 6 kontrakten ja erst 5 und dann nocheinmal 1 gewesen sein sollen. aus meiner (ich gebe zu, wahrscheinlich nicht ganz objektiven) sicht ein doch recht merkwürdiger zufall, oder?



ich werde die tage mal bei meinem broker nach einer erklärung nachfragen und euch über das ergebnis berichten.

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Dobi (29.12.2010)

Roti

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Monday, December 20th 2010, 10:23pm

Auslosung von Optionen bei Ausübung

Weiterhin spricht auch das angebene Procedere bzgl. des Ablaufs bei Ausübungen bei meinem Broker eine andere Sprache. Sinngemäß ist dort angegeben, dass die Eurex im Fall der Ausübung die Anforderungen an meinen Broker schickt, dieser dann wiederum in einer internen Auslosung ermittelt, welcher Stillhalter betroffen ist und die Aktien dann ausbucht. Alleine die Tatsache, dass es zur Auslosung kommt, spricht m.E. gegen deine oben zitierte Aussage, dass grundsätzlich alle Optionen, die im Geld sind, zu beliefern sind. Denn wenn grundsätzlich alle zu liefern sind, bräuchte man ja nicht auslosen, oder?


Hallo,

habe selber 2008/2009 an der Eurex Stillhalter gedeckt Positionen eingegangen um mit Aktien im Depot neben der Dividende auch Optionsprämien einzunehmen. Mein damaliger Broker war CortalConsors welchen ich heute nicht mehr habe (Flatrateorderpreis bei Eurex-Optionen wurde seitens CortalConsors wieder aufgegeben) sondern IB/Lynx. Grundsätzlich muss für alle Optionen im Geld am Verfallstag mit einer Ausübung für mich als Stillhalter der mit seinem Aktienbestand dafür einsteht gerechnet werden.
Jedoch kam es bei mir nach der Auslosung immer nur zu Teilausübungen bzw. -ausbuchungen und nie zu einem kompletten Abruf oder Verzicht seitens der Call-Inhaber bzw. durch das Auslosungsverfahren. Mir wurde erklärt das dies in der interen Auslosung eben so rausgekommen ist und ich hatte keinerlei Gründe dies in Zweifel zu ziehen.

Sparkasse Kölnwrote:
Auslosung bei Zuteilung von Optionsausübungen

Die Sparkasse/Landesbank wird die auf sie nach einem Zufallsprinzip entfallenden Zuteilungen von Optionsausübungen durch eine interne neutrale Auslosung auf ihre Stillhalter-Kunden verteilen.

Quelle: Geschäftsbedingungen Sparkasse Köln

Viel Erfolg.
Beste Grüße

Roti :)

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Perfect Trader (20.12.2010)

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Sunday, December 19th 2010, 5:13pm

Bitte um weitere Stellungnahmen zur Problematik

Ich freue mich über Karlheinz nochmalige ausführliche Dargelegung, wobei ich das Szenario aber schon verstanden hatte. Wenn ich Calls geschrieben hatte, die noch im Geld waren, bin ich bisher immer ausgeübt worden, wobei ich nebenbei mal anmerke, daß Aktie + Short Call = synthetischer Short Put ist und das Geschäft so aus spekulativer Absicht lange nicht so raffiniert ist, wie die meisten glauben, da es ohne Blocken der Aktien nur unter Einstellung der Margin genauso ganz ohne die Aktien abgewickelt werden kann. Einfache Schreiber-Strategien für gedeckte Short Calls sollten eigentlich mehr Verwendung finden, um bei größeren Transaktionen als eine Art "Ersatz" für Limit-Orders genutzt zu werden, wo man so lange Optionen schreibt, bis man endlich mal ausgeübt wird für das eigentlich auch gewünschte Geschäft im Underlying, sowohl zum Einstieg (Short Put) als auch zum Ausstieg (Short Call) und dabei seinen Ertrag aus dem Geschäft mit dem Underlying um die eingenommenen Prämien verbessert.

Mir ist immer noch nicht klar, welchen ökonomischen Sinn es machen sollte, eine Option, die soweit im Geld ist, daß sie nach Ausübungs-Kosten auch noch einen Gewinn erzielen wird, nicht auszuüben, denn sie kann ja sofort risikolos zum gleichen Kurs verkauft werden, da die Lieferung des unmittelbaren Verkaufes zum Fälligkeits-Termin mit den Stücken aus der Ausübung bedient werden kann.

Selbst wenn der eigene Broker die Ausübung nicht sehr zeitnah anzeigen sollte, weil er von einer erst im Nachträglichen erkennbaren sicheren Gewinn-Spanne auf Grund einer späteren Kurs-Bewegung einen Vorteil bekommen sollte, wird für den Kunden der status-quo zum Fälligkeits-Zeitpunkt realisiert, für dessen Nicht-Ausübung es bei jeder nicht nur minimalen Im-Geld-Werthaltigkeit der Option bereits zum Fälligkeits-Zeitpunkt keinen ökonomischen Sinn gibt.

Ich würde mich über weitere Stellungnahmen anderer Options-erfahrener Board-Teilnehmer freuen, da ich das Problem nicht in der kritischen und manipulations-ähnlichen Ausgestaltung annehme wie der Thread-Starter, damit aber vielleicht wegen mangelnden eigenen Verständnisses auch falsch liegen könnte. Da ich sonst schon ziemlich paranoid auf allerlei Beschiß-Möglichkeiten achte und mir auch Feinheiten nicht allzu oft entgehen, bin ich jetzt etwas verunsichert, weil ich, wenn es da wirklich ein faustdickes Problem geben würde, diesmal voll die ahnungslose Oma abgeben würde, wobei ich ein ganz schlechtes Gefühl habe.

Nebenbei bemerkt schafft es nur sehr selten jemand, mich mit fachlichen Aspekten zu verunsichern und dann auch gleich mit dem ersten Post. Wenn das also wirklich ein substantielles Betrugs-Potential geben sollte, hätte ich seit langem mal wieder einen fundamentalen Fakt in einem Forum dazugelernt, worüber ich mich sehr freuen würde.
Wer nichts weiß, muß alles glauben.

Karlheinz

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Sunday, December 19th 2010, 2:20pm

Hallo Perfect Trader,

danke für deine sehr ausführliche Antwort, wobei ich auf Grund deiner Antwort schon davon ausgehe, dass ich mich wahrscheinlich doch nicht ganz klar ausgedrückt habe.

Du schreibst: "Im Prinzip sind immer ALLE Optionen zu beliefern die zum Fälligkeits-Termin im Geld sind, da niemand etwas zu verschenken hat.."

Da habe ich etwas andere Erfahrungen und auch Verständnis von der ganzen Sache (aber vielleicht ist dies ja auch falsch und ich würde mich freuen, wenn Du mich dann korrigierst). Die meisten (Aktien)Calls, die ich bisher gekauft habe, hatte ich zum Zweck der Spekulation gekauft, meist dann auch wieder glattgestellt (oder in ganz seltenen Fällen auch verfallen lassen). An dem tatsächlichen Erwerb des Underlyings war ich meist gar nicht interessiert (zumal dies ja auch wegen der anfallenden Gebühren für die Ausübung, zumindest als Privater, sich doch meist nicht lohnt). Laut der mir bekannten Literatur und Gesprächen mit anderen Tradern und Bankern soll die Spekulation ohne Erwerbsabsicht der Aktie auch tatsächlich den grösseren Anteil ausmachen (zumindest beim einfachen Long Call).

Weiterhin spricht auch das angebene Procedere bzgl. des Ablaufs bei Ausübungen bei meinem Broker eine andere Sprache. Sinngemäß ist dort angegeben, dass die Eurex im Fall der Ausübung die Anforderungen an meinen Broker schickt, dieser dann wiederum in einer internen Auslosung ermittelt, welcher Stillhalter betroffen ist und die Aktien dann ausbucht. Alleine die Tatsache, dass es zur Auslosung kommt, spricht m.E. gegen deine oben zitierte Aussage, dass grundsätzlich alle Optionen, die im Geld sind, zu beliefern sind. Denn wenn grundsätzlich alle zu liefern sind, bräuchte man ja nicht auslosen, oder?

Und da setzt dann meine ursprüngliche Frage an. Was gibt mir denn die Gewissheit, dass mein Broker nicht einfach hingeht und jedem, der bei ihm seinen Bestand geschrieben hat und die zur Fälligkeit im Geld sind, mittelt, dass gerade er in dieser "internen Auslosung" ausgelost wurde und die Aktien dann im eigenen Namen veräussert? Wäre doch eigentlich ein leichtes, oder?

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Saturday, December 18th 2010, 10:19pm

@ Karlheinz

Sicher wird man irgendwo auch die Ticket-Nummer des Vorganges finden, aber grundsätzlich scheinen mir die Vermutungen sehr weit her geholt.

Im Prinzip sind immer ALLE Optionen zu beliefern die zum Fälligkeits-Termin im Geld sind, da niemand etwas zu verschenken hat. Einen größeren "heimlichen Pool" von verschenkten Optionen sollte es in aller Regel nicht geben, da Optionen im Geld von den meisten Instituten für ihre Kunden automatisch eingezogen werden und das auch Börsen-Usus an den meisten Börsen ist. Nur aus Vereinfachungs-Gründen werden bestimmte Optionen, die nur wenige Cents im Geld sind, meist nicht automatisch bezahlt, wenn es der Kunde nicht ausdrücklich verlangt, da dort die Abwicklung der Lieferung zusammen mit allen Kosten unter dem Strich wenig Nutzen ergibt.

Auf Märkten, bei denen nicht physisch verschiedene Assets geliefert werden können, wie z. B. auf Renten- oder Commodity-Märkten, bei denen die verpflichtete Seite ihr Wahlrecht mit einer Anzeige des von ihr gewählten lieferbaren Assets einseitig festlegt, passiert also durch eine Liefer-Verpflichtung nichts anderes als eine Festschreibung des status-quo zum Fälligkeits-Zeitpunkt.

Liegen Fälligkeits- und Liefer-Termin nahe beieinander sollten da auch kaum größere Probleme mit nachträglichen Preis-Schwankungen entstehen, wie man sie auf Märkten mit langen Lieferzeiträumen (wie auf diversen Commodity-Märkten mit Lieferzeiträumen bis zu teils mehreren Wochen) finden kann.

Ganz genau müßte man trennen zwischen der Realisierung des status-quo zum Fälligkeits-Zeitpunkt und einem nachträglichen, aber rein theoretisch konstruierten Opportunitäts-Schaden, weil man, wenn man nicht ausgeübt worden wäre, über das Asset bzw. die bei dessen Verkauf möglicherweise noch entstehenden Gewinne hätte verfügen können. Das sind aber zwei Dinge, das eine ist die bereits festgeschriebene Vergangenheit und das andere eine Zukunft, die es gar nicht mehr gibt, da das Asset wegen einer Preis-Konstellation am Fälligkeits-Termin physisch zu liefern ist und genau für diesen Fall bereits seit dem Schreiben der Option geblockt war.

Wenn sich der Broker nun systematisch in diese zeitliche und preisliche Spanne zwischen Fälligkeit und Lieferung einklinken würde, führte er streng genommen ein Eigengeschäft aus, da der betroffene Kunde bei einer physischen Auslieferung seiner Stücke keinen preislichen Erlös versprochen bekam, der dann von späteren Preis-Schwankungen abhängig sein könnte, sondern zu einer vollständigen Ausbuchung einer bestimmten Anzahl von Stücken verpflichtet war.

Gut sieht man das bei einem bilanzierenden Markt-Teilnehmer, der die geblockten Stücke von Anfang an einerseits unter den Aktiva als seinen Besitz verbucht, aber gleichzeitig unter den Passiva als Eventual-Verbindlichkeit. Bei Auflösung der Position auf die eine oder andere Weise findet keine Cash-wirksame Transaktion statt, sondern die Bewertung erfolgt nur mittelbar stichtags-bezogen zugunsten des Gewinns (wenn das auch manche Finanzämter anders hinbiegen wollen bzw. die Eventual-Verbindichkeit steuerlich nicht als vollwertige Verbindlichkeit anerkennen wollen, was bei Geschaftjahres-übergreifenden Transaktionen zu einer existentiellen steuerlichen Bedrohung wird). Dort wird die Eventual-Verbindlichkeit im Moment der Auslosung zu einer eindeutigen Verbindlichkeit, sonst passiert erstmal nichts weiter, bis dann wirklich geliefert wird, wo beides gegeneinander ausgebucht wird.

Ich sehe den genauen Punkt der Manipulations-Möglichkeit (bis auf eigentlich fällige Optionen, die so eng am Geld lagen und darum nach dem konkreten Reglement nicht ausgeübt worden wären und durch den Broker für nachträgliches Ausnutzen einer dann doch günstigen Preis-Bewegung doch noch als fällig erklärt wurden) jetzt nicht und wenn ich das richtige Szenario noch nicht erkannt habe, würde ich mich freuen, wenn es denn erklärt würde.
Wer nichts weiß, muß alles glauben.

Karlheinz

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Saturday, December 18th 2010, 8:24pm

Gibt es eine Kontrollmöglichkeit für Auslosungen der Eurex?

Ein freundliches Hallo in die Runde!



Gleich zu meiner ersten Frage hier im Forum:



Ich habe einen gedeckten Call auf Aktien an der Eurex geschrieben. Dieser war zum Laufzeitende am Freitag im Geld. Heute sehe ich, dass ich ausgeübt wurde (von 6 Optionen erst 5 und dann noch 1), was ich auch schon vermutet hatte. Die Aktien werden wahrscheinlich dann am Montag ausgebucht.

Nun die eigentliche Frage:
Gibt es für mich als Stillhalter irgendeine Möglichkeit der Kontrolle (Auslosungsnummer der Eurex oder ähnliches), ob mich die Auslosung meines Brokers tatsächlich über die Eurex erreicht hat und nicht mein Broker selbst die Ausübung/Auslosung vorschiebt, die Aktien übernimmt und selbst im eigenen Namen dann veräussert (Kasse macht)?



Es geht mir nicht darum, ein korrektes Geschäft nachträglich zu verhindern, sondern nur um die Kontrollmöglichkeit, ob auch alles einwandfrei läuft, so dass ich es nachvollziehen kann.


Vorab vielen Dank