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enuxx

Trader

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12

Yesterday, 5:22pm

10€ Aktien Flatfee

Wie funktioniert die Flatfee Gebührenstruktur?
Die 10€ Flatfee betrifft Ihre Aktientrades bis zu einem Handelsvolumen von 100.000€.

Was passiert, wenn ich mehr als 100.000€ traden möchte?
Wenn Ihr Handelsvolumen 100.000€ überschreitet, wird eine zusätzliche Kommission von 0,05% auf den Handelsanteil berechnet, der über 100,000€ liegt.

Welche Aktien kann ich per Flatfee handeln?
Die Flatfee ist gültig für alle Aktien aus folgenden Ländern: Deutschland, Belgien, Irland, Finnland, Frankreich, Niederlande, Portugal und Spanien.

Wann werden die Gebühren meinen Konto belastet?
Bei Eröffnung der Position belasten wir Ihnen 10€ pro Aktientrade. Wenn Ihr Handelsvolumen 100.000€ überschreitet, wird die zusätzlich anfallende Kommission Ihrem Handelskonto spätestens am darauffolgenden Werktag belastet.

http://www.igmarkets.de/cfd/shares-flat-rate.html

P.s.: Gilt sogar für CFD per DMA (Direct Market Access). Bei diesen Konditionen müssen sich einige "echte" Broker für den deutschen Markt warm anziehen.

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pips (05.02.2012)

systemtrader

Unregistered

11

Thursday, October 6th 2011, 3:29pm

Die Probleme scheinen sich zu bestätigen bzw nicht ganz aus der Luft geholt zu sein.

http://st-trader.de/phpBB3/viewtopic.php?p=3142#p3142

LG ST

hans-dieter

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10

Tuesday, October 4th 2011, 3:11pm

da ich selbst nach Erfahrungsberichten hinsichtlich IG Markets gesucht habe möchte ich diesen nicht vorenthalten>

===> http://st-trader.de/phpBB3/viewtopic.php…92&p=3121#p3121

beste Grüße

Hans Dieter

MrJOKER

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9

Wednesday, March 24th 2010, 7:33pm

hi.

Befindet sich der Kontenserver von IG auch in England?

tnx.

Roti

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8

Thursday, February 4th 2010, 4:08pm

Leerverkäufe Aktien in Deutschland; Änderung für CortalConsors Kunden

Die Meldung, daß ab 01. Feb 2010 das Verbot durch die BaFin nicht verlängt wird habe ich Ende der Woche auch gelesen.

Mich wunderte es nur, da ich (momentan noch eTrade DE Kunde) in dieser Hinsicht bisher keinerlei Probleme hatte.
Dazu kommt, daß unter den momentan nicht möglichen bei IG sich 4 meiner Lieblingsaktien, die ich sehr häufig handele, befinden.


Hallo,

damit wären über IG Markets wieder mehr Werte zum Shorten seit 1.2.10 freigegeben, bei den Dax-Werten die vormals im MDax waren und nachgerückt sind (bspw. Beiersdorf) scheint IG noch keine Lösung der Beleihung/Hinterlegung auf deren Seite gefunden zu haben - e trade oder Sino haben das wohl anders und verlangen dafür extra eine Leihgebühr Overnight was z. B. Interactive Brokers so nicht macht - und dies ist ja gerade der Unterschied wie das von Broker zu Broker bzw. Anbieter zu Anbieter gelöst wird; hier unbedingt vorab je Broker/Bank/Market-Maker erkundigen und dann abwägen was am besten geeignet ist ;)

Aber auch bei CortalConsors gibt es dieser Tage wieder Änderungen bzw. für alle die direkt Aktien leerverkaufen, den dies unterliegt in Deutschland der Abgeltungssteuer:

Heavy Trader profitieren von Gesetzesänderung bei Leerverkäufen

Dank einer Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Übernacht-Leerverkäufen erhöht sich deren Attraktivität für Heavy Trader deutlich. Überarbeitet wurde die Behandlung der Abgeltungsteuer, die sich bisher liquiditätsmindernd auswirkte. Cortal Consors hat alle Systeme bereits so angepasst, dass den Kunden die größtmögliche Liquidität zur Verfügung steht.

Beim Leerverkauf oder Short-Selling verkauft der Trader Aktien, die er nicht besitzt, in der Annahme sie später zu einem günstigeren Preis zurück zu kaufen. Geht die Rechnung auf, ist die Differenz zwischen höherem Verkaufspreis und niedrigerem Rückkaufspreis der Gewinn der Transaktion. So ist es möglich, von fallenden Notierungen zu profitieren, ohne Derivate wie Optionsscheine einsetzen zu müssen.

Liegen zwischen Verkauf und Eindeckungskauf mehrere Tage, so kann der potenzielle Gewinn zum Verkaufszeitpunkt nicht berechnet werden, da der Rückkaufpreis ja noch nicht bekannt ist. Deshalb wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer eine Ersatzbemessungsgrundlage festgelegt. Das Finanzamt betrachtete 30 Prozent des Veräußerungserlöses als Gewinn und berechnete auf diesen Teil die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent, die von der Bank einbehalten und abgeführt wurde. Lag der tatsächliche Gewinn nach dem Eindeckungskauf unter diesen 30 Prozent, so hatte der Trader zu viel Abgeltungsteuer bezahlt. Das Problem bestand nun darin, dass er diese zuviel bezahlte Steuer erst im Folgejahr im Rahmen seiner jährlichen Steuererklärung zurückfordern konnte - und so die ihm während des Jahres zur Verfügung stehende Liquidität gemindert wurde.

Die nun beschlossene Gesetzesänderung löst dieses Problem und die Ungleichbehandlung von Long- und Short-Geschäften. Genau wie bei anderen Wertpapiergeschäften auch, können Gewinne und Verluste aus Leerverkäufen jetzt ebenfalls bereits unterjährig von der Bank miteinander verrechnet werden.

Cortal Consors startet deshalb ab sofort die so genannte Berichtigung der Ersatzbemessungsgrundlage, also die genaue Steuerberechnung, unmittelbar nach dem Eindeckungskauf. Ergibt diese Berechnung, dass der Ansatz der Ersatzbemessungsgrundlage zu einer zu hohen Abgeltungsteuerzahlung geführt hat, wird die zuviel gezahlte Steuer dem Kunden bereits nach dem Eindeckungskauf wieder auf seinem Konto gutgeschrieben. Die so gewonnene Liquidität kann anschließend für neue Transaktionen genutzt werden.

Als besonderen Service berechnet Cortal Consors auch rückwirkend alle Transaktionen aus 2009 auf Grundlage der Neuregelung, so dass eventuell zu viel gezahlte Steuer direkt erstattet wird und Kunden die Rückerstattung nicht mehr über die Steuererklärung beantragen müssen.

Folgende Beispielrechnung verdeutlicht die Änderung - aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer nicht berücksichtigt:

Ein Leerverkauf führt zu einem Erlös von 10.000 Euro. Auf den fiktiven Gewinn von 3.000 Euro (30 Prozent von 10.000 Euro) werden 25 Prozent - also 750 Euro - Abgeltungsteuer abgeführt. Für den Eindeckungskauf einige Tage später werden 9.000 Euro bezahlt. Der tatsächlich zu versteuernde Gewinn beträgt also 1.000 Euro, die Abgeltungsteuer entsprechend 250 Euro. Nach dem Eindeckungskauf erhält der Cortal Consors-Kunde eine Steuerrückerstattung von 500 Euro. Nach alter Gesetzeslage wären diese 500 Euro erst deutlich später, nämlich bei der jährlichen Steuererklärung erstattet worden.

Erfahren Sie mehr über Heavy Trader profitieren von Gesetzesänderung bei Leerverkäufen - Meldungen & Aktionen von Online Broker vom 02.02.2010 by www.broker-test.de


Quelle: http://www.broker-test.de/online-broker/…-leerverkaeufen
Beste Grüße

Roti :)

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Centu (05.02.2010), Dobi (24.03.2010), Perfect Trader (05.02.2010), Purri (04.02.2010)

Centu

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Sunday, January 31st 2010, 8:40pm

Hallo,

ich muß gestehen, daß ich mich mit dem Prozedere was hinter dem Leerverkauf steht nur oberflächlich beschäftigt habe.
Das es generell eingeschränkt bzw. verboten ist, war mir nicht bewußt.
Die Meldung, daß ab 01. Feb 2010 das Verbot durch die BaFin nicht verlängt wird habe ich Ende der Woche auch gelesen.

Mich wunderte es nur, da ich (momentan noch eTrade DE Kunde) in dieser Hinsicht bisher keinerlei Probleme hatte.
Dazu kommt, daß unter den momentan nicht möglichen bei IG sich 4 meiner Lieblingsaktien, die ich sehr häufig handele, befinden.
Ist natürlich eine sehr subjetive Betrachtung, aber wie im Post erwähnt, sollte es nur als Hinweis dienen. ^^
Trotzdem vielen Dank für die geposteten Hintergrundinfos ! :thumbup:

@Hintman

Danke, ja hat nun geklappt, aber warum ist bisher (noch) nicht geklärt :D
Ich werde morgen nochmal mit WH telefonieren und mich schlaumachen, es wird einer der beiden Favs auf jeden Fall werden.
Die Mitarbeiterin von IG meinte, daß diese Liste eine Momentaufnahme ist und sich natürlich da ständig was ändert. Von daher ist IG auch nicht aus dem (meinen) Rennen.
Ich hoffe nur, daß ich nicht zuviel Wind um nichts gemacht habe und morgen alles möglich ist. :wacko: :whistling:

So long
Centu

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Hintman (31.01.2010)

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Sunday, January 31st 2010, 7:03pm

Leerverkauf (gedeckt/ungedeckt)

Ich war immer der Meinung, das shorten in den aufgelisteten Titelen im Zuge der Krise prinzipiell verboten worden ist, und naked shorts sowieso schon immer nicht zulässig waren? Wenn man als Short-Seller in T+2 die Aktien nicht liefern kann, gibts ein zwangsweise Buy-In und der Broker erhält eine Strafe (fail to deliver). Oder was seh ich da falsch?


Hallo,

also so super exakt kann ich es auf die schnelle nicht beantworten, schau bitte mal Leerverkauf TU Dresden und Wertpapierforum (Leerverkauf)

Es kommt aber auch drauf an was für einen "Vertrag" Du mit deinem Broker über das Intraday- und/oder Overnight-Shortselling hast - hier kann es von Broker zu Broker Unterschiede geben - je nach Vertragsausgestaltung was z.B. die Zwangseindeckung betrifft, bspw. bei CortalConsors Short-Vertrag PDF ist das unter Overnight-Shorten geregelt. IG Markets gibt die Kundenorder ja auch an das Orderbuch (DMA-CFD) weiter und ist somit u.a. vom Orderbuch und den Börsenbestimmungen (BaFin) abhängig, andere CFD-Anbieter oder die Emittenten "basteln" dem Retailkunden eine "hauseigene" Lösung, natürlich mit entsprchenden Aufschlag und volles Risiko für den Kunden ;)

Das DSW schreibt nur allgemein und somit gehe ich auch von Zwangseindeckung aus, vgl.

Blankoverkauf, Fixgeschäft, Short Sale. 1. Terminologie: Es sind Transaktionen zu unterscheiden, die durch eine Wertpapierleihe unterlegt sind (Leerverkauf) und solche, bei denen eine vergleichbare Absicherung fehlt (nackter oder ungedeckter Leerverkauf, Naked Short Sale).

Rechtlich: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht unter von einer Wertpapierleihe gedeckten Leerverkäufen nicht nur solche, bei denen der Verkäufer im Zeitpunkt des Verkaufs bereits Eigentümer der Wertpapiere ist, sondern auch solche, bei denen er zum Zeitpunkt der Transaktion einen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat oder einen solchen Anspruch hat, der zur Übereignung von Aktien gleicher Gattung führt. Besteht eine solche rechtliche Position zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags nicht, handelt es sich um einen ungedeckten Leerverkauf. Der Begriff der „Leihe“ in diesem Zusammenhang ist missverständlich, da der Entleiher das Eigentum an den Wertpapieren erwirbt und nur Wertpapiere gleicher Gattung besorgen und zurückgeben muss. Es handelt sich um ein Sachdarlehen gemäß § 607 ff. BGB. Vgl. auch § 54ff. Investmentgesetz (InvG).

Ökonomisch: ökonomisch entsteht bei beiden Formen durch den Verkauf der Aktie eine offene Verbindlichkeit (Rückgabeanspruch aus der Leihe), die zudem noch durch Kursschwankungen wertveränderlich ist. Bei ungedeckten Leerverkäufen ist das Risiko, dass der Verkauf nicht ohne Verzug erfüllt werden kann, gegenüber Transaktionen, bei denen der Deckungserwerb von Aktien zum Zeitpunkt des Verkaufs schon vereinbart ist, höher. Wie jeder Verkauf gehen auch Leerverkäufe in die Kursfeststellung ein; bei ungedeckten Transaktionen fehlt dabei das marktliche Korrektiv von Angebot und Nachfrage an verleihbaren Aktien, so dass unabhängig von deren Verfügbarkeit ein Kursbeinflussungspotenzial ausgenutzt werden kann. Ungedeckte Leerverkäufe als Spekulationsstrategie sind daher ein umstrittenes Instrument. Ungedeckte Leerverkäufe können allerdings auch ein Mittel der Market Maker sein, um ihrer Aufgabe, für Liquidität im Markt zu sorgen, gerecht zu werden.

2. Spekulationsstrategie: Leerverkäufe können bewusst in aktiven Anlagestrategien eingesetzt werden, um an fallenden Kursen zu verdienen. Der Leerverkäufer verkauft die Papiere heute, die er dann zu einem späteren Zeitpunkt billiger am Markt einzukaufen versucht. Ein Leerverkäufer hat seinem Vertragspartner innerhalb der Erfüllungsfrist von zwei Tagen die Papiere zu liefern (Börsenterminologie: t+2). Um der Lieferverpflichtung aus dem Leerverkauf nachkommen zu können, besorgt er sich die Papiere im Rahmen der Wertpapierleihe bzw. eines Wertpapierpensionsgeschäftes. Die Wertpapierleihe wird i.d.R. für einen längeren Zeitraum als t+2 vereinbart. Um am Ende der Leihfrist der Rückgabeverpflichtung gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen, muss der Leerverkäufer sich die entliehenen Papiere bis zum Ende der Leihfrist bzw. des Wertpapierpensionsgeschäftes wieder beschaffen. Sind die Kurse erwartungsgemäß gefallen, kann er sich billiger eindecken und mit geringem Kapitaleinsatz aus der Differenz zwischen Leerverkauf und Eindeckungsgeschäft profitieren. Bei steigenden Kursen ist allerdings ein unbegrenzter Verlust denkbar. Die Glattstellung der Verbindlichkeit kann auch aufgrund eines sog. Short Squeeze kurzfristig erforderlich werden, z.B. wenn der Broker, der zur Wertpapierleihe eingeschaltet wurde, seine Short Position schließen muss, weil keine Aktien mehr zur Leihe zur Verfügung stehen. Es wird vermutet, dass die kurzzeitige Kursexplosion der Aktie der Volkswagen AG im Oktober 2008 auf einen Short Squeeze zurückzuführen ist. Zuvor war bekannt geworden, dass sich nur noch wenige Aktien im Streubesitz befinden, die man zur Glattstellung hätte erwerben können. In einer solchen engen Marktsituation versuchen Leerverkäufer wegen des drohenden Kursanstiegs sich umgehend Aktien zu sichern, um ihr Verlustrisiko zu begrenzen; sind viele Short Positionen zu schließen, kann es zu einem starken Kursanstieg kommen.

3. Regulierung: Leerverkäufe sind gesetzlich nicht speziell geregelt, eine Definition für Fonds enthält allerdings § 112 I Nr. 2 InvG: Verkauf von Vermögensgegenständen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Sondervermögen gehören. Im Zuge der Finanzkrise hat die BaFin mit Allgemeinverfügungen beruhend auf § 4 I Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ab 2008 (zeitweilig) ungedeckte Leerverkäufe von Aktien bestimmter Kreditinstitute, Börsenbetreiber, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche verboten, da bei der derzeitigen Lage der Kapitalmärkte ein Einwirken auf die Marktpreise zu exzessiven Preisbewegungen führe, welche die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten. Vergleichbare Regelungen auch in anderen europäischen und nicht-europäischen Jurisdiktionen wie den USA getroffen.

Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Defi…e=Blankoverkauf
Beste Grüße

Roti :)

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Centu (31.01.2010), Perfect Trader (31.01.2010)

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Sunday, January 31st 2010, 6:19pm

Ich war immer der Meinung, das shorten in den aufgelisteten Titelen im Zuge der Krise prinzipiell verboten worden ist, und naked shorts sowieso schon immer nicht zulässig waren? Wenn man als Short-Seller in T+2 die Aktien nicht liefern kann, gibts ein zwangsweise Buy-In und der Broker erhält eine Strafe (fail to deliver). Oder was seh ich da falsch?

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Roti

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Sunday, January 31st 2010, 6:03pm

BaFin: Leerverkaufsverbot läuft (vorerst) ersatzlos aus

Ein Shorten/Leerverkauf bei Aktien-CFDs ist für den deutschen Markt relativ (stark) eingeschränkt. Zt. fehlen einige Unternehmen aus dem DAX:

Allianz, Beiersdorf, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Commerzbank, Fresenius MC, K+S, MAN, Munich Re und VW Vz.

Lt. Auskunft (28.01.10) von einer sehr freundlichen (!) Mitarbeiterin liegt es an deren Broker, bei dem sie nicht für alle Aktien ein handelbares Volumen haben. :?:


Hallo,

könnte es nur ein bischen u. a. auch daran liegen ;)

30.01.2010 09:33

BaFin: Leerverkaufsverbot läuft aus

Bonn (BoerseGo.de) - Ab Montag sind ungedeckte Leerverkäufe auch wieder bei allen deutschen Finanzwerten erlaubt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in elf Finanzwerten mit dem 31. Januar 2010 ersatzlos auslaufen lassen. Die Lage an den Finanzmärkten habe sich während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen verzichtet werden könne, teilte die BaFin mit.

Das Verbot der ungedeckten Leerverkäufe war auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im September 2008 erlassen und mehrfach verlängert worden. Das Leerverkaufsverbot galt für die Aktien der Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate AG, MLP AG sowie Münchener Rückversicherung AG. Auch für diese Aktien sind somit ab Montag wieder ungedeckte Leerverkäufe möglich. Auch bisher waren nur Naked-Short-Geschäfte (ungedeckte Transaktionen) in Aktien verboten, nicht aber beispielsweise der Verkauf von Futures (short futures) oder der Kauf von Verkaufsoptionen (long put).

Die BaFin will nach eigenen Angaben laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten prüfen und bei einer erneuten Verschärfung neue Leerverkaufsregulierungen erlassen.

(© BörseGo AG 2007 - http://www.boerse-go.de, Autor: Baron Oliver, Redakteur)

© 2010 BörseGo

Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrich…uft-aus-009.htm

Viel Erfolg.
Beste Grüße

Roti :)

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Centu (31.01.2010), Perfect Trader (31.01.2010)

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Sunday, January 31st 2010, 12:06pm

Hallo centu,

schön dass die Anmeldung nun doch geklappt hat, Willkommen im Candletalk.
Wie können wir dir bei deiner Entscheidung noch behilflich sein, hast du noch konkrete Fragen? Das mit den fehlenden Dax-Titeln ist vielleicht nur kurzfristig, hast du das rausfinden können?
Sonst frage ich diesbezüglich mal an.
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Centu

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Saturday, January 30th 2010, 9:56pm

Hallo zusammen,

ich bin momentan auf der Suche nach einem neuen CFD-Broker und die heißen Kandidaten sind IG und durch dieses Forum WHS.
Einen Hinweis zu IG möchte ich geben, vielleicht ist dies für andere, die auch auf der Suche sind, ebenfalls ein wichtiges Kriterium:
Ein Shorten/Leerverkauf bei Aktien-CFDs ist für den deutschen Markt relativ (stark) eingeschränkt. Zt. fehlen einige Unternehmen aus dem DAX:

Allianz, Beiersdorf, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Commerzbank, Fresenius MC, K+S, MAN, Munich Re und VW Vz.

Wenn Small Caps oder Aktien mit geringen Handelsvolumen aus SDAX, etc. fehlen könnte ich das ja verstehen, aber 1/3 aus dem größten deutschen Index ? ?(

Viele kleine Klitschenbroker bieten den kompletten DAX zum shorten an, warum IG nicht:

Lt. Auskunft (28.01.10) von einer sehr freundlichen (!) Mitarbeiterin liegt es an deren Broker, bei dem sie nicht für alle Aktien ein handelbares Volumen haben. :?:

Ich dachte IG ist eine etwas größere Hausnummer, zumindest "Mittelgroß".

Für mich macht dies die Entscheidung nicht einfach, da ansonsten alles "paßt" was IG so bietet. :S

Grüße
Centu

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Monday, January 4th 2010, 5:14pm

IG Markets

Gleich zu Beginn des neuen Jahres konnten wir auch noch den dritten Top-Broker für eine Kooperation gewinnen. Mit dem innovativen Platzhirsch IG Markets könnt ihr euch künftig von uns für jedes FX-Lot 2$ zurückholen am Ende des Monats!

Das senkt den Spread also um 0,2 Pips, damit kann man sich erneut einen beachtlichen Kostenvorteil sichern.
Rabatte auf die restliche CFD-Produktpalette sind ebenfalls in der Pipeline. Dazu bedarf es aber erst noch einiger Erfahrungswerte. Wir halten euch diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden.

Fact Sheet zu IG Markets:
- Kommissionsfreier Handel auf Index-, Forex-, Rohstoff- und Zins-CFDs
- Index-CFDs rund um die Uhr handelbar
- Aktien-CFDs für 0,1% Kommission bei 10EUR Minimumgebühr
- Börsenechte Spreads für alle Aktien
- keine Mindesteinlage
- Web- und Mobiletrading
- Kontoführung in London, dadurch keine Abgeltungssteuer
- Dax mit 2 Punkten Spread, Dow Jones 4 Punkte
- Major-Forexpaare ab 1 Pips Spread (real -0,2 durch Rabatt)
- DMA-CFDs mit Level 2 Markttiefe

Alles was ihr tun müsst, um in den Genuss der FX-Rabatte und künftig wohl auch noch mehr zu kommen, ist beim Formular zur Kontoeröffnung Candletrading als Informationsquelle anzugeben. Danach einfach mit uns in Kontakt treten, und schon gibt es monatlich für jedes volle FX-Lot 2$ auf ein Konto deiner Wahl.
Am Besten einfach einen Demoaccount eröffnen um sich mit der professionellen Plattform vertraut zu machen.
Für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung, ebenso der Support von IG Markets, und untereinander können wir Erfahrungswerte in diesem Thread austauschen.
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