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Monday, January 4th 2010, 9:51pm

@ teddy

Ist genau so wie wegi es sagt: Du kannst seit der Abgeltungs-Steuer gar nichts mehr als Werbungskosten absetzen.

Du verärgerst mit solchen Sachen nur die Leute vom Finanzamt, weil die sehen, daß Du Dir bei der Erklärung keine Mühe gibst und die notwendige Recherche/Rechtsberatung fehlt.
Wer nichts weiß, muß alles glauben.

wegi

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Monday, January 4th 2010, 7:34pm

Dachte in D ist bei einem Privathandel alles in der pauschalen Abgeltungssteuer drin, dafür haben sie doch die Werbungskosten gestrichen.
Somit könnte man Software nicht ansetzen ?
Oder ?

teddy

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6

Monday, January 4th 2010, 4:19pm

Danke für die Antworten. Angeben werde ich die ganzen Bücher bei der Steuer, mehr wie ablehnen können Sie ja nicht. Eigentlich wollte ich auch noch mein neues Notebook absetzen, aber das dürfte wohl aussichtlos sein ;(

Hintman

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Monday, January 4th 2010, 3:20pm

Ja, bei Zeitschriften ist es am meisten Glückssache, das meint irgendwie jeder.
Parameter für Trading "Frei Schnauze": Stopp-Loss 0,6-fache ATR, Profit Target 1,8-fache ATR. Zeitstopp greift am 5. Tag des Trades.
Meine Postings stellen keine Aufforderung zum Wertpapierkauf dar, dafür ist jeder selbst verantwortlich.

goso

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Monday, January 4th 2010, 3:16pm

@ Hintman: Gerade bei Fachbüchern habe ich keine schlechten Erfahrungen mit Betriebsprüfern gemacht, ein Mal zwar herumdiskutuiert, auf meine Frage ob der Prüfer meint ich würde diese Bücher zu meinem Vergnügen lesen, hat sich das Diskutieren auch erledigt.

Wesentlich heikler ist die Sache mit Zeitungen/Zeitschriften, da ist anscheinend wirklich jede Menge Ermessensspielraum des Prüfers vorhanden.

Aussagen gelten für eine Ges.m.b.H. in AT

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3

Monday, January 4th 2010, 2:23pm

In D ist die Rechtslage recht klar. Vor der Abgeltungssteuer ist die Wahl der Hilfsmittel für eine Tätigkeit ausschließlich in Ermessen des Investors. Damit sind nicht allzu exotische Hilfsmittel, die hinreichenden Bezug zu seiner Investitions-Tätigkeit haben, absetztbar. Da es viele Sachbearbeiter gibt, die solche Aufwände streichen wollen, sollte man schon vorher darauf hinweisen, daß man auf der Anrechnung besteht oder eben später Einspruch einlegen. Nach der Abgeltungssteuer sind keine über den direkten Kaufpreis des Assets (inkl. der dazu unmittelbar ausgewiesenen Kosten) hinausgehenden Aufwände abzugsfähig. Das gilt auch für Vorgänge, bei denen die Steuer nicht automatisch von der Bank abgezogen wird, also bei ausländischen Zahlstellen.

Wer seine Geschäfte gewerblich betreibt, kann auch in Zukunft alle damit entstehenden Belastungen stuerlich als Betriebsausgaben geltend machen, wobei man genau rechnen muß, ob man dabei mit der dann fälligen Gewerbe-Steuer und möglichen Problemen bei der Geschäftsbeziehung mit einigen Dienstleistern wirklich Vorteile hat. Organisatorisch ist mit der Unternehmergesellschaft ("1 €-GmbH") nicht allzuviel Overhead verbunden, wenn man eine orentliche Software zur Buchführung benutzt.

Bei einigen Asset-Klassen gibt es dann auch große Unterschiede in der Erfassung der Gewinne, wo ein einfacher Privatmann alles zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern hat, können bei Bilanzierung durch Verbuchung von Forderungen (z. B. aus geschriebenen Optionen) oder Stichtags-Bewertungen (Wertpapiere im Umlauf-Vermögen) ganz andere steuerliche Maßstäbe entstehen, was in der Auswirkung der Vor- und Nachteile im Einzelfall genau zu prüfen ist.
Wer nichts weiß, muß alles glauben.

Hintman

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Monday, January 4th 2010, 12:45pm

Das wird immer noch kontrovers diskutiert, ein befreundeter Finanzbeamter meint da kommts auf den richtigen Prüfer an :)
Angeben würde ich es auf jeden Fall mal, rausnehmen kann man es im Fall der Fälle ja immer noch.
Parameter für Trading "Frei Schnauze": Stopp-Loss 0,6-fache ATR, Profit Target 1,8-fache ATR. Zeitstopp greift am 5. Tag des Trades.
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teddy

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1

Monday, January 4th 2010, 11:22am

Börsenbücher steuerlich absetzbar?

Moin Moin,
mir ist vor einiger Zeit das Buch "Das Trader-Coaching" in die Hände gefallen, was mein Interesse an CFD`s geweckt hat.. Bisher habe ich mit Aktien gehandelt, ohne jemals etwas von Markttechnik, Candlesticks und vor allem Risiko & Money Management gehört zu haben. So habe ich in den letzten Monaten etliche Bücher über diese Themen gelesen und möchte demnächst in den CFD-Handel einsteigen. Vorweg eine Frage: lassen sich Börsenbücher, Software und ähnliches steuerlich absetzen?

MfG
Teddy

This post has been edited 1 times, last edit by "Xaron" (Jan 5th 2010, 8:29am)


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