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goso

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45

Sunday, February 22nd 2009, 2:00pm

Aussagen für AT: Als Selbstständiger bist du zur Buchführung verpflichtet, die entsprechenden Belege müssen lückenlos vorhanden sein, und das für die letzten sieben Geschäftsjahre und selbstverständlich musst du sie im Zuge einer Betriebsprüfung dem Steuerprüfer auch zugänglich machen.

Als Privatperson ist die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung eher gering, trotzdem musst du da auf Nachfrage des Finanzamts alle Unterlagen zugänglich machen.

Hintman

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44

Sunday, February 22nd 2009, 1:36pm

Also ich kam ja noch nie in den "Genuss" einer Außenprüfung (so die offizielle Bezeichnung). Aber ja, natürlich, lückenlose Kontoauszüge sind absolut Pflicht. Das Privatkonto interessiert erstmal überhaupt nicht, da müssten dann echt schon Unstimmigkeiten auftauchen. Empfehle daher definitiv das Führen eines Geschäftskontos, auch die Buchführung fällt dann leichter.
Parameter für Trading "Frei Schnauze": Stopp-Loss 0,6-fache ATR, Profit Target 1,8-fache ATR. Zeitstopp greift am 5. Tag des Trades.
Meine Postings stellen keine Aufforderung zum Wertpapierkauf dar, dafür ist jeder selbst verantwortlich.

Charlie

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43

Saturday, February 21st 2009, 12:35pm

Oh Mann.na hoffentlich brauche ich mich nie wieder darüber ärgern, ab jetzt halt nur noch Gewinnjahre :D

Eines noch: Wenn ich jetzt als Privater oder Selbständiger eine Steuerprüfung habe, muss ich mir dann in meine Konten blicken lassen? Also lückenlose Kontoauszüge vorlegen können? Habe nämlich mal ein Quartal an Auszügen verloren, und eigentlich seh ich das auch nicht ein warum die das dürfen sollten. Das geht glaube ich nur mit begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung, korrekt?
Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
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Hintman

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42

Tuesday, February 17th 2009, 11:26am

Jep, sehr geil, oder?

Auf die Art: Die guten ins Kröpfchen, die schlechten ins Töpfchen...

In KZ 777 fließen nur die Einkünfte zusammen. Da ein negativer Betrag keine Einkunft ist, zählt er eben nicht dazu....hässlich. Es bietet sich dann halt vor dem 31.12. an, bestehende Gewinne in anderen Positionen zu realisieren. Damit du bis dahin angelaufene Verluste gegenrechnen kannst mit den Gewinnen. So sparst du dir wenigstens die Steuer auf die Gewinnrealisierungen. Ist für 2008 natürlich zu spät, aber vielleicht hilft dir das ja 2009 :)
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Charlie

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41

Tuesday, February 17th 2009, 9:09am

Vielen Dank, super Hilfe hier. Hab mich auch noch in einem Steuerberaterforum eingelesen, die einzige Schlussfolgerung die ich mir ncoh absegnen lassen möchte:

Verluste mindern also NICHT die Besteuerungsgrundlage. Gewinne erhöhen die Steuer aber sehr wohl?
Ich mein, KZ 802 fließt ja eigentlich schon in die Gesamtberechnung der Einkünfte ein unter KZ 777? Oder zählen als Einkünfte eben nur positive Saldi? Was ein Horror wäre, ja nur die Hand schön aufhalten, aber kein Risiko bei Kapitalanlagen honorieren.

By the way: hier wäre das Formular
http://formulare.bmf.gv.at/service/formu…dfs/2008/E1.pdf
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Bill

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40

Monday, February 16th 2009, 11:24pm

Verlustvorträge gibt es keine, dafür aber Einkommenssteuer-Vorrauszahlungen.
Gewinne werden sofort besteuert, Verluste hingegen dürfen erst am Jahresende verrechnet werden.
Kosten fürs Trading (Ordergebühren) sind also auch nicht absetzbar.
Fehlt nur noch, dass auf etwaige Spekulationsgewinne irgendwelche Vorrauszahlungen zu leisten sind.

Der Staat ist ein denkbar schlechter Geschäftspartner.
Das rumgegrabbel durch den Fiskus an fremder Leute Konten geht mir mächtig auf den Geist. :evil:

Gruß Bill
Opportunismus ist die Kunst, mit dem Winde zu segeln, den andere machen. (Allessandro Manzoni)

Hintman

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Monday, February 16th 2009, 4:54pm

Hallo Charlie,

da habe ich wohl keine so guten Nachrichten für dich. Also erstmal finden Order-Gebühren etc. direkt Eingang in den Saldo des jährlichen Spekulationsgewinnes/verlustes. D.h. nicht gesondert absetzbar, was bei einem Spekulationsverlust ärgerlich ist.

Spekulationsverluste sich auch nicht mit anderen Einkünften gegenrechenbar.

Mit dem Punkt 7 b) oder KZ 801 hast du Recht, das ist das entsprechende Feld für den Eintrag in der ESt-Erklärung.

Und die letzte Hiobsbotschaft: Es gibt für private Trader keinen Verlustvortrag von Spekulationsverlusten in Folgejahre, sorry.
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Charlie

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Monday, February 16th 2009, 2:11pm

So, ich mal wieder in meinem alten Thread.
vorneweg: ich hasse Steuern, und ich hasse Finanzämter :whistling:
Also ich hab letztes Jahr mit CFDs etwas Miese gemacht, hält sich zum Glück in Grenzen. Einige hier haben sicher Erfahrung mit der österreichischen ESt-Erklärung, und können mir vielleicht kurz weiterhelfen.
Gebe ich jetzt unter Punkt 7 b) (Sonstige Einkünfte-->Einkünfte aus Spekulationsgeschäft) einfach den Minusbetrag ein? Und hier ja wohl nur die tatsächlichen Netto-Kursverluste. Weil Kommissionen und Zinsen fallen ja unter Werbungskosten, oder? Und hier wiederum ist es mir ein Rätsel, wo ich diese eintragen sollte. Sicher nicht bei den Werbungskosten unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit".glaub ich jedenfalls.

Und jetzt die wichtigste Frage überhaupt: Ist es tatsächlich so, dass mir Spekulationsverluste NICHT das Einkommen schmälern? Sondern alles was ich tun kann, ist dieses Minus so lange in die Zukunft zu schleppen, bis ich es mit Spekulationsgewinnen verrechnen kann?
Muss ich diesen Verlustvortrag dann noch irgendwo gesondert eintragen, oder reicht das im Feld 7 b) vollkommen aus?

Ach Gott, ich werd mich da jetzt mal in ein Steuerseminar reinsetzen.aber hier hoffe ich immer auf vernünftige Antworten aus der Praxis. Danke jedenfalls schon mal für etwaige Hilfe!
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37

Saturday, November 8th 2008, 2:17pm

Rollover ist objektiv Verkauf + Kauf. In D waren für zeitnahe Wiederinvestitionen im Anlagevermögen auch früher schon besondere Vergünstigungen möglich. Jetzt spielt es (bis auf den Unterschied fortwährender Aderlässe im Verhältnis zu einem großen am Ende) keine Rolle mehr. Von Seiten der Trader Irgendwelche Sonderstellungen für Finanzprodukte im Umlaufvermögen einzufordern, erscheint mir aber eigentlich dubios, da ich den Unterschied zu anderen Wirtschaftsgütern nicht sehen kann, die mehrmals am Tag in neuen Chargen nachgekauft werden. Warum sollte ein Trader besser gestellt werden als Kaufleute anderer Güter?
Wer nichts weiß, muß alles glauben.

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36

Saturday, November 8th 2008, 12:19pm

Andererseits werden Roll Overs wohl wie bei den Futures gehandhabt technisch nehm ich an.
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Saturday, November 8th 2008, 12:16pm

Finanzamt kennt sich eben selbst Nüsse aus, lächerlich sowas. Ich rat einfach dazu, es als steuerfrei anzusehen, nachzahlen kann man ja immer noch...
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34

Saturday, November 8th 2008, 10:30am

Ich hatte diese Diskussion vor einigen Jahren mit dem FA, die haben sich auch auf den Standpunkt gestellt, dass der Rollover Verkauf + Kauf darstellt und somit die Mindesthaltedauer unterschritten wurde. Nachdem es um einen eher lachhaften Betrag ging habe ich die fälligen Steuern bezahlt, mir war es einfach zu blöd das im Zweifelsfall letztinstanzlich klären zu lassen.

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33

Saturday, November 8th 2008, 10:27am

Ist Rollover als Kauf- und Verkauf zu sehen?...dann wird es wohl steuerpflicht geben ..(denke ich)

goso

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32

Saturday, November 8th 2008, 10:23am

Also, praktische Erfahrungen gibt es da anscheind wenig - und schon gar nicht mit CFD's - ruf einfach beim zuständigen Finanzamt an - wenn es sein muss mit unterdrückter Rufnummer - die müssen dir Auskunft erteilen.

Hintman

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Friday, November 7th 2008, 11:31pm

Das überrascht mich jetzt ehrlich gesagt....schon konkrete News?
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Thursday, November 6th 2008, 4:40pm

Werde mal bei der hauseigenen Buchhaltung nachfragen, tendenziell würde ich aber von Steuerpflicht ausgehen.

Hintman

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29

Thursday, November 6th 2008, 4:35pm

Dahinter steckt wohl nur die Frage, ob das Finanzamt den Roll-Over als einen rein technischen Akt und keinen Verkauf
im steuerrechtlichen Sinne sieht. Worin ich mir zu 99% sicher bin.
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28

Thursday, November 6th 2008, 4:31pm

Steuerliche Behandlung von CFDs in AUT

Wurde gerade gefragt, wie die Besteuerung von CFDs auf Commoditys wie Öl aussieht, wenn der CFD länger als ein Jahr gehalten wird? Da ich damit nix zu tun habe, musste ich mich damit noch nie beschäftigen. Dieser wird ja vom Broker automatisch immer in den nächsten Kontrakt gerollt, und Zertifikate sind bei Haltedauer >1 Jahr ja steuerfrei? Ich kann mir die Antwort schon denken, aber möchte mir dabei ganz sicher sein können, dass ich keinen Unsinn verzapfe.
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xyxyber

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Sunday, November 19th 2006, 12:51am

RE: Steuerliche Behandlung von CFDs in D

Die Besteuerung von CFD nach dem Halbeinkünfte-Verfahren stimmt wahrscheinlich nicht, s. Posting vom 19.11.2006 00:46 im Thread Was sind CFD´s?

Roti

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26

Saturday, November 18th 2006, 9:42am

Steuerliche Behandlung von CFDs in D

Hallo,

der Thread ist ja schon etwas älter, heute auf ARD.de für deutsche Anleger gelesen:

Steuerliche Behandlung
In Deutschland werden CFDs wie Aktien behandelt. Damit gilt derzeit noch das Halbeinkünfte-Verfahren. Im Zuge der neuen Abgeltungssteuer müssen Erträge aus CFD-Geschäften dann voraussichtlich ebenfalls mit einem einheitlichen Steuersatz versteuert werden.

(C) 2006 ARD.de

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Ob das allerdings so stimmt weiss ich nicht ...

Beste Grüße

Roti :)
Beste Grüße

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