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Hintman

Team Candletrading

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10

Sunday, August 13th 2006, 12:29pm

Off Topic bedeutet nicht dass man sein Hirn abschalten soll. Hab hier jetzt die letzten Postings völlig abseits von Gut und Böse gelöscht, wer sich nicht am Riemen reißen kann sollte der Tastatur fern bleiben.
Parameter für Trading "Frei Schnauze": Stopp-Loss 0,6-fache ATR, Profit Target 1,8-fache ATR. Zeitstopp greift am 5. Tag des Trades.
Meine Postings stellen keine Aufforderung zum Wertpapierkauf dar, dafür ist jeder selbst verantwortlich.

BasBO

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9

Saturday, August 12th 2006, 10:31am

RE: untermiete ist das ein problem?

@goso
in bangladesch wohnt eine 8 köpfige familie auf 33m²... :)
@trader1984
warum will man denn einen untermieter bei der wohnungsgröße bei sich einziehen lassen?! meine freundin hat eine wohnung die 38m² groß ist und das ist für mich und sie schon viel zu klein. bei der größe müsstest du ein appartmentzimmer haben...daher keine privatsphäre mehr. man will doch nicht alles von seinem untermiter wissen...oh gott...
„Es wäre auch schön, wenn die Kuh Eier legen würde“

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Unregistered

8

Saturday, August 12th 2006, 10:30am

RE: untermiete ist das ein problem?

Bei 33 qm würde ich nicht mal nen Hamster einziehen lassen... Wie eng soll das denn bitte zu zweit werden??

goso

Teilzeitrentner

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7

Wednesday, August 9th 2006, 12:00pm

RE: untermiete ist das ein problem?

Bei 33 qm kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass da die Genossenschaft zustimmt.

saknip

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6

Wednesday, August 9th 2006, 11:58am

RE: untermiete ist das ein problem?

Bei der Größe mustt Du Dich aber auch wirklich gut mit Deinem Untermieter verstehen.

Es sein denn, dass es sich bei dem Untermieter um Deinen Partner bzw. Partnerin handelt....
Lieber eine halbe Stunde am Tag über Geld nachdenken, als den ganzen Tag dafür zu arbeiten....http://drehwurm.net/

Trader1984

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5

Wednesday, August 9th 2006, 11:14am

RE: untermiete ist das ein problem?

naja

ich wohne in einer genossenschaftswohnung.


gruss

Trader1984

Unregistered

4

Wednesday, August 9th 2006, 11:13am

RE: untermiete ist das ein problem?

tja..........

da bleibt mir wohl nichts anderes übrig als den vermieter anzusprechen.

das sieht aber nicht gut für mich aus wenn die wohnung nur 33 qm gross ist.

gruss

Firebold

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3

Wednesday, August 9th 2006, 11:10am

Ja,
dieser Punkt muss explizit mit dem Vermieter (am besten schriftlich) abgeklärt sein. Es steht dann dem Vermieter sogar frei, eine höhere Miete zu verlangen (höhere Abnutzung der Wohnung usw.). Wenn er dich aber gut kennt, dann kommt er dir ggf. entgegen und verlangt keinen Aufpreis.

Grüße
Firebold
Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.

Boersky

Trainee

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2

Wednesday, August 9th 2006, 11:08am

RE: untermiete ist das ein problem?

Hi trader1984,

kenn mich da nicht so aus, hab nur mal in nem Buch nachgeschlagen da wurden die folgenden 2 Paragraphen genannt:

§ 540 BGB
Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

§ 553 BGB
Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Am besten Du klärst das mit Deinem Vermieter.
Gruss Boersky :)

Trader1984

Unregistered

1

Wednesday, August 9th 2006, 10:50am

untermiete ist das ein problem?

hallo

ich denke darüber nach jemanden per untermiete bei mir wohnen zu lassen.

kann der vermieter das ablehnen?


gruss