Auskunft aus der Buchhaltung: Keine Ahnung, wir beschäftigen nur Leute, die maximal ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis habenIst hier ähnlich, da geringfügig Beschäftigte die billigsten Arbeitskräfte sind und ein Wechsel in das Beschäftigungsverhältnis " Freier Dienstvertrag" für den Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, wird das nicht gewünscht und im Regelfall auch nicht toleriert.
![]()
hm, ist man auch schon als geringfügig Beschäftigter freier Dienstnahmer und muss der Dienstgeber ohnehin die 17,45% vom ersten Euro an abführen, oder erst wenn man über die 333€ Grenze kommt? Letzteres würde dann nämlich vielleicht die 10% Abzug erklären: Lohnverringerung aufgrund des höheren Kostenaufwandes für den Dienstgeber.Ach ja, freier Dienstnehmer: Da werden vom Dienstgeber die SV Beiträge einbehehalten, das sind im Moment 13,85% des Bruttoentgelts, der Dienstgeber hat aber auch noch 17,45% zu bezahlen, der Rest wird ausbezahlt, unterliegt jedoch der Einkommenssteuerpflicht.
@CharlieAch ja, freier Dienstnehmer: Da werden vom Dienstgeber die SV Beiträge einbehehalten, das sind im Moment 13,85% des Bruttoentgelts, der Dienstgeber hat aber auch noch 17,45% zu bezahlen, der Rest wird ausbezahlt, unterliegt jedoch der Einkommenssteuerpflicht.
This post has been edited 3 times, last edit by "goso" (Sep 11th 2007, 2:09pm)
Forum Software: Burning Board® 3.1.6, developed by WoltLab® GmbH