Firmengründung im Ausland (Flat Tax Steuern)

      TradeForceOne schrieb:

      In welchem Ausland lebst Du denn, wenn ich fragen darf?

      Für die letzte Fragestellung (FX Steuerfreiheit in CH) wohnte ich imaginär in der Schweiz, um es ohne größere Umschweife etwas auf den Punkt bringen zu können. Ehrlich gesagt habe ich deinen Beitrag zu "Hinzurechnungsbesteuerung nach dt. AStG" nicht verstanden. Was es genau ist und in welchem Zusammenhang (generell aufs Thema Firmengründung im Ausland, oder speziell auf die FX Steuerfreiheit in CH) du es gemeint hast. Mein Lebensmittelpunkt ist noch DE.
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran

      kimba schrieb:

      TradeForceOne schrieb:

      In D gibt es noch immer...

      Wir sind hier ja aber im Ausland. ;) Und wenn mir die Steuerbehörde im Kanton xy zusichert, dass meine Devisenmillionen steuerfrei sind, dann soll das ruhig so sein. Hoffe dann nur, dass nächstes Wochenende nicht per Volksabstimmung für 5 Jahre rückwirkend die Gewinne doch noch versteuert werden müßen. Heute ist ja nichts mehr niet und nagelfest! ;(


      Wie gesagt, wenn sich das Vermögenshäufelein äufnet, bezahlst du halt etwas mehr Vermögenssteuer.
      Und wenn sich dieses Häufelein dann zum Haufen entwickelt hat, lässt du dich sowieso als Privatier (Geldsorgenlos) besteuern.
      Oder als Ausländer pauschal (solange es das noch gibt... ).
      Pauschal heisst aber keine Erwerbstätigkeit in der CH (Glück für Schumi, Heidfeld, Räikkönen, Vettel, Sutil, Hamilton, Alesi, Villeneuve etc. das Autorennen in der CH gesetzlich verboten ist - Rundstrecke) und dickes Konto.
      Würde und Sein - sind allen gemein

      TradeForceOne schrieb:

      In D gibt es noch immer...

      Wir sind hier ja aber im Ausland. ;) Und wenn mir die Steuerbehörde im Kanton xy zusichert, dass meine Devisenmillionen steuerfrei sind, dann soll das ruhig so sein. Hoffe dann nur, dass nächstes Wochenende nicht per Volksabstimmung für 5 Jahre rückwirkend die Gewinne doch noch versteuert werden müßen. Heute ist ja nichts mehr niet und nagelfest! ;(

      retep schöne Grüße ins Casino Land. :D
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      Hinzurechnungsbesteuerung nach dt. AStG

      Stellt Euch das mal nicht so einfach vor - steuerliche Beurteilungen von Auslandssachverhalten sind äußerst komplex und als Laie liest man sich "tot". Am Ende ist man bestenfalls genau so schlau wie vorher, wenn nicht total verwirrt.

      In D gibt es noch immer die so genannte "Hinzurechnungsbesteuerung" nach dem Aussensteuergesetz (AStG), wenn diese auch vor nicht allzu langer Zeit höchstrichterlich beim EuGH auf dem Prüfstand stand und sich das BMF Gedanken machen muss, wie sie zukünftig diese Sachverhalte regelt, da es gegen den Grundsatz der EU-Niederlassungsfreiheit verstößt. Diese Regelungen gilt es, zusätzlich zu den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, zu beachten.

      Link

      Nähere Infos

      Eines der wenigen Länder innerhalb der EU, das günstigere Steuersätze für Körperschaften als in D "bereit" hält, ist übrigens Grossbritanien, ohne dabei jedoch als Niedrigsteuerland nach AStG zu gelten.
      Gefährliches Halbwissen ???
      tf1 | heavytrader netzwerk

      RE: Schweiz: FX steuerfrei?

      kimba schrieb:

      Ok, so ganz "glauben" kann ich es immer noch nicht, aber wenn dem so ist, werde ich das zur Steuervermeidung benutzen. 8)
      Würde mich interessieren, seit wann ist das so gesetzlich verankert (mit welcher Begründung, weil OTC?)? Und gibt es dazu etwas schriftliches im Netz?

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      Aber Hallo - es gibt eine Welt jenseits von Deutschland......
      ACM hat Recht. Das gilt aber natürlich nur für "innerhalb der CH".

      Seit wann? Ruf ein Steueramt in der CH an. OK vielleicht kostet das dann noch etwas Aufwandentschädigung....
      FX-Geschäfte werden wohl als "Casinospiel" betrachtet. Kein sicherer Gewinn. Keine Dividende. Deshalb auch keine Möglichkeit FX Verluste auf der Steuerrechnung zu kompensieren.
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      Schweiz: FX steuerfrei?

      Ok, so ganz "glauben" kann ich es immer noch nicht, aber wenn dem so ist, werde ich das zur Steuervermeidung benutzen. 8)
      Würde mich interessieren, seit wann ist das so gesetzlich verankert (mit welcher Begründung, weil OTC?)? Und gibt es dazu etwas schriftliches im Netz?

      Im google Cache - cash.ch/forum
      Sallatunturi
      Beitrag Verfasst am: 05.02.2009 - 08:40 Antworten mit Zitat
      @ Revinco
      Wenn sich dein Vermögen über die Jahre linear verhält gibt es normal keine Probleme. Hast Du sehr grosse Ausschläge von Jahr zu Jahr werden sie wahrscheinlich detailierte Info von Dir verlangen (bei mir schon passiert).
      Ob sie dann das ganze als Einkommen bewerten, ist je nach Kanton und Steuerkommissär verschieden. Wobei die genauen Richtlinien kannst Du auf der Internet Page des Kantons Zurich erhalten.
      ...
      209.85.129.132/search?q=cache:…&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de[/url]


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      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran

      kimba schrieb:

      retep schrieb:

      Bei FX sind Kursgewinne (auf eigenem Kapital) auf jedenfall Steuerbefreit (keine gewerbliche Tätigkeit).

      In welchem Kanton? Auch dann, wenn einer der Punkt nicht mehr zutrifft:
      * Der Umsatz beträgt weniger als das Fünffache des Bestandes zu Jahresbeginn
      * Die Kapitalgewinne betragen weniger als die Hälfte der steuerbaren Einkünfte
      * Es besteht kein enger Zusammenhang zu der sonstigen beruflichen Tätigkeit
      postfinance.ch/pf/content/de/s…erv/dossier/tax/tax6.html


      Du mischst da Sachen durcheinander:
      Dieser Postfinance Text bezieht sich auf non-FX Kapitalgewinne (Aktien, Fonds etc.).
      Es kann sein (bin kein Insider) das diese Vorgaben von Kanton zu Kanton anders ausgelegt werden (...).

      FX Steuerbefreiung (Kapitalgewinne auf eigenem Kapital) gilt auf jedem Quadratmillimeter CH-Steuerhoheit.
      << Kapitalgewinne, die aus Kursgewinnen entstehen, sind dagegen von der Steuer befreit. >>
      Würde und Sein - sind allen gemein

      retep schrieb:

      Bei FX sind Kursgewinne (auf eigenem Kapital) auf jedenfall Steuerbefreit (keine gewerbliche Tätigkeit).

      In welchem Kanton? Auch dann, wenn einer der Punkt nicht mehr zutrifft:
      * Der Umsatz beträgt weniger als das Fünffache des Bestandes zu Jahresbeginn
      * Die Kapitalgewinne betragen weniger als die Hälfte der steuerbaren Einkünfte
      * Es besteht kein enger Zusammenhang zu der sonstigen beruflichen Tätigkeit
      postfinance.ch/pf/content/de/s…erv/dossier/tax/tax6.html
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran
      Ich werde ja auch besteuert.....

      Der "Finanzmarkt" ist bei den Steuerbehörden eher ein "Aktien- und Derivatemarkt".
      Heisst, das Augenmerk ist auf Produkte rund um Aktien angelegt (Einzelaktien, Fonds etc).
      Was im Depot bei der Bank liegt, ist für die Steuerämter "greiffbar" (Depotauszug).
      Auf diesen Erträgen zieht die Bank für die Steuerbehörden automatisch 35% Quellensteuer ab (auch auf allen anderen Zinsgewinnen (Sparkonto etc.)).
      Werden diese bei der Steuererklärung angegeben, kriegt man sie wieder gutgeschrieben (Check and Balance).

      Grundsätzlich sollte man unterscheiden wird eine Ausschüttung (Dividende, Zins) vorgenommen, oder nicht.
      Dividenden und Zinsen sind in jedem Fall Einkommenserträge. Also der Einkommenssteuer unterliegend.

      Bei FX sind Kursgewinne (auf eigenem Kapital) auf jedenfall Steuerbefreit (keine gewerbliche Tätigkeit).
      Als FX Serviceanbieter (Dealer) mit Fremdgeld sieht das dann etwas anders aus (gewerbliche Tätigkeit).
      Offenbar bestehen bei non-FX Produkten unterschiede bei der Klassifizierung (wie der Postfinance Text nahelegt).
      Das betrifft mich aber nicht da ich keine non-FX Geschäfte tätige.
      Würde und Sein - sind allen gemein

      keine Steuern auf Kapitalgewinne

      retep schrieb:

      Das ist korrekt. Wenn du deinen Lebensunterhalt mit FX-Geschäften bestreiten kannst, bezahlst du keine Einkommenssteuern (Keine Gegenrechnung Gewinn/Verlust möglich).

      Wo hast du die Infos her? Wie ich unten schon zitiert habe scheint das etwas anders auszusehen!

      Wer nur ab und zu an der Börse handelt, zahlt für Kapitalgewinne keine Steuern. Wer dies aber gewerbsmässig tut, muss Kapitalgewinne als Einkommen versteuern. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und natürlich gibt es kantonale Unterschiede.
      ...
      Voraussetzungen, damit man NICHT als "Profi" gilt

      Im Kreisschreiben Nr. 8 vom 21. Juni 2005 der Hauptabteilung DVS hat die Eidgenössische Steuerverwaltung verbindliche Kriterien festgehalten, die bei der Abgrenzung zum Börsenprofi helfen sollen. Ist nur ein Kriterium nicht erfüllt, droht die Gefahr, als professioneller Wertschriftenhändler eingestuft zu werden:

      * Die Haltedauer der Wertschriften beträgt mindestens ein Jahr
      * Der Umsatz beträgt weniger als das Fünffache des Bestandes zu Jahresbeginn
      * Die Kapitalgewinne betragen weniger als die Hälfte der steuerbaren Einkünfte
      * Es besteht kein enger Zusammenhang zu der sonstigen beruflichen Tätigkeit
      * Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge (Zinsen, Dividenden) sind grösser als die entsprechenden Schuldzinsen
      * Derivate (Optionen) beschränken sich auf die Absicherung von Wertschriftenpositionen
      postfinance.ch/pf/content/de/s…erv/dossier/tax/tax6.html
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      Schweiz
      2. Kapitalgewinne, die aus Kursgewinnen entstehen, sind dagegen von der Steuer befreit


      Das ist korrekt. Wenn du deinen Lebensunterhalt mit FX-Geschäften bestreiten kannst, bezahlst du keine Einkommenssteuern (Keine Gegenrechnung Gewinn/Verlust möglich).
      Natürlich wird dann beim wachsenden Vermögen etwas mehr zugegriffen. Aber das schmerzt nur etwas bis zum Zeitpunkt ab welchem es dir sowieso egal sein kann.
      Würde und Sein - sind allen gemein

      Kursgewinnen in CH von der Steuer befreit?

      "Perfect Trader"
      Wer wirklich ernsthaft an solchen Konstruktionen arbeitet, sollte ...Die schneiden allesamt steuerlich günstiger ab als die Schweiz,


      Schweiz
      2. Kapitalgewinne, die aus Kursgewinnen entstehen, sind dagegen von der Steuer befreit
      bluewin.ch/de/index.php/403,12…lgewinne_sind_steuerfrei/


      Kann mich jemand aufklären? Mir geht der ganze Steurschei* schon wieder auf die Nerven. Das ist doch Bürokratie und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sondergleichen! :cursing:

      Edit:
      Wer nur ab und zu an der Börse handelt, zahlt für Kapitalgewinne keine Steuern. Wer dies aber gewerbsmässig tut, muss Kapitalgewinne als Einkommen versteuern. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und natürlich gibt es kantonale Unterschiede.
      postfinance.ch/pf/content/de/s…erv/dossier/tax/tax6.html
      Sag ich doch, wo man hinschaut, Bürokratie und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sondergleichen!
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran

      Firmengründung im Ausland (Flat Tax Steuern)

      Wo/wie/wann und warum eine Firmengründung im "Ausland" Sinn machen kann, darum solls hier gehen.

      Bsp.: Eine AG in CH gründen, sich ein Angestelltengehalt mtl. auszahlen lassen und in DE ganz normal versteuern, die großen Einnahmen bleiben in der AG und werden zum günstigeren Steuersatz in CH ca. 10% versteuert. Diese Einnahmen müßen dann aber, wenn sie nach DE kommen sollen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden.

      Harley schrieb:

      ...
      genau darum geht es, das Geld in der Schweiz zu lassen. Ich will ja nicht das Geld heimholen, bzw. zahle mir Gehalt aus ( was ich natürlich in Deutschland versteuere) und gut ist.
      Auf meine alten Tage kaufe ich mir dann ein Villa am Luganersee :D und geniesse das Leben.
      Harley
      Wehe ich erwische dich zwischendurch an der Grenze mit zuviel Bargeld! :D

      Perfect Trader schrieb:

      Wer wirklich ernsthaft an solchen Konstruktionen arbeitet, sollte die Golfstaaten, Hong Kong, Singapur, die karibischen Staaten und einige osteuropäische Nachbarn nicht vergessen. Die schneiden allesamt steuerlich günstiger ab als die Schweiz, bis hin zur völligen Steerfreiheit von Spekulationsgewinnen.

      Welche Länder sind noch attraktiv? Und wo gibts die steuerfreien Spekulationsgewinne? Ich find dazu grad gar nichts, war das nicht auch ein Staat in USA?

      Quellcode

      1. Land Einkommensteuer Körperschaftsteuer
      2. Bulgarien[2] 10% 10%
      3. Kirgisistan 10% 10%
      4. Mazedonien[2] 10% 10%
      5. Mongolei 10% 25%
      6. Georgien 12% 20%
      7. Serbien[3] 12%, 24% 10%
      8. Russland 13% 24%
      9. Ukraine 15% 25%
      10. Rumänien 16% 16%
      11. Hongkong 16% 17,5%
      12. Slowakei 19% 19%
      13. Estland 22% 24%
      14. Lettland 25% 15%
      15. Litauen 27% 15%
      16. Island 36% 18%
      17. Tschechien[2] ~ 23,1% 21%
      18. http://de.wikipedia.org/wiki/Flat_Tax



      Bulgarien: Niedrigste Flat Tax der EU
      19.12.2007 | 18:31 | MIRIAM KOCH (Die Presse)

      Mit Jahreswechsel müssen die Bulgaren nur mehr zehn Prozent ihrer Einkommen an den Staat abliefern.

      diepresse.com/home/wirtschaft/eastconomist/349976/index.do
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran