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    nach §32 der Börsenordnung sind zivilrechtliche Anfechtungsansprüche, so wie es die Bank einscheinend probiert, explizit ausgeschlossen, siehe de.wikipedia.org/wiki/Mistrade de.wikipedia.org/wiki/Mistrade An sonsten würde keine Börse mehr funktionieren, da der Käufer nie sicher sein könnte, ob der das Wertpapier auch wirklich erhält. Darüber hinaus ist eine Bank verpflichtet,dass sie ein funktionierendes Risikomanagement hat. Die BaFin wird den Fall auch sicherlich unter dem aufsichtsrechtlichen…