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      RE: TV-Sendung zu Discountern


      (Im übrigen hat das mit Traden absolut nichts zu tun.)




      Jetzt muß ich mich schon selber zitieren. :rolleyes:

      Ich versuchs mal so:

      Traden <=> Markt

      Wenn nicht-Traden => Welt/Realität => Markt nur eine Realitätsausprägung

      Wenn Markt = Welt (das scheint xyxyber zu meinen) dann gibts Probleme, da Welt/Realität mehr als Markt

      Was hat das reale Traden mit einer politischen Betrachtung ganz anderer Gegenstände (wie z.B. Discounter) zu tun? Für mich nichts, zumindest nicht in der von xyxyber und nun auch von xenia nachgeschobenen Form.

      gruß amazon

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      RE: TV-Sendung zu Discountern

      Ich staune immer wieder, daß Trader, die tagtäglich mittels formaler Methoden und als gegeben hingenommenen Marktreaktionen auf Fakteninformationen arbeiten sollten und sich selber intensiv Gedanken über staatliche Erschwernisse machen (s. Threads Auswandern, Angst vor der Spekulationssteuer u. ä.), bei genauso berechtigten Überlegungen größerer Kapitaleigner sich eher anhören wie sozialistische Gewerkschafter.

      Das Letzte, was ich mich frage ist, ob sie durch märchenhafte Tradingerfolge auf Grund ihres rationalen und kühlen Handelns so reich geworden sind, daß sie jetzt philantropisch geworden sind, oder ob sie vor lauter Sozialromantik beim Traden ihr letztes Kapital verloren haben und daher auch persönlich völlig stimmig Gewerkschaftspositionen übernehmen.

      Wer ökonomisch agiert, versucht unter ausreichender Beachtung der Regeln zu gewinnen, anstatt fortlaufend das System in Frage zu stellen.

      RE: TV-Sendung zu Discountern

      Original von xyxyber
      @ Xenia


      Weiterhin sollte beachtet werden, daß es eher gegen die arbeitsrechtliche Überregulierung spricht, wenn Unternehmen sich so behelfen müssen, anstatt in freier geradliniger Willensbekundung eine Kündigung aussprechen zu können. In diesem Sinne kann man trotz des im Einzefall eher skandalösen Vorgehens auch Verständnis für die Unternehmen haben, da sie damit einer total erstarrten überbürokratisierten Arbeitswelt eine Art "Notwehr" entgegen setzten.


      @ xyxyber

      Jetzt kommen mir gleich die Tränen ;( . Die armen malträtierten Discounter, und überhaupt Unternehmen, in der Zwangsjacke von Gesetzen. Ja Herrgott, jetzt sollen die auch noch für die gelten, wo sie doch schon ihre Waren fast verschenken.

      Ich denke, den Journalisten gings auch darum zu zeigen, zu welchem Preis die Waren so preis-wert/-günstig (darüber ließe sich ja auch noch streiten) angeboten werden können.

      Deine Beiträge sind ja immer auf höchstem Niveau; das ist schön. Aber etwas weniger dick könntest du mit deinem technokratischen Neo-Manchestertum schon auftragen. Oder einfach mal deine eigenen Beiträge dir laut selbst vorlesen und vorstellen, was denn das in der Wirklichkeit bedeuten würde.

      (Im übrigen hat das mit Traden absolut nichts zu tun.)

      gruß amazon

      TV-Sendung zu Discountern

      @ Xenia

      Bezüglich der Nötigung hatte ich Dir zugestimmt. Da die Tatschwelle für Nötigung gering ist, erfüllen wahrscheinlich viele dieser Gespräche den Tatbestand.

      Ob ein großer Teil der Unregelmäßigkeiten durch Eingriffe Dritter herbeigeführt werden, sei mal offen gelassen.

      Weiterhin sollte beachtet werden, daß es eher gegen die arbeitsrechtliche Überregulierung spricht, wenn Unternehmen sich so behelfen müssen, anstatt in freier geradliniger Willensbekundung eine Kündigung aussprechen zu können. In diesem Sinne kann man trotz des im Einzefall eher skandalösen Vorgehens auch Verständnis für die Unternehmen haben, da sie damit einer total erstarrten überbürokratisierten Arbeitswelt eine Art "Notwehr" entgegen setzten.
      Nötigung ist ein Tatbestand mit sehr geringer Tatschwelle, der dürfte bei strenger Betrachtung in sehr vielen Fällen gegeben sein. Ohne eine Art Privatjustiz zu billigen, handelt die Marktleitung damit trotzdem meistens auch im Interesse des Beschuldigten, der ohne gewissen Druck einfach die Veranstaltung verlassen würde, so daß nur noch ein Strafverfahren mit einem noch größeren subjektiven Schaden als Ausweg in Frage kommt.

      Mit "Nötigung" wollte ich hinweisen auf Methoden, wie die Marktleitung sich die Unterschrift von Mitarbeiterinnen unter bestimmte Dokumente (z.B. Schuldanerkenntnis, Aufhebungsvertrag, ... etc.) verschafft. Wird im Film mehrmals erwähnt und kenne ich auch aus anderweitigen Erfahrungsberichten. Ausserdem ist es nicht allzu schwer, dass man Kassenfehlbestände bei Mitarbeiterinnen "herbeiführt", von denen man sich ganz dringend trennen möchte. Gewerkschaftliches Engagement (im Rahmen des BetriebsverfG) der Mitarbeiterin steht dabei ganz oben auf der Liste von Gründen für einen plötzlichen und dringenden Trennungswunsch.

      TV-Sendung zu Discountern

      @ Firebold

      Gegenüber der Kundschaft sollte man irgendeine einigermaßen hohe Grenze setzen und alles darunter als an Ort und Stelle abzuhandelnde Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen beenden.

      Es ging bei der Antwort auf Xenias Posting um die Zustände beim Umgang mit dem eigenen Personal, das in den TV-Sendungen aus dem Posting von ktrade vom 03.10.2006 14:33 angeprangert wurde. Da wurden einige rüde Vorgehensweisen mit aufgebauschten Verfehlungen des Personal so weitgehend generalisiert, daß ein generelles Negativ-Image der Discounter aufgebaut werden sollte, bis hin zur Aufforderung, ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man als Kunde beim Discounter kauft, was in dieser Form wegen der tendenziösen Machart journalistisch unredlich war.

      Xenia wollte eine Präzisierung der Begriffe, da sie meine übermäßige Parteinahme für die Methoden der Discounter vermutete.
      @xyxyber,

      aber wo setzt man bei Diebstahltatbestände (wie z.B. Kuchen, etc.) eine Grenze? Soll man die in € festlegen? z.B. 2 €.
      Ich will nicht wissen, ob man dann noch z.B. im Supermarkt Artikel unter 2 € (wie z.B. Süßigkeiten) vorfindet (,weil alle geklaut werden!) ;(.
      Also ist es m.E. schon in Ordnung auch bei kleinen Delikten schon einzugreifen.

      Grüße
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.
      Diebstahl kann als nachgewiesen angesehen werden, wenn Waren an Orte verlagert wurden, an denen sie sich in keinem betrieblichen Szenario befinden dürfen. Strafrechtlich muß auch noch die Aneignungsabsicht nachgewiesen werden, darauf kann man für organisatorische Maßnahmen aber verzichten.

      Unabhängig davon, daß ich in der Regel für eine durchaus zielorientierte und straffe Organisation plädiere, halte ich manche juristisch zwar eindeutige Diebstahlstatbestände (z. B. ein Stück Kuchen, ein Getränk) wegen des offenkundigen Widerspruchs ihrer Geringfügigkeit zu der an den Haaren herbeigezogenen angeblichen Sozialwidrigkeit für lächerlich. Prinzipien müssen in einem sinnvollen Maßstab angewand werden, um ihre Anwendung nicht in peinlichen Unsinn zu verkehren.

      Nötigung ist ein Tatbestand mit sehr geringer Tatschwelle, der dürfte bei strenger Betrachtung in sehr vielen Fällen gegeben sein. Ohne eine Art Privatjustiz zu billigen, handelt die Marktleitung damit trotzdem meistens auch im Interesse des Beschuldigten, der ohne gewissen Druck einfach die Veranstaltung verlassen würde, so daß nur noch ein Strafverfahren mit einem noch größeren subjektiven Schaden als Ausweg in Frage kommt.

      Freiheitsberaubung wird in den meisten Fällen eher nicht zutreffen, da die Hinderung am Verlassen des Raumes dafür nicht massiv genug erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat Freiheitsberaubung nur durch einfache Drohung in der Regel als nicht gegeben angesehen.

      RE: Moin Moin

      Die Unschuldsvermutung gilt im strafrechtlichen Sinn für die öffentliche Behauptung gegenüber einer konkreten Person.

      Zur realen Aufschlüsselung der Kostensituation eines Unternehmens ist die realistische interne Ermittlung sachdienlicher. Oft kommt es dabei auch nicht auf die Wiederbeibringung der gestohlenen Sachen an, sondern auf bessere Betriebsabläufe, die spätere Diebstahls-Chancen reduzieren.

      Bei der Begleichung der Schäden ist mit zivilrechtlichen Anerkenntnissen und dem folgenden unauffälligen Ausgleich beiden Seiten mehr geholfen.

      Ein Strafverfahren bringt dem Unternehmen nur Bürokratie, aber keinen direkten Nutzen. Auch der Folgenutzen für die Gesellschaft ist sehr gering, weil die drei Hauptziele des Strafrechts Spezialprävention, Generalprävention und Resozialisierung nachgewiesenermaßen nicht funktionieren können und das Strafrecht eher ein tradiertes Relikt gesellschaftlicher Hilflosigkeit als ein wirklich greifendes Instrument ist. (Eine gut geschriebene Diskussion auf allgemein verständlichem Niveau findet man dazu z. B. in Wesel: Fast alles, was Recht ist. Jura für Nicht-Juristen)

      RE: Betriebs- und Volkswirtschaftliche Betrachtungen

      Die Reportage über die Discounter hatte eine klare Tendenz, alle Discounter einheitlich sehr kritisch zu sehen. Die Personalführung bei Schlecker und Wal-Mart ist sicher stark zu beanstanden, bei ALDI kann nicht alles schlecht sein, dort werden mit knapp 3.000 EUR / Monat die höchsten Löhne im Einzelhandel gezahlt und beim nächsten ALDI-Markt werden selbst für Hilfskräfte 13,50 EUR / Stunde geboten.

      Daß die Discounter zu dubiosen Methoden greifen müssen, bei Bedarf Personal zu entlassen, zeigt, daß die überzogenen gesetzlichen Regeln zum Kündigungsschutz um jeden Preis ungeeignet sind, wirtschaftlich sinnvoll zu arbeiten und wie jedes, gut gemeinte, aber schlecht gemachte Gesetz auf die eine oder andere Weise umgangen wird.

      Darüber hinaus muß nicht jeder Vorwurf einer kriminellen Handlung gegen Mitarbeiter aus der Luft gegriffen sein. Ein Schulfreund von mir betreibt in Berlin einige Super-Märkte, wo die Personal-Diebstähle nachgewiesenermaßen ganz erheblich sind.

      Betriebs- und Volkswirtschaftliche Betrachtungen

      Da grad alle so betriebs- und volkswirtschaftlich interessiert sind: Ich hab gerade auf ARD die Sendung "Die Billigheimer - Discounter und ihre Methoden" gesehen. Erinnert fast schon an den Artikel der Berliner Morgenpost, den Amazon am 02.10.06 gepostet hat.

      Wer "EinsExtra" hat, kann sich die Sendung um 15:10 nochmal ansehen!

      [Edit: seh grad, dass es auch auf 3Sat Wiederholungen gibt:
      09.10.2006 20.15-21.00 3sat
      Die Billigheimer - Discounter und ihre Methoden

      10.10.2006 13.15-14.00 3sat
      Die Billigheimer - Discounter und ihre Methoden]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „ktrade“ ()