Forexverluste von Steuern absetzen
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@monopoly,
also ich sagte schon mal das ich kein Steuerberater bin, daher bitte das nochmals alles prüfen lassen.
Sicherlich kannst Du Verluste von den vergangenen Jahren aufsummieren, allerdings musst du die Verluste immer beim Finanzamt angegeben haben.
Du kannst jetzt nicht daherkommen und Verluste von 2003 gelten manchen, wenn Du diese Verluste in Deiner Steuererklärung von 2003 nicht angegeben hast.Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/ -
danke für die infos
dann kann ich ja jetzt und in 2006 noch verluste verrechnen ,
kann man aktuell auch verluste mehrerer jahre zusammen summieren und mit gewinnen zb des jahres 2006 verrechnen oder nur verluste eines jahres zb. 2003 mit gewinnen eines jahres zb. 2005 zusammen verrechnen? -
@monopoly
ob die 20% kommen und wie die abgerechnet werden ist sicherlich noch nicht 100% klar.
Klar ist aber, dass Du Verluste gegen Deine Gewinne verrechnen kannst und das über Jahre hinweg, allerdings wielange das noch geht ist aber wiederum nicht klar.
Gilt aber nur für D, in Östereich kann man das anscheinend nur in dem gleichen Jahr verrechnen.Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
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Original von harley
Aber das erübrigt sich sowieso, wenigstens in D, da ich heute in der Zeitung gelesen habe, das ab 2007 Veräußerungsgewinne bei Aktien, Wertpapieren und Immobilien mit 20% pauschale besteuert werden.
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ist das schon sicher das die 20% kommen oder nur zeitungsgewäsch
wo hast du das gelesen.
und wird das dann an der quelle gleich einbehalten oder der normale steuererklärungswegDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „monopoly“ ()
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@Hintman,
im Moment kann man die Verluste noch in das nächste/nächsten Jahre mitnehmen, aber wie schon gesagt, bei den Politikern weiss man ja nie was am Ende rauskommtWer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
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Ja, siehe hier:
Angst vor der Spekulationssteuer
Hab auch schon gelesen dass in D Verluste nur noch mit Gewinnen im selben Jahr verrechnet werden sollen dürfen. Dafür gibts aber noch keinen Beweis bzw. hab ich nix gefunden.Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
If it´s not a HELL YES, it´s a NO! -
@monopoly
Ist schon klar, das noch Sozialabgaben dazukommen und die 20% Steuer bei 50k stimmen sicherlich auch nicht genau, aber es ging ja nur darum ob man die Verluste absetzen kann.
@scalpino
Danke für die Beispiele
Aber das erübrigt sich sowieso, wenigstens in D, da ich heute in der Zeitung gelesen habe, das ab 2007 Veräußerungsgewinne bei Aktien, Wertpapieren und Immobilien mit 20% pauschale besteuert werden.
Jetzt kommt aber gleich die Frage auf, ob man dann auch die Verluste gegenrechnen/absetzen kann??
Aber so wie ich unsere Politiker einschätze habe die soweit wieder nicht gedacht.Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
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Österreich:
Spekulationsgewinne zählen zu den sonstigen Einkünften und können nur mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres aufgerechnet werden. Für Spekulationsgewinne gibt es eine Freigrenze, die in Österreich 440 Euro beträgt.Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
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Bin mir da nicht ganz sicher, ich trade nicht persönlich, sondern über eine Ges.mb.H., aber soweit ich micht erinnern kann hast du recht.
Aber Verlustvorträge sind schön und gut, im Endeffekt sollte man aber auf Jahresbasis keine Verluste haben, sonst wird das auf Dauer eine unangenehme Sache. -
Original von goso
A: Ebenso, Verluste aus den Wertpapier- und Devisenhandel sind nur mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften zu verrechnen.
Aber nur im selben Jahr erlaubt, oder? Verlustvortrag gibt es ja leider anscheinend keinen bei den Spekulationseinkünften in ADas maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
(Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.) -
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@eddie
Natürlich kann ich die Verluste von meinem Einkommen abziehen, wenn aus der GuV oder Einnahme-Überschussrechnung ein Verlust entstanden ist.
Genauso, wie ich die Gewinne draufrechnen muss.
Alles schon selbst praktiziert. -
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Original von harley
Was müssen den für Vorausetzungen gegeben sein, damit es als gewerblichen Handel anerkannt wird? ( in Deutschland, wird aber in Östereich nicht anders sein.
Aktives Handeln, d.h. viele und vor allem kurzfristige Trades, Hauptbeschäftigung, professionelle Infrastruktur usw. .. irgendwo gab es auch eine Formulierung in etwa: daß "der gewerbliche WPhändler die Hauptätigkeit eines Finanzunternehmens wiederspiegeln muß"
Es gibt jede Menge Gerichtsurteile dazu, es wird in 99% so entschieden, daß Leuten mit Verlusten auf diesen sitzen bleiben (private Vermög.verwaltung ohne Verrechnungsmöglichkeit) und Leute mit Gewinnen in die Gewerblichkeit gedrängt werden mit allen Nachteilen (Gewerbesteuer usw.) -
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