Angst vor der Spekulationssteuer

      Speku- und Abgeltungssteuer - gerecht

      Hallo,

      weil es gerade so schön passt, weiss jemand zufällig wie es mit den Gewinnen und Verlusten aus dem Jahr 1999 endgültig aussieht. Es gibt doch das höchst richterliche Urteil für 1997 und 1998 das die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist (siehe unten), doch für 1999 wollte die Finanzverwaltung den Vollzug durchführen, ist hier auch ein endgültiges Urteil da, hatte der Kläger Erfolg?

      Gewinne aus Spekulationen wieder besteuert

      Auf Kapitalanleger kommen Steueränderungen zu. Die eine greift sofort: Die Finanzämter dürfen die Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften ab sofort wieder eintreiben.

      Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer Verwaltungsanweisung festgelegt, dass der Vollzug der Steuerbescheide nicht mehr ausgesetzt wird. Die Anweisung verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005. Danach ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 nicht mehr verfassungswidrig.

      Durch das rückwirkend eingeführte Kontenabrufverfahren gebe es bei der Kontrolle der Steuerzahler nicht mehr das "strukturelle Vollzugsdefizit", das das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil für frühere Jahre gerügt hatte. Deshalb sei die Besteuerung auch kein Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Der vor dem BFH unterlegene Kläger hat allerdings Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.


      eddie, die (Staats)Kasse ist leer, die versuchen alles um nicht zahlen, nachzahlen und/oder nachberechnen zu müssen, aber wehe Du bist mit deinen Steuern im Rückstand 8o

      Beste Grüße

      Roti :)


      p.s. ich glaube nicht so recht das mit der Einführung der Abgeltungssteuer es viel einfacher wird, für Trader bleibt es wie gehabt und Investoren, besonders Aktien-Investoren werden kräftiger zur Kasse gebeten ...
      Beste Grüße

      Roti :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Roti“ ()

      RE: Moin Moin

      Einiges hatten die etwas vom Kern entfernten Postings schon mit der Abgeltungsteuer zu tun, nämlich, daß bei Steuern ganz allgemein
      • nahezu alles möglich ist,
      • das einfache Gerechtigkeitsempfinden überhaupt keine Rolle spielt,
      • die Menschen mit dubiosen und prinzipiell nicht verständlichen Regeln in Dauer-Angst-und-Schrecken gehalten werden,
      • daß man die vielen Regeln mangels unmöglicher vollständiger Kenntnis alle gar nicht einhalten kann,
      • die Politiker und Bürokraten selbst auch nicht von ihrem Tun überzeugt sind,
      • das Steuer-System alleine deshalb zu Teilen verfassungswidrig sein könnte,
      • die Folgen auch bei Nichtigkeiten teuer und nervenaufreibend sind,
      • es zunehmend nur noch um unverhohlenes Abkassieren geht und
      • daher bei der Abgeltungssteuer ebenso das Schlimmste zu befürchten ist.

      RE: Moin Moin

      Original von DönerTrader
      Also ich muß Steuern auf die Steuern zahlen!

      Naja, so neu ist das nicht. Bei Benzin hat die MwSt. auch die Mineralölsteuer zur Grundlage
      Der Staat hat ein Einnahmeproblem :D
      If you don't bet, you can't win.
      If you lose all your chips, you can't bet.


      - Larry Hite -

      --------------------

      The Trend is your only Friend :D

      - einer, der Bescheid weiß -

      RE: Moin Moin

      Ich habe mir neulich ein paar CD´s aus USA schicken lassen.
      Darauf mußte ich 3,5% EU-Zoll zahlen.
      Und dann noch 16% Mehrwertsteuer.
      Die haben den Warenwert genommen + die Frachtkosten+die3,5% EU-Zoll
      und haben von dieser Summe die MwSt. berechnet.
      Daraufhin habe ich beim Zoll angerufen und meinte das das doch nicht geht, das ich auf den EU-Zoll auch noch MwSt. zahlen muß.
      Dann hat der mir die ganzen Paragraphen vorgelesen und meinte abschließend: Hätte ich mir Zigaretten schicken lassen dann müßte ich noch Verbrauchssteuer zahlen und auch darauf MwSt.
      Also ich muß Steuern auf die Steuern zahlen!
      Sowas gibt´s auch nur in Deutschland.
      Hätten wir hier eine Gewaltenteilung so müßten die Gerichte doch sowas verbieten. In einem echten Rechtsstaat wäre sowas undenkbar .
      Und nicht vergessen die Kaffee Steuer 2005 zu bezahlen !

      Wegen Ebay Kauf Abmahnung vom Zoll erhalten:

      Der Zoll hat sich bei mir gemeldet, weil ich vor über einem Jahr Kaffee bei ebay gekauft habe. Der Verkäufer sitzt in Holland und ich soll knapp 20 Euro Kaffeesteuer nachzahlen. Soweit ok, mach ich. Bis gestern wußte ich nicht, daß es eine Kaffeesteuer gibt. Es wurde laut dem Schreiben aber auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wegen Steuerhinterziehung.

      123Recht.net
      Daniel Fehring wrote:

      Ein leidiges Thema

      Mal ehrlich, haben Sie Ihre Steuererklärung 2005 schon abgegeben? Also ich noch nicht. Ich finde das immer sehr mühsam. Vor allem das Zusammensuchen der Belege. Leider lässt einem das Finanzamt keine Wahl. Jedes Jahr nehme ich mir wieder vor, dieses Jahr sammle ich konsequent alles Relevante in einem Ordner. Dann ist das Jahr vorüber und ich muss wieder suchen.

      Wenn ich mir vorstelle, dass da noch alle Käufe und Verkäufe zusammen gestellt werden müssen, wird mir leicht mulmig zumute. Aber angeben muss man sie halt, die so genannten privaten Veräußerungsgeschäfte, sonst ist der Ärger mit den Finanzbehörden (Stichwort: Steuerhinterziehung) vorprogrammiert.

      Apropos Steuerhinterziehung. Vorgestern habe ich von einem Sachverständigen der Staatsanwaltschaft erfahren, dass hinterzogene Steuern in Höhe von ca. 50.000 € (in diesem Fall ging es um nicht angemeldete und nicht abgeführte Lohnsteuer) für die Ermittler Peanuts sind. Das finde ich mehr als erstaunlich. Dieses Thema scheint also in Deutschland doch recht „lukrativ" zu sein. Allerdings kann ich davor nur warnen...

      RE: erstmalige erfassung durch abgabe des antrags

      @ tasso

      Wenn es einen solchen gesonderten Antrag gibt, ist damit keine nachträgliche Abgabe einer Steuererklärung verbunden. Ob es einen solchen Antrag gibt, wird das Finanzamt bei einer telefonischen Anfrage mitteilen.

      Wäre ich die Finanzbehörde, würde ich, wenn nicht in einer Verordnung haarfein das Gegenteil geregelt ist, die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung verlangen. Sollte es um genügend Geld gehen, ist der Gang zum Steuerberater für etwa eine Stunde zwingend zu empfehlen.

      Die Auslandsbesteuerung setzt, wie schon im Posting vom 05.09.2006 09:17 im Thread "Auswandern" als Antwort auf Fragen von Dir behandelt, verbleibende wirtschaftliche Interessen in D voraus, wie z. B. Zins- oder Mieteinnahmen. Neu im Ausland aus dortigen Tätigkeiten zufließende Einkünfte unterliegen gerade nicht der deutschen Steuer.

      Wer wirklich eine so wichtige Entscheidung, wie das Auswandern plant, sollte so vorgehen, daß er auch für die zu beachtenden steuerlichen Regeln vernünftigen Rat einholt und sein Wissen nicht aus Quellen auf Zuruf beziehen.

      Urteil zur nachträglichen Geltendmachung von Verlusten

      Nach dem Urteil sollte man es auf jeden Fall versuchen, nachträglich Verluste geltend zu machen.

      Allerdings ist das Urteil etwas spitzfindig und nicht absolut zwingend begründet, daß die Finanzbehörden auch einen Nichtanwendungsbeschluß haben könnten, der die Wirkung auf den Einzelfall beschränkt und andere erneut klagen müssen.

      Schön ist, daß die Richter zugunsten des Bürgers entschieden, aber ohne mir Richterschelte anzumaßen, halte ich das Urteil auch für grenzwertig, denn der Gesetzgeber hat aus teleologischer Sicht sehr wohl mit der abschnittsweisen Besteuerung über einen Jahreszeitraum und engen Abgabefristen ein Verschleppen von offenen Sachverhalten über viele Jahre vermeiden wollen und daraus, daß es die Möglichkeit einer gesonderten Verlustfeststellung gibt, könnte ebenso auf deren Notwendigkeit abgestellt werden. Eine spätere Entscheidung könnte daher das vorliegende Urteil auch revidieren, was die obersten Gerichte öfter machen, als man gemeinhin annimmt.

      erstmalige erfassung durch abgabe des antrags

      hat dieser antrag auf feststellung von verlusten der bis jahrende beim f-amt abgegeben w. soll evtl. nachteile???
      zb. wenn man noch garnicht steuerlich erfasst ist, keine steuernummer hat, da man ja bisher kein steuerrelevantes einkommen über der freigrenze erzielt hatte.
      vor allem wenn man ins ausland auswandern will, hier im forum wurde ja schon hingewiesen, dass man mit steuernummer noch 10 jahre lang quasi überwacht ist vom amt, evtl. in einer steueroase wohnend mit beschränkter steuerpflicht von D belastet wird.

      Spekulationssteuer, etwas konkreter schon

      (C) 2006 ARD.de

      boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_194772


      Abgeltungssteuer – ab 2009 wird's ernst

      Für Kapitalanleger in Deutschland ändert sich in rund zwei Jahren einiges. Eine einheitliche Steuer auf Kapitalerträge soll nach dem Willen der großen Koalition eingeführt werden. Mit einigen Vor- und Nachteilen für Investoren.

      Ein Jahr mehr hat Finanzminister Peer Steinbrück den deutschen Kapitalanlegern gegönnt. Eigentlich sollte die neue Abgeltungssteuer bereits im Januar 2008 starten und pauschal 30 Prozent betragen. Ganz so schlimm kommt es für Anleger nicht. Ab dem 1.1.2009 aber müssen Dividenden, Kursgewinne und Zinsen einheitlich mit 25 Prozent versteuert werden.

      Aus Sicht von Aktionärschützern ist der Steuersatz mit 25 Prozent noch immer viel zu hoch (s. der Link zu unserem Interview). Sie votierten bereits vor den Regierungsbeschlüssen für eine Steuerquote von deutlich unter 20 Prozent.

      Inwieweit Bezieher niedriger Einkommen auf eine Sonderregelung bei der Versteuerung von Kapitalerträgen hoffen können, war am Freitag noch nicht klar. Im Vorfeld der Koalitionsberatungen hatte Steinbrück die Option in Aussicht gestellt, die Zins- und Dividendenerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern zu lassen, sollte er unter 25 Prozent liegen.

      Vorteil für Spitzenverdiener
      Bezieher höherer Einkommen haben nach der neuen Regelung zumindest dann einen deutlichen Vorteil, wenn sie einen Großteil ihrer Erträge über festverzinsliche Wertpapiere erzielen. Denn der neue Steuersatz für Kapitalerträge liegt deutlich unterhalb ihres individuellen Satzes von bis zu 42 Prozent (Spitzensteuersatz).

      Mit der Vereinheitlichung der Besteuerung fallen einige bestehende Regelungen weg. So etwa das Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Dividenden. Nun werden die Gewinnausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre voll besteuert; eine deutliche Benachteiligung gegenüber der bestehenden Praxis.

      Spekulationsfrist ade
      Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahre für Immobilien wird aller Voraussicht nach ein Bestandteil der finanzpolitischen Reform sein. Für viele Anleger bedeutet das, dass ihre Vermögensbildung und ihre Altersvorsorge von der Abgeltungssteuer negativ beeinflusst wird.

      AB

      *******************

      na dann sind wir alle in D "gerecht besteuert", ui ui ...

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)

      auch nicht schlecht, was ??

      (C) 2006 T-Online

      t-online-business.de/c/90/62/52/9062526.html

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      Steuerfahndung

      Seit der Fiskus die Konten der Bürger durchleuchten darf, hat die Kapitalflucht eine neue Qualität erreicht: Immer mehr Deutsche ziehen ihr Geld ab, weil sie es vor der Neugier des Staates schützen wollen. Im Prinzip ist Michael Martens (Name von der Redaktion geändert) ein cleverer Geschäftsmann. Der einstige Partner einer Unternehmensberatung kauft marode Mittelständler, saniert die Firmen und schlägt sie anschließend wieder los - mit zum Teil enormen Gewinnen. Heuschrecken werden Leute wie Martens heute gemeinhin genannt.

      Was verdächtig vorkommt
      Als sich vor gut zwei Jahren die Betriebsprüfer des Finanzamts in seine Buchhaltung vertieften, ahnte er nicht, dass er schon bald mit Leuten aneinander geraten würde, die noch weit mehr als er selbst an die gefräßigen Plagegeister erinnern: deutsche Steuerbeamte. Beim Zahlenstudium sollten die Kontrolleure auf eine Transaktion stoßen, die ihnen wohl schon wegen des enormen Gewinns verdächtig vorkam und die sie in ihrem Bericht an das zuständige Finanzamt nicht unerwähnt lassen wollten. 1996 hatte Martens gemeinsam mit seiner Frau, seinem Bruder und einigen anderen Geschäftspartnern einen maroden Hersteller von Druckluftgeräten für knapp vier Millionen Mark übernommen.

      Steuerfreier Gewinn
      Innerhalb von zwei Jahren führten die neuen Eigentümer das badische Unternehmen zuerst in die Gewinnzone zurück, um die Firma anschließend an einen französischen Investor weiterzureichen - für rund 200 Millionen Mark. Das Finanzamt allerdings ging bei dem Deal mit der sagenhaften Rendite von fast 5000 Prozent leer aus. Da keiner der Firmeneigner mehr als 25 Prozent gehalten hatte, blieb der Gewinn steuerfrei. Das dachten zumindest Martens' Steuerberater, die das Geschäft bis ins Detail geprüft hatten.

      Urteil: Steuerhinterziehung
      Die Finanzbeamten indes beurteilten den Fall ganz anders. Ohne bei Martens oder seinen Beratern Erläuterungen eingeholt zu haben, fällten sie ihr Urteil: Steuerhinterziehung. Martens' Frau und sein Bruder, so die Ansicht der Staatsdiener, waren als Strohleute aufgetreten, um den Anteil des Ex-Consultants künstlich niedrig zu halten, damit der den Verkaufserlös steuerfrei würde kassieren können. Nach Ansicht der Finanzbeamten hatte der Firmensanierer insgesamt 34 Prozent der Firma gehalten, der Gewinn wäre daher steuerpflichtig gewesen.

      Zahlung verweigert
      Im September 2005 erhielt Martens einen Steuerbescheid, der ihm eine Steuerschuld in Höhe von 15 Millionen Euro attestiert. Im Bewusstsein, nichts Unrechtes getan zu haben, verweigerte er die Zahlung. Wenig später erhöhten die Steuereintreiber den Druck. Mit einer Kontenabfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschafften sie sich einen detaillierten Überblick, bei welchen Banken Martens, seine Frau und sein Bruder Kontoverbindungen unterhielten. Sämtliche Guthaben wurden gepfändet, woraufhin Martens' Banken Kreditlinien kündigten, EC- und Kreditkarten sperrten.

      Schutz vor deutschen Behörden
      Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen, noch ist unklar, ob Martens tatsächlich hätte Steuern zahlen müssen. Seine Lehre aus der überfallartigen Attacke des Fiskus hat er jedoch bereits gezogen. Er wickelt seine Geschäfte nicht mehr über deutsche Konten ab - sämtliche Deals laufen nun über seine Bankkonten in Zürich. Völlig legal und weitestgehend sicher vor dem Zugriff der deutschen Finanzbehörden.

      Flucht ins Ausland
      Aktion - Reaktion. Mit immer rabiateren Methoden versucht der Steuerstaat, sich Zugriff auf das Geld der Bürger zu verschaffen. Und die antworten auf die Attacken mit der Flucht ins Ausland. Die Angst, plötzlich wie Michael Martens vor gesperrten Konten zu stehen, führt dazu, dass die Leute ihr Vermögen über die Grenze schaffen.

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      Kein gläserner Bürger sein
      "Anders als bei den großen Fluchtbewegungen der Vergangenheit geht es den meisten nicht darum, ihre Steuerzahlungen zu reduzieren", sagt der Hamburger Steueranwalt Ulrich Gerken: "Die meisten geben ihre ausländischen Konten ganz offen bei der Steuererklärung an. Ihnen geht es darum, kein gläserner Bürger zu sein und ihr Geld vor unberechtigten Zugriffen zu schützen." Solche Befürchtungen scheinen keineswegs unbegründet zu sein. Seit April 2005 können die Finanzämter bei der BaFin abfragen, bei welchen Banken ein Steuerzahler Konten oder Depots unterhält. Seither bleibt kein inländisches Konto mehr unentdeckt, können die staatlichen Geldeintreiber beinahe unbegrenzt zuschlagen.

      Nicht an die Regeln gehalten
      Im vergangenen Jahr machten die Behörden 62.000-mal von ihrer neuen Waffe Gebrauch. Nur allzu oft aber haben sich die Beamten beim Spitzeln nicht an die Regeln gehalten. Neun von zehn Kontenabfragen, das ergaben etwa Stichproben in Nordrhein-Westfalen, wurden nicht hinreichend begründet. Trotz erwiesener amtlicher Schlamperei fordert Finanzminister Peer Steinbrück von seiner Truppe, ihre Bemühungen beim Aufspüren verdächtiger Konten weiter zu verstärken. Bis Sommer 2007 sollen die Ämter technisch in der Lage sein, täglich 5000 Konten abzufragen - und zwar pro Kreditinstitut.

      Ausufernde Kontenspionage
      Angesichts der ausufernden Kontenspionage und des immer aggressiveren Auftretens der Steuerbeamten ist in den vergangenen Monaten eine neue Kapitalfluchtwelle ins Rollen gekommen. Deutsche Banker schlagen bereits Alarm. Stephan Götzl etwa, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern, klagt, dass die "bürokratische Schnüffelvollmacht" allein bei den Volks- und Raiffeisenbanken im Freistaat von Ende 2004 bis Anfang dieses Jahres zu einem Abfluss von mehr als 430 Millionen Euro geführt habe. Bundesweit und bei allen Instituten dürften bereits Milliarden verschwunden sein.

      Monetärer Exodus
      Der monetäre Exodus ist von ganz neuer Qualität. Denn es sind nicht mehr Schwarzgeldmilliarden, die in den Steuersparparadiesen Schweiz und Liechtenstein vor dem deutschen Fiskus versteckt werden sollen. Heute strömt korrekt versteuertes "weißes" Geld aus dem Land. Nicht um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, sondern zum Schutz vor staatlichen Drohgebärden.

      Gefährliche Nebenwirkungen
      Eine Überreaktion der Anleger hier zu Lande? Keineswegs, für den Drang nach draußen gibt es gute Gründe. Das Risiko, durch die Fiskalschnüffelei in Konflikt mit dem Finanzamt zu geraten, ist höher denn je. Bei einer Forsa-Befragung von 1000 Steuerberatern gaben 55 Prozent zu Protokoll, dass die Finanzbeamten in den vergangenen Jahren kleinlicher geworden seien. Eine Tendenz mit gefährlichen Nebenwirkungen.

      Strafverfahren eingeleitet
      Denn selbst bei unklarer Rechtslage schalten die Bürokraten neuerdings immer öfter auf Angriff: "Noch vor wenigen Jahren waren die Beamten bereit, strittige Punkte zu klären, bevor Steuern gefordert wurden. Heute aber ergeht häufig sofort ein Bescheid", sagt der Münchener Steuerstrafrechtler Jan Olaf Leisner. "Und um den Druck zu erhöhen, leitet die Behörde meist gleich noch ein Strafverfahren ein."

      Erschreckende Unverfrorenheit
      Erschreckend ist die Unverfrorenheit, mit der die Steuerfahndung dabei mitunter auftritt. Besonders krass geriet der Auftritt zweier Ermittler beim Hamburger Steueranwalt Ulrich Gerken. Ohne große Umschweife erklärten die Beamten dem Anwalt, dass sie zwar gegen einen seiner Mandanten nichts in der Hand hätten, dass sie aber dennoch sicher seien, dass Gerkens Klient Steuern hinterzogen habe.

      Nachdem die Steuerpolizisten dem Anwalt zu verstehen gegeben hatten, dass sie den Fall bei einer Nachzahlung von 10.000 Euro zu den Akten legen würden, wies er ihnen die Tür. Wenig später wurde das Verfahren eingestellt. "Jeder von uns", fasst Gerken seine Erfahrungen zusammen, "ist für die Steuerbeamten zunächst ein Betrüger, und zwar so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist."

      Rüffel von Finanzrichtern
      Doch selbst der Beweis der Unschuld reicht manchmal nicht. Bei einer Firma, die mit Vitaminpillen und Mineraldrinks handelte, gaben sich die Finanzbeamten nicht mit den für Lebensmittel üblichen sieben Prozent Umsatzsteuer zufrieden. Sie verlangten 16 Prozent und pfändeten rund 2,5 Millionen Euro - nicht nur von den Firmenkonten, sondern auch aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers. Mit ihrem Übereifer verschafften die Beamten der Staatskasse letztlich keinen Cent, stattdessen handelten sie sich einen schweren Rüffel von den zuständigen Finanzrichtern ein.

      Übereifrige Finanzbeamten
      Ganz gleich, wie ein Streit mit dem Finanzamt aber juristisch ausgeht, die sich meist über Jahre hinziehenden Auseinandersetzungen bergen kaum abschätzbare Risiken. So wurde etwa eine Firma aus der Nähe Hamburgs durch die Anschuldigungen eines übereifrigen Finanzbeamten mit Kontenpfändungen lahm gelegt.

      Massiv eingeschüchtert
      Und bei den Hausdurchsuchungen sollen die Steuerfahnder die Kinder des Firmeninhabers Torsten Werlin (Name von der Redaktion geändert) massiv eingeschüchtert haben: "Der Papa", soll ein Beamter feixend getönt haben, "kommt wohl bald ins Gefängnis." Den Druck der Staatsmacht und das Getuschel ihrer Nachbarn über das Strafverfahren konnte Werlins Frau schon bald nicht mehr ertragen, sie reichte die Scheidung ein. Als die Richter dem Unternehmer nach jahrelangen Gerichtsverfahren bescheinigten, dass die Steuerforderungen in zweistelliger Millionenhöhe nicht rechtens gewesen waren, hatte die Firma längst Insolvenz angemeldet.

      Kundenstrom aus dem Norden
      Es sind Horrorgeschichten wie diese, Geschichten, weitergetragen von Nachbarn und Freunden, die den Abzug von Vermögensteilen ins Ausland als Sicherheitspolster so attraktiv erscheinen lassen. Die von Rot-Grün durchgedrückte Kontenabfrage wirkt nur noch als zusätzlicher Auslöser. Schon bevor die Regelung wirksam wurde, freuten sich die Banker in den Alpenrepubliken über den anschwellenden Kundenstrom aus dem Norden. Heute, ein gutes Jahr später, verzeichnet Dirk Drechsler, Mitinhaber der renommierten deutschen Privatbank Hauck & Aufhäuser, bei seiner Kundschaft "einen zunehmend stärker werdenden Wunsch, Teile des Vermögens im Ausland anzulegen".

      Klassischen Fluchtburgen
      Wie viele deutsche Geldhäuser unterhält Hauck & Aufhäuser Tochterbanken in Luxemburg, in der Schweiz und bald auch in Österreich. Gemeinsam mit dem Fürstentum Liechtenstein bilden diese drei Finanzplätze die klassischen Fluchtburgen. Ihr zentraler Vorteil: das Bankgeheimnis. Von keinem dieser Länder können die Behörden zwischen Stralsund und Konstanz Kontrollmitteilungen über Konten deutscher Anleger erwarten.

      Höchstmaß an Diskretion
      Für das Privileg, ihren Kunden weiterhin ein Höchstmaß an Diskretion gegenüber den heimischen Finanzbehörden garantieren zu können, zahlten die Geldhäuser in Luxemburg und Genf, in Salzburg und Vaduz jedoch einen hohen Preis. Seit dem 1. Juli 2005 führen die Banken für ihre EU-Kunden Quellensteuer auf Kapitalerträge ab, die zu drei Vierteln in die Heimatländer der Kunden fließt. Die Zinsmaut beträgt aktuell 15 Prozent. Bis zum Jahr 2011 soll die Abgabe auf 35 Prozent steigen.

      Kaum Abgaben nach Berlin
      Experten fürchten jedoch, dass sich die Finanzminister von Hochsteuerländern wie Deutschland oder Frankreich mit dem Quellensteuer-Kompromiss nicht lange zufrieden geben werden. Die bislang aus Österreich, Liechtenstein, Luxemburg oder der Schweiz überwiesenen Summen bewegten sich in vernachlässigbaren Größenordnungen. Die Schweiz etwa lieferte gerade einmal 15,4 Millionen Euro in Berlin ab. Der Grund: Die Liste der Kapitalanlagen, auf die kein Abschlag fällig wird, ist lang - von speziellen Anleihen über Zertifikate bis hin zu komplizierten Konstruktionen wie luxemburgischen Lebensversicherungen.

      Geldwäscherei
      Die Schweizer haben sich deshalb längst darauf eingerichtet, dass ihr Bankgeheimnis weiter unter dem Druck der internationalen Koalition aus Fiskalisten und Geldwäschebekämpfern stehen wird. Raymond Bär, Chef der Privatbank Julius Bär, beklagt sich hinter verschlossenen Türen lauthals über die Unberechenbarkeit der europäischen Politik und will sein Geldhaus deshalb bis zum Jahr 2011 weitgehend unabhängig von der Schweizer Heimat machen.

      Steueroase Singapur
      Schon heute kümmert sich eine Bär-Tochtergesellschaft in der Steueroase Singapur hauptsächlich um europäische Kunden. Die Vermögensverwalter in dem asiatischen Stadtstaat arbeiten nach mitteleuropäischer Uhrzeit und fliegen einmal im Monat zu Kundengesprächen nach Athen, Madrid oder München. Ein Service, den inzwischen viele eidgenössische Banken anbieten.

      Sicherer Geldhafen
      Der Wunsch nach einem sicheren Geldhafen hat längst auch unseriöse Anbieter auf den Plan gerufen. Sie werben mit Fantasiezinsen und dem diskreten Ruf der Fluchtburgen, um deutschen Anlegern ihr Erspartes abzuknöpfen. Investments, die häufig herbe Verluste bringen.

      Schwarzgeld bunkern
      Die Abzocker spekulieren darauf, dass die Anleger Schwarzgeld bunkern wollen. Wer das Finanzamt fürchtet, der wird, so das Kalkül der Finanzhaie, keinen Schadensersatzprozess führen, bei dem er Gefahr läuft, die Steuerbehörden auf sich aufmerksam zu machen.

      Achtung Steuerflüchtlinge
      Denn über eines müssen sich Kapitalflüchtlinge im Klaren sein: Egal ob Luxemburg oder Singapur, ganz gleich ob Quellensteuer abgeführt werden muss oder nicht, ausländische Kapitalerträge müssen ebenso in Deutschland versteuert werden wie die Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto bei der Sparkasse in Oer-Erkenschwick.

      Darauf achtet der Fiskus
      Viele der neuen Kapitalflüchtlinge tun dies auch. Doch bei jedem, der sein Geld auf ein Auslandskonto überweist, wird der Fiskus besonders misstrauisch. Vor allem Topverdiener werden dann von den Steuerbehörden unter Rechtfertigungsdruck gesetzt. Auf sie richten die Sachbearbeiter in den Finanzämtern ihr besonderes Augenmerk.

      Ganz genau hinschauen
      Bei 70 Prozent der Steuererklärungen mit einem deklarierten Jahreseinkommen von über 200.000 Euro sollen die Beamten laut einer internen Dienstanweisung nicht einfach Häkchen machen, sondern ganz genau hinschauen. Geringe Dividenden- oder Zinseinnahmen gelten per se als verdächtig. Ergibt im nächsten Schritt eine Kontenabfrage, dass Depots aufgelöst wurden, verlangen die Beamten plausible Erklärungen über den Verbleib des Geldes. Leitet die Steuerfahndung gar ein Ermittlungsverfahren ein, können die Staatsdiener, ganz gleich wie fadenscheinig die Begründungen auch ausfallen mögen, zusätzliche Informationen über Kontobewegungen einfordern. Spätestens dann fliegen nicht deklarierte Überweisungen ins Ausland auf.

      Bankgeheimnis ade
      Sind die Finanzgeschäfte erst einmal aktenkundig, nutzt den Betroffenen auch das Bankgeheimnis im Fluchtstaat nichts mehr. Nach Paragraf 90, Absatz 2 der deutschen Abgabenordnung besteht bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerzahlers.

      Weiße Weste beweisen
      In der Praxis heißt das: "Nicht das Finanzamt muss Belege für eine Steuerhinterziehung vorlegen, sondern der Depotinhaber muss beweisen, dass alles sauber ist", erklärt der Hamburger Steuerrechtler Gunter Kramper. Und dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob das Auslandskonto stets beim Finanzamt gemeldet war oder ob es erst durch Recherchen der Fahnder ans Tageslicht kam.

      Fiskus nicht unterschätzen
      Wer sein Geld ins Ausland schafft und so den Fahndern den ungestörten Blick auf den Kontoauszug erschwert, darf die Hartnäckigkeit des Fiskus nicht unterschätzen. Vorwürfe, Unterstellungen und Drohungen von Seiten der Finanzbehörden sind dann keine Seltenheit. So sahen sich auch die Erben eines Apothekers aus Bayern massiven Verdächtigungen ausgesetzt. Die vier Geschwister hatten von ihrem verstorbenen Vater unter anderem ein Konto in der Schweiz geerbt und es korrekt mitsamt dem übrigen Nachlass dem Finanzamt gemeldet.

      Gesetzliche Auskunftspflicht
      Allein die Beamten glaubten nicht daran, dass die Erben wirklich alles angegeben hatten. Wie die Steuerfahnder vom Augsburger Grundbuchamt erfuhren, hatte der alte Herr kurz vor seinem Tod noch ein Haus für rund vier Millionen Euro verkauft. Geld, das nirgendwo auftauchte und das die Finanzbeamten nun im Ausland vermuteten. Die Fahnder forderten die Erben unter Hinweis auf ihre gesetzlichen Auskunftspflichten auf, konkrete Angaben über den Verbleib der verschwundenen Millionen zu machen. Weil das Geschwister-Quartett sich dazu außer Stande sah, wurde die Steuer auf das vermeintlich unterschlagene Erbe geschätzt und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

      Den Beamten hilflos ausgesetzt
      Erst nach fünf Jahren sprachen die zuständigen Gerichte die Erben vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei und annullierten die überhöhten Steuerbescheide. Überhöhte Forderungen, ungehemmte Schnüffelei, haltlose Anschuldigungen und massive Drohungen - obwohl ihr Vermögen im Ausland vor dem Zugriff des deutschen Fiskus geschützt ist, sehen sich die Anleger mitunter weiterhin den Zugriffsversuchen der Finanzbeamten ausgesetzt. Experten rechnen daher nicht allein mit einem weiter anschwellenden Kapitalstrom ins Ausland. Ab 2007 verzichtet die Schweiz auf fast jegliche Beschränkung des Zuzugs von Deutschen. Dann dürften, so der Dortmunder Steuerrechtler Ingo Flore, "viele Menschen ihrem Geld nachziehen".

      (14.09.2006)

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      na dann sind wir alle in D "gläsern", ui ui ...

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)