Angst vor der Spekulationssteuer

      Das wirklich absurde an der Geschichte ist doch, dass die schon mit Mrd. mehr Einnahmen rechnen, obwohl die noch gar nix gesehen haben. Am Ende wirds vielleicht sogar weniger als bisher sein, weil alle Gelder abgezogen werden. Aber die Politiker werdens schon richten ;(

      Grüße
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.

      Koalition erwägt Abgeltungsteuer von 25 Prozent

      Quelle: handelsblatt.com/news/default.…=ft&_b=1128488&doc_page=1


      Koalition erwägt Abgeltungsteuer von 25 Prozent


      Gesetzesentwurf im Dezember

      Trotz erheblicher Kritik – die große Koalition hält an der Einführung einer Abgeltungsteuer fest. Einen konkreten Besschluss gibt es zwar noch nicht. Allerdings halten Union und SPD nach neuen Gesprächen einen Steuersatz von 25 Prozent für die neue Besteuerungsform von Kapitaleinkünften für wahrscheinlich.

      Abgeltungssteuer: Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung.

      HB BERLIN. Das erklärte Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt, Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Konkrete Beschlüsse seien in den rund vierstündigen Beratungen am Dienstagabend noch nicht gefallen. Die Runde aus Vertretern von CDU, CSU und SPD habe die bislang angestrebten 30 Prozent für die Abgeltungsteuer aber als zu hoch eingestuft. Ein Steuersatz von 25 Prozent sei eher geeignet, der neuen Besteuerungsform von Kapitaleinkünften zu einem Erfolg zu verhelfen.

      Es sei auch darüber diskutiert worden, ob es zur Einführung der Steuerart notwendig sei, das Halbeinkünfteverfahren vollständig entfallen zu lassen. Schließlich müsse noch die Frage gelöst werden, wie die Kirchen ihren Teil erhalten, wenn etwa die Steuern auf Zinsen direkt und anonym von den Banken abgeführt würden. Die Experten von Finanzminister Peer Steinbrück sollten die einzelnen Probleme nun untersuchen und Lösungswege vorschlagen.

      Die Einführung einer Abgeltungsteuer von 30 Prozent sollte rund zwei Milliarden Euro kosten. Eine Absenkung auf 25 Prozent erhöht die Ausfälle um eine weitere Milliarde.

      SPD-Parteichef Kurt Beck unterstützte den neuen Ansatz zur Kapitalbesteuerung. Hier gelte ein ungerechtes, aber vernünftiges Motto. „Von einer Million 30 Prozent zu haben ist immer noch mehr, als 40 Prozent zu verlangen und nichts zu bekommen, weil das Kapital im Ausland angelegt wird“, sagte er dem Magazin „Stern“. Es gebe Gerechtigkeitsziele, die nicht zu 100 Prozent umzusetzen seien.

      Laut Bernhardt wird Gruppe sich voraussichtlich noch zwei Mal treffen und wolle Mitte Oktober ein Papier präsentieren, das dem Finanzministerium als Grundlage für einen Gesetzesentwurf dienen werde. Dieser werde dann wie geplant im Dezember vorliegen.

      Eine Abgeltungssteuer hat zwei wesentliche Merkmale:

      - Sie ist dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag zuerst anfällt, an der Quelle also. Das heißt, der Fiskus wird von Bank oder Kreditinstitut bedient, noch bevor der Steuerzahler an sein Geld kommt. Das Prinzip ist so ähnlich wie bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber gleich an den Staat abführt.
      - Ist die Steuer gezahlt, gilt der ganze Vorgang als abgeschlossen, die Steuer ist abgegolten. Eine Steuererklärung ist nicht notwendig. Der Steuerpflichtige weiß bereits im Voraus, was er zahlen muss. Das macht die Steuer einfach und unbürokratisch, in den Augen mancher aber auch ungerecht. So muss der Millionär den gleichen Steuersatz zahlen wie die Oma für das Sparbuch ihres Enkels. Bisher ist der persönliche Steuersatz fällig, der bei steigendem Einkommen steigt.
      Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, will Steinbrück zwei Sperren einbauen. Der Sparerfreibetrag soll nach der vor kurzem beschlossenen Halbierung nicht weiter gekürzt werden. Zinserträge bis zu 750 Euro (1500 für Verheiratete) bleiben damit auch nach 2008 weiter steuerfrei. Zudem dürfen sich Sparer, die derzeit einen niedrigeren Satz als die vorgesehenen 25 Prozent zahlen, weiter nach dem alten System besteuern lassen.

      Nach Steinbrücks Willen soll die Abgeltungsteuer zudem das erst 2001 von der rot-grünen Regierung eingeführte Halbeinkünfteverfahren ablösen. Derzeit werden nur 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktionärs belegt. Diesen Rabatt räumt der Fiskus ein, um eine Doppelbesteuerung sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch beim Aktionär zu vermeiden. Ferner wurde so die bis dahin bestehende Benachteiligung von Aktionären ausländischer Unternehmen beseitigt, die die vor 2001 übliche Körperschaftgutschrift nicht erhielten. SPD und Grüne setzten die Regelung in einer Art Glaubenskrieg gegen massiven Widerstand der Union durch.

      Mit der Abgeltungssteuer soll das Halbeinkünfteverfahren damit der Vergangenheit angehören. Von jedem Euro Dividendenzahlung über dem Sparerfreibetrag werden bei einem Satz von 25 Prozent 25 Cent Steuern fällig. Das führt nach Berechnungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu deutlich höheren Belastungen.

      In der Tendenz sind die Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ähnlich. Ein Spekulationsgewinn wird künftig nicht mehr im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert, sondern es gilt der Satz der Abgeltungsteuer. Das heißt, die Steuerlast auf solche Gewinne steigt. Wie auch bei der Dividendenbesteuerung sind Spitzenverdiener von dieser Steigerung weniger betroffen als Geringverdiener.

      Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung, weil die Koalition plant, die nach einem Jahr geltende Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne abzuschaffen. Die Steuerlast steigt für jeden Anleger, am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen.

      Unklar ist noch, ob die neue Abgeltungsteuer nur für Aktienkäufe und -verkäufe gelten soll, die nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden. Eine andere Möglichkeit wäre, auch Aktionäre einzubeziehen, die ihre Aktien bereits erworben haben. Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuer geltend zu machen. Um Mindereinnahmen des Staates zu verhindern, will der Finanzminister dies nur in ganz eng gesteckten Grenzen ermöglichen. Verrechnungen sind nach bisherigen Angaben nur mit Gewinnen bei anderen Kapitalerträgen möglich, nicht etwa auf Einnahmen aus Mieten und Pachten.

      HANDELSBLATT, Mittwoch, 30. August 2006, 11:25 Uhr

      *******************

      Na da werden die Trader ein bischen aufatmen und Investoren um Luft ringen dürfen, scheint so als ob alle irgendwie zur Kasse gebeten werden sollen, aber wer weiss was sich noch alles ändert bis zum Inkrafttreten ...

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Roti“ ()

      Original von Firebold
      @cerberus24,
      zu Punkt 1:
      Ich hab nie davon geredet, dass man die Unterlagen gleich wegwerfen soll, sondern die Fristen abwarten muss. Was man danach macht mit den Unterlagen, das ist dann egal und man kann ja auch nicht mehr danach belangt werden, da die Fristen ja rum sind.

      Grüße
      Firebold


      Nur eine Überlegung, keinesfalls mehr als ein Unterhaltungsstück:

      Warum welche Unterlagen aufbewahren? Warum?

      Wenn ein Trader 100.000 Euro erbt, findet, besitzt --- und abräumt und auf ein Tradingkonto in irgendeiner "Eichelfreien" Zone deponiert -- und dann per VPN tradet -- was für steuerliche Auswirkungen hat das?

      Nach 3 Jahren ( oder bei Immobilienkauf, GmbH-Anteil, andere -notarmeldepflichtige Vorgänge-) wird er vom Fiskus gefragt, wovon er lebt:

      Antwort: Hartz hat`s gegeben, Hartz hats genommen --- ich lebe von ca Euro 9500 Tradinggewinnen p.a. bei meinem (Zweit)OandA MarketindexKto. Diese Unterlagen aufheben! Da der Betrag unterhalb der Steuerpflicht war, ist die Nichterklärung sanktionsfrei. Und ich verdiene monatlich zusätzlich 2000 Euro mit Wetten - steuerfreu, und da steuerfrei auch kein Belegzwang. Und ich lebe von meiner Vermögensauflösung, verkaufe meine Erbstücke wegen Hartz... auch steuer- und erklärungsfrei!

      Jetzt guckt das FA in die Akte - ob der Bürger wohl veranlagungspflichtig geführt werden soll (Lohnt sich der Aufwand?) und findet eine alte Zinsdeklaration über (versteuerte) Zinsen auf die 100 TSD und fragt: Sie haben doch 100 TSD, was haben Sie damit gemacht, wo haben Sie die Erträge versteuert?

      Der Trader schüttelt den Kopf: 100 Mille, kann ich mich garnicht mehr erinnern, weiss ich nicht, hab ich nicht mehr, die hab ich wohl verknallt!

      Fiskus: Können Sie das beweisen? Antwort: Nein, muss ich das?

      Fiskus: Dann müssen wir Sie schätzen: Sie haben mindestens 8 % pro Jahr Zinsen verdient und nicht versteuert. Trader: Sie spinnen wohl, mehr als 2% gibts doch gar nicht......... Man einigt sich auf 2,5 %

      So what? Wozu taugen Unterlagen?

      MFG

      Cerberus24

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cerberus24“ ()

      @ Roti

      Die meisten Straftaten verjähren in Deutschland, nur schwerste Verbrechen nicht.

      @ Cerberus24

      In Deutschland ist ein privater Trader zu keiner Buchführung verpflichtet. Wenn der Steuerbescheid ohne Vorbehalt ergangen ist, gibt es keinen zwingenden Grund, Belege weiter aufzubewahren, danach wird auch nichts mehr geschätzt. Vorher und bei einem Vorbehalt der Nachprüfung gerade für diese Tatsachen ist es aber nachvollziehbar, daß das Finanzamt schon fragen kann, wie man denn zu den angegebenen Zahlen kommt. Gibt es dann keine sinnvollen Belege ist die Schätzung des Finanzamtes genauso billig wie die eigene, jeder zu seinen Gunsten - bloß die des Fiskus gilt.

      Bei einem Verdacht auf einen echten Straftatbestand wird man einiges auch ohne die Belege des Steuerschuldners ermitteln können, bloß handelt es sich dabei um ein Strafverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft Beweise aktiv suchen lassen und häufig auch finden wird. Vorher ist man zur Kooperation gesetzlich verpflichtet. Alleine obskure Umstände bei den Angaben, wie z. B. aus dem Hut gezauberte Zahlen reichen dann für die Schätzung.

      Bei einer Steuer von 200.000 EUR Anteil auf die Tradinggewinne ist es sehr unwahrscheinlich, ohne halbwegs geordnete Nachweise auch nur irgendeine sinnvolle Zahl anzugeben, da ja irgendwo die einzelnen Geschäfte zusammengerechnet werden mußten. In Relation dazu sollte bedacht werden, daß schon bei wenigen Tausend EUR Steuerhinterziehung der Straftatbestand mit einigen Tagessätzen bestraft wird.

      Mit den Fristen muß man etwas vorsichtig sein, da zuweilen ein "Unterbrechungstatbestand" gelten kann, der die darin ablaufende Kalenderzeit nicht auf die Verjährungsfrist anrechnet. Genügend umfassende Beiträge findet man bei Google: Verjährung Steuerhinterziehung.
      @cerberus24,
      zu Punkt 1:
      Ich hab nie davon geredet, dass man die Unterlagen gleich wegwerfen soll, sondern die Fristen abwarten muss. Was man danach macht mit den Unterlagen, das ist dann egal und man kann ja auch nicht mehr danach belangt werden, da die Fristen ja rum sind.

      Grüße
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.
      Original von Cerberus24
      Also wenn jemand im Stress bei der Verfertigung seiner Steuererklärung 200000 anzugeben vergessen hat, dann ist das KEINE UNTERSCHLAGUNG. Unterschlagung wäre das nicht abführen von Geldern, die man treuhänderisch für den Staat vereinnahmt hat: MwSt oder Lohnst. DIe (eventuell nur leichtfertige) Steuerverkürzung ist -besonders wenn sie einmalig passiert, ohne gefälschte Belege- in der CH nur eine Ordungswidrigkjeit, in der EU eine Straftat, aber nicht immer gleich ein Steuerbetrug.

      Wenn man alle, die mogeln (km-geld etc) ohne Verjährung irgendwann dann docjh erwischen würde, wäre mehr als Halb D im Knast.


      Hallo Firebold, hallo Cerb,

      danke für die Klarstellung, ich dachte eben im Zusammenhang mit Straftat (eben wie z. B. Körperverletzung, Hausfriedensbruch, etc. etc.) gäbe es keine Verjährung; das mit dem Schätzen finde ich ehrlich gesagt etwas "krass", kann auch leicht zu ungunsten des Traders ausgehen.

      Gut das ich alles so angegeben habe wie es war, obwohl ich möcht ned wissen wieviele Speku-Steueraufstellung eben aus reiner Unwissenheit (keine Absicht) nicht richtig sind, vielleicht hab eich ja selbst auch was falsch gemacht :P

      [Anmerk] und weil alle bei der km-Angabe "mogeln" wurde die Pendlerpauschale gleich mal kräftig gekürzt, na mal sehen was Karlsruhe dazu spricht??

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)

      RE: Steuern nicht bezahlen / vergessen - was passiert dann?

      Original von Roti
      wenn z.B. ein sehr guter Trader sagen wir mal 200.000 EUR an Speku-Steuern "unterschlagen" hat und die Verjährungsfrist um ist, er/sie hat doch damit eine Straftat begangen die Speku-Steuer nicht anzugeben (Steuerhinterziehung ist doch wie z.B. Körperverletzung, Hausfriedensbruch eine Straftat ??)



      Also wenn jemand im Stress bei der Verfertigung seiner Steuererklärung 200000 anzugeben vergessen hat, dann ist das KEINE UNTERSCHLAGUNG. Unterschlagung wäre das nicht abführen von Geldern, die man treuhänderisch für den Staat vereinnahmt hat: MwSt oder Lohnst. DIe (eventuell nur leichtfertige) Steuerverkürzung ist -besonders wenn sie einmalig passiert, ohne gefälschte Belege- in der CH nur eine Ordungswidrigkjeit, in der EU eine Straftat, aber nicht immer gleich ein Steuerbetrug.

      Wenn man alle, die mogeln (km-geld etc) ohne Verjährung irgendwann dann docjh erwischen würde, wäre mehr als Halb D im Knast.

      MFG

      Cerberus24
      Original von Firebold
      @roti,

      bzgl. "wird aber vor Gericht nicht durchgehen". Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine schriftlichen Dokumente vorliegen, dann kann dir niemand was, auch wenn der "Niemand" ein Staat sein sollte. Die Aufbewahrungsfrist deiner Unterlagen kannst du ja selber nachlesen, danach gehören die in den Schredder, wenn alles nicht so sauber gewesen sein sollte. Wenn alles i.O. ist, dann brauchst ja keine Angst zu haben und du kannst die Unterlagen behalten bzw. archivieren.



      1. Wenn Du wichtige Unterlagen nicht aufbewahrst, sondern wegwirfst, ja was dann? Ohne Jurist zu sein und nur aus eigenem Erleben, dann wird gnadenlos geschätzt, falls es keine Anhaltspunkte gibt, die unterstellen Dir glatt 4 % jährliche hinterzogene Zinsen, die Du dann echt versteuern musst. Dumm und tut weh, wenn man mit der Kohle nur 40 % erwirtschaftet hatte.

      2. Das versehentliche Verieren, zerstören,..... von Unterlagen ohne Zusammenhang mit Geldwäsche oder Insolvenzvergehen oder Betrug.... So what?

      MFG

      Cerberus24
      @roti,

      bzgl. "wird aber vor Gericht nicht durchgehen". Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine schriftlichen Dokumente vorliegen, dann kann dir niemand was, auch wenn der "Niemand" ein Staat sein sollte. Die Aufbewahrungsfrist deiner Unterlagen kannst du ja selber nachlesen, danach gehören die in den Schredder, wenn alles nicht so sauber gewesen sein sollte. Wenn alles i.O. ist, dann brauchst ja keine Angst zu haben und du kannst die Unterlagen behalten bzw. archivieren.
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.

      Steuern nicht bezahlen / vergessen - was passiert dann?

      Original von Cerberus24

      Also ich bin ja steuertechnisch als Ex BRDler durchaus paranoid veranlagt, aber hier geht die Panik wohl zuweit:

      1. Bevor das Problem entsteht ist die Löschung der IT-Nachweise bereits erfolgt, denn vor der Steufa steht die FALSCHE, aber bemerkte Steuererklärung.

      2. Die Bank/Broker löscht regelmässig 3 nach Kontenauflösung ALLE Daten.

      3. Steuerstraftaten verjähren meist bereits nach 5 Jahren, die Besteuerbarkeit nach 10 Jahren.

      4. Steuerschulden verjähren nach 5 Jahren.

      Die Steufa kriegt ihr Wissen meist nicht aus Computern/IT/internationalen Hinweisen, sondern schlicht von
      a. Betrogenen Beziehungspartnern
      b. Beschissenen Geschäftspartnern und Nachbarn
      c. Übervorteilten Freunden
      d. Benachteiligten Verwandten.


      Hallo,

      gut, bin kein Jurist mich würde aber interessieren ob die Verjährung auch dann noch gilt wenn z.B. ein sehr guter Trader sagen wir mal 200.000 EUR an Speku-Steuern "unterschlagen" hat und die Verjährungsfrist um ist, er/sie hat doch damit eine Straftat begangen die Speku-Steuer nicht anzugeben (Steuerhinterziehung ist doch wie z.B. Körperverletzung, Hausfriedensbruch eine Straftat ??), ist das dann wirklich nach x Jahren "vom Tisch"?
      Ich kann das erst mal nicht glauben da es ja eine Straftat ist, zwar könnte er/sie aufführen sich einfach verrechnet zu haben, wird aber vor Gericht nicht durchgehen, oder?!

      Eine Steuerberaterin hat mich mal geimpft alle Belege, Auszüge, Orderabrechnungen und Steuerbescheide aufzuheben, man weiss ja nie was dem Staat noch alles so einfällt (dies hat jetzt aber mit obigen Beispiel nicht´s zu tun).

      Dies ist keine Aufforderung Straftaten zu begehen, danke.

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)

      RE: Cerberus

      Original von Xenia
      Die deutschen Urlauber hab ich ja nicht gemeint, sondern die echten US Bürger und die "Resident Aliens".

      (LOL ... "Wohnhafte Ausserirdische", find ich immer wieder lustig. )


      Hi Xenia, weiss ich doch, wollte es nur noch mal klarstellen. Im Übrigen bewundere ich Dein Fachwissen zutiefst. Wie archivierst Du eigentlich?

      MFG

      Cerberus24,

      ein Ausserirdischer ohne festen Wohnsitz, Non Resident Alien

      RE: Thema : Abgeltungssteuer



      Es geht hier nicht um die eine oder andere zu erwägende rechtliche Facette der konkreten Vorgehensweise, sondern um die Einsicht, daß Staaten die Macht haben und auch nutzen werden, den Bürger zur Aufbringung fast jeder gewünschten Steuerlast zu bringen. Mit der vollständigen weltweiten Vernetzung aller IT-Systeme der Wirtschaft stehen heute nunmal noch nie dagewesene Möglichkeiten der Eintreibung auch lange zurückliegender Steuerschulden bereit. Je größer die zunehmende Not für die Staaten wird, an Geld zu kommen, desto stärker werden auch die Verlockungen, die allerletzten Mittel zu nutzen, daran zu kommen.



      Also ich bin ja steuertechnisch als Ex BRDler durchaus paranoid veranlagt, aber hier geht die Panik wohl zuweit:

      1. Bevor das Problem entsteht ist die Löschung der IT-Nachweise bereits erfolgt, denn vor der Steufa steht die FALSCHE, aber bemerkte Steuererklärung.

      2. Die Bank/Broker löscht regelmässig 3 nach Kontenauflösung ALLE Daten.

      3. Steuerstraftaten verjähren meist bereits nach 5 Jahren, die Besteuerbarkeit nach 10 Jahren.

      4. Steuerschulden verjähren nach 5 Jahren.


      Die Steufa kriegt ihr Wissen meist nicht aus Computern/IT/internationalen Hinweisen, sondern schlicht von
      a. Betrogenen Beziehungspartnern
      b. Beschissenen Geschäftspartnern und Nachbarn
      c. Übervorteilten Freunden
      d. Benachteiligten Verwandten.

      Also nicht grosskotzig werden, sondern weiter nett sein und kleine Brötchen backen und unauffällig leben......


      MFG

      Cerberus24

      RE: Moin Moin

      Original von Xenia
      Machbar ist tatsächlich so gut wie Alles.

      In USA gehen die Daten über Spielgewinne (Casino, Las Vegas) direkt an die Finanzbehörden.


      Jou, aber an die AMERIKANISCHEN, diese sind aber durchaus nicht so auskunftsfreudig, wie gemeinhin dargestellt: Ausserhalb der DBA-Pflichten läuft wenig, also Zinsen, Div. und besonders Erträge aus gewerblichen Beteiligungen, aaaber nix Kapitalgewinne. Und als das kann man ohne Probleme vermeiden.

      Die Auskunftsfreude endet stehts beim nationalen Interesse, wo der "Merkelfreund" (Engländer würden sagen "strange bedfellow") expressis verbis verkündet hat, dass man nicht der Büttel fremder ausbeuterischer Steuerverwaltungen sei.

      Aber wachsam sein schadet sicher nicht.
      MFG
      Cerberus24

      RE: Thema : Abgeltungssteuer

      Original terZijlberg

      deswegen bekommt die Deutsche Steuerverwaltung (FA) keine Jahresbescheinigungen
      ... Datenschutz

      Man muß schon sehr naiv sein, zu glauben, daß der stets klamme Fiskus sich überhaupt an irgendeine Form von ernsthaft funktionierendem Datenschutz halten wird. Die Regelungen werden doch Jahr für Jahr zu ungunsten der Privatsphäre aufgelöst und letztendlich gibt es in der ganzen EU bis auf wenige Ausnahmen ein Rennen um den geringstmöglichen Standard, mal mit dem Motto "Steuergerechtigkeit", mal mit dem Motto "Terrorbekämpfung".

      Lag irgendwann ein strafrechtlicher Hinterziehungstatbestand vor, wird der bei einer späteren weiteren Aufweichung, zumindest bei der je nach tagespolitischer Aktualität ausgesuchten abzuschöpfenden Personengruppe, wahrscheinlich automatisch bekannt. (Dabei stehen "Heuschrecken" bei den ewig Gestrigen ganz oben auf der Abschußliste.) Da ist es völlig unerheblich, welche Daten heute ausgetauscht werden. Maßgeblich ist nur die heutige Strafbarkeit und die spätere Möglichkeit, an die Daten zu kommen. Jede Möglichkeit wird früher oder später auch gegen die Bürger genutzt werden.

      Technisch gibt es überhaupt keine Probleme, so etwas auch in sehr exzessivem Maßstab durchzuführen. Die Transaktionshistorien mit Konto, Instrument, Stückzahl und Preis reichen aus und diese müssen sowieso für einen längeren Zeitraum archiviert werden. Schon heute sind Unternehmen regelmäßig verpflichtet, die Daten nicht nur einfach bereitzustellen, sondern darüber hinaus dem Fiskus sogar bei der auch nachträglichen Aufbereitung mittels eigener Man-Power zu helfen.

      Es geht hier nicht um die eine oder andere zu erwägende rechtliche Facette der konkreten Vorgehensweise, sondern um die Einsicht, daß Staaten die Macht haben und auch nutzen werden, den Bürger zur Aufbringung fast jeder gewünschten Steuerlast zu bringen. Mit der vollständigen weltweiten Vernetzung aller IT-Systeme der Wirtschaft stehen heute nunmal noch nie dagewesene Möglichkeiten der Eintreibung auch lange zurückliegender Steuerschulden bereit. Je größer die zunehmende Not für die Staaten wird, an Geld zu kommen, desto stärker werden auch die Verlockungen, die allerletzten Mittel zu nutzen, daran zu kommen.

      Ist aber alles nicht so schlimm, wahrscheinlich wird der Markt noch vorher an das Geld kommen und der Fiskus eh leer ausgehen. :D