Angst vor der Spekulationssteuer

      CMC hat nur wegen der BaFin eine Niederlassung in D, glaube ich.
      Zinszahlungen kommen wohl steuertechnisch gesehen aus London.


      Nun für mich ist unerheblich, woher die Zinszahlungen kommen. Da ich unglücklicherweise vor Jahren eine falsche Entscheidung getroffen habe mich in D. zu niederlassen, habe ich kaum eine ander Wahl als aus Deutschland meine Accounts zu verwalten. Ich hatte mal einige (neben)Depots bei den Deutschen "Brokers" (SEB direkt, ComDirect) und ich habe anfangs des Jahres die Depotbescheinigungen für das Finanzamt von den Banken bekommen. Nach den Wünschen von dem Steinbrück, werden die Finanzämter diese Bescheinigungen auf dem direkten Wege bekommen.
      Daher ist für mich nur eine Information von Bedeutung. Stellt auch CMC Marktes solche Bescheinigungen aus? Wer hat ein Account bei CMC und kann darüber berichten?
      Mein visioniertes Problem entsteht ja letztlich dadurch, daß CMC die Filiale in Deutschland eingerichtet hat.

      CMC hat nur wegen der BaFin eine Niederlassung in D, glaube ich.
      Zinszahlungen kommen wohl steuertechnisch gesehen aus London.

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      RE: Thema : Abgeltungssteuer

      Original von chatterhand
      Wenn das so käme, könnte CMC seine Niederlassung in Deutschland direkt wieder schließen. Dann gehen alle wieder nach GB und sind zufrieden.



      Hallo,
      weil ich z.Z. eine neue Tradingidee habe, die mit CFDs leichter zu realisieren wäre, möchte ich ein Konto bei CMC Marktes eröffnen. Jemand hat mir gesagt, dass dieses Konto in London geführt wäre und deswegen bekommt die Deutsche Steuerverwaltung (FA) keine Jahresbescheinigungen von CMC Marktes zugestellt. Wie ich dem Beitrag von Chatterhand entnehmen kann - wird das Konto doch in Deutschland geführt. Kann man denn das Konto direkt in England aufmachen um das Schnüffelns von FA entgehen zu können?
      Ich habe sonst ein Account bei IB und wenn bei CMC Marktes ist Datenschutz nicht gewährleistet, dann werde ich meine Tradingidee mit Futures realisieren müssen.

      RE: Abgeltungssteuer - weiter geht´s

      Hallo Leute, :)

      nachfolgend nocheinmal zum Thema Abgeltungssteuer einige Aussagen von Michael Vaupel vom Traders Daily . Hatte dort auch nocheinmal wegen der CFD Besteuerung und der Gewinn und Verlustrechnung nachgefragt .

      Gruß ;)

      Davinci


      Der E-Mail-Dienst für Trader, Ausgabe vom 14. August 2006


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      Thema Abgeltungssteuer, Teil 2
      Zitat des Tages
      Heute anstehende Termine:
      ÜDie alten und die neuen Medien – Teil 1
      E-Mail an Redaktion und Verlag

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      Thema Abgeltungssteuer, Teil 2
      von Michael Vaupel

      Ich möchte noch mal auf das Thema „Abgeltungssteuer“ zurückkommen (siehe Trader´s Daily vom 8. August). Denn einige Leser (und eine Leserin) haben mich gefragt, was denn mit der Anrechenbarkeit von Verlusten sei.

      Also, was ist mit den Verlusten?

      Dazu zunächst die Information: Da ist noch nichts Konkretes beschlossen! Vom Bundesfinanzministerium konnte ich nichts erfahren, das verweist auf eine „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“, die die Details der Berechnung der Abgeltungssteuer im Herbst 2006 festlegen soll. Nunja, das ist erstmal unbefriedigend.

      Aber: Natürlich müssen Verluste auf die Gewinne angerechnet werden können! Ansonsten könnte es ja dazu kommen, dass die Substanz besteuert wird (wenn ein unglücklicher Anleger z.B. 9 Verlust-Trades macht und einen Gewinn-Trade, und er den Gewinn versteuern muss, und die Verluste nicht anrechnen darf). Und gegen eine solche Nicht-Berücksichtung von Verlusten sprechen laut Handelsblatt zahlreiche Urteile – ein solches Nicht-Berücksichtigen hätte also keinen Bestand, da sofort erfolgreich geklagt werden könnte.

      Das einzige Problem wäre die Verrechnung: Da ja die Abgeltungssteuer für Gewinne direkt an der Quelle, d.h. bei der Bank/Broker, berechnet und abgeführt werden soll, müssen auch die Verluste an der Quelle verrechnet werden. Hier könnte es evtl. zu einer Jahresregelung kommen: Erst am Ende des Wirtschaftsjahres verrechnet die Bank/Broker für jedes Depot die Plus- und Minus-Positionen, und vom positiven Saldo wird dann die Abgeltungssteuer berechnet und automatisch an den Fiskus überwiesen.

      Wie gesagt, das ist nur eine Überlegung von mir, denn eine konkrete Regelung ist ja noch gar nicht mitgeteilt worden.

      Noch etwas: Trader mit niedrigem Einkommen müssten einen Teil der Abgeltungssteuer zurückfordern können, wenn deren persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Satz der Abgeltungssteuer liegt (30% bzw. 25%). Aus diesem Grund hatte ich geschrieben, dass es mir lieber gewesen wäre, wenn die Abgeltungssteuer nur in Höhe des Eingangssatzes der Einkommensteuer eingeführt worden wäre. Denn dann hätte es weniger Bürokratieaufwand gegeben, da von staatlicher Seite keine Rückforderungen bearbeitet werden müssten.

      Aber immerhin: Der Bürokratieaufwand insgesamt sollte sinken, da bis auf diese Ausnahme des Zurückforderns bei keinem Steuerpflichtigen mehr Spekulationsgewinne in der Einkommensteuer-Erklärung auftauchen werden. Die Steuerpflicht ist schließlich durch die Abgeltungssteuer abgegolten. (Der Finanzminister will dann also gar nicht mehr wissen, wer welche Spekulationsgewinne erzielt hat. Die Abgeltungssteuer wird schließlich automatisch überwiesen, und damit ist die Sache erledigt.)

      Achja, noch etwas: Trader´s Daily-Leser Siegfried K. fragt, ob es für CFD´s eine Sonderregelung gibt. Ich habe dazu nichts gefunden! (Übrigens ein Grund dafür, warum mir die neue Regelung per saldo so gut gefällt – wenn nur der Abgeltungssteuersatz niedriger wäre: Keine Extrawürste!) Also: Gewinne mit CFD´s müssen genauso wie Gewinne mit Optionsscheinen oder Zertifikaten besteuert werden.

      Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche,

      Michael Vaupel
      Das Leben ist die Summe von Wissen und Erfahrung

      Abgeltungssteuer - weiter geht´s

      Quelle: [URL=http://www.daserste.de/ratgeber/geld_beitrag_dyn~uid,9v03w7ezh8fxwgk8~cm.asp]http://www.daserste.de/ratgeber/geld_beitrag_dyn~uid,9v03w7ezh8fxwgk8~cm.asp[/URL]


      Mehr Steuern für Anleger

      Sendeanstalt und Sendedatum: BR, Samstag, 5. August 2006


      Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2008 wird sich für Anleger so manches ändern. Hier die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Teilbereichen.

      Zinsen:

      Mit Einführung der so genannten Abgeltungssteuer im Jahr 2008 werden die Banken vor der Auszahlung der Zinseinkünfte an den Kunden einen pauschalen Steuersatz – eben die Abgeltungssteuer – direkt an den Fiskus abführen. Die Höhe der Abgeltungssteuer soll im Jahr 2008 30 % betragen und ab 2009 dann auf 25 % sinken. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer wird es aber wohl auch künftig möglich sein, im Rahmen der Steuererklärung individuell mit dem Finanzamt abzurechnen. Zu viel bezahltes Geld wird dann wieder erstattet.
      Schon im nächsten Jahr müssen sich die Anleger auf eine erneute Kürzung des Sparerfreibetrages einstellen. Er wird halbiert und liegt dann bei 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für Verheiratete.
      Alles in allem werden sich nach Einschätzung von Experten die neuen Pläne der Bundesregierung für Sparer wohl eher negativ auswirken. Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in Düsseldorf: „Abgeltungssteuer klingt zunächst mal ganz positiv, aber mit der Halbierung des Sparerfreibetrages wird es für die meisten Sparer deutlich schlechter aussehen als jetzt.“

      Aktien und Dividenden:

      Gewinne aus Aktiengeschäften waren bislang nach einem Jahr steuerfrei. Mit Einführung der Abgeltungssteuer aber soll auch die Spekulationsfrist abgeschafft werden. Im Klartext heißt das: wer Aktien mit Gewinn verkauft, muss Steuern zahlen – egal wie lange er die Papiere gehalten hat. Auch das so genannte Halbeinkünfteverfahren, nach dem nur die Hälfte der Dividendeneinnahmen versteuert werden musste, soll künftig wegfallen. Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz: „Besonders betroffen sind die Langfristanleger, die für die Altersvorsorge sparen. Die werden eine deutlich höhere Steuerlast haben als bisher.“

      Immobilien:

      Auch Immobilienbesitzer gehen noch härteren Zeiten entgegen. Bereits seit 1998 gibt es in Deutschland eine zehnjährige Spekulationsfrist für den Verkauf nicht selbst genutzter Wohnungen und Häuser. Ab 2008 wird sich die Situation voraussichtlich weiter verschlechtern, denn dann fällt auch bei Immobilien die Spekulationsfrist weg – sprich: wer mit Gewinn verkauft, muss prinzipiell den pauschalen Abgeltungssteuersatz ans Finanzamt überweisen. Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz: „Im Immobilienbereich ist es so, dass momentan kein Grund zur Hektik da ist. Man sollte abwarten, man sollte schauen, wie sich das Gesetz entwickelt. Sollte sich herausstellen, dass der Gesetzgeber hier rückwirkend tätig sein will, dann sollte man eventuell über einen Verkauf nachdenken, aber zur Zeit gibt es noch keinen Handlungsgrund.“

      Private Veräußerungsgewinne:

      Was so manch einer gar nicht weiß: auch der Verkauf privater Wertgegenstände ist steuerpflichtig. Das gilt nicht nur für sehr wertvolle Gegenstände wie Oldtimer sondern reicht vom antiken Schrank bis hin zur Plattensammlung. Noch gilt für private Veräußerungsgewinne eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Ab 2008 soll auch sie wegfallen, das heißt also: künftig muss der Gewinn prinzipiell versteuert werden. Deshalb lautet der Rat von Jürgen Kurz, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz: „Bei privaten Veräußerungsgewinnen macht es im Moment im Zweifel Sinn – wenn das Gesetz so kommt, wie es geplant ist – dass man Gewinne realisiert und sie steuerfrei vereinnahmt, statt 30 % dem Staat zu schenken.“

      Fazit:
      Im Einzellfall kann es also ratsam sein, noch vor 2008 über einen Verkauf von Vermögenswerten nachzudenken.

      Bericht: Lisa Wurscher
      Stand: Anfang 08/2006
      (C) Online-Redaktion DasErste.de
      Beste Grüße

      Roti :)

      RE: Thema : Abgeltungssteuer

      Original von tasso
      aber zum gfreibetrag kommen vorsorgepauschalen und sonderausgaben, werbekosten, und arb.nehmerpauschbetrag(bei tradern wohl nicht) hinzu.
      aktiengewinne zählen noch nur zur hälfte


      trader 1984 handelt ja scheinbar fx und da gilt das halbeinkünfteverfahren nicht.

      und ja die anderen sachen (außer arbeitnehmerpauschbetrag) kann er im gesetzlichen rahmen vom zu versteuernden einkommen abziehen, jedoch denke ich nicht, dass dies die großen beträge sind, außerdem ging es mir nur um die einkommensgrenze ab der man steuerpflichtig ist.

      gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Schuni“ ()

      RE: Thema : Abgeltungssteuer

      ich habe mal 12000 euro im einkommenssteuerrechner eingegeben. das ergebnis war einkommenssteuer gleich 0 euro. aber natürlich hat man noch andere abgaben wie kirchensteuer und solidaritätszuschlag die man bei 12000 euro bruttoeinkünften zahlen muss.


      gruss

      RE: Thema : Abgeltungssteuer

      Das Problem, das dt. Kunden mit US-Brokern zur Zeit haben, ist ein völlig anderes, zwar auch steuerlich, aber euch "jungen Spunten" völlig unbekannt:

      Die (für Deutsche derzeit) TÖDLICHE US Erbschaftssteuer.

      Da die Regierung eine Verlängerung nicht bewirkt hat, gilt US-Recht mit irren Steuersätzen, ohne die -für US-Bürger und ABkommensberechtigte- hohen Freibeträge. Statt 2.Mio nur 60 Tsd.

      MFG

      Cerberus24

      RE: Thema : Abgeltungssteuer

      Wenn das so käme, könnte CMC seine Niederlassung in Deutschland direkt wieder schließen. Dann gehen alle wieder nach GB und sind zufrieden.

      Da sieht man mal, zu welchen guten Dingen die Bundesregierung fähig ist. :D