Angst vor der Spekulationssteuer

      offtopic: CDS

      DickT schrieb:

      Mit hoher Wahrscheinlichkeit hatten viele Banken in dem zitierten Knäuel von, ich nenn' sie einfach mal CDS-Longs und CDS-Shorts, auch Positionen bei Lehman. Spätestens beim Ausfall eines Spielers im CDS-Geschäft weiß niemand mehr, ob die hauseigene Nettoposition tatsächlich den eigenen Annahmen entspricht. Ein übergeordnetes Clearing würde hier helfen. Es ist ja gerade das Ziel von CDS, Kreditausfallversicherungen handelbar zu machen. Die Versicherungsprämie steigt und fällt mit der Bonität des Schuldners. Auch die Restlaufzeit, der risikolose Zinssatz, gegebenenfalls der Wechselkurs (und was weiß ich sonst noch) sollte in der Preisfindung eine Rolle spielen.

      Hallo,

      SWAP-Wahnsinn

      noch ein kurzes Video dazu, dazu kommt das die Spieler (Banken) auch steuerlich wohl gut ausweichen können.
      Beste Grüße

      Roti :)

      Purri schrieb:

      Meiner Meinung nach ist OTC vs. Börse nicht das Thema, man kann den Karren genauso gut mit börsengehandelten Instrumenten gegen die Wand fahren wie mit bilateralen Deals. Die OTC-Märkte an sich funktionieren sehr gut und effizient, z.B. Fx oder Fixed Income, selbst der Markt für CDS funktioniert (siehe das reibungslose Lehman CDS Settlement). Das Problem ist ja nicht wie/wo die Deals Zustande gekommen sind oder wie die Instrumente beschaffen sind, sondern das die Finanz-Institutionen das Risiko überhaupt eingegangen sind.


      Ich habe vor einigen Wochen ein Interview mit einem IWF-Vertreter gesehen, der sagte, dass das eifrige OTC Hin- und Herschieben von CDS sehr wohl krisenfördernd war. Zumindest in Bezug auf die Kreditklemme zwischen den Banken. Dies führte er auf das Fehlen einer Clearingstelle zurück. Wenn jedes Bankhaus auf einem Haufen von Kauf- und Verkaufverträgen sitzt, dann entsteht zwangsläufig ein Knäuel von gegenseitigen Verpflichtungen, das weitaus intransparenter ist als etwa ein Future-Markt, wo die Börse, bzw. Clearingstelle jederzeit die Nettoposition ermittelt und ausweist. Die Nettoposition bei CDS sollte jedes Haus für sich ermitteln können, doch dann kam die Lehman-Pleite. Plötzlich mussten alle abgeschlossenen CDS-Verträge hinterfragt werden. Hatte eine Bank einen Kreditausfall bei Lehman versichert, war dieser Ausfall plötzlich nicht mehr gedeckt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hatten viele Banken in dem zitierten Knäuel von, ich nenn' sie einfach mal CDS-Longs und CDS-Shorts, auch Positionen bei Lehman. Spätestens beim Ausfall eines Spielers im CDS-Geschäft weiß niemand mehr, ob die hauseigene Nettoposition tatsächlich den eigenen Annahmen entspricht. Ein übergeordnetes Clearing würde hier helfen. Es ist ja gerade das Ziel von CDS, Kreditausfallversicherungen handelbar zu machen. Die Versicherungsprämie steigt und fällt mit der Bonität des Schuldners. Auch die Restlaufzeit, der risikolose Zinssatz, gegebenenfalls der Wechselkurs (und was weiß ich sonst noch) sollte in der Preisfindung eine Rolle spielen. Imho durchlaufen CDS eine ähnliche Entwicklungsgeschichte wie Optionen. Diese wurde kreiert und gehandelt, lange bevor es mit der Black-Scholes-Formel eine mathematische Grundlage zur Optionspreisfindung gab. Soweit ich weiß, gibt es solche Formeln für CDS nicht. Gut möglich, dass CDS dazu auch noch nicht weit genug standardisiert sind. Die Idee, ein bestimmtes Risiko durch eine Versicherung weg zu kaufen und diese dann soweit zu vereinheitlichen, dass sie handelbar wird, ist sicher keine schlechte Idee. Aber ich denke, dass hier die Forderung nach "mehr Transparenz" absolut gerechtfertigt ist.
      Meiner Meinung nach ist OTC vs. Börse nicht das Thema, man kann den Karren genauso gut mit börsengehandelten Instrumenten gegen die Wand fahren wie mit bilateralen Deals. Die OTC-Märkte an sich funktionieren sehr gut und effizient, z.B. Fx oder Fixed Income, selbst der Markt für CDS funktioniert (siehe das reibungslose Lehman CDS Settlement). Das Problem ist ja nicht wie/wo die Deals Zustande gekommen sind oder wie die Instrumente beschaffen sind, sondern das die Finanz-Institutionen das Risiko überhaupt eingegangen sind.

      Ebenso ist prinzipiell die Komplexität eines Instruments auch nicht problematisch (ausserdem wird in den Medien oft so getan, als ob es exotische Strukturen nur für 'böse' Hedgefunds gäbe, in Wahrheit ladet ein Gutteil der Kreationen der 'Structured Finance' über Garantieprodukte, Versicherungen u.ä. beim Retail-Kunden).

      Eine Tobin-Tax halte ich für überhaupt nicht sinnvoll, so etwas hätte auf die amerikanische Kredit-Blase überhaupt keinen Einfluss gehabt. Vielleicht kann man das argumentieren, aber als Konsequenz aus der derzeitigen Krise finde ich die Idee schon absurd. Ich denke die Lösung liegt einzig und allein in Transparenz-Vorschriften für Finanz-Institutionen. Wenn jeder über das Risikoprofil/Bonität des anderen Bescheid weiss, die Rating Agenturen ihre Ratings auf harten Fakten anstatt auf irgnedwelchen Annahmen stützen können, nur mehr realistische Bewertungen erlaubt werden(keine kreativen mark-to-model Bewertungen wie das tw. der Fall war) und das auch die Offshore-Sondergesellschaften erfasst (kein Problem wenn die G8 das auch wirklich wollen), dann würds für die Zukunft schon sehr viel besser aussehen.

      Taktik gemäß Steuer und Verboten

      NORGRE schrieb:

      In Österreich und Deutschland reden die Politiker, Sozialpartner, Gewerkschaften, Wirtschaftskammern, usw? von Spekulationssteuer, Börsenumsatzsteuer, Bretton Woods,...usw. Wenn ich im Forex oder bei Futures von einer Börsenumsatzsteuer von publizierten 0,2% ausgehe, kann ich mein Trading einstellen. In Deutschland gibt es heute Wortmeldungen von bis zu 1%.

      Hallo,

      zudem will unser Finanzminister den Leerverkauf von Aktien gänzlich verbieten :(

      Wenn solche Steuern und/oder Verbote kommen kannst entweder zu einem Broker ins Ausland gehen wo dies für deutsche Kunden nicht zwingend ist und es erst mit der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr das Ganze abrechnen und bis dahin ist ein uneingeschränktes Arbeiten ohne Zugriff/Eingriff/Sofortabführung mit dem Tradingkapital möglich oder Du gibst auf und wirst Langfristinvestor bzw. Rückzug von der Börse :huh:
      Beste Grüße

      Roti :)

      Spekulationsstrafsteuer

      Ich hoffe beim Finanzgipfel in Washington bzw. den folgenden Finanzgipfeln werden keine Vorschläge beschlossen, die das Daytrading unmöglich machen.

      In Österreich und Deutschland reden die Politiker, Sozialpartner, Gewerkschaften, Wirtschaftskammern, usw… von Spekulationssteuer, Börsenumsatzsteuer, Bretton Woods,...usw. Wenn ich im Forex oder bei Futures von einer Börsenumsatzsteuer von publizierten 0,2% ausgehe, kann ich mein Trading einstellen. In Deutschland gibt es heute Wortmeldungen von bis zu 1%.
      Bsp: Kapital 50.000,-
      Risiko per Trade 1% = €500,-
      Kauf 1 Dax Future mit 20 Punkten SL
      Wert Dax Future ca. € 125.000,-
      Dann sind 0.2% Börsenumsatzsteuer € 250,-

      Im Forex will ich das gar nicht berechnen.

      Solche Einschränkungen kommen einem Verbot des kurzfristigen Tradings gleich. Dagegen ist die Abgeltungssteuer eher nur ein bürokratisches Ungeheuer.

      Wie wird dieses Thema unter Professionals, bei Hedge Fonds, Investmentbanken, Brokern usw. diskutiert? Irgendwie wundert es mich, das dieses Thema nicht wesentlich mehr Aufregung verursacht oder sehe ich das zu schwarz?
      "Und Verluste aus Aktiengeschäften dürfen ausschließlich mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden, nicht aber mir Zins- oder Dividendenerträgen."

      Also kann man Verluste nur innerhalb einer Asset-Klasse verrechnen? Z.B. Verluste aus Termingeschäften kann man nicht beim Gewinn aus Aktien-Handel steuermindernd geltend machen?

      25% gradaus auf alle Spekulationsgewinne hat sich am Anfang super angehört, aber der Teufel steckt anscheinend im Detail. Glücklicherweise betrifft mich das in A nicht.

      Abgeltungssteuer, doch komplizierter (deutsche Anleger)

      (C) 2008 Handelsblatt.com

      handelsblatt.com/finanzen/steu…/zu-frueh-gefreut;2075999


      Abgeltungssteuer - Zu früh gefreut

      von Kora-Cora Krause

      Eigentlich sollte die neue Steuer die Veranlagung der Kapitaleinkünfte vereinfachen. Doch überfordern zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregeln selbst die Experten. 15 Fragen und Antworten zum Thema Abgeltungssteuer.

      Einen "riesigen Beitrag zur Entbürokratisierung", bezeichnete Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die neue Abgeltungsteuer. Und das haben sich auch die Anleger davon versprochen: Zumindest die Last der Steuererklärung sollte sie lindern - schließlich kümmern sich künftig die Banken um die Abführung der fälligen 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte. Steuerzahler müssen somit Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne nicht mehr extra in der Steuererklärung angeben - so die Theorie.

      Ob die Abgeltungsteuer in der Praxis wirklich hilft, den deutschen Steuerwald zu lichten, ist für Experten indes fraglich: "Viele Bürger werden auch weiterhin ihre Kapitalerträge nachweisen müssen", sagt Jörg Schwenker, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Die versprochene "Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" würden künftig nur wenige spüren.

      Zahlreiche Sonderregelungen machen nämlich auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Aktien-, Zins- und Dividendenerträge zum Pflichtteil der jährlichen Steuererklärung. Denn jeder, der etwa Spenden geltend machen möchte oder außergewöhnliche Belastungen wie Scheidung oder Krankheit in der Steuer aufführt, kommt auch künftig an einer ausführlichen Erklärung vor dem Finanzamt nicht vorbei.

      Aber auch für diejenigen, die nicht zur Erklärung der Kapitaleinkünfte verpflichtet sind, kann sich dieser Schritt lohnen: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, können Anleger Geld zurückerhalten. Entsprechend gibt es Schätzungen, dass insgesamt bis zu 90 Prozent aller Sparer ihre Kapitalerträge auch nach dem 1. Januar 2009 in der jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt aufführen werden.

      "Ein guter Steuerberater wird auf Grund der vielen Ausnahmen und Übergangsregelungen noch wichtiger", meint Lothar Henning, Leiter der Anlageberatung bei der Privatbank Delbrück Bethmann Maffei. Doch die meisten Steuerexperten, davon ist Hennings überzeugt, seien von den komplexen Regeln der neuen Steuer definitiv überfordert.


      1. Wie verhalten sich Anleger, die Kapitaleinkünfte über ein Konto oder Depot im Ausland erzielen?

      Ausländische Finanzinstitute sind mit den deutschen Steuerbestimmungen nicht vertraut und führen somit nicht, wie künftig in Deutschland, automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Es ist also Pflicht des Anlegers, die ausländischen Kapitaleinkünfte zu melden und vor dem hiesigen Fiskus zu versteuern, sobald seine Kapitalerträge den Pauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) übersteigen. Verschweigt er diese gegenüber dem Finanzamt, macht er sich strafbar.

      2. Was muss ein Anleger, der Mitglied der Kirche ist, beachten?

      Ob ein Bürger Kirchensteuer zahlen muss, kann die Bank nicht wissen. Daher gilt: lange der Sparer die Bank nicht mit der Zahlung beauftragt, bleibt er dem Fiskus den Abzug schuldig und muss diesen im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachträglich begleichen. Handelt es sich um ein Institut im Inland, kann die Bank schriftlich mit der Abführung der Kirchensteuer beauftragt werden.

      3. Gibt es Finanzprodukte, die Investoren auch nach Einführung der Abgeltungsteuer in der Steuererklärung ausweisen müssen?

      Thesaurierende Fonds, die Gewinne dem Fondsvermögen zuschlagen und nicht ausschütten, sind oftmals in Luxemburg oder London aufgelegt (zum Beispiel der bekannte Aktienfonds "Blackrock World Mining"). Somit hat die depotführende Bank in Deutschland keine Kapitalbasis, um die Abgeltungsteuer zu berechnen und abzuführen.

      4. Was müssen Investoren in diesen Fällen tun?

      Anleger haben die Fondserträge jährlich selber zu deklarieren und die Abgeltungsteuer im Rahmen der Steuererklärung nachzuzahlen. Betroffen sind neben den echten ausländischen Fondshäusern auch deutsche thesaurierende Produkte mit Sitz in Luxemburg. Diese Fonds tragen in ihrer Wertpapierkennung kein "DE", obwohl sie von hiesigen Fondsgesellschaften stammen.

      Vorsicht: Verkauft der Anleger den Fonds in den kommenden Jahren gewinnbringend, muss er dem Fiskus nachweisen können, bereits jährlich Steuern abgeführt zu haben. Andernfalls kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Wer es einfach haben will, sollte noch vor Jahresende auf ausschüttende Fonds umstellen.

      5. Was muss beachten, wer außerordentliche Belastungen steuerlich geltend machen will?

      Wer außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen absetzten möchte, ist verpflichtet, alle Einkünfte wie bisher im Rahmen der Steuererklärung offen zu legen - das gilt auch für alle Kapitalerträge. Denn eine angemessene Belastungsgrenze ermittelt das Finanzamt anhand der gesamten Einkünfte eines Steuerzahlers.


      6. Was hat die jährliche Greenpeace-Spende mit den Kapitaleinkünften zu tun?

      Spenden verringern die jährlichen Steuerzahlungen. Jeder Bürger kann diese bis zur Höhe von 20 Prozent der Einkünfte steuermindernd geltend machen. Bedingung ist allerdings die Erklärung aller Einkünfte vor dem Finanzamt. Das heißt, jeder, der Spenden absetzten möchte, kommt auch künftig nicht um die Steuererklärung herum.

      7. Was müssen Anleger bei Freistellungsaufträgen beachten?

      Es ist äußerst ratsam, noch vor Einführung der neuen Steuer die an die Banken verteilten Freistellungsbeträge zu überprüfen. Die ausgestellten Freistellungsaufträge beziehen sich künftig nicht mehr auf ein einzelnes Depot, sondern auf alle Konten die ein Kunde bei einer Bank führt.

      Wenn ein Anleger mehrere Freistellungsanträge ausgestellt hat, die addiert den gesetzlichen Pauschbetrag von 801 Euro (1 602 Euro) übersteigen, führen die Banken zu wenig Steuer ab. Das Verschulden liegt beim Steuerzahler, der verpflichtet ist, die nicht besteuerten Erträge in der Steuererklärung nachträglich anzugeben. Vorsicht: Zu hoch ausgestellte Freistellungsanträge und eine damit umgangene Steuerzahlung bleiben selten unentdeckt.

      8. Was müssen Anleger beachten, die eine Lebensversicherung vorzeitig verkaufen wollen?

      Grundsätzlich hat der Gesetzgeber bei der Besteuerung von Lebensversicherungen nichts geändert. Seit 2005 werden die Erträge dieser Versicherungen zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert und unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Wer allerdings seine Police vor Ablauf von zwölf Jahren und somit vorzeitig verkauft, wird steuerpflichtig! Der Verkaufserlös muss nachträglich in der Steuererklärung angegeben und mit 25 Prozent versteuert werden.

      9. Welche Auswirkungen haben die neuen Regeln auf die Verlustverrechnung von Kapitalerträgen?

      Die einjährige Spekulationsfrist begrenzt ab 2009 nicht mehr die Verrechnung von Kapitalgewinnen und-verluste. Allerdings schließen die neuen Steuerregeln eine Verrechnung mit Gewinnen und Verlusten aus anderen Einkunftsarten aus. Künftig können Verluste nur noch innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden. Und Verluste aus Aktiengeschäften dürfen ausschließlich mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden, nicht aber mir Zins- oder Dividendenerträgen.

      10. Wer verrechnet Kapitalgewinne mit-verlusten unter der Abgeltungsteuer?

      Verantwortlich ist die depotführende Bank. Sie verrechnet alle Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres. Bleibt ein Minusbetrag übrig, wird dieser ins Folgejahr übertragen. Bürokratisch wird es, wenn Sparer Depots bei verschiedenen Banken unterhalten. Um eine Verrechnung zu gewährleisten, müssen die Institute Verlustbescheinigungen für die Steuererklärung ausstellen. Altverluste aus Wertpapiergeschäften, die vor 2009 getätigt wurden, können bis 2013 verrechnet werden.


      11. Bekommen Sparer mit niedrigem Steuersatz einen Teil der Abgeltungsteuer zurück erstattet?

      Wessen persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, hat ein Anrecht auf Erstattung. Die zu viel gezahlten Steuer können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Faustformel gilt: Jeder Single, der in einem Jahr weniger als 15 000 Euro verdient hat (Ehepaare 30 000 Euro), fällt unter den Grenzsteuersatz von 25 Prozent. Für Kinder oder Rentner, die dauerhaft nicht einkommensteuerpflichtig sind, lohnt es sich, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt einzureichen. Das Formular befreit den Sparer für drei Jahre von der Abgeltungssteuer.

      12. Kann die Abgeltungsteuer erstattet werden, wenn auf die Kapitaleinkünfte bereits eine ausländische Quellensteuer erhoben wurde?

      Grundsätzlich ist es Aufgabe der depotführenden Bank, die schon im Ausland abgegoltene Quellen- mit der noch ausstehenden Abgeltungsteuer zu verrechnen. Bei Dividenzahlungen von Auslandsaktien ist bereits Quellensteuer abgeflossen. Die depotführende Bank wird darüber informiert und nimmt die Berechnung intern vor. Dies entlastet den Anleger. Aber den Banken machen umfangreiche Doppelbesteuerungsabkommen das Leben schwer. Daher ist eine genaue Kontrolle der In- und Auslandsversteuerung ratsam. Zu viel gezahlte Steuern können über den Auslandsfiskus oder die Steuererklärung zurückerstattet werden. Formulare gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern.

      13. Was sollten Anleger beachten, die nach dem 1. Januar 2009 zu ihren alten Aktienbeständen neue Anteile des selben Unternehmens dazu erwerben?
      14. Fällt die Abgeltungsteuer auch bei ausländischen Kapitalerträgen an?
      15. Gibt es Unterschiede zwischen in- und ausländischen Investmentfonds bei der Besteuerung von Ausschüttungen?

      13. bis 15. siehe Handelsblatt.com
      ... ..

      *******************

      das wird lustig werden, gerade für Fondsbesitzer!
      Beste Grüße

      Roti :)
      Habe gestern einen Artikel gelesen der auch mit der Spekulationssteuer zu tun hat:

      Was wird die Masse 2008 haben wollen?

      Ich wette mit Ihnen, wenn es dabei bleibt, dass ab Anfang 2008, spätestens jedoch ab Mitte 2008 sämtliche Banken, Versicherungen, Fondanbieter etc. anfangen werden, immer massiver dafür zu werben „JETZT“ in den Dax einzusteigen, natürlich mit denen von ihnen speziell darauf ausgerichteten Produkten. Auf einmal werden alle aufwachen und unbedingt das Produkt „Dax“ haben wollen.

      Sie werden alle einsteigen, einfach, um 25 % Steuern zu sparen – langfristig. Die Masse wird mit konfusen, abgedrehten und meistens nicht ganz richtigen Rechenmodellen konfrontiert werden.

      Auf jeden Fall besteht die außerordentliche Chance, dass wir im nächsten Jahr eine Dax-Hysterie in Deutschland erleben werden.


      investor-verlag.de/archiv/id/index.php?issue=3680
      Original von EuroGambler
      @ Rene001

      Nein, zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind z. B. Dividenden und Zinsen.



      Bis einschließlich Veranlagungsjahr 2008 ist diese Aussage noch richtig. Ab 01.01.2009 ist diese Systematik jedoch umgestellt worden, um auch hier dann an die Abgeltungsteuer zu kommen. Siehe Link Steuer-Office.


      Zitat:
      Für private Kapitalerträge wird ab 1.1.2009 eine Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Soli und KiSt) eingeführt werden (auf Zinsen, 100 % der Dividenden und bei privaten Veräußerungsgeschäften, die jetzt als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen sind). Das Halbeinkünfteverfahren wird gleichzeitig abgeschafft. Führt die pauschale Besteuerung der Kapitaleinkünfte für den Steuerpflichtigen zu einer höheren Steuerbelastung, so kann er die Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung angeben, so dass dann die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt. Zur Abführung der Kirchensteuer ist gegenüber den Banken zu erklären, welcher Konfession der Steuerpflichtige angehört. Nicht unter die Abgeltungsteuer fallen Zinsen und Einnahmen aus stillen Beteiligungen, wenn Gläubiger und Schuldner nahe stehende Personen sind oder ein Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) zumindest mit 10 % (ursprünglich war hier von 1 % ausgegangen worden) an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

      Die Besteuerung der Spekulationsgeschäfte wird neu geregelt. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden – unabhängig von der Beteiligungshöhe – als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst. Damit wird einerseits eine Einbeziehung in die Abgeltungsbesteuerung ermöglicht, andererseits aber auch ein Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist von einem Jahr erreicht. Die Neuregelung gilt aber erst für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben worden sind. Gleiches gilt auch für Optionsgeschäfte und andere Termingeschäfte.
      "...Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Die Steuer wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) sowie private Veräußerungsgewinne (§ 23 EStG) erhoben. Ihr unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28 %. Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen..."

      quelle: wikipedia

      Da steht "Einkünfte aus Kapitalvermögen.." und dann "Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten". Wie ist das beim Währungshandel (FOREX)?

      Gruß,
      Danielr
      I go for it!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „DanielR“ ()

      Ergänzung: Abgeltungssteuer - Änderung für Fonds

      Hallo,

      danke an Kollege Navy-CIS, anbei eine Ergänzung zur neuen Abgeltungssteuer:

      Steuerlast

      Mit Beginn zum 01.01.2009 wird in Deutschland eine 25%-ige*
      Abgeltungssteuer eingeführt, der auch Kursgewinne aus Aktien und
      Fonds unterliegen.

      Bisher gingen die Medien davon aus, dass Fonds, die noch vor
      Wirksamwerden der Abgeltungssteuer bis zum 31.12.2008 erworben werden,
      dauerhaft steuerfrei bleiben.

      Dieses legale Steuerschlupfloch war der Politik schon bei Zertifikaten
      ein Dorn im Auge, so dass es vor einigen Wochen kurzerhand geschlossen
      wurde. Zertifikate sind nur noch dauerhaft steuerfrei, wenn sie bereits
      vor dem 15. März diesen Jahres im Depot lagen.

      Ein ähnlicher Tiefschlag droht nun offensichtlich auch Fondsanlegern.
      Nach einem Bericht des "fonds-x-press", einem Magazin der "Euro am
      Sonntag", besteht die Gefahr, dass bereits ab Ende diesen Monats bzw.
      im schlimmsten Fall sogar bereits ab dem morgigen Mittwoch, die
      dauerhafte Konservierung der Steuerfreiheit für Fondsanlagen
      eingefroren wird. Der auszugsweise Wortlaut der Meldung lautet:


      ++++ Steuerangst nimmt zu ++++

      "Die Steuerexperten in der Finanzbranche warten gespannt auf kommenden
      Mittwoch. Dann wird über das Jahressteuergesetz beraten. Zu befürchten
      ist, dass auch an der Abgeltungssteuer gefeilt wird. Zum Beispiel
      hinsichtlich der Fondsvermögensverwaltung.

      Pessimisten argwöhnen, dass beschlossen werden könnte, nur noch bis
      Ende September (oder sogar früher) für Fondskäufe den begehrten
      Vertrauensschutz zu gewähren. Der besagt, dass für bereits im Depot
      befindliche Fonds nach zwölfmonatiger Haltedauer auch weiterhin die
      Steuerfreiheit für Kursgewinne gilt. Im Umkehrschluss hieße das: Für
      Käufe, die danach erfolgen, greift die Abgeltungssteuer. Es ist also
      sicher kein Fehler, sich noch rechtzeitig zu positionieren..."

      Quelle: fond-x-press, Fondsmagazin der "Euro am Sonntag"
      Nr. 31/07 vom 03.08.2007

      *zzgl. Soli und Kirchensteuer, ob es sich aber ändert sei dahingestellt?!

      *************************

      Auch bei den Fonds wie bei den Zertifikaten wird jede Möglichkeit sich noch steueroptimal zu positionieren zunichte gemacht :rolleyes:

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Roti“ ()