EOD System

      RE: EOD System

      Original von mcbinn
      @ all:
      Ich habe bis letztes Jahr in DE noch als Freiberufler (Softwareentwickler) versteuern können, bis es dem FA zu bund wurde und die mich nun als Wertpapier Händler eingestuft haben, selbst wenn ich auch noch Einkünfte als Freiberufler habe, das FA geht von der Verhältnismäßigkeit aus.

      Falls Du noch mitliest, falls mit "als Wertpapier Händler eingestuft haben" gemeint ist, dass sie Dir eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, solltest Du unbedingt Einspruch dagegen einlegen.
      Nicht nur wegen zusätzlicher Gewerbesteuer, sondern:


      Ich denke, selbst wenn in DE die SpekuSteuer abgeschaft würde, und nur die 20% auf alles eingeführt würde, weiß ich nicht ob ich dann meine Einkünfte aus dem Trading mit 'nur' 20% versteuern darf.

      Eben vermutlich nicht. Die Abgeltungssteuer wird vermutlich nur für die private Vermögensverwaltung gelten!

      Es gibt eine Reihe Urteile, dass privates Spekulieren nicht gewerblich sein kann, solange man keine Gelder von Dritten annimmt.
      Leider versuchen vereinzelte Finanzbeamte immer wieder, die Leute reinzulegen, in der Hoffnung, dass die sich nicht wehren.

      Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet die Grenze zur gewerblichen Betätigung daher nur in besonderen Fällen. Der An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern ist ein Gewerbebetrieb, wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" (BFH-Urteile in BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399; vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744; vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) --bezogen auf den Streitfall: wie ein Wertpapierhändler-- verhalten hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631; vom 15. März 1994 X R 38/92, BFH/NV 1994, 850). Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhandels" sind der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen.
      Der An- und Verkauf von Wertpapieren kann ferner die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreiten, wenn der Steuerpflichtige ohne Einsatz eigenen Vermögens mit beruflich erlangten Kenntnissen Kursdifferenzen ausnützt und sich damit "bankentypisch" verhält


      gagel.de/cons/rus2.shtml

      Es gibt noch eine neueres Urteil, wo die Grenze schärfer gezogen wurde (Kunden für Gewerbe notwendig), was ich aber leider auf die Schnelle nicht finde.

      RE: EOD System

      Original von mcbinn
      Hallo Stadinski,
      ja ich stell den thread auch ein, ist ja keine daran wirklich interessiert.

      Mal ne ganz andere Frage, wie siehts eigentlich steuertechnisch bei Dir aus.

      Ich meine damit, mein Problem ist schon lange nicht mehr die Performance oder ob ich vom Trading auch leben kann, sondern meine Abgaben.

      Diese Jahr will ich auch endlich mal 'Nägel mit Köpfen machen'. D.h. Spätestes bis zum Jahresende muß ich hier aus Deutschland raus. Dachte an die Slowakei, hast Du da irgendwelche Erfahrungen, oder kennst Du Trader die in Niedrigsteuerländer ausgeflaggt haben, oder dabei sind dieses zu tun.

      Always good trades for you.

      mcbinn



      Hi mcbinn!

      Schade, schade, schade!!

      Kann man in einem anderen Board Honig von Deiner praktischen HS-Erfahrung saugen?

      Wie weit ist Deine Ausflaggung?


      MFG

      Cerberus24
      Die letzte Seite könnte man ja fast komplett in "Auswandern" kopieren!

      @ monopoly

      Geh' doch mit deinem Geld auf die Kapverden. Dort kannst du im Monat von 300 € leben. Brauchst also auch nur ca. 500 € im Monat zu ertraden und hast keine Probleme mehr.
      Jetzt sag' nicht, daß dich Malaria und die paar Krankheiten davon abhalten.
      Ein paar kleine Kompromisse mußt du schon eingehen!
      @ monopoly

      B gilt nicht als Gebiet mit niedriger Besteuerung. Damit sind Länder wie Panama, Belize, Dom-Rep. usw. und sofort gemeint.

      Was Deine ganzen anderen Fragen angeht, so kann Dir das nur ein Steuerberater beantworten und dann auch nicht irgendeiner, sondern einer, der sich sowohl mit dem deutschen, als auch mit internationalem Steuerrecht auskennt. Es macht keinen Sinn in solchen komplexen Fachgebieten Antworten in Foren zu suchen. Die fachkundige Beratung kostet natürlich, sollte man das Geld hierfür jedoch nicht zur Verfügung haben, so erübrigt sich sowieso jede reale Auswanderung. Also im Klartext; Verdiene einen Haufen Geld, vorzugsweise im Trading, und entziehe Dich dem No Future Staat D. So lange es jedoch noch nicht so weit ist, darf man zwar träumen, aber braucht sich sicher nicht mit Detailfragen befassen. Mit dem nötigen Kleingeld wird sich sicher die geeignete Lösung finden, da habe ich gar keine Sorge.

      Erst einmal viel Geld zu verdienen, ist der wirklich schwierige Teil des ganzen Unternehmens Auswanderung. ;)

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      Wohnsitzverlagerung in ein Gebiet mit niedriger Besteuerung..........

      ?????? ist belgien ein solches,
      bei einkommenssteuer wohl nicht, bei spekulationssteuer wohl schon????????




      Der Steuerpflichtige war in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig .............

      ??????????was bedeutet (war ... steuerpflichtig)

      ist damit gemeint,
      *dass er zu versteuerndes einkommen erzielt hatte,
      oder
      *dass dieses vom finanzamt erfasst ,die steuer erhoben und gezahlt wurde jahr für jahr

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „monopoly“ ()

      aus de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9F…chland%29#Aufbau_des_AStG

      § 6 AStG

      Veräußert eine in Inland ansässige Person ihre Beteiligung an einer inländischen GmbH oder ihre Aktien an einer inländischen AG, so unterliegt der Gewinn aus dieser Transaktion unter gewissen Voraussetzungen (Beteiligung mindestens 1% am Grundkapital oder Veräußerung innerhalb der „Spekulationsfrist“) der deutschen Einkommensteuer. Vor Einführung des AStG konnte diese Besteuerung vermieden werden, indem der Anteilseigner vor der Veräußerung der Beteiligung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegte und damit aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausschied.

      bedeutet dass das ich wenn ich wohnsitzim ausland habe, keinen bezug,wohnsitz mehr zu/in D. habe, abre im ausland trade zb . dax aktien verkaufe , diese gewinne daraus , bis in alle ewigkeit in D versteuern muss??????????
      Hallo, mag schon sein, das ist aber nicht mein Problem, ich weiß noch nicht wie sich ein bestehender Vertrag mit einer deutschen PKV aufs Außensteuergesetz (das ist das alles entscheidende Gesetz für den der ausflaggt) auswirken könnte.

      Jetzt wo ich das hier schreibe, denke ich mir, das irgendwelche (auch PKV) deutschen Versicherungspolicen eigentlich keine Rolle spielen dürften.

      Zu den Gesetzen guckst Du hier:

      Außensteuergesetz (Deutschland)

      de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9F…chland%29#Aufbau_des_AStG

      und

      Doppelbesteuerungsabkommen

      de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen

      kann man sich für jedes Land hier ansehen:

      bundesfinanzministerium.de/cln…les__Steuerrecht/001.html
      @ all: Danke

      Ja irgendwie ändern sich die Zeiten.

      Werde mir wohl oder übel mal einen Steuerberater in D suchen müssen der sich mit sowas auskennt, und auch mal nach Belgien fahren und vor Ort recherchieren.

      Sind auch noch einige Fragen offen bezüglich meine PKV, ob ich diese beibehalten kann wenn ich ausflaggen sollte, vielleicht kann man den Vertrag ja ruhen lassen, aber das sind alles Punkte, die muß man genau wissen, sonst klicken beim nächsten D Besuch die Handschellen.

      so long

      mcbin
      Habe vor Jahren, in denen ich mich noch an hohen Aktiengewinnen erfreuen konnte, eine Anfrage beim Finanzamt getätigt.

      Die Antwort war, dass ich diese in Belgien nicht versteuern müsse. Zu der Zeit war ich aber auch noch 38,5 Stunden die Woche berufstätig, also Vollzeit beschäftigt.

      Keine Ahnung wie das nun ist, wenn jemand ausschließlich Spekulant ist. ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „chatterhand“ ()

      der arme cerb. hat sich dazu schon ausgiebigst geäussert in steuerthreads

      wir könnten eine eigenrecherche starten bei einigen banken fragen, oder in eupen in der hölle des löwen, dem finanzamt,
      denn warscheinlich hängt es vom jeweiligen sachbearbeiter ab wie er einem einstufen will, sofern es im gesetz so ne möglichkeit überhaupt gibt.
      ich habe in kelmis in einer bank gefragt, dort sagte man mir dass es steuerfrei sei mit aktien zu spekulieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „monopoly“ ()

      RE: EOD System

      @ all:
      Danke für die Tips, ich kenne Eupen ganz gut (nahe Aachen), wohnen ist dort auch ziemlich günstig (vergleich zu London ;) oder Köln.

      Das wäre schon genial wenn es dort keine Spekusteuer gibt, was ich nur befürchte ist, wenn jemand nur Einkünfte aus dem Trading hat, das er dann als Wertpapier Händler eingestuft wird.

      Ich habe bis letztes Jahr in DE noch als Freiberufler (Softwareentwickler) versteuern können, bis es dem FA zu bund wurde und die mich nun als Wertpapier Händler eingestuft haben, selbst wenn ich auch noch Einkünfte als Freiberufler habe, das FA geht von der Verhältnismäßigkeit aus.

      Ich denke, selbst wenn in DE die SpekuSteuer abgeschaft würde, und nur die 20% auf alles eingeführt würde, weiß ich nicht ob ich dann meine Einkünfte aus dem Trading mit 'nur' 20% versteuern darf.

      Weiß jemand darüber gut bescheid, hat jemand schon eine Steuererklärung in Belgien gemacht wo nur Einkünfte aus Spekulationsgeschäften angegeben sind.

      Best regards

      mcbinn

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      RE: EOD System

      @chatterhand

      Da hast Du vollkommen recht, den Deutschbelgiern geht es noch relativ gut, aber das Land geht auch den Bach runter. Aber was Versteuerung von Handelsgewinnen anbelangt, ist es wohl einmalig in Europa, oder gibt es das woanders auch noch?
      Es gibt zwar Gerüchte, dass hier in Luxemburg ein ähnliches Gesetz in Vorbereitung ist, aber "nix genaues weiss man nicht"....
      trade what you see - not what others believe!

      RE: EOD System

      @ RS8

      Stimmt genau. Wetter ist ebenso besch...

      Außerdem ist das hier keine Insel der Glückseeligen. 21 % MwSt. auf alles, Abzocke im Strassenverkehr und leider auch EU und zu stark wirtschaftlich mit D verbandelt. Geht es D schlecht, kann es B nicht gut gehen. Der Riese zieht die kleinen Nachbarn im Sog mit in die Tiefe. Noch geht es den Bürgern hier wirtschaftlich deutlich besser, als den Deutschen. Aber es geht auch hier mehr und mehr bergab, nur eben nicht ganz so schnell.

      Daher ist B IMHO auch nichts für die Dauer. Wer wirklich Nägel mit Köpfen machen will, verabschiedet sich aus Mitteleuropa, am besten auch aus der EU. :rolleyes: