Dringend!!

      Meines bescheidenen Wissens nach geht das Copyright an den Betreiber des Forums über, er ist somit berechtigt mit den Beiträgen zu machen was er will.

      Ich werde mich da aber noch erkundigen, wenn ich mehr weiss poste ich es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „goso“ ()

      Danke Leute, die nächste Frage:

      wie sieht es mit den verfassten Beiträgen aus: kann ein User wirklich fordern, dass alle seine Beiträge gelöscht werden sollen? Ich meine, man hat die Veröffentlichung ja selbst gewünscht, das sollte jetzt also Gemeineigentum des Forums sein, oder?
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      @ Hintman: Eine Herausgabe der Benutzerdaten ohne richterlichen Beschluss wäre ein klarer Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, ausser dieses Vorgehen wäre durch die AGB's gedeckt, meines Wissens gibt es aber keinen solchen Passus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „goso“ ()

      Original von Xenia
      Derjenige, dessen Daten rausgegeben wurden, könnte dich verklagen.

      Kommt ganz darauf an, wie Hintman´s "Nutzungsbedingungen für Board Teilnehmer" rechtlich
      gestaltet sind. Vielleicht lässt er sich von jedem Teilnehmer vorab die Zustimmung erteilen ?


      Ich denke in Zukunft werde ich mir nützliche Anregungen aus Gagels Disclaimer holen, danke
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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      Original von xyxyber
      Ist der Beitrag offenkundig beleidigend, offenkundig wahrheitswidrig, offenkundig wettbewerbsstörend oder sonstwie erkennbar rechtswidrig, müßtest Du ihn nach deutschem Recht nach einem Hinweis auf diese Tatsache von alleine entfernen - unabhängig von einer Datenherausgabe, für die deutlich mehr für eine staatliche Auflage spricht als dagegen. Unzumutbar kurze Fristen haben keinen verpflichtenden Charakter, weniger als eine Woche ist aber üblich.


      Danke, hab ich auch so gemacht.

      Nur das "offenkundig" ist leider nicht so gegeben, da der Autor angeblich Fakten für seine Anschuldigungen vorweisen kann...aber war schon heftig das Posting :)
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      Ist der Beitrag offenkundig beleidigend, offenkundig wahrheitswidrig, offenkundig wettbewerbsstörend oder sonstwie erkennbar rechtswidrig, müßtest Du ihn nach deutschem Recht nach einem Hinweis auf diese Tatsache von alleine entfernen - unabhängig von einer Datenherausgabe, für die deutlich mehr für eine staatliche Auflage spricht als dagegen. Unzumutbar kurze Fristen haben keinen verpflichtenden Charakter, weniger als eine Woche ist aber üblich.
      Unter Druck bin ich am besten :D

      Nachdem ich grad den angeblichen Staranwalt in Sachen Datenschutzrecht aus einer Sitzung holen lassen habe (lol), gebe ich ohne einen Schriftsatz gar nix her, basta
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      P.S. Lass dir Fristverlängerung von deinen "Bedrängern" geben und stelle "Kooperation" in Aussicht

      schaff dir ein zeitpolster,da das ja nach beiden richtungen für dich sonst unangenehm werden könnte, du musst die möglichkeit haben dich zu erkundigen, lass dich nicht schnell unter druck setzten, da kommen die meisten fehler.
      mfg dobi
      Es gibt Berge, über die man hinüber muß ,sonst geht der Weg nicht weiter
      @hintmann: naja in der kurzen zeit kann ja wohl nichts schriftliches bei dir eingegangen sein... und so lange du nichts schriftliches hast, würd ich auch keine daten rausgeben... da könnt ja jeder kommen...

      außerdem wenn du die daten einfach so rausgibst, dann gibts probs mit dem datenschutz und derjenige, dessen daten rausgegeben wurden, könnte dich verklagen.....

      also abwarten bis was schriftliches da ist.... bleibt außerdem noch die frage welches gericht für dich zuständig wäre. da du in AUT wohnst, sollte es mmn auch an ein österr. gericht gehen (aber das ist nur meine meinung verifiziere das nochmal!!!!!!)

      im übrigen hast du ja scheinbar extrem schnell auf das posting reagiert, zumindest nach dem was ich vor nem halben jahr an berichten zu dem thema gelesen habe, sollte dich der G. von daher mal am a.... können. (na ihr wisst ja schon ;))

      gruß


      EDIT: hah der xaron war schneller ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „Schuni“ ()

      Eventuell mal Hr. Klaus Gagel fragen. Er musste in der Vergangenheit solche "Herausgabe-Anfragen" diverser Firmen schon etliche Male "bearbeiten". Ein guter Disclaimer hilft, damit man nicht von Usern belangt werden kann (Datenschutz u.ä.), deren IP-Adresse man herausgeben musste:

      futures-trader.de/disclaimer_forum.shtml

      P.S. Lass dir Fristverlängerung von deinen "Bedrängern" geben und stelle "Kooperation" in Aussicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von „Xenia“ ()

      @Xenia

      also soviel ich dazu weiß, ist in einem Bundesland diese Vorgehensweise bereits widerrufen worden. Allerdings noch nicht in Hamburg wie mir scheint
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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      @Dobi

      das Zeitpolster besteht noch genau 40 Minuten

      @all

      wo ist ein Anwalt wenn man ihn mal braucht ;)
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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      Aber mich interessiert schon was mir bei Weigerung droht.

      Zur deutschen Rechtslage/Rechtsprechnung gibt es viele unerfreuliche Infos:

      1.) Auf den Seiten des HP-Betreibers findet Firma XYZ eine "Rufschädigung" o.ä.
      2.) Anwalt schickt kostenpflichtige Abmahnung (~EUR 2000) an HP-Betreiber.
      3.) HP-Betreiber zahlt "Abmahngebühren" - oder weigert sich zu zahlen.

      Bei Weigerung (Punkt 3): Firma XYZ klagt vor "Pressegericht Hamburg" und gewinnt fast immer.

      terminmarktwelt.de/cgi-bin/tmw-forum.pl?F=25 (Stichwort: Keule)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Xenia“ ()