MiFID

      Was die Mifid für die Anleger bringt

      Die Richtlinie für Märkte in Finanzinstrumenten (Mifid) tritt am 1. November in Kraft. EU-Politiker bezeichnen sie als die größte Errungenschaft seit der Einführung des Euro. FTD-Online erklärt, was sich jetzt für die Investoren und die Banken ändert.

      EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy ist begeistert: "Das ist ein bahnbrechendes Stück Regulierungsgeschichte." Die Rede ist von der Mifid, die nach fast zehn Jahren der Debatte in Kraft tritt. Das schwer verständliche und voluminöse Regelwerk - es umfasst drei Gesetze und 168 Paragrafen - soll den Traum eines einheitlichen europäischen Kapitalsmarkts verwirklichen. Aufgrund seiner Komplexität beschäftigt es Aufsichtsbehörden, Banken und sogar Energieunternehmen. Nicht alle kommen damit klar: Länder wie Ungarn oder Tschechien hinken in der Umsetzung hinterher.

      Hier ein Überblick über Vor- und Nachteile des Mammutwerks:

      Was ist das Ziel der Mifid?

      Die Mifid betrifft alle Finanzdienstleister in der EU. Dazu zählen Banken, Handelsplattformen, Börsen, Anlageberater, Vermögensverwalter bis hin zu Maklerunternehmen sowie Energie- und Rohstoffhändlern.

      Die Mifid ersetzt die 1993 verabschiedete Investment Services Directive(ISD). Sie verfolgt zwei Ziele: Einen besseren Anlegerschutz durch über nationale Grenzen hinweg harmonisierte Investmentgesetze und die Schaffung eines fairen und transparenten Kapitalmarkts. Sie ist Kernstück des "Financial Services Action Plan" (FSAP), mit dem die EU-Kommission den europäischen Finanzsektor wettbewerbsfähiger machen will.

      Die Mifid tritt am 1. November in Kraft. Allerdings hinken mehrere Mitgliedsstaaten hinterher. Nach Angaben von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy gehören dazu Spanien, Ungarn, Tschechien und Polen. In Deutschland wurde die Mifid mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Frug) umgesetzt, das im Mai auch vom Bundesrat verabschiedet worden war.

      Welche neuen Pflichten kommen auf die Anleger zu?

      Anleger werden künftig gebeten, Angaben über ihren Beruf, ihren Bildungsstand und ihre Vermögensverhältnisse zu machen, damit Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter feststellen können, ob sie ihnen bestimmte Wertpapiere empfehlen dürfen. Dabei geht es vor allem darum, ob sie das Risiko bestimmter Anlageformen verstehen und dieses auch finanziell tragen können. Die Kunden werden in Kategorien eingeteilt, unter anderem in Privatanleger und professionelle Investoren. Sie können es zwar ablehnen, vollständige Angaben zu ihrer Vermögenslage zu machen. Eine Anlageempfehlung der Bank oder des Beraters ist dann aber im Regelfall nicht möglich. Auch eine Warnung hilft nicht weiter. Für professionelle Anleger ist das Schutzniveau weniger streng. Ein Wechsel der Einstufung, auf Kundenwunsch, ist möglich.

      Im sogenannten beratungsfreien Geschäft, bei dem Kunden lediglich ihre Wertpapierorders zum Beispiel über Direktbanken ausführen, sind die Anforderungen und der Schutz ebenfalls geringer. Der Anleger muss zwar seine Kenntnisse und Erfahrungen offenlegen, nicht aber seine Vermögenslage. Macht er unzureichende Angaben, erteilt die Bank eine Warnung. Der Kunde kann aber seine Wertpapiergeschäfte trotzdem durchführen. Darüber hinaus bietet die Mifid die Möglichkeit, sogenannte "nicht komplexe Finanzinstrumente", also Aktien, Fonds oder einfache Anleihen (keine Derivate), zu vertreiben. Für dieses "Execution only"-Geschäft verzichtet das Gesetz auf die Einholung von Kundenangaben.

      Was ändert sich bei Beratungsgesprächen?

      Die Mifid gibt erstmals europaweit vor, dass Banken und Vermittler die von Produktanbietern erhaltenen Vertriebsprovisionen gegenüber ihren Kunden offenlegen müssen. Zugleich schränkt sie die Annahme solcher Kickbacks ein. Der Grund: Diese Rückvergütungen dürfen laut EU-Vorgabe nur akzeptiert werden, wenn sie die Beratungsqualität erhöhen. Allerdings gibt es einen Haken: Die Mifid lässt zu, dass Banken die Höhe der Kickbacks nur auf Nachfrage nennen müssen. Sie sieht auch keine zivilrechtlichen Folgen für Verstöße vor, sondern höchstens Bußgelder der Aufsichtsbehörden. Umstritten unter Rechts- und Finanzexperten ist, inwieweit private Anleger sich auf die Mifid berufen und Schadensersatz fordern können. Damit bleibt die Richtlinie teilweise hinter einem im März gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zurück. Der BGH hatte entschieden, dass Banken mitteilen müssen, wie hoch die Kickbacks sind. Zudem ist das Urteil eindeutig: Es macht Klagen auf Schadensersatz und eine Rückabwicklung der Geschäfte möglich


      Was ändert sich bei der Ausführung von Wertpapierorders?

      Die Mifid verordnet das Prinzip der "Best Execution". Das heißt: Wertpapierorders müssen zu den besten Konditionen durchgeführt werden. Die "Concentration Rule", mit der einzelne EU-Länder wie Italien die Ausführung über die nationalen Börsen festschrieben, werden abgeschafft. Experten rechnen mit erheblich niedrigeren Kosten: Laut dem Finanzdatenanbieter Elkins McSherry sind die Kosten für Wertpapiertransaktionen in Europa doppelt so hoch wie in den USA. Dank der Mifid könnten die Transaktionskosten um 10 bis 25 Prozent sinken, in manchen Fällen sogar um 75 Prozent, schätzt die französische Bank Société Générale.

      Auch hier steckt der Teufel im Detail: Die Mifid garantiert nicht, dass Kunden bei jedem Auftrag auch den besten Preis erhalten. Denn: Die Wertpapierfirmen müssen nur Ausführungsgrundsätze für jede Kategorie von Finanzinstrumenten formulieren, die gleichbleibend im Durchschnitt der Orders ein bestmögliches Ergebnis sicherstellen. Dem Kunden ist zu erläutern, nach welchen Kriterien der oder die Handelsplätze ausgewählt wurden, also warum beispielsweise Xetra dem Stuttgarter Parkett vorgezogen wird. Auch die eigene Bank kann ein Ausführungsplatz sein. Der Kunde muss den Ausführungsgrundsätzen zustimmen. Gibt er andere Weisungen, gilt für ihn die Best-Execution-Regel nicht mehr. Die Bank muss den Kunden davor aber warnen.
      Quelle

      ZDF-Programmhinweis / Montag, 5. November 2007, 19.25 Uhr / WISO

      WISO-Tipp: Neue EU-Richtlinie für Bankberatung - Mehr Rechte für die Kunden

      Zum 1. November 2007 tritt in Deutschland die EU-Richtlinie MIFID (Markets in Financial Instruments Directive) in Kraft. Sie soll den Anleger besser schützen und für mehr Transparenz bei der Beratung sorgen. Ziel ist eine maßgeschneiderte Geldanlage. Die Banken bekommen neue Aufgaben. Sie müssen für den Anleger bei Auftragsausführung und Handel den preisgünstigsten Weg wählen. Außerdem muss der Berater seine Provisionen offenlegen. So lässt sich erkennen, ob und wie seine Empfehlungen mit Provisionszahlungen zusammenhängen. Der Kunde muss allerdings mehr Angaben zu seinem Vermögen, Schulden, Beruf und Bildung machen.
      Welche Vorteile bringt die MIFID? Welche Rechte und Pflichten haben Bankkunden? Müssen neue Formulare ausgefüllt werden? Wie viel muss man preisgeben? Wie kann man bei Falschberatung vorgehen? Diese und weitere Fragen beantwortet der WISO-Tipp.
      ZDF

      EU setzt MiFID-Nachzügler unter Druck

      Ernsthafte Wettbewerbsverzerrung aber kaum zu erwarten

      Brüssel/Berlin (pte/02.11.2007/13:50) - Die EU-Kommission ec.europa.eu/index_de.htm plant ein hartes Vorgehen gegen die EU-Staaten, die bei der vollständigen Umsetzung des gestern, Donnerstag, in Kraft getretenen Finanzregelwerks MiFID nachhinken, wie die Financial Times (FT) unter Berufung auf EU-Kreise berichtet. Demnach gewährt die Kommission Finanzdienstleistern, die eine Klage gegen Regierungen der Länder anstreben, in denen die rechtzeitige MiFID-Einführung gescheitert ist, stillschweigende Unterstützung. Zudem wolle sie Zuwiderhandlungen ahnden, so Charlie McCreevy, zuständiger Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen.

      Während einige Staaten wie Deutschland und Großbritannien die Richtlinie bereits komplett umgesetzt haben, konnten Estland, Griechenland, Lettland, die Niederlande, Portugal und Slowenien den Termin laut FT nicht einhalten. Tschechien, Ungarn, Polen und Spanien liegen sogar noch weiter zurück. Diese Verspätung bedeute, dass die betroffenen Finanzdienstleister in den Nachzügler-Staaten die neuen Regelungen nicht einführen können, betont EU-Kommissar David Wright, der darin einen Wettbewerbsnachteil sieht.

      "Der Großteil der Regelungen betrifft Privatkunden. Deshalb glaube ich nicht, dass es zu einer gröberen Wettbewerbsverzerrung kommen wird", meint dagegen Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. dsw-info.de, gegenüber pressetext. Dass ein Kunde die Bank nur wegen der MiFID-Einführung wechsle, sei eher zu bezweifeln. Ziel der EU müsse es dennoch sein, die Richtlinien in allen EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen. "Darüber hinaus muss der Druck in den betroffenen Ländern aber auch von den Verbraucherorganisationen ausgeübt werden", sagt Kurz.

      Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) die mit dem 1. November dieses Jahres für Europas Banken und Vermögensberater sowie Wertpapierdienstleister Gültigkeit erlangt hat, soll neben einer Stärkung des europäischen Finanzmarktes vor allem größtmögliche Transparenz für die Kunden erreichen. Mit Inkrafttreten der Regelung sind Finanzdienstleister durch nationales Gesetz dazu verpflichtet, Kosten für ihre Dienste vollständig offen zu legen. Über die konkreten Ausgaben für die MiFID-Einführung hüllen sich die Banken in Schweigen. Die Rede ist von zweistelligen Millionenbeträgen für große Institutionen.
      Quelle
      EU - MIFID
      MiFID: Auskunftspflicht setzt Banken unter Druck
      Anlegerschutz bewirkt Konkurrenz und das Drehen der Preisschraube

      Wien (pte/31.01.2007/11:00) - Die neue EU-Duchführungsrichtlinie namens MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) erlangt mit dem 1. November dieses Jahres für Europas Banken und Vermögensberater sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Gültigkeit. Neben einer Stärkung des europäischen Finanzmarktes, soll vor allem größtmögliche Transparenz für die Kunden erreicht werden. Mit Inkrafttreten der Regelung sind Finanzdienstleister per nationalem Gesetz dazu verpflichtet, Kosten für ihre Dienste vollständig offen zu legen. Vor dieser Problemstellung diskutierten gestern, Dienstag, MiFID-Experten der Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG) kpmg.at unter dem Motto "MiFID - Harmonisierung unter Hochdruck", wie die neuen Vorschriften hinsichtlich der Wohlverhaltensregeln in der Organisation implementiert sowie Meldepflichten umgesetzt und dokumentiert werden.

      Obwohl die Umsetzung in nationales Recht bis heute, den 31. Januar dieses Jahres, vorgesehen war, kündigten bereits im Vorfeld ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten an, dass die nationale Gesetzgebungsphase bis dahin nicht abgeschlossen sein wird. "Hierbei haben wir es mit einem mehr als eng bemessenen Zeitplan zu tun, so dass Banken und Finanzdienstleister unter Hochdruck an der Umsetzung arbeiten müssen, um dem übergeordneten Ziel der EU im Sinne einer kundenoptimalen Orderausführung gerecht zu werden", betont Michael Hilbert, Manager der KPMG, im pressetext-Interview. Der Experte hebt hervor, dass die MiFID im Zuge des europäischen "Financial Action Plan" ihre Initiativen nicht für die Aufsicht, als vielmehr für die Kunden vorsieht. Im Detail heißt dies für den Endverbraucher wesentlich mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeit bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungsgeschäften.

      "Diese Verordnung soll es den EU-Bürgern letztendlich ermöglichen, Wertpapierdienstleistungen in allen Mitgliedstaaten in vergleichbarer Form nachfragen zu können", so der Finanzexperte. So läge das damit zu erreichende Ziel in der Schaffung von mehr Konkurrenz zugunsten des Kunden, wobei die Intention der Richtlinie nicht vorsähe, das europäische Finanzgeschäft anzukurbeln, sehr wohl aber an der Preisschraube zu drehen. "Als Kunde hat man laut der MiFID das Recht, detaillierte Informationen zu entstehenden Kosten, wie dem Gesamtpreis, möglicher Kosten, die nicht über die Wertpapierfirma bezahlt werden sowie über die getrennte Anführung von Provisionen ausnahmslos rechtzeitig informiert zu werden", unterstreicht Hilbert. So schreibe die Richtlinie nicht vor wie, jedoch dass seitens der Finanzdienstleister transparent und im Kontext verbesserter Anlegerschutz-Bestimmungen zu kommunizieren ist. Wesentliches Kernelement hierbei ist die Einführung von Wohlverhaltensregeln die unter anderem die Pflicht der Kundeneinstufung durch die Institute in "Geeignete Gegenparteien", "Professionelle Kunden" sowie "Kleinanleger" vorschreiben. Auch Interessenskonflikte, das Beschwerdemanagement und Innenrevision sowie Dokumentation, Meldepflichten und Transparenz bei außerbörslichen Aktiengeschäften werden von der MiFID geregelt.

      Auf Nachfrage von pressetext, welche Herausforderungen und Kosten die Umsetzung der MiFID für Banken und große Finanzdienstleister mit sich bringt, zeigen sich die Experten realistisch: "Obwohl die Kosten aufgrund der Vorbereitung bis zum Starttermin im November derzeit noch im Laufen sind, lässt sich bereits jetzt schon sagen, dass große deutsche Banken für diesen Zweck rund zehn Mio. Euro zurück gestellt haben", so Sven Schielke, KPMG-Senior Manager, Advisory Financial Management, gegenüber pressetext. Hierbei führt der Fachmann die Beispiele der IT-Kosten zur elektronischen Verarbeitung sowie der immensen Portokosten an, die bei der vorgesehenen rechtzeitigen Benachrichtigung der Kunden anfallen.
      Quelle
      Am 1. November 2007 tritt die MiFID-Direktive (Finanzmarktrichtlinie) der europ. Kommission in Kraft (wenn alles nach Plan läuft). Mir ist das bisher entgangen, es wurde auch in den Medien nicht wirklich thematisiert. Es scheint aber einige wirkliche Verbesserungen aus Investoren/Trader-Sicht zu geben. Für Banken, Versicherer, Broker, etc. beudeutet diese Richtline erheblichen Mehraufwand. Ziel ist die Harmonisierung der Finanzmärkte und einheitliche Mindestanforderungen an den Anlegerschutz in der EU. Ein Anbieter muss in Zukunft einen "Passport" bei der nationalen Aufsichtsbehörde erwerben, der sicherstellt, dass alle Anforderungen erfüllt werden, und kann dann in der ganzen EU seine Finanzmarktdienstleistungen anbieten.

      Ein Highlight der Richtline ist die "best execution"-Verpflichtung. Die gibt es zwar teilweise jetzt auch schon, aber in Zukunft ist der Broker verpflichtet, sich auf mehreren Marktplätzen nach der besten Ausführung umzusehen, und die Transaktion so zu dokumentiern und archivieren, dass die Einhaltung dieser Verpflichtung von den Behörden einfach und schnell kontroliert werden kann. Dieser "best execution"-Nachweis muss auch dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet eine Beweislast-Umkehr zu Gunsten des Kunden.

      Die Verpflichtung für den Broker sich auf mehreren Marktplätzen nach der besten Ausführung erkundigen zu müssen soll auch die Konkurrenz unter den Börseplätzen fördern, da es Newcomer sehr schwer haben Volumen anzuziehen und gegen etablierte Börsen zu bestehen.

      Die Richtlinie hat noch eine ganze Reihe mehr Bestimmungen, für interessierte Nicht-Juristen ist das FAQ und das Q&A der Kommission auf europa.eu am verständlichsten.

      Die MiFID betrifft so ziehmlich alle Finanzinstrumente wie Aktien, Optionen, Futures, alles CFD-artige etc. mit der Ausnahme von FX-Spot, sehr wohl aber FX-Optionen, forwards usw.usf.