Steuern

      Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 25.11.2007


      Die Abgeltungssteuer trifft jeden Anleger
      Von Dyrk Scherff

      Kapitalerträge - der Fiskus kassiert

      30. November 2007 Abgeltungssteuer? Nie gehört. Das sagen knapp zwei Drittel der Deutschen, nach einer Studie der Commerzbank-Tochtergesellschaft Cominvest. Und weitere 16 Prozent kennen zwar den Begriff, aber viel mehr auch nicht.

      Das ist erschreckend. Denn die neue Steuer wird fast jeden Sparer treffen, egal, ob Fonds- oder Anleihenbesitzer, Aktionär oder Zertifikatefan. Allenfalls Hauseigentümern und Versicherungskunden kann das egal sein. "Alle anderen müssen sich bald mit der Abgeltungssteuer befassen", rät Karsten Randt, Steueranwalt der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Denn schon am 1. Januar 2009 wird sie eingeführt. Wer sein Depot darauf vorbereiten will, sollte das nicht erst Ende nächsten Jahres tun.

      Für die meisten Sparer vorteilhaft

      Die neue Steuer bringt nicht nur Unheil, wie viele fürchten. Sie kommt nicht zusätzlich zur existierenden Besteuerung der Kapitalerträge, sondern ersetzt sie. Und ihr Steuersatz ist für die meisten niedriger als bisher. Künftig werden alle Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Gesamtbelastung liegt damit unter 30 Prozent, während bisher zum individuellen Steuersatz abgerechnet wurde. Der steigt mit dem Einkommen und kann bis zu 45 Prozent betragen.

      Die meisten Sparer haben dadurch künftig einen niedrigeren Steuersatz zu zahlen als bisher. Schon ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro im Jahr liegt bei Ledigen der Grenzsteuersatz höher als 25 Prozent, bei Verheirateten ab 30.000 Euro. "Wer den Sparerfreibetrag ausgeschöpft hat und noch berufstätig ist, verdient in der Regel so viel, dass er mit seinem Steuersatz darüber liegt. Er profitiert von der Neuregelung", sagt Bernd Schmitt, Partner in der Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young.

      Aktionäre sind die großen Verlierer

      Die neue Steuer bietet also keineswegs nur eine Entlastung für Reiche, wie Kritiker behaupten. Trotzdem müssen Geringverdiener im Gegenzug nicht draufzahlen. Wer bisher weniger als 25 Prozent bezahlt, darf weiter mit seinem persönlichen Satz rechnen.

      Damit der Staat nicht die Zeche zahlt, hat die neue Steuer aber auch ein paar unschöne Seiten für die Sparer. So sind künftig Kursgewinne jederzeit steuerpflichtig. Bisher waren sie nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Das trifft vor allem Aktien- und einige Zertfikatebesitzer. Beide erzielen ihre Erträge zum Großteil durch Kurszuwächse. Sie sind die großen Verlierer der Abgeltungssteuer, denn sie werden noch an anderer Stelle stärker belastet: Künftig müssen auch Dividenden nicht mehr nur zur Hälfte, sondern voll versteuert werden.

      Gewinner sind hingegen die Halter von Anleihen, die geringe Kursgewinne erzielen und ihre Erträge vor allem durch die Zinsen erwirtschaften. Der Kupon musste schon bisher in voller Höhe versteuert werden - aber zum meist höheren persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent.

      Weniger Papierkram: Banken führen die Steuer ab

      Die neue Abgeltungssteuer bietet nicht nur erstmals einen einheitlichen, in der Regel niedrigeren Steuersatz, sondern eine weitere Annehmlichkeit: Die Erträge müssen die Bürger nicht mehr mit der jährlichen Steuererklärung abgeben, sondern die Banken führen die Steuer direkt ans Finanzamt ab. Die Schuld gegenüber dem Fiskus ist damit abgegolten, daher der Name Abgeltungssteuer. Das erspart eine Menge Papierkram.

      Allerdings gibt es davon einige Ausnahmen, bei denen doch wieder die bekannten Formulare ausgefüllt werden müssen. Schätzungen der Banken zufolge könnten das weit mehr als die Hälfte der Bürger mit Kapitalerträgen sein. "Ob so überhaupt die angestrebte Vereinfachung für die Steuerpflichtigen erreicht wird, bleibt abzuwarten“, betont Arnd Brüggenwirth, Steuerexperte der Landesbank Berlin International (LBBI) in Luxemburg.

      Ausnahmen gibt es vor allem dann, wenn ausländische Depots oder Fonds im Spiel sind. Oder wenn Verluste mit Gewinnen verrechnet werden sollen. Das geht künftig mit allen Anlageklassen. Zinseinnahmen können also etwa mit Kursverlusten von Aktienfonds verrechnet werden und mindern so die Steuerlast. Lediglich bei einzelnen Aktien gleichen Gewinne nur Verluste von anderen Aktien aus.


      Den Anlegern bleibt noch Vorbereitungszeit

      Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer gibt der Fiskus den Anlegern noch Zeit, ihr Depot vorzubereiten. Alle Zertifikatekäufe bis Ende 2008 werden bis zum 30. Juni 2009 nach dem alten Recht besteuert. Das heißt: Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei. Dividenden und Zinsen werden aber sofort nach den Regeln der Abgeltungssteuer versteuert. Für alle anderen Anlageklassen gilt das ohne Zeitbegrenzung. So können Aktienfonds noch nach Jahrzehnten steuerfrei verkauft werden.

      Die Banken sehen darin ein Riesengeschäft und überschütten die Anleger schon seit Monaten mit Produkten, die für solch lange Laufzeiten geeignet sein sollen. Das sind vor allem Dach- und Mischfonds, international anlegende Aktienfonds und strukturierte Vermögensverwaltungen. Hier können die Fondsmanager steuerfrei umschichten und sich jeweiligen Marktentwicklungen anpassen. „Grundsätzlich sind ausgewählte Fonds den Einzelaktien vorzuziehen, da das Fondsmanagement auf Marktveränderungen reagieren kann, ohne dass Abgeltungssteuer auf die Veräußerungsgewinne anfällt“, rät LBB-Fachmann Brüggenwirth.

      Nicht voreilig abschließen

      Sein Kollege Bernhard Ebert von Delbrück Bethmann Maffei warnt vor zu schnellen Abschlüssen. „Erst einmal sollte die Anlagestruktur gründlich analysiert werden, dann kommen die passenden Produkte dazu.“ Was die Anleger nicht verstehen, sollten sie meiden. Steht dann das ideale Depot, sollten spätere Veränderungen trotzdem nicht tabu sein, auch wenn dann die Steuerfreiheit weg ist. „Die Unterschiede in der Wertentwicklung zwischen guten und schlechten Fonds können 50 Prozent ausmachen. Da kann ein Wechsel lohnen“, unterstreicht Ebert.

      WEN DIE ABGELTUNGSSTEUER VERSCHONT


      In folgenden Fällen führen die Banken die Abgeltungssteuer nicht an das Finanzamt ab. Dann muss der Bürger seine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben:

      - bei Erträgen in ausländischen Depots

      - für Zinsen und Dividenden von nichtausschüttenden ausländischen Fonds, die in deutschen Depots liegen (auch bei Luxemburger Fonds deutscher Gesellschaften)

      - bei Kursgewinnen von Devisen auf Währungskonten.

      In folgenden Fällen wird die Steuer erst von der Bank abgeführt, der Bürger kann sich zu viel gezahlte Abgaben aber nachträglich über die Steuererklärung zurückholen:

      - bei freiwilliger Veranlagung, wenn der persönliche Steuersatz 25 Prozent nicht übersteigt

      - wenn Verluste vor 2009 mit Gewinnen verrechnet werden sollen

      - wenn Verluste in einem Depot mit Gewinnen aus einem weiteren Depot bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen

      - bei Spenden und außergewöhnlichen Belastungen, weil hier alle Einkünfte einschließlich Kapitalerträge relevant sind.

      RE: Es merkelt in Österreich

      Cerberus24 schrieb:

      Wie man heute im Ö1 Interview vernehmne konnte, wird Österreich sich der dt. Abgeltungssteuerregel anpassen: Die Steuerfreiheit für Gewinne aus Aktienverkäufen nach Ablauf der 1 J. Spekulationsfrist wird entfallen!

      Tu felix Austria, woarum solllst Dua dös bässer ham?

      MFG und mit Beileidsbekundungen an alle österr. Aktienanleger

      Cerberus24
      Naja, so ganz fix ist das noch nicht, die SP wünscht sich das zwar, aber ob da die VP mitzieht ist meines Erachtens mehr als fraglich.

      Es merkelt in Österreich

      Wie man heute im Ö1 Interview vernehmne konnte, wird Österreich sich der dt. Abgeltungssteuerregel anpassen: Die Steuerfreiheit für Gewinne aus Aktienverkäufen nach Ablauf der 1 J. Spekulationsfrist wird entfallen!

      Tu felix Austria, woarum solllst Dua dös bässer ham?

      MFG und mit Beileidsbekundungen an alle österr. Aktienanleger

      Cerberus24
      So lustig wenn es nicht gleichzeitig so traurig wäre...
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Die haben mich nur angerufen, nachdem ich ihnen den Sachverhalt erklärt habe war das natürlich nur eine Lachnummer, aber im ersten Moment dachte ich, ich sei im falschen Film, FMA am Telefon - erster Gedanke: Das ist irgendein blöder Scherz-, dann zurückgerufen, aha, doch echt, der Typ erzählt mir was von Meldung an die FMA blabla, dann habe ich dem FMA Menschen das erklärt, damit war die Sache natürlich erledigt.

      Ich habe mich dann beim Finanzamt recht heftig über die Unkenntnis ihres Prüfers beschwert, lange Telefonate, viel blabla, seitdem ist Ruhe, der zuständige Sachbearbeiter ruft mich einfach an und fragt wenn er was nicht versteht.

      wolli schrieb:

      @ goso

      Danke dir für deine Ausführungen. Inhaltlich entspricht es dem, was ich mir auch gedacht habe. Sind unsere Finanzämter doch nicht fern jeder Logik - glaubt man kaum. :D

      Naja, erklär mal einem Betriebsprüfer wie sich das mit dem Schreiben von Optionen verhält, nachdem ich ihm das rund 30 Minuten erklärt habe hat er mir die FMA geschickt, denn seines Erachtens darf unsere Gesellschaft kein Wertpapier ausstellen und das noch an einer US Börse.

      ;(

      Xaron schrieb:

      Apropos: Gibt's eigentlich schon Neuigkeiten bezüglich der Verlustgegenrechnung ab 2009? Wenn die mir bei Gewinnen gleich mal 25% einbehalten, wäre es nett, mir die einbehaltenen 25% bei Verlusten auch gleich wieder zu erstatten. Ich seh's schon kommen, dass man sich das erst am Jahresende wieder holen kann, da braucht man also sicher schon einiges an Geld, um allein das zu puffern...

      Gruß - Xaron


      Am Jahresende gibt es nichts mehr zu verrechnen. Verluste kommen einen Verlustverrechnungstopf (von der Bank geführt / einer für Aktien, einer für andere Anlageprodukte) Von neu 'erzielten' Gewinnen wird erst dann Steuer abgeführt wenn der Verlustverrechnungstopf ausgeglichen ist und der Pauschbetrag (Freibetrag) aufgebraucht ist. Gebühren u.ä. können nicht mehr geltend gemacht werden, diese werden mit dem Pauschbetrag als abgegolten betrachtet.
      So, hier noch die Begriffsdefinition:


      Umsatz bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre die Summe aller Zahlungsansprüche, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erwirbt. Damit ist der Umsatz eine Flussgröße. Die Erlöserfassung wird bei Anwendung der IAS/IFRS in IAS 18 geregelt.

      Umsatz= Lieferungen und sonstige Leistungen (siehe auch UstG)
      Lieferungen= Gegenstände
      sonstige Leistungen= keine Lieferungen
      So, hier die Auskunft der Buchhaltung:

      Interne Geldfüsse müssen selbstverständlich verbucht werden, in dem Beispiel bei Eröffnung des Trades EUR 100k auf der Sollseite und USD 136k auf der Habenseite, beim Schliessen der Position wird die Gegenbuchung getätigt, da in dem Fall kein G oder V entstanden wäre sind beide Konten wieder auf Null.

      Dieser Buchungsvorgang ist allerdings nicht umsatzrelevant, da interne Geldflüsse nicht zum Umsatz gerechnet werden, vergleichbar z.B. man holt von der Bank Bargeld und legt es in die Kassa, auch das ergibt keinen Umsatz.