Disclaimer (Vorschlag)

      Perfect Trader schrieb:

      @ Xenia

      Ich habe sogar ältere Urteile gefunden, die auf diesen Absatz Bezug nehmen. In der mir aktuell ERSCHEINENDEN Fassung des Gesetzes inkl. Änderungen ist der Absatz nicht enthalten. Beim Justizministerium steht auch eine Fassung ohne die Passage.

      Wäre toll, wenn der Absatz heutzutage gilt, aber es ist gar nicht einfach, auf die Schnelle eine zuverlässige aktuelle Fassung zu bekommen, da sie erst aus Loseblatt-Änderungen im Bundesgeetzblatt folgt und ich mich da lieber auf Fachleute verlasse, die diese Sisyphos-Arbeit schon gemacht haben. Leider kann ich die Qualität der Arbeit nicht einschätzen. Die Seite aus Deinem Link hat aber den Mangel, daß schlichtweg gar keine Änderungsstände angegeben sind.


      @Perfect Trader

      Auf der Site des Justizministeriums steht die aktuelle Fassung des UWG. Die Regelung zur Schadenminderungspflicht bei Unterlassungsansprüchen wurde in § 8 (4) UWG verschoben. Dort steht er nun leider nicht mehr so ausführlich geregelt wie in der alten Fassung. Der teleologische Gesetzestatbestand und damit der Regelungsgehalt des Gesetztgebers dürfte sich - nach Auskunft eines sachverständigen Bekannten - dadurch aber nicht geändert haben.

      Der gesamt Wortlaut des "Disclaimers" müsste daher aber durch die neuen Rechtsquellen ersetzt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Mr. Future“ ()

      Klingt zugegebenermaßen toll, aber ist das auch rechtlich dicht? Klingt eher nach einer "Bitte", die Kostennote sein zu lassen?
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!

      Disclaimer (Vorschlag)

      Gegen abmahnwütige Anwälte (D) kann man sich einen "Disclaimer" basteln:

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      Wir veranlassen, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

      Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Mitglieder- und Partneraccounts nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach § 5 Nr. 3 TDG bzw. nach § 11 TDG in Anspruch.