Trader als Beruf? Was ist zu beachten?

      RE: kein problem

      @ heiho

      so weit ich mich an die worte eines "steuerberaters" erinnern kann, unterliegen diese einkünfte nicht der spekulationssteuer, da sie mit der einkommensteuer veranlagt werden, es wäre sonst eine doppelbesteuerung.


      Das ist richtig die gleiche Info bekam ich vor ca. 12 Monaten von meinem Steuerberater.

      Gruß Procash
      "Und verlass dich auf dein eigenes Gewissen, es ist dein zuverlässigster Ratgeber! Dein eigenes Empfinden sagt dir für gewöhnlich mehr als sieben Wächter, die auf einer Anhöhe Ausschau halten."
      Das Buch Jesus Sirach 37, 13-14

      kein problem

      @ grauer tiger,

      bitte gerne, kein problem.

      es wurde an mich die frage wegen der spekulationssteuer und der einkommensteuer gestellt.

      so weit ich mich an die worte eines "steuerberaters" erinnern kann, unterliegen diese einkünfte nicht der spekulationssteuer, da sie mit der einkommensteuer veranlagt werden, es wäre sonst eine doppelbesteuerung.

      aber ich habe nochmals mails versandt, um auch diese frage "offiziell" beantworten zu können.

      lg

      heiho
      Wie ich ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe ist für das Handeln an der
      Börse mit Wertpapieren für Sie selbst keine Gewerbeberechtigung notwendig
      und auch gar nicht möglich. (Hat mir Mag. Mittermayer - Gewerberecht
      bestätigt) Die daraus erzielten Einkünfte gehören in der Est-Erklärung in
      Punkt 7 - sonstige Einkünfte.
      Zur Frage steuerliche Möglichkeiten der Aufwendungen nutzen als Privatperson

      Bei dieser Einkunftsart können die Werbungskosten den Einkünften gegen
      gerechnet werden und der so ermittelte Gewinn ist zu versteuern


      Also, hier haben wir die Fachauskunft und brauchen uns keinen Hirngespinsten mehr hingeben.

      Also,

      KEIN GEWERBE

      FREIWILLIGE VERSICHERUNG BEI DER SOZIALVERSICHERUNG DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT


      Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen.

      lg

      heiho

      RE: Für Österreich gültig

      tja - ich kann dir nur zustimmen heiho. steuerehrlich und dafür in ruhe schlafen können. natürlich nur wenn man keine over-night positionen hat ;-).
      bezüglich tradingplan... naja der is ausbaufähig *gg* - bin grad long im s&p500 weil der so hin- und herjumpt zwischen 1135 und 1150 die letzten tage. fibonacci-unterstützung wär auch da bei 1135...
      aber mal sehen...

      lg
      grauertiger

      RE: Für Österreich gültig

      hi grauer tiger,

      wie so nicht? :D

      hoffe du hast schon einen guten tradingplan, meiner funktioniert zur zeit sehr gut (aber es werden auch schlechte tage kommen :()

      meine meinung ist nur, man sollte es wie beim trading so einfach wie möglich halten, und nicht irgendwo in irgendeinem land eine ltd oder sonst was gründen und dann irgend einem strohmann monatlich was überweisen. die gewinne müssen ja mal nach ösiland und auch hier gibt es für die finanz möglichkeiten das zu wissen - die sind ja auch nicht von vorgestern ;)

      also lieber steuerehrlich und in ruhe traden

      lg

      heiho

      RE: Für Österreich gültig

      hallo leute!

      wow - da ist man mal kurz nicht da übers wochenende und schon gibts 48 postings hier! wahnsinn ;-).
      das thema dürfte wohl doch nicht nur mich alleine beschäftigen!
      vielen dank an heiho für das einziehen der informationen!!. vor allem finde ich es interessant das man kein gewerbe anmelden muss - das ganze aber doch so handhaben kann quasi (mit dem geltendmachen von aufwendungen).
      na heiho - was sagst - werden wir hauptberuflich trader? ;-))

      lg
      grauertiger

      Für Österreich gültig

      habe heute mit der sozialversicherungsanstalt gesprochen:

      die meinen, für eigene Rechnung zu traden ist kein gewerbe, es besteht die möglichkeit, sich freiwillig bei der sozialversicherungsanstalt der gewerblichen wirtschaft zu versichern.

      die ersten beiden jahre gibt es die mindestbeiträge zu bezahlen - danach nach einkommenssteuererklärung und es gibt auch höchstbeiträge:

      esv-sva.sozvers.at/media/54677.PDF

      die bis dato angesparten pensionsbeiträge können in die sva übernommen werden.

      bei der wirtschaftskammer ist das gewerbe "trader" gänzlich unbekannt. die auskunft der wika lautet: wenn auf eigene rechnung dann kein gewerbe.

      die steuer ergibt sich aus der steuererklärung, da gibt es ja die bekannten 7 einkunftsarten und trading fällt unter die "sonstigen" einkünfte.

      eine wie unten zu lesen "gewerbesteuer und einkommenssteuer" gibt es nicht.

      die einkünfte sind nach der steuerprogression (dzt. bis 50% zu versteuern), aber ich kann natülrich alle aufwendungen geltend machen (internet, telefon, realtimekurse, arbeitszimmer usw) wenn dies mit dem trading in zusammenhang steht.

      die spekulationssteuer gibt es auch nicht, wenn es als einkommen gewertet wird.

      eine gründung einer gesellschaftsform finde ich persönlich als sinnlos, da ich daraus keine vorteile habe, eher nachteile, wenn ich dann bilanzen erstellen lassen muss (ein steuerberater kann sehr teuer kommen) - aber das sollte jeder selbst abklären - aber eine LTD würde ich derzeit nicht überlegen, da ich keinen sinn darin finde, büromiete und sonstige dienstleistungen zu bezahlen nur um meine steuerleistung zu reduzieren.

      sollte ich weitere infos erhalten, werde ich sie schreiben.

      lg

      heiho
      cerberus24,

      das war ironisch gemeint.
      deine ständigen verluste kannst du nicht mit anderen einkünften gegenrechnen,weil du nicht als gewerbetreibender anerkannt wirst. wenn aber hohe gewinne anfallen, steht das finanzamt sofort auf der matte, um dir dein einkommen noch zusätzlich zu versteuern. letzlich müssen dann gerichte den sachverhalt klären.

      gruß
      mopedfahrer
      Hi Mopedfahrer,

      >erst wenn der anleger hohe gewinne erzeilt, steigt die bereitschaft des >finanzamtes, ihn als gewerbetreibenden anzusehen. die gewinne >unterliegen dann nicht nur der einkommenssteuer, sondern zusätzlich >auch noch der gewerbesteuer

      Warum sollte der Anleger, der bereits jahrelang Gewinne produziert hat, nunmehr sich um die Gewerbeeigenschaft mit der zusätzlichen Gewerbesteuer beim FA bemühen????

      Die dt. Finanzämter werden sich aber aufgrund Dienstanweisung sträuben, irgendjemanden als Gewerbetreibenden Wertpapierhändler anzuerkennen, der nicht für fremde Rechnung tätig wird.

      Cerberus24
      es gibt in d keine festen regeln für die einstufung als gewerbetreibender bzgl. börsenhandel. es ist ermessenssache des finanzamtes. wer über einen längeren zeitraum nur verluste produziert gilt automatisch als privatmann. erst wenn der anleger hohe gewinne erzeilt, steigt die bereitschaft des finanzamtes, ihn als gewerbetreibenden anzusehen. die gewinne unterliegen dann nicht nur der einkommenssteuer, sondern zusätzlich auch noch der gewerbesteuer ( ist von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich ).