Abgeltungssteuer (Forex)

      Broker in D, alle gleich ??

      Termin-Trader schrieb:

      Die Abgeltungssteuer soll mtl. abgeführt werden, Verluste kannst Du erst nach Ablauf des Geschäftsjahres im Rahmen deiner Steuererklärung geltend machen.


      Hallo,

      kommt auch auf den Broker in D an, wie vor kurzem im TMW-Forum gepostet:

      Quelle: wallstreet-online.de/diskussio…oker-zukuenftig-handheben



      Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,


      mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 ergeben sich auch für

      Sie als Heavy Trader wichtige Änderungen. Wir werden Ihnen dazu in der

      nächsten Zeit ausführliche Informationen unseres Steuerberaters Dr. Walter

      Kieffer zukommen lassen. Herr Dr. Kieffer wird auch auf unserer

      Veranstaltungsreihe 'sino Akademie' referieren und ausführlich für Fragen

      rund um die Abgeltungssteuer zur Verfügung stehen.



      Die nächsten Termine der sino Akademie werden wir Ihnen ebenfalls

      rechtzeitig mitteilen.

      Bereits heute möchten wir Ihnen eine wichtige Information zum Steuerabzug

      bei Veräußerungsgewinnen geben, die ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer

      unterliegen (z.B. Gewinne auf Aktienverkäufe, die nach dem 01.01.2009

      angeschafft wurden ) .



      HSBC Trinkaus wird in der Lage sein, Ihnen eine 'Steuergutschrift' für

      Veräußerungsverluste bis zur Höhe der bereits im gleichen Kalenderjahr bei

      HSBC Trinkaus gezahlten Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne,

      gutzuschreiben. Diese Gutschrift wird bereits am Tag nach dem Geschäft,

      durch das ein Veräußerungsverlust entstanden ist, erfolgen.



      Wenn Sie z.B. am 5. Januar einen Veräußerungsgewinn von EUR 10.000 erzielen,

      werden unmittelbar durch die depotführende Bank, einheitlich in Deutschland,

      am darauf folgenden Tag EUR 2.500 Abgeltungssteuer (eventuelle Kirchensteuer

      unberücksichtigt) einbehalten. Erzielen Sie danach, z.B. am 12. Januar einen

      Veräußerungsverlust in Höhe von EUR 10.000 wird Ihnen HSBC Trinkaus,

      ebenfalls am auf das Geschäft folgenden Bankarbeitstag, EUR 2.500

      (eventuelle Kirchensteuer unberücksichtigt) gutschreiben. Durch diese

      Gutschriften für Veräußerungsverluste bis zur Höhe der vorher bei HSBC

      Trinkaus auf Veräußerungsgewinne gezahlten Abgeltungssteuer wird für Sie der

      Liquiditätsabfluss durch die Abgeltungssteuer minimiert.



      Die Steuergutschrift wird allerdings nur für Wertpapiere erteilt, die nach

      dem 01.01.2009 angeschafft wurden. Für Spekulationsverluste auf Wertpapiere,

      die im Jahr 2008 angeschafft und innerhalb eines Jahres im Jahr 2009

      veräußert werden, gilt Folgendes:



      Erst werden die Veräußerungsgewinne und Verluste, die im Jahr 2009 der

      Abgeltungssteuer unterliegen, untereinander verrechnet; ein verbleibender

      positiver Saldo kann dann mit Spekulationsverlusten verrechnet werden. Die

      Verrechnung muss jedoch durch Abgabe einer Steuererklärung erfolgen.



      Für Shortverkäufe, die intraday wieder geschlossen werden, wird die

      Abgeltungssteuer auf den Gewinn aus dieser Transaktion berechnet und nicht,

      wie es vereinzelt zu lesen war, auf den Veräußerungserlös aus dem

      Shortgeschäft.



      Viele weitere Detailfragen können im Moment, auch wegen der in manchen

      Punkten noch nicht abschliessend erstellten Umsetzungsrichtlinien, noch

      nicht endgültig beantwortet werden. Wir werden allerdings, in Kooperation

      mit HSBC Trinkaus, alles daran setzen, Sie zeitnah und umfassend zu informieren.



      Mit einem herzlichen Gruß aus Düsseldorf !



      Ingo Hillen







      Ingo Hillen

      sino AG | Vorstand


      ********

      Ist zwar jetzt nicht explizit Devisen (Forex) aber mal gut für Futures, Optionen und Aktien, ETF zu wissen ;)
      Beste Grüße

      Roti :)

      Termin-Trader schrieb:

      Die Abgeltungssteuer soll mtl. abgeführt werden, Verluste kannst Du erst nach Ablauf des Geschäftsjahres im Rahmen deiner Steuererklärung geltend machen.


      wann die abgeltungssteuer abgeführt wird von der bank ist uninteressant(für mich als anleger)
      aber abgehalten werden soll sie direkt bei der abrechnung des trades.

      was ich nicht weiter verfolgt habe ist die überlegung wie bei den zinsen mit einem negativtopf wo es dann direkt von der bank verrechnet wird.
      Die Wissenden reden nicht viel,die Redenden wissen nicht viel.

      klaus-m.blogspot.com/


      Rene001 schrieb:

      Ich gehe davon aus, das deshalb zum Monatsende eine Verlustverrechnung für den abgelaufenen Monat gemacht wird.

      Rene, kannste vergessen.
      Die Abgeltungssteuer soll mtl. abgeführt werden, Verluste kannst Du erst nach Ablauf des Geschäftsjahres im Rahmen deiner Steuererklärung geltend machen.
      Das ist natürlich für Trader ein riesiger Nachteil und wer schlau ist, lässt sein Konto im Ausland führen.
      Ein Wettbewerbsnachteil entsteht dabei natürlich für alle Online Broker in D. Consors & Co. dürfen sich warm anziehen.

      Termin-Trader
      1. Vll. sollte man den Teil zur Abgeltungssteuer aus diesem Thread auslagern, da er mit der Überschrift nicht wirklich etwas zu tun hat.

      2. CMC hat vor einigen Monaten einen Brief an seine Kunden verschickt, in dem CMC seine Situation erklärt: Dadurch, dass die Kundengelder in GB eingelagert seien, sei es möglich, dass die Abgeltungssteuer NICHT über CMC zu entrichten sind, CMC also gar nichts in Sachen Abgeltungssteuer unternimmt. Bis September sollte die Sachlage jedoch definitiv geklärt werden. Die haben also noch knapp einen Monat Zeit.
      So, ich habe jetzt bei ABN angerufen. Grundsätzlich sind Gewinne aus dem Daytrading, inklusive Devisenhandel steuerpflichtig, wenn die Veräußerung nach weniger als einem Jahr stattfindet. Also greift ab nächstes Jahr die Abgeltungssteuer.
      Wie die das bei ABN direkt machen wollen steht noch nicht fest, eine Richtlinie dazu soll es im späten Herbst geben. Der Kundenbetreuer meinte dass es sinnvoll ist, die Gewinne mit den Verlusten über ein ganzes Jahr zu verrechnen und vermutet, dass es so laufen wird.
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall
      2) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch...........

      3. der Gewinn

      a) bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;

      b) aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;




      Bist du dir da sicher? Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass Gewinne aus Devisentransantionen nicht von dieser Abgabe betroffen sind!

      plasmapelz schrieb:

      @ GuHu,
      Allerdings unterliegen m. W. Währungsgewinne nicht der Abgeltungssteuer.
      Wie kommst Du darauf? Ich meine gelesen zu haben, dass alle Gewinne aus Spekulationsgeschäften der Abmelkungssteuer unterliegen; damit auch Gewinne aus dem Devisenhandel... Das wäre ja sonst zu schön um wahr zu sein :D.

      "ich meine gelesen zu haben". Vor dem Posten bitte richtig informieren. Im übrigen ändert das Fehlen der Abgeltungssteuer nichts an der grundsätzlichen Steuerpflicht.

      Gruß, GuHu
      Selbstverständlich rate ich keinem Menschen zur Abgabenhinterziehung, das war nicht der Gedanke bei dem erwähnten Beitrag
      Wollt ich Dir nicht unterstellen ;).
      bei einem Broker in D wird von jedem Gewinntrade die Abgeltungssteuer sofort abgezogen
      Das wäre ja extrem ungünstig. Werde mal bei meiner Bank bzgl. dem Depot nachfragen...
      Mir fällt grade ein, dass ABN ein deutscher Anbieter ist, zumindest mit einem Geschäftssitz in DE. Die sollten wissen, wie sich das mit echten Marginkonten und im Kurzfristhandel verhält.
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall
      Soweit ich informiert bin - so wirklich interessiert mich das nicht, da Wohnsitz in A - gibt es einen gravierenden Unterschied, bei einem Broker in D wird von jedem Gewinntrade die Abgeltungssteuer sofort abgezogen, bei einem ausländländischem Broker dagegen kannst du im Zuge der Steuererklärung die Gewinne und Verluste eines Kalenderjahres miteinander verrechnen und nur vom Differenzbetrag wird die Abgeltungssteuer fällig.

      Der Unterschied wirkt sich gerade im Kurzfristhandel enorm auf die Performance aus!

      Allerdings ist das nur mein bescheidener Wissensstand, zumindest wurde diese Abgabe irgendwann so diskutuiert.

      Selbstverständlich rate ich keinem Menschen zur Abgabenhinterziehung, das war nicht der Gedanke bei dem erwähnten Beitrag
      @ GuHu,
      Allerdings unterliegen m. W. Währungsgewinne nicht der Abgeltungssteuer.
      Wie kommst Du darauf? Ich meine gelesen zu haben, dass alle Gewinne aus Spekulationsgeschäften der Abmelkungssteuer unterliegen; damit auch Gewinne aus dem Devisenhandel... Das wäre ja sonst zu schön um wahr zu sein :D.

      @ goso,
      allerdings würde ich als in D Steuerpflichtiger auch keinen D Broker wählen, die Abgeltungssteuer greift dann voll!
      Das macht m.E. keinen Unterschied. Wenn Du Deine Gewinne auf ausländischen Konten (also bei Oanda z.B.) vor dem Fiskus verheimlichst, machst Du Dich der Steuerhinterziehung strafbar. Ich würde das nicht riskieren.
      Der einzige Unterschied ist, dass man die Abmelkungssteuer dann wie gehabt per Steuererklärung am Jahresende zahlt, während sie von einem deutschen Marginkonto direkt abfließen würde. Wie das genau funktionieren soll weiß man natürlich noch nicht... da wird es sicher noch Chaos geben.
      Insbesondere werde ich alles was ich an Fortbildungsmaterial, Büchern usw. erworben habe, sowie alle Transaktions- und Finanzierungskosten versuchen abzusetzen. Bin jetzt schon auf die Diskussion mit den Finanzbeamten gespannt :D.
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall

      Abgeltungssteuer (Forex)

      goso schrieb:



      1. In D sicher sieht es brokermässig schlecht aus, allerdings würde ich als in D Steuerpflichtiger auch keinen D Broker wählen, die Abgeltungssteuer greift dann voll!



      Danke für die Hinweise. Allerdings unterliegen m. W. Währungsgewinne nicht der Abgeltungssteuer. Diese gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen, worunter nunmehr auch Veräußerungsgewinne aus Aktien etc. gehören.

      Währungsgewinne sind Einknfte aus Spekulatinsgeschäften.

      Guß, GuHU