Abgeltungssteuer (Forex)

      Spardosen GmbH

      Hier eine Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen. Nur für Deutschland!!!!
      Ganz ohne Steuern geht es aber auch nicht, da es ja eine GmbH ist und wenn man da Geld rausnimmt, muss es versteuert werden. Allerdings gibt es wiederum, da auch Möglichkeiten die Steuer so gering wie möglich zu gestalten.

      Bin kein Steuerexperte, evt. kann ja jemand von euch etwas mehr dazu sagen.
      Es ist ein PDF file, bitte unter folgenden Link herunterladen.
      rapidshare.de/files/40743478/SpardosenGmbH.pdf.html

      Harley
      Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
      candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/
      Im Zweifel hilft immer ein bisschen Menschenverstand

      goso schrieb:


      Es ist äusserst "blauäugig" zu glauben, dass Gewinne aus dem Devisenhandel nicht steuerpflichtig wären, warum sollte der Staat gerade da eine Ausnahme machen!
      If you don't bet, you can't win.
      If you lose all your chips, you can't bet.


      - Larry Hite -

      --------------------

      The Trend is your only Friend :D

      - einer, der Bescheid weiß -

      DickT schrieb:

      Die in der Broschüre angesprochenen "Währungsgewinne" beziehen sich auf beispielsweise 100.000 Euro, die Du zur Bank trägst, in Dollar umtauschst und Dir dann auf ein Fremdwährungskonto oder auch unters Kopfkissen legst. Wenn Du das Geld wieder umtauschst, damit einen Gewinn erzielst, bezahlst Du keine Abgeltungssteuer. Gleiches gilt für den Goldbarren in Deinem Bankschließfach. Handelst Du aber Derivate auf Gold oder gehst Termingeschäfte mit Währungen ein, dann solltest Du schon Abgeltungssteuer darauf zahlen müssen. Da ist, wie Goso schon schrieb, auch der Spot-Markt ein Termingeschäft!


      Das ist ja wieder eine Interpretation. Nach Wikipedia ist es kein Termingeschäft, aber was solls. Cool down für alle.

      Wenn es ein Termingeschäft ist, dann ist es selbstverständlich bgeltungssteuerpflichtig.

      Ich denke, jetzt ist alles gesagt (nur noch nicht von jedem),

      Gruß, GuHu
      Die in der Broschüre angesprochenen "Währungsgewinne" beziehen sich auf beispielsweise 100.000 Euro, die Du zur Bank trägst, in Dollar umtauschst und Dir dann auf ein Fremdwährungskonto oder auch unters Kopfkissen legst. Wenn Du das Geld wieder umtauschst, damit einen Gewinn erzielst, bezahlst Du keine Abgeltungssteuer. Gleiches gilt für den Goldbarren in Deinem Bankschließfach. Handelst Du aber Derivate auf Gold oder gehst Termingeschäfte mit Währungen ein, dann solltest Du schon Abgeltungssteuer darauf zahlen müssen. Da ist, wie Goso schon schrieb, auch der Spot-Markt ein Termingeschäft!

      bundesrat.de/SharedDocs/Drucks…cationFile.pdf/384-07.pdf

      Seite 7
      Punkt 3

      Dort steht, dass auch der Abgeltungssteuer ...

      "Der Gewinn (...) aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments" unterliegt.

      Damit sollte das Gesetz auch den FX-Spotmarkt einschließen.
      @guhu,

      du musst noch einiges lernen, unabhängig davon, ob du jetzt recht hast oder nicht.
      Erstens, es gibt nicht "Die eine Quelle". Wenn du einen vertrauenswürdige Quelle gefunden hast, überprüfe sie auch.
      Denn wie es schon die Statistiker sagen, glaube nie einer Statistik, die man nicht selbst gefälscht hat. Und glaube mir. Auch beim statistischen Bundesamt gibt es verdammt viel falsche Zahlen, auch wenn diese vertrauenswürdig erscheinen. ;)

      Grüße
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.

      Xaron schrieb:

      GuHu schrieb:

      Es geht darum, unterliegen Währungsgeschäfte der Abgeltungssteuer oder nicht. Und das tun sie offenbar nicht.
      Nun, ganz offensichtlich unterliegen auch Währungsgeschäfte der Abgeltungssteuer. Wo bitte liest Du was gegenteiliges?

      Gruß - Xaron


      Das hatte ich schon geschrieben, siehe weiter unten. Das scheint aber keiner gelesen zu haben, also neuer Versuch:

      Der Bundesverband Deutscher Banken, also der Interessenverband aller deutschen Banken hat in einem Leitfaden Erläuterungen zur Abgeltungssteuer schriftlich zusammengefasst und veröffentlicht. Der Bankenverband repräsentiert mehr als 220 private Banken und zwölf Mitgliedsverbände. Eine solche Quelle werte ich nunmal höher als ein Anruf bei der Hotline eines Brokers, wer weiß was sich da die Hotlineteilzeitkraft da zusammenschwafelt.

      Diese Quelle ist hier abrufbar:
      bankenverband.de/pic/artikelpi…/0802_Abgeltungsteuer.pdf

      Auf Seite 16, Punkt 34, erster Absatz, letzter Satz geht die Broschüre dezidiert auf Devisen ein und stellt fest, daß Gewinne aus dem Verkauf von Devisen eben nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

      Alle anderen Beiträge hier in diesem Thread interpreiteren irgendwas oder gehen von irgendwie gearteteten Schlüssen oder sonstwas aus.

      Das kann ja jeder machen, mir jedoch hier "selektive Wahrnehmung" zu unterstellen, geht meines Erachtens zu weit und greift daneben.

      Ruft die Seite auf, lest sie und zieht Eure Schlüsse. Ich will hier auch keinen bekehren, also wenn ihr's nicht macht, auch gut, aber schreibt hier nicht "selbstverständlich unterliegen FOREX-Gewinne der Abgeltungssteuer".

      Gruß, GuHu
      Es geht darum, unterliegen Währungsgeschäfte der Abgeltungssteuer oder nicht. Und das tun sie offenbar nicht.
      Willst Du es nicht kapieren oder ist das selektive Wahrnehmung im Endstadium ?(?

      Wenn Du allen die hier schreiben nicht glaubst, dann ruf halt beim Finanzamt an. Die haben Service Hotlines zur Abgeltungssteuer eingerichtet, wo man sowas fragen kann.
      Aber klar doch, man kann sich auch erstmal dumm stellen. Wirst ja sehen was dabei rauskommt.
      Genausowenig wie eine Kapitalanlage in Immobilien der Abgeltungssteuer unterliegen, genausowenig Währungsgewinne.
      Das ist sowas von vergleichbar! Du kannst ja jedes Jahr ein Stück Putz von Deiner Immobilie abhacken und dem Finanzamt als Steuer zahlen :D.
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall

      kimba schrieb:

      Also ein bißchen bin ich schon erstaunt was hier seitenweise radotiert wird.


      Das weiß ich auch nicht. Es geht darum, unterliegen Währungsgeschäfte der Abgeltungssteuer oder nicht. Und das tun sie offenbar nicht. Nicht alles, was gewollt wird, wird auch umgesetzt. Genausowenig wie eine Kapitalanlage in Immobilien der Abgeltungssteuer unterliegen, genausowenig Währungsgewinne.

      Vorteil: die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer wird erst nach Erklärung fällig, also hat man einen Zinsgewinn.

      Nachteil: die Steuer ist nicht auf 25% begrenzt, sondern wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, kann also höher sein.

      That's all,

      Gruß, GuHu

      goso schrieb:

      Ich kenne einen FX Händler in D, der muss seine Gewinne selbstverständlich versteueren, in A ist es ebenso, sogar Kursgewinne bei Fremdwährungskrediten unterliegen der Steuerpflicht.

      Es ist äusserst "blauäugig" zu glauben, dass Gewinne aus dem Devisenhandel nicht steuerpflichtig wären, warum sollte der Staat gerade da eine Ausnahme machen!
      Exact, goso ( Du verdienst weniger als €8.500 pa?????? ) also in D persönlicher Steuersatz - Grenzsteuersatz schnell über 50% - zuzüglich bereits teilweise jetzt, ansonsten sicherlich später, ableitbarer Gebühren und Beiträge zur KV (jetzt) und RV (später).

      MFG

      Cerberus24
      Ich wollte es grade schreiben. Die Abgeltungssteuer ist ab nächstes Jahr die Steuer auf Kapitalerträge jeglicher Art. Mit dem Ziel, das System zu vereinfachen ( :D ).
      Aber da wird es übernächstes Jahr wieder für jeden eine Extrawurst geben und am Ende ist es noch viel komplizierter als vorher. So wie es im deutschen Steuersystem üblich ist. Schade dass man aus dieser Vorhersage keinen Spekulationsgewinn erzielen kann...
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall
      Also ein bißchen bin ich schon erstaunt was hier seitenweise radotiert wird.

      Steuerpflichtige laufende Erträge

      Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten, sowie grundsätzlich die Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt [1]. Die Steuerpflicht greift unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage. Es ist danach ausreichend, wenn sowohl die Rückzahlung als auch die Gewährung eines Entgelts ungewiss sind. Somit ist die Unterscheidung zwischen Zinspapier, Finanzinnovation und Spekulationspapier zukünftig irrelevant. Auch Stillhaltergeschäfte gehören ab 2009 zu den Kapitaleinkünften. [2]
      de.wikipedia.org/wiki/Abgeltun…ige_laufende_Ertr.C3.A4ge
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran
      Hallo,

      nochmal um das klar zu stellen: selbstverständlich sind die Forexgewinne zu versteuern (als Spekulationsgeschäfte).

      Sie unterliegen jedoch nicht der Abgeltungssteuer, zumindest laut Bundesverband der Banken.

      Gruß, GuHu


      plasmapelz schrieb:

      @ GuHu,
      Danke, werd ich mir mal zu Gemüte führen ;).
      Die Quelle ist seriös. Bitte beachtet Punkt 34., erster Absatz auf Seite 16 ....
      Das sind sogar 8500 irgendwas €. Trifft halt zu, wenn das Gesamteinkommen im Jahr drunter liegt. Das deckt sich übrigens mit dem Betrag, ab dem generell ein Einkommen versteuert werden muss - hab ich mir von jemand sagen lassen der sich damit auskennt. Aber von 8500,- könnte ich nicht leben, egal woher die kommen.

      @ ibelieve,
      sollte hier einer forex handeln und zufällig mal in den letzten jahren gewinn gemacht haben,

      braucht man ihn doch nur zu fragen ob er ihn versteuern musste oder nicht.
      Ich handle ausschließlich Forex. Aber noch nicht einmal ein viertel Jahr... und von Gewinn kann erst recht keine Rede sein. Ich würde sogar behaupten, dass sich die Frage nach Steuern auf Gewinn - insbesondere bei Forex - vielen Leuten eh nicht stellen wird :D.
      Womit ich nicht behaupten will dass Gewinne nicht möglich wären. Irgendwo muss das Geld der Verlierer ja hinfließen.
      Ich kenne einen FX Händler in D, der muss seine Gewinne selbstverständlich versteueren, in A ist es ebenso, sogar Kursgewinne bei Fremdwährungskrediten unterliegen der Steuerpflicht.

      Es ist äusserst "blauäugig" zu glauben, dass Gewinne aus dem Devisenhandel nicht steuerpflichtig wären, warum sollte der Staat gerade da eine Ausnahme machen!
      @ GuHu,
      Danke, werd ich mir mal zu Gemüte führen ;).
      Die Quelle ist seriös. Bitte beachtet Punkt 34., erster Absatz auf Seite 16 ....
      Das sind sogar 8500 irgendwas €. Trifft halt zu, wenn das Gesamteinkommen im Jahr drunter liegt. Das deckt sich übrigens mit dem Betrag, ab dem generell ein Einkommen versteuert werden muss - hab ich mir von jemand sagen lassen der sich damit auskennt. Aber von 8500,- könnte ich nicht leben, egal woher die kommen.

      @ ibelieve,
      sollte hier einer forex handeln und zufällig mal in den letzten jahren gewinn gemacht haben,

      braucht man ihn doch nur zu fragen ob er ihn versteuern musste oder nicht.
      Ich handle ausschließlich Forex. Aber noch nicht einmal ein viertel Jahr... und von Gewinn kann erst recht keine Rede sein. Ich würde sogar behaupten, dass sich die Frage nach Steuern auf Gewinn - insbesondere bei Forex - vielen Leuten eh nicht stellen wird :D.
      Womit ich nicht behaupten will dass Gewinne nicht möglich wären. Irgendwo muss das Geld der Verlierer ja hinfließen.
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall

      GuHu schrieb:

      Also trotz der Ansage von ABN AMRO bin ich noch nicht überzeugt, daß Abgeltungssteuer bei FOREX fällig wird. Termingeschäfte sind Optionen, Optionsscheine und Futures.



      man kann die frage doch einfach lösen,
      sollte hier einer forex handeln und zufällig mal in den letzten jahren gewinn gemacht haben,
      braucht man ihn doch nur zu fragen ob er ihn versteuern musste oder nicht.
      wenn er es in der vergangenheit nicht brauchte, wird er es in der zukunft auch nicht machen müssen.
      Die Quelle ist seriös. Bitte beachtet Punkt 34., erster Absatz auf Seite 16 ....


      verstehe ich jetzt nicht den zusammenhang.
      Die Wissenden reden nicht viel,die Redenden wissen nicht viel.

      klaus-m.blogspot.com/

      goso schrieb:

      2) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch...........

      3. der Gewinn

      a) bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;

      b) aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;




      Also trotz der Ansage von ABN AMRO bin ich noch nicht überzeugt, daß Abgeltungssteuer bei FOREX fällig wird. Termingeschäfte sind Optionen, Optionsscheine und Futures.

      Gruß, GuHu ?(