Kündigung angemessen?

      the biggest loser schrieb:

      aber nur einmal so als kleiner Tip: Küsse Deinem Boss mal schön den A...,


      das lasse ich heute meine frau machen,
      seit ich solche probleme mit dem rücken habe komme ich da sehr schlecht dran.

      sondern es geht darum, ob jemand schon auf Grund des Verdachts entlassen werden kann
      .

      wo bitte kann man das nach lesen?
      ich habe die sache wie unten geschrieben nur im radio gehört.
      da sagte man die frau hätte zuerst eine kollegin beschuldigt, was dann erschwerend gegen sie verwendet wurde.
      aber es wurde nie gesagt das ihre schuld nicht bewiesen ist.

      Was das nun mit unbeliebt machen zu tun hat, verstehe ich nicht, läuft in dem Laden alles ordentlich, so hat die Kette nichts zu befürchten. Und selbst wenn sie sich deshalb unbeliebt gemacht haben sollte, so ist das noch keine Rechtfertigung für einen konstruierten Rausschmiss mit Rufschädigung.


      wenn sie die letzten 30 jahre psoitiv aufgefallen wäre, wäre sie wegen so einer klienigkeit sicherlich nicht entlassen wurden.

      ich glaube kaum das die firma mit der aktion einen betriebsrat verhindern will/wollte. das stärkt ja die gegenseite noch mehr.

      mit deiner rufschädigung wäre ich vorsichtig,
      nicht das du nur einer firma betrug vorwirfst(vortäuschung falscher tatsachen), du stellst auch ein richerliches urteil in frage.
      Die Wissenden reden nicht viel,die Redenden wissen nicht viel.

      klaus-m.blogspot.com/
      Es geht nicht um die Höhe eines Diebstahls, sondern es geht darum, ob jemand schon auf Grund des Verdachts entlassen werden kann. Nach aktueller Rechtslage im Arbeitsrecht ist das zulässig, wie hier geschehen. Im Strafrecht wäre das undenkbar, jeder gilt dort bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Man misst hier mit zweierlei Maß und das ist eines Rechtsstaates unwürdig. :whistling:

      Wird jemand strafrechtlich rechtskräftig verurteilt ist gegen eine Kündigung nichts einzuwenden! :!:

      Im konkreten Fall bestreitet die Frau nach wie vor, die Verfehlung begangen zu haben, sie ist weder dienstlich noch privat vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten. Sie steht nun als Diebin da, ohne je dafür angeklagt oder verurteilt worden zu sein. Es ist schon mehr als leicht jedermanns Leumund im Handumdrehen zu ruinieren.

      Keine Ahnung wo Du arbeitest, aber nur einmal so als kleiner Tip: Küsse Deinem Boss mal schön den A..., diene und krieche gegenüber Deinen Kollegen. Sonst steckt Dir mal jemand einen Firmenkugelschreiber in Deine Jacke. Folge: Fristlose Kündigung, Leumund ruiniert. :D ;( Das gibt es nicht in den Betrieben? Von wegen mein Lieber, Mobbing ist lange keine Randerscheinung mehr. 8o

      Und zum Thema Betriebsrat; aus eigener Erfahrung ist er in den meisten Fällen überflüssig. Entweder sind die Zustände in der Firma gut und er ist nicht nötig oder der Betriebsrat taugt nichts und nimmt seine Aufgabe nicht angemessen war. Es gibt aber auch Fälle, wo er sinnvoll und von Nöten ist. Wie das im konkreten Fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Was das nun mit unbeliebt machen zu tun hat, verstehe ich nicht, läuft in dem Laden alles ordentlich, so hat die Kette nichts zu befürchten. Und selbst wenn sie sich deshalb unbeliebt gemacht haben sollte, so ist das noch keine Rechtfertigung für einen konstruierten Rausschmiss mit Rufschädigung.

      the biggest loser schrieb:

      Unterschlagung von 1,30 Euro entstanden ist,


      wo willst du da den eine grenze ziehen ab wenn es bestraft wird oder nicht?

      1,35€ - 5€ - 50€ oder 1000€ ?

      ich glaube es werden noch nicht mal 0,5% solcher fälle entdeckt, wo die arbeitnehmer kleinigkeiten mit nehmen.
      gehen sie das erste mal immer straffrei aus ist das ein freifahrtsschein für sie.

      aber man kann ja immer so schöne hetzschlagzeilen gegen die bösen unternehmer draus machen
      Die Wissenden reden nicht viel,die Redenden wissen nicht viel.

      klaus-m.blogspot.com/

      the biggest loser schrieb:

      Die Frau hatte sich gewerkschaftlich organisiert und wollte einen Betriebsrat etablieren.

      Dass sich die Frau 31 Dienstjahre lang :D


      wenn ich als firma jemanden entlasse der mich beklaut hat soll ich ihm die 30 jahre dienst hoch anrechnen, sonst bin ich ein schwein.

      aber wenn ein arbeitnehmer nach 30 jahren durchfüttern die kollegen gegen die firma aufhetzt ist das in ordnung?
      Die Wissenden reden nicht viel,die Redenden wissen nicht viel.

      klaus-m.blogspot.com/

      the biggest loser schrieb:

      Die Frau hatte sich gewerkschaftlich organisiert und wollte einen Betriebsrat etablieren. Die Handelskette Kaisers/Tengelmann bedauert natürlich außerordentlich, dass es dazu jetzt nicht mehr kommt. Es geht um Vertrauensverlust, der durch die mutmaßliche Unterschlagung von 1,30 Euro entstanden ist, keineswegs um Vertrauensverlust wegen gewerkschaftlicher Aktivität. Die zeitliche Nähe zwischen dem gewerkschaftlichen Engagement und dem mutmaßlichen Diebstal ist rein zufälliger Natur.


      wenn ich anfange mich bei meinem chef unbeliebt zu machen sollte mir klar sein das ich besonders aufpasse das ich mir nichts zu schulden kommen lasse,
      sonst bin ich es doch selber schuld das ich fliege.
      also doch eher dummheit von ihr.
      Die Wissenden reden nicht viel,die Redenden wissen nicht viel.

      klaus-m.blogspot.com/
      Übrigens habe ich heute der Handelsgruppe per Mail mitteilen müssen, dass ich dort zukünftig nicht mehr einkaufen werde. Die Verkäuferinnen dort scheinen mir nicht mehr vertrauenswürdig genug, ich habe Angst an der Kasse um 1,30 Euro vielleicht noch weniger beschissen zu werden, wirklich skandalös, ein Kaufhaus welches seine Mitarbeiterinnen nicht wenigstens 50 Jahre in der zweiten Reihe auf Ehrlichkeit prüft und erst dann als Kassiererin auf die Kunden loslässt, betrete ich gar nicht mehr.

      Um nicht verhungern zu müssen, wird jetzt im Frühjahr sofort der Garten umgepflügt, bis zur Ernte müssen die Kellervorräte reichen. Sicher kann mir Monopoly noch gute Tips geben. ;)
      Die Frau hatte sich gewerkschaftlich organisiert und wollte einen Betriebsrat etablieren. Die Handelskette Kaisers/Tengelmann bedauert natürlich außerordentlich, dass es dazu jetzt nicht mehr kommt. Es geht um Vertrauensverlust, der durch die mutmaßliche Unterschlagung von 1,30 Euro entstanden ist, keineswegs um Vertrauensverlust wegen gewerkschaftlicher Aktivität. Die zeitliche Nähe zwischen dem gewerkschaftlichen Engagement und dem mutmaßlichen Diebstal ist rein zufälliger Natur. Dass sich die Frau 31 Dienstjahre lang nichts zu Schulden hat kommen lassen muss ja auch nicht der Realität entsprechen, vielleicht hat sie jahrelang geklaut wie ein Raabe, es hat nur niemand gemerkt. 8o

      Die Richter haben sofort erkannt, dass in der Wirtschaftskrise nahezu jeder für 1,30 Euro seine langjährige Festeinstellung riskiert. Daher wurde im Namen des Volkes schon das richtige Urteil gefällt, wie auch diese Umfrage belegt. :D
      Unverhältnismäßig sicher....aber ich würde auch keinen Mitarbeiter dulden, dem ich nicht zu 100% vertrauen kann. Dazu hätte ihr die Schuld aber schon nachgewiesen werden müssen.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!

      Kündigung angemessen?

      Ist das Urteil gerecht? 18
      1.  
        1. Ja (9) 50%
      2.  
        2. Nein (9) 50%
      Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro?

      Mi 25.Feb. 11:30

      Die Berliner Supermarktkassiererin Barbara E. wurde wegen 1,30 Euro gekündigt. Das Landesarbeitsgericht sagt: zu Recht!
      31 Jahre lang arbeitete Barbara E. in dem Supermarkt, bevor sie im Januar
      2008 die fristlose Kündigung erhielt. Warum? Die Kassiererin soll
      Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro für sich eingelöst haben. Die Schuld
      der Frau im konkreten Fall konnte nie zweifelsfrei bewiesen werden.
      Also klagte Barbara E. die Supermarkt-Kette, verlor den Prozess gestern
      jedoch in zweiter Instanz. Die Richter begründen ihr Urteil
      folgendermaßen: "Der Arbeitgeber muss sich bei einer Kassiererin auf
      absolute Ehrlichkeit verlassen können."Auch wenn es sich nur um 1,30
      Euro in 31 Jahren handelt.
      In Zeiten, in denen Manager durch
      Fehlentscheidungen Milliarden-Geschäfte in den Sand setzen, erscheint
      dieses Urteil unverhältnismäßig. Der deutsche Gewerkschaftsbund
      kritisiert, dass es immer jene "normalen" Arbeiter- und Arbeiterinnen
      trifft. "Einem hoch bezahlten Manager wäre das nicht passiert."

      Reden Sie mit: Ist das Urteil Ihrer Meinung nach gerechtfertigt? Was ist im Job erlaubt - was nicht? Wo liegen die Vertrauensgrenzen?