Forex Marktregulierung seit April 2008 (Schweiz)

      Gestern ist die Antragsfrist für Kunden-Devisenhändler zur (zwingenden) Erlangung einer Bankenlizenz abgelaufen.

      Anbieter, welche kein Gesuch gestellt haben, arbeiten seit heute illegal.

      Damit dürften die "Frittenbuden" in der CH der Vergangenheit angehören.


      Das ganze hat bereits für deutlich Bewegung im Markt gesorgt. Anbieter die im Geschäft bleiben wollen haben ihre Spreads kundenfreundlicher gestaltet und oder bauen ihr Angebot aus. Möglich das auch bald einmal CFD-Anbieter auftauchen.

      Anbieter, welche eine Bankenlizenz erhalten, werden hier aufgelistet: FINMA - Bewilligungsträger (vermutlich unter "Liste der bewilligten Banken und Effektenhändler").

      Man kann davon ausgehen das dieser Prozess bis Ende 2009 abgeschlossen ist.
      Es dürfte im Eigeninteresse der Anbieter liegen, dass (sobald ausgestellt) sie ihre Lizenz auf der HP prominent hervorheben.
      Würde und Sein - sind allen gemein

      Forex Marktregulierung seit April 2008 (Schweiz)

      Auf den 1. April 2008 trat eine Verordnungsänderung in Kraft (Unterstellung der Kunden-Devisenhändler unter das Bankengesetz).
      Bestehende Forexhändler mussten sich bereits registrieren lassen.
      Bis zum 31. März 2009 müssen die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein und ein Bewilligungsgesuch (für Bankenlizenz) eingebracht werden.
      Bis zum Entscheid über die Bewilligung dürfen sie ihre Tätigkeit fortführen.


      ...
      Der Kunden-Devisenhändler bedarf für seine Tätigkeit neu einer Bewilligung als Bank.

      Die Verordnungsänderung tritt auf 1. April 2008 in Kraft. Bestehende Kunden-Devisenhändler, die aufgrund der Änderung neu eine Bewilligung benötigen, haben innert einem Jahr ein Bewilligungsgesuch zu stellen.


      Art. 62a Übergangsbestimmungen der Änderung vom ...
      1 Bestehende Devisenhändler, die aufgrund dieser Verordnungsänderung neu dem Gesetz unterstehen, haben sich innert dreier Monate ab Inkrafttreten bei der Aufsichtsbehörde zu melden.
      2 Sie müssen innert einem Jahr ab Inkrafttreten den Anforderungen des Gesetzes genügen und ein Bewilligungsgesuch stellen. Bis zum Entscheid über die Bewilligung dürfen sie ihre Tätigkeit fortführen.
      3 In besonderen Fällen kann die Aufsichtsbehörde die in diesem Artikel genannten Fristen erstrecken.


      Der Bankenstatus wird zweifellos zu einer gewissen Strukturbereinigung unter den Devisenhändlern führen. Es ist nur mit einer Handvoll Devisenhändlern zu rechnen, welche willens und fähig sein werden, die Bewilligungsvoraussetzungen als Bank zu erfüllen.


      Unterstellung der Kunden-Devisenhändler unter das Bankengesetz
      Neuer Gesetzestext (PDF)
      Devisenhändler - Änderung von Art. 3a Abs. 3 Bankenverordnung / Erläuterungsbericht (PDF)

      Bewilligungsträger - Die FINMA unterhält folgende Listen aller durch sie bewilligten Institute und Anlagefonds
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