FTS-Finanz-Transaktions-Steuer

      @ Dan: Das ist mir schon klar, dass das gewollt ist, nur wie das technisch/juristisch umgesetzt werden soll, ist mir schleierhaft.

      Kann ein Staat -oder in dem Fall mehrere Staaten- Geschäfte, die in anderen Jurisdiktion stattfinden, in irgendeiner Weise mit einer Abgabe belegen? Überspitzt ausgedrückt: Muss ich zukünftig EU-Steuern zahlen, wenn ich mir während eines USA-Aufenthalts eine Dose Cola kaufe?

      @ Fisch: Ich gehe davon aus, dass das mit FX so bleibt, denn da stelle ich mir die technische Umsetzung noch viel weniger realisierbar vor.

      Ich halte 2014 für nicht machbar, irgendein Mensch aus dem deutschen Finanzministerium hat schon anklingen lassen, dass 01.01.2016 realistisch sei, wenn's ganz dick kommt wird das dann wohl mein Rentenantrittstermin. ;)

      goso schrieb:

      Von Devisengeschäften ist im Artikel nichts zu lesen


      Hoffentlich bleib es so.

      Die Probleme haben die Jungs auch erkannt
      So sei beispielsweise völlig unklar, wie eine Besteuerung von Geschäften, die außerhalb Europas stattfinden, technisch vonstatten gehen könnte.
      "Erfahrung ist das, was Du bekommst, wenn Du nicht bekommst, was Du willst." Randy Pausch
      Wie das technisch und rechtlich funtkionieren soll/kann ist mir schleierhaft.


      Verkauft eine chinesische Bank in Singapur einem US-Institut eine französische Staatsanleihe, muss sie dafür Steuern nach Paris überweisen.


      Wollen die FTS-Länder in die Steuerhoheit anderer Länder eingreifen?

      BTW: Von Devisengeschäften ist im Artikel nichts zu lesen.
      Auszug aus dem EU-Richtlinienentwurf , allerdings von Mai 2012:


      Welche Transaktionen sind von der Steuer ausgenommen?


      Der Kommissionsvorschlag deckt lediglich Transaktionen mit Finanzinstrumenten
      ab. Das heißt, dass alle Transaktionen, in die private Haushalte oder KMU
      einbezogen sind, nicht dieser Steuer unterliegen. So wären beispielsweise
      Hypotheken, Kredite von KMU oder Versicherungsbeiträge nicht betroffen.
      Devisenkassageschäfte und die Kapitalbeschaffung durch Unternehmen oder
      öffentliche Einrichtungen einschließlich z. B. öffentlicher Förderbanken durch die
      Ausgabe von Anleihen und Anteilen auf dem Primärmarkt würden ebenfalls nicht
      besteuert werden.


      Was ist das Ansässigkeitsprinzip?
      Die Finanztransaktionssteuer würde sich auf das Prinzip der steuerlichen
      Ansässigkeit des Finanzinstituts oder des Händlers gründen. Die Besteuerung würde
      daher in dem Mitgliedstaat erfolgen, in dem das an der Transaktion beteiligte
      Finanzinstitut als ansässig gilt. Dies würde dazu beitragen, die Gefahr der
      Standortverlagerung zu verringern, da Finanztransaktionen in jedem Fall, in dem
      eine in der EU ansässige Person an einer Transaktion beteiligt ist, besteuert würden,
      auch wenn die Transaktion außerhalb der EU durchgeführt wurde.


      Wo findet die Steuer Anwendung?
      Die Steuer würde im Hoheitsgebiet der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
      Anwendung finden. Sie würde sich auf alle Finanztransaktionen beziehen, sofern
      mindestens eine Partei der Transaktion in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist und
      ein im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates ansässiges Finanzinstitut
      Partei der Transaktion ist.
      Wendet ein EU-Mitgliedstaat bereits eine nationale Steuer auf Finanztransaktionen
      an, müsste diese den EU-Vorschriften entsprechen. Alle Mitgliedstaaten müssten die
      Mindeststeuersätze für die verschiedenen Transaktionsarten berücksichtigen.

      Wie wird die Steuer in der Praxis auf eine Transaktion angewendet?
      Beide Transaktionsparteien würden ihren Teil der Steuer in dem Land, in dem sie
      ansässig sind oder als ansässig gelten, entrichten.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Immer wieder herrlich diese Schönrechnereien bei dem was die so Einnehmen wollen.
      30-35 Mrd. klar ^^ Wer suchet der findet.

      Mit a bissl Glück werdens 3 Mrd. und die ganze Einführung und Kontrolle kostet dann das x-fache => Inkompetenz²

      So be 8)

      Gruß
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.

      Purri schrieb:

      goso schrieb:

      Die Transaktion an der Börse besteuern?
      Das würde bei der Eurex funktionieren, aber zB deutsche Aktien muss man ja nicht um jeden Preis auf Xetra handeln.



      goso schrieb:

      Das meinte ich ja mit "Alternativen Handelplattformen", ECNs, MTFs, Darkpools etc.


      Das habe ich damit gemeint, das Besteuern wird vermutlich wesentlich komplexer als sich das die Politik vorstellt, daher kann ich mir eine Einführung mit 01.01.2014 in der Zwischenzeit nicht mehr vorstellen, oder es wird eine "Alibiaktion" wie die FTS in Frankreich.
      Die Kommission schlägt vor, dass Finanzprodukte nach ihrem Ausgabeort besteuert werden sollen - egal, ob der spätere Käufer in Asien, den USA oder Großbritannien sitzt. Die Kommission will so verhindern, dass die Finanzbranche Geschäfte aus den Ländern abzieht, die die Steuer einführen.

      => würde das heißen: Aktien, Zertis, Derivate (Eurex), usw. aus den Ländern, die das einführen, werden mit der Steuer gleich gebrandmarkt. Heißt aber dann auch, dass Aktien, Futures, Zertis, welche wo anders emittiert werden, dann diese Steuer nicht mehr haben. Also S&P MIni keine Steuer, FDAX an der Eurex schon. Angenommen der FDAX geht an die CME => dann hier keine Steuer.

      Hintman schrieb:

      Hm, ich lasse mich überraschen, wie sie z.B. IG dazu verdonnern wollen, dass sie Spread-Bets oder CFDs auf deutsche Aktien versteuern müssen...


      Wenn der Broker die Kundenpositionen hedgt, wird er die FTS zahlen müssen, diese aber natürlich dir verrechnen, wobei natürlioch fraglich ist wie die FTS auf alternativen Plattformen für den Aktienhandel eingehoben werden soll.