Steuern

      Harley schrieb:

      Falls es dann mit dem FA noch Probleme gibt, macht das der Steuerberater


      Naja, nachzahlen musst du aber selbst, und Achtung: Wenn dir der Steuerberater "windige" Konstruktionen vorschlägt und das FA anderer Ansicht ist, dann zahlst du

      a.) beim Steuerberater das Errichten der diversen Konstruktionen
      b.) die Steuern, die dann doch fällig werden.

      Steuerberater gibt es wie Sand am Meer, leider sind da aber auch jede Menge dabei, die vordergründig ihre eigenen Interessen verfolgen - Gesellschaftsgründung hier, Gesellschaftsformänderung da, Hauptsache die Honorare fliessen -, ich könnte dir zig Fälle erzählen, in denen unterm Strich nur der Steuerberater verdient hat, der Klient mit viel Pech sogar inklusive der ganzen Abgaben höhere Kosten hatte als ohne die diversen Tricks.
      Würde sowieso empfehlen zum Steuerberater zu gehen. Der kostet zwar ein paar Euro, aber er kann zusätzlich Tipps geben.
      Durch diese Tipps hat man dann oft die Gebühren vom Steuerberater schon wieder herinnen.

      Falls es dann mit dem FA noch Probleme gibt, macht das der Steuerberater. :D

      Harley
      Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
      candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/
      Mir gehts eigentlich eh nur um heuer, um alle angefallenen Ausgaben gewinnmindernd unterzubringen. Ab nächstem Jahr fahre ich wohl mit einer Pauschalierung besser, auch wenn das bei mir nur 6% der Einnahmen sind. Muss ich dann halt genau kalkulieren (bzw. der Steuerberater).
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      @ Michael: Reinnehmen in die BuHa kannst du so ziemlich ALLES, Eigenbelege, anteilige Kosten AZ blabla, im Zweifelsfall fliegt es bei der Betriebsprüfung eben raus und du musst die Steuern nachzahlen.

      BTW: Einzelunternehmen werden in AT im Durchschnitt alle 20 Jahre geprüft, die Aufbewahrungsfrist für die BuHa ist sieben Jahre. ;)

      Ich nehm auch so ziemlich jeden Scheiss in die BuHa, denn der Prüfer "muss" ohnehnin irgendetwas finden. Heikle Themenbereiche sind Repräsentationskosten und - so blöd es klingt - Fachzeitschriften.
      Wunderbar, kurzes googeln nimmt mir schon den Ärger, heuer so viele Quittungen nicht aufbewahrt zu haben. Müsste klaglos klappen mit Eigenbelegen, deren Höhe ohnehin am Kontoauszug aufscheint.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Eigenbeleg, super, damit ist der Nachmittag schon mal mit Recherche vertan.

      @goso
      Aber tendenziell funktioniert das mit Buchungen, die am Kontoauszug klar zuweisbar sind? Z.b. ÖBB-Tickets, Wiener Linien

      Werd mich jetzt auch mal erkundigen müssen, ob ich die anteilige Miete für das Arbeitszimmer auch schon für die Monate vor der Unternehmensgründung anrechnen lassen kann.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Kann man in AT auch machen, bei einer Steuerprüfung werden diese Belege aber tendenziell aus der BuHa genommen, ist sehr Einzelfallabhängig, zB bei den Unigebühren von Michael könnte der Eigenebeleg Gültigkeit behalten, da mit dem Kontoauszug die Bezahlung und auch der Zahlungszweck nachweisbar ist, bei Ausgaben, die man Bar getätigt hat schaut's dagegen nicht so gut aus.
      Noch ein Tip, da wir ja alle im selben Boot sitzen ;)
      Sollte man einen Beleg nicht mehr auffinden, aber eine tatsächliche Buchung stattgefunden haben, so ist es auch möglich einen "Eigenbeleg" oder "Eigenrechnung" zu schreiben, auf dem der Betrag und die anderen Informationen draufstehen (Ist in D gültig, in AT weiß ich es nicht).

      Grüße
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.

      Charlie schrieb:

      Kurze Frage an Unternehmer bzw. steuerkundige Trader hier unter uns: Ich bin seit dem Sommer Einzelunternehmer, und arbeite mich gerade etwas in die Einnahmen-Ausgaben Rechnung ein.
      Man darf ja auch alle Ausgaben, die schon in Hinblick auf die Selbstständigkeit getätigt wurden, als Ausgaben geltend machen.

      Reicht es, wenn diese Ausgaben (und überhaupt alle) klar und deutlich aus dem Kontoauszug ersichtlich sind? Oder ist ein Einzelbeleg/Rechnung absolute Voraussetzung für jede einzelne Ausgabe?

      Hallo Kollege, bin ebenfalls seit kurzem Inhaber eines Gewerbescheins, diese durch den Kopf wandernden Fragen kenne ich. Allerdings noch nicht alle Antworten, aber alleine aus Interesse werd ich irgendwann mal den Steuerberater abklopfen deswegen.

      Zu Ausgaben, die du schon in Vorbereitung auf die Unternehmensgründung getätigt hast: In der Tat, die kann man absetzen, aber gebe zu beachten, dass Ausgaben aus 2007, 2006 etc. nur dann 2008 gewinnmindernd sind, wenn du diese Ausgaben schon in den jeweiligen Steuererklärungen des Jahres angegeben hast!

      Keine Einkommenssteuererklärung-->keine Ausgabengültigkeit im Jahr der Unternehmensgründung. Alles von heuer zählt natürlich, WENN du die Belege hast.

      Was mich aber auch ziemlich ärgert, weil: Studiengebühren sind voll abzugsfähig, sind ja immerhin über 700€. Von der Einzahlung im Februar hab ich aber keinen Beleg mehr finden können. Die Überweisung steht aber natürlich am Kontoauszug, und aufgrund der Fortsetzungsbestätigung hat man ja einen Nachweis, das bezahlt wurde. Das setz ich also sicher ab, diskutieren kann man dann im Nachhinein immer noch mit dem FA....
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Weiss nicht wies in D läuft, in A musst du jedenfalls sämtliche "Grundaufzeichnungen" (Rechnungen, Belege, Registrierstreifen, so ziehmlich alles eigentlich) 7 Jahre aufheben, damit das FA prüfen kann. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass in D der Kontoauszug reicht. Geh zu einem Steuerberater um später Überaschungen zu vermeiden.
      Ich vergaß: Und wird der Jahresüberschuss zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die monatliche Sozialversicherung auf jene Monate aufgeteilt, in denen man den Gewerbeschein inne hatte, oder generell durch 12 dividiert?
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)
      Kurze Frage an Unternehmer bzw. steuerkundige Trader hier unter uns: Ich bin seit dem Sommer Einzelunternehmer, und arbeite mich gerade etwas in die Einnahmen-Ausgaben Rechnung ein.
      Man darf ja auch alle Ausgaben, die schon in Hinblick auf die Selbstständigkeit getätigt wurden, als Ausgaben geltend machen.

      Reicht es, wenn diese Ausgaben (und überhaupt alle) klar und deutlich aus dem Kontoauszug ersichtlich sind? Oder ist ein Einzelbeleg/Rechnung absolute Voraussetzung für jede einzelne Ausgabe?
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)
      Peer Steinbrück hat die Sache diese Woche mit drastischen Worten auf die Frontseiten gebracht (Peitsche statt Zuckerbrot - Austrocknen der Steueroasen).
      Um noch einiges härter dürfte es die "Steueroasen" treffen wenn Obama in den USA aufs Pedal tritt:
      Obamas Gesetz geht das Problem ebenso pauschal wie radikal an: Wenn ein amerikanischer Bürger oder eine amerikanische Unternehmung Geld in einem der genannten Länder anlegt, soll dies kurzerhand als Steuerflucht gelten; die Beweislast wird umgedreht, es liegt an den US-Firmen oder -Bürgern zu belegen, dass das Kapital korrekt versteuert und verlagert wurde - ein erheblicher Mehraufwand.
      Ganzer Artikel: BZ
      Da dürften dann einige Bänker und Politiker noch weniger schlafen als sie dies vermutlich jetzt schon tun.
      Würde und Sein - sind allen gemein

      + Verlustvorträge

      Und natürlich die Verlustvorträge nicht vergessen! ;)
      Ein Verlustvortrag ist die Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Wirtschaftsjahren/Veranlagungszeiträumen angefallen sind und nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten. Diese Verluste können auf spätere Wirtschaftsjahre/Veranlagungszeiträume vorgetragen werden. Der Verlustvortrag ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich von Bedeutung.
      de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag

      Das kommt jedem Traderaspiranten ja sehr vertraut vor. Also, 10-30K Verlustvorträge +8500.-... da hat man dann ein gutes Polster für die ersten Tradinggewinne, für die man erstmal keine Steuern zahlen muß! Aber das hab ich ja an anderer Stelle schon mal erwähnt (indirekt zahlen die Trader wohl am wenigsten Steuern, weil die meisten auch immer recht ordentliche Verluste machen)...
      Da frägt sich dann auch manchmal das FA von was die eigentlich Leben. :D
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran

      = Steuerfreibetrag

      DickT schrieb:

      ...Ist ja echt ein Knaller, wer nur von der Börse lebt, also nur Kapitalerträge hat, zahlt gar keine (direkten) Steuern mehr! :) ... zumindest auf die ersten 8500 Euro. Aber wie geht's dann weiter? Der übliche Abgeltungsstreuersatz?

      Auf die ersten 10.000.- hab ich noch nie Steuern gezahlt! ;) --> Steuerfreibetrag

      Das wird wohl sein der:
      Grundfreibetrag: 7.664 Euro
      Sparerfreibetrag: 750 Euro
      = 8414.- EUR bißerl aufgerundet = 8500.- EUR.
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran
      Aber wie geht's dann weiter? Der
      übliche Abgeltungsstreuersatz?
      Ja, ich glaube das so gelesen zu haben. Die 8500,- euro entsprechen in etwa dem Mindestlohn ab dem man auch mit anderen Tätigkeiten anfängt Steuern zu zahlen. Reicht natürlich nicht wirklich zum leben ;).

      Ist Daytrader eigentlich eine vom Finanzamt anerkannte berufliche Tätigkeit? Wenn ja, dann könnte ich mir vorstellen dass es auch andere Steuersätze gibt, ähnlich zu denen die man in anderen Gewerben zahlt. Muss natürlich nicht so sein...
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall