Steuern

      Ausländische Institute scheren sich nicht um deutsches Recht. Die werden in Sachen Abgeltungssteuer nicht aktiv und tun schlicht gar nichts. Das bedeutet aber nicht, dass man als in Deutschland Steuerpflichtiger die Steuer nicht bezahlen müsste. Wer im Ausland abgeltungssteuerpflichtige Gewinne erzielt, muss die Steuer in Deutschland (wohl über die Steuererklärung) abführen. So ist mein Kenntnisstand.
      Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer.Da es sich ja um eine deutsche Steuer handelt,müßte man ja bei einem Broker mit Sitz im Ausland nichts anfallen!?Kann es sein,daß Broker damit schon geworben haben.Bin mir aber nicht ganz sicher ,ob ich bei IG oder IAB so etwas gelesen habe?
      Gib nie nie nie auf H.Ford
      Hab hier mal nen Bericht gefunden nachdem die Deutschen Privathaushalte ca. 40 % Ihres Vermögens in Spareinlagen anlegen. Ist zwar von 2002, aber so gravierend wird sich das Verhalten seither nicht verändert haben

      presseportal.de/story.htx?nr=335830&action=bigpic&att=13922

      Habe selbst auch mal als Anlageberater bei ner Bank gearbeitet, ich kann den Eindruck nur bestätigen. Leute wie wir, die an der Börse aktiv sind können sich das teilweise gar nicht vorstellen, was da für Gelder auf Termineinlagen und Tagesgeldkonten schlummern.
      Ein Trade ist wie ein Linienbus: Man sollte Ihnen niemals hinterherlaufen, der nächste kommt bestimmt!
      Ok, ich meinte eigentlich das mit dieser Richtlinie nur Peanuts rückgeführt werden, da im Prinzip nur Private betroffen sind. Ich denke man kann davon ausgehen, des Vermögen ab einer gewissen Grösse sowieso in einer Gmbh oder sonstigen Kapitalgesellschaft, Stiftung oder Treuhand-Konstruktion verwaltet werden, die von der Richtlinie nicht betroffen sind (also vermute ich das auf kleinere Sparguthaben abgezielt wird, obwohl es private Trading-Konten natürlich auch betrifft, aber die werden das Kraut auch nicht fett machen). Von daher bezweifle ich die SInnhaftigkeit dieser Richtlinie (Administrationsaufwand im Verhältniss zu Kest-Mehreinnahmen).
      Wieso nur Sparbüchler? Wenn ich z.B. Zinsen bei Cortal Consors auf das Guthaben des Tradingkontos bekomme, fällt das ja genauso unter die Zinsrichtlinie.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Im Zuge einer Konversation über Bankgeheimnis, Zinsrichtlinie & Co für einige vielleicht ein interessanter Link:
      borgard.biz/ZinsenEuropa.html
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!

      RE: "Freigrenze"

      Hallo,
      Auch wenn hier der letzte Eintrag schon etwas her ist, wäre es interessant zu sehen, was mit Jahresbeginn 2006 zum Thema "Freigrenze" der letzte Status ist. Einige von uns werden wohl ein Briefchen von der Bank erhalten haben (wie zB von meiner Bank in D, die mir unbedingt 0,10% Zinsen geben wollen X( ), dass 0,29 EUR Habenzinsen für 2005 (inkl. Kommentar "ZINSEN SIND EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG... werden dem zuständigen Finanzamt gemeldet") angefallen sind.

      Wenn ich die Bank um Auskunft bitte, ob dies nun tatsächlich gemeldet wird oder nicht, höre ich immer nur "ja, von einer Freigrenze von ca 10 EUR habe ich auch schon gehört". Also eine klare Aussage scheint es hier nicht zu geben. Gibt es irgendwo einen Artikel oder eine Aussage, die dies nun tatsächlich festlegt?

      ... ein steuerzahlender Österreicher (der nie über die 10 EUR Grenze kommen würde)
      Quellensteuer ist nur für Deutsche die in Österreich/Belgien oder in Luxenburg ein Konto haben relevant. Für Österreicher wie harryb gilt das ja nicht.

      >>Hab ich doch geschrieben.

      @harryb,
      Wenn du im europäischen Ausland ein Konto hast und dort Zinsen bekommst..bekommt dein zuständiges Finanzamt ein nettes Briefchen mit den schon genannten Informationen.
      Soweit ich weiß gibt es keine Freigrenze ala 200€, auch Cent-Beträge werden gemeldet.

      >>Einfach nachfragen, es gibt da Unterschiede!


      Übrigens auch Dividenden!!

      >>Das stimmt nicht s. unten...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Dragon“ ()

      @dragon,

      Quellensteuer ist nur für Deutsche die in Österreich/Belgien oder in Luxenburg ein Konto haben relevant. Für Österreicher wie harryb gilt das ja nicht.

      @harryb,
      Wenn du im europäischen Ausland ein Konto hast und dort Zinsen bekommst..bekommt dein zuständiges Finanzamt ein nettes Briefchen mit den schon genannten Informationen.
      Soweit ich weiß gibt es keine Freigrenze ala 200€, auch Cent-Beträge werden gemeldet.
      Übrigens auch Dividenden!!
      Achso, in Deutschland gilt keine Quellensteuerabführung!!! Die gabs mal unter Eichel???! Also frag mal bei Deiner Bank nach, ab welchen Betrag die eine Meldung machen, falls Dein Guthaben verzinst werden sollte. Bei DAB sinds glaube 200,- und bei den mickrigen Zinsen, da mußt schon par Millionen druf hamm oder man läßt sich freistellen. ;)

      RE: EU-Quellensteuer

      So ist es, aber! es gibt Ausnahmen. Wenn Du Dich auf eine pauschale Abführung einläßt, bleibst Du anonym. Zinsabschlag fällt nur auf Zinserträge aus Sparguthaben ect. an - NICHT! auf Spekulationsgewinne also wenn Du zockst. Bei einer Direktbank-/Broker auch nur über einer best. Pauschale (glaub 200 Teuro). Also, keine Sorge. Bei den niedrigen Zinsen z.Zt. :rolleyes: Ansonsten steht hier alles im Thread verteilt.

      Ausnahmen:


      Ausnahmen vom zwingenden Informationsaustausch
      Es gibt aber auch Ausnahmen von diesem zwingenden Informationsaustausch. Da dafür das Bank-geheimnis aufgegeben werden müsste, beteiligen sich Österreich, Belgien und Luxemburg vorerst nicht am Informationsaustausch.
      Für diese drei Staaten wurde eine Übergangsregelung getroffen. Auf die Zinserträge ist eine Quellensteuer einzuheben. Diese beträgt:

      15 % im Zeitraum 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008
      20 % im Zeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011
      35 % ab 1. Juli 2011

      Der Quellensteuerabzug ersetzt allerdings nicht die jeweilige nationale Steuerpflicht. Der Quellensteuerabzug hat nur Vorauszahlungscharakter. Um den Quellensteuerabzug zu vermeiden, kann der Empfänger der Zinszahlungen freiwillig auf den Informationsaustausch optieren.


      Folgende Wertpapierkatagorien sind insbesndere von der Richtlinie ausgenommen
      Gemischte EU-Fonds, wenn der Zinsforderungsteil maximal 40 % - bei thesaurierenden Fonds bzw. maximal 15 % - bei ausschüttenden Fonds beträgt.
      Immobilienfonds
      Dividendenzahlungen von Aktiengesellschaften
      Anleihenemissionen, die vor dem 01. März 2001 begeben wurden. Bei Aufstockung nach dem 01. März 2002 kann die Befreiung abhängig vom jeweiligen Emittenten entfallen.


      Pro-Rata-Temporis
      Gemäß ECOFIN-Beschluss sind nur jene Zinszahlungen der EU-Zinsenrichtlinie zu unterwerfen, die zeitlich ab dem 1. Juli 2005 anfallen, wobei die vor diesem Datum aufgelaufenen Zinsen ausgenommen sind.


      Ausnahmen vom Quellensteuerverfahren
      Die EU-Quellensteuer ist von der österreichischen Bank dann nicht zu erheben, wenn dieser vom wirtschaftlichen Eigentümer eine vom Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedsstaates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, welche folgende Angaben enthalten muss:

      Name, Anschrift und Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer oder, in Ermangelung einer solchen, Geburtsdatum und -ort des wirtschaftlichen Eigentümers
      Name und Anschrift der Zahlstelle (= Bank)
      Kontonummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder, in Ermangelung einer solchen, Kennzeichen des Wertpapiers

      Diese Bescheinigung gilt für Zinszahlungen oder Zinsgutschriften für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung und ist durch die Zahlstelle (Bank) ab Vorlage zu berücksichtigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Dragon“ ()

      EU-Quellensteuer

      Ich bin österreichischer Staatsbürger und auch in Österreich ansässig.

      Mit 1. Juli 2005 wurde von den EU-Mitgliedsstaaten eine EU-weite Besteuerung der Guthabenzinsen von Konten und Veranlagungsprodukten beschlossen. In der Praxis bedeutet das, liegt die Zahlstelle in einem anderen Mitgliedstaat als der Eigentümer ansässig ist, so erteilt die Zahlstelle Auskünfte an die zuständige ausländische Behörde im Wohnsitzstaat des Anlegers.

      Die EU-Zinsenrichtlinie gilt ab 01.07.2005 in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz (!!!) , in Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino.
      ( Quelle: hypo-ktn.co.at/015/cms_at/home.nsf/id/758 )

      Bedeutet das nun, wenn ich ein Konto bei einem deutschen oder schweizer Broker eröffne, dass Informationen über dieses Konto an mein Wohnsitzfinanzamt in Österreich weitergeleitet werden? Wenn ja, welche Informationen werden weitergegeben und wann (automatisch oder auf Anfrage des Wohnsitzfinanzamtes)?

      Wäre nett, wenn mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen könnte.