Steuern

      3sat börse
      spanien special.
      barcelona boomt ,
      :Dgeile stadt multikulti



      Spanien spezial


      © reuters

      Espana va bien, Spanien geht es gut. Die Wirtschaft zwischen Ballermann, Barcelona und Biscaya wächst mit Bullenkraft: Drei Prozent Wachstum, langsam sinkende Arbeitslosenzahlen, ein stabiler Haushalt.

      Wirtschaft mit Bullenkraft
      Aus dem rückständigen Agrarland Francos ist eine der zehn führenden Wirtschaftsnationen geworden mit einem Verkehrsnetz, das seinesgleichen in Europa sucht. Tunnel, Straßen und Brücken entstanden en masse. 6000 weitere Kilometer sollen in den nächsten Jahren gebaut, 9000 Kilometer Bahngleise verlegt werden, vor allem für den Hightechzug AVE. Schon jetzt rast Spaniens ICE in 2 ½ Stunden von Madrid nach Sevilla.

      50 Milliarden Euro in 5 Jahren kommen aus Brüssel, ohne die der Wirtschaftsboom so gar nicht möglich wäre. Geschickt und hartnäckig lotsen die Spanier Fördergelder auf die iberische Halbinsel. Auch Großlandwirt Don Roque lebt gut von den Euros aus Europa. 220.000 Tonnen Paprika verkauft er normalerweise, die oft bei Aldi und Lidl in Deutschland landen. Doch derzeit bedroht die Hitzewelle seine Ernte. Brüssel wird wieder helfen, allerdings graben beim Subventionspoker mittlerweile die neuen Mitgliedsstaaten im Osten dem Königreich das Wasser ab. Spanien mutiert vom Empfänger- zum Geberland.



      3satbörse am 29. Juli 2005 um 21.30 Uhr,
      Wiederholung im ZDF in der Nacht zum Samstag

      klicken & ansehen:
      Spaniens Wirtschaft


      Iberischer Arbeitseifer: Siesta vor dem Aus?

      Aktuell ächzen Spaniens Plantagen unter der schlimmsten Dürre seit Jahrzehnten. © dpa

      Noch aber herrscht eitel Sonnenschein in Europas Orangenhain. Und an Madrids Börse steigen die Kurse. In den letzten zwei Jahren legte der nationale Leitindex Ibex-35 rund 40 Prozent zu und stieg damit stärker als Deutschlands Dax. Die Kurse treibt vor allem die Einkaufslust der Spanier. Von offenen Portemonnaies profitieren Banken, die großen Kaufhäuser und die kleinen Geschäfte. Der Wohlstand steigt, Spanien ist längst kein Billiglohnland mehr. Zahlreiche Unternehmen wandern deshalb ab in billigere Länder. Auslandsinvestitionen schrumpfen und die spanischen Exporte gehen zurück.

      Gefahren für den Boom. Wirtschaftsbosse wollen deshalb jetzt den Spaniern den Schlaf rauben. Die Siesta soll abgeschafft werden, um die Produktivität steigern. Mittags einfach fallen lassen, das können sich dann nur noch Touristen leisten. Nicht nur Mallorcas Tauchreviere, das ganze Land profitiert von über 50 Millionen Urlaubern jedes Jahr. Und im zweitwichtigsten Reiseland der Welt wird die Sommersaison auch diesmal wohl wieder ein Highlight für die Gesamtwirtschaft.
      wenn ich in eu bleib dann will ich nur in südlichen gebirgsregionen also pyrenäen
      oder maritim-alpen leben, slowenien ist eher schwierig.
      wenn andorra so ist wie im artikel steht, wäre das die beste wahl, wenn ich mehr geld hab.
      hoffe dass dort das internet gut funzt und nicht teuer ist :)

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      RE: Insider-Tipps

      nee, einfach nur so. Ich wollte damit zeigen, wie man da leben kann, wenn man mal eben 2,5 Mio. übrig hat. Da ist ein super Skigebiet und ganz einsam. Viele Quellen im Wald, Natur pur. Keine Menschen groß, je nachdem, wo man wohnt. Mag schon sein, daß man da mehr Miete bezahlt. Dafür zahlt man als Unternehmer und Privat keine Steuer. Ich dachte da an eine 1-Mann-GmbH wie bei goso. Da kann man dann seine Wohnung teilweise steuerlich verrechnen. :D Da gibts auch keine MWSt. oder dergleichen. Andorra ist die letzte Steuerhochburg in Europa. Und die Gegend ist auch nicht schlecht. Vielleicht bischen einsam. Nach Barcelona ist es nicht weit und es wird Spanisch, Frz., Portugiesisch, Deutsch gesprochen. Ich meine eine echte Alternative zu Österreich/Schweiz. Es finden auch keine Grenzkontrollen statt. :D Steht aber alles im Text Insider-Tipps.

      Insider-Tipps

      Ich hoffe, Ihr habt wie ich Spaß daran :D :D :rolleyes:

      Für alle, die ihre Kapitalerträge im Ausland nicht offenlegen möchten
      Die EU-Zinsrichtlinie - KEIN Grund zur Panik!
      Kaum ein Thema beschäftigt Kapitalanleger in den vergangenen Monat so stark wie das brökkelnde Bankgeheimnis in Deutschland. Ich gehe davon aus, dass 2005 als Jahr des "gläsernen" Steuerzahlers in die Geschichtsbücher eingehen wird. Weil der Staat zahlreiche neue Informationsmöglichkeiten für die Finanzverwaltung geschaffen hat. Neben den erweiterten Kontrollmöglichkeiten über alle Konten und Depots in Deutschland betrifft dies auch die ab 1. Juli 2005 gültige EU-Zinsrichtlinie.
      Ziel dieser EU-Richtlinie sind europaweite Kontrollmitteilungen über sämtliche Depots und Konten im EU-Ausland an den jeweiligen Fiskus, um Geld- und Zinsflüsse zu kontrollieren.
      Die Privatsphäre der Bürger bleibt dabei allerdings auf der Strecke.
      Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik! Es gibt noch genügend legale Schlupflöcher, die Ihnen als Kapitalanleger im Ausland weiterhin umfassenden Schutz Ihrer Privatsphäre garantieren!
      Die EU-Zinsrichtlinie auf einen Blick
      · Banken in allen EU-Staaten verschikken Kontrollmitteilungen an das Bundesamt für Finanzen (BfF) über Kontoinhaber mit Wohnsitz in Deutschland.
      · Inhalt der Kontrollmitteilungen:
      1.) Name, Vorname und Geburtsdatum des Kontoinhabers
      2.) Adresse in Deutschland
      3.) Zinszahlungen für das jeweilige Jahr
      · AUSNAHMEN: Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Belgien verschicken keine Kontrollmitteilungen, sondern führen eine Quellensteuer ein: ab 2005: 15 %, ab 2007: 20 %, ab 2010: 35 %.
      · Start am 1. Juli 2005
      · Versand der ersten Kontrollmitteilungen: Anfang 2006 für das Jahr 2005
      Belgien, Österreich und Luxemburg als EUStaaten sowie die Schweiz und Lichtenstein als Nicht-EU-Staaten lehnen Kontrollmitteilungen kategorisch ab. Sie konnten ihr Bankgeheimnis erfolgreich verteidigen und werden stattdessen eine Quellensteuer einbehalten.
      Diese beträgt in diesem Jahr 15 Prozent, ab 2008 zwanzig Prozent und in der Endstufe ab 2011 fünfunddreißig Prozent. Der jeweilige Quellenstaat überweist diese Quellensteuer dann an den Wohnsitzstaat des Anlegers. Der Kontoinhaber bleibt aber weiterhin anonym.
      Ganz wichtig: Die EU-Zinsrichtlinie gilt überhaupt NUR für private Anleger, NICHT aber für juristische Personen. Wenn Sie Ihr Kapitalvermögen also in eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft einbringen, entgehen Sie der Kapitalsteuer.
      Eine Offshore-Gesellschaft beispielsweise lässt sich völlig problemlos innerhalb weniger Stunden gründen und kostet nur einige hundert Euro. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie übrigens im Online-Archiv von Kapital & Steuern vertraulich.
      Die neue EU-Zinsrichtlinie bietet reichlich Schlupflöcher - in Kapital und Steuern vertraulich lernen Sie ALLE kennen!
      Die Quellensteuer betrifft nur REINE Zinspapiere sowie BANKGUTHABEN. Dies sind zum Beispiel fest- und variabel verzinsliche Anleihen und Rentenfonds.
      Gemische Investmentfonds hingegen sind nur dann quellensteuerpflichtig, wenn der Anteil der festverzinslichen Wertpapiere über 40 % liegt.
      Und es gibt noch eine Reihe weiterer Produkte, die ÜBERHAUPT NICHT von der EU-Zinsrichtlinie betroffen sind.
      Folgende Erträge sind z.B. NIE von der Quellensteuer betroffen:
      · Erträge aus Versicherungen.
      · Optionsscheine und andere Derivate.
      · Erträge aus Aktien und Aktienfonds.
      · Hedgefonds und Hedgefonds-Produkte.
      · In London aufgelegte Euro-Bonds und Vermögensgewinne darauf.
      · Finanzinnovationen, wie kombinierte Finanzprodukte aus Zins- und Kurswerten, mit ihren Kursgewinnen.
      · Bonds, die Sie besitzen oder erwerben, soweit diese Anleihen vor dem 1.3.2004 emittiert wurden und nach Februar 2004 nicht mehr aufgestockt wurden. Diese gelten aufgrund von Besitzstandswahrung bis zum Jahr 2009 als quellensteuerfrei.
      Wie Sie sich sicher vorstellen können, sind darüber hinaus ganze Heerscharen von Bankern in den Steuerparadiesen damit beschäftigt, weitere Anlageinstrumente zu kreieren, die keinen Zinsabschlag entwerfen und somit nicht der Quellensteuer unterliegen.
      Kurz und gut: Lassen Sie sich nicht verrückt machen! Dazu besteht nicht der geringste Anlass.



      Allmählich wird vielen Bürgern klar, dass die finanzielle und persönliche Privatsphäre durch den Gesetzgeber systematisch aufgeweicht wird.
      Das deutsche Bankgeheimnis verdient seinen Namen schon lange nicht mehr, Kreditkartenunternehmen müssen über alle Ihre Kontobewegungen Auskunft geben, Datenspuren von Handys, Geld- und Bonuskarten sorgen zunehmen dafür, dass Sie zum gläsernen Bürger werden.

      Doch dagegen können und müssen Sie sich zur Wehr setzen! Einen Anfang machen Sie mit folgenden Schritten:
      · NIE über Geld reden: Die Steuerfahndung erhält rund ein Drittel Ihrer Hinweise aus dem Verwandten-, Bekannten-, Freundeskreis und von Nachbarn. Auch enttäuschte Ehepartner zählen dazu. Traurig, aber wahr: Neid ist ein nicht zu unterschätzender Faktor in Deutschland.
      · Besser keine Kreditkarten: Wer regelmäßig mit Kreditkarten zahlt, macht sich automatisch zum gläsernen Kunden. Anhand Ihrer Käufe können umfassende Kunden-/Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Lassen Sie es nicht soweit kommen und schränken Sie die Kreditkartennutzung drastisch ein. Lieber mit Bargeld bezahlen.
      · Zurückhaltung bei Kreditgesprächen: Sie brauchen einen Kredit bzw. eine Hypothek und sprechen bei Ihrer Hausbank vor. Verständlich, dass Sie in einem guten Licht erscheinen möchten. Vollkommen falsch jedoch, wirklich ALLE Sicherheiten wie Wertpapierkonten, Bilder, Schmuck, Auslandskonten offenzulegen. Das Finanzamt könnte später einmal in Ihre Kreditakte schauen, deshalb besser nur die wirklich notwenigen Sicherheiten angeben!

      Für alle, die ein anonymes Konto führen möchten
      Hat das berühmte Schweizer Nummernkonto ausgedient?
      Das legendäre Schweizer Nummernkonto ist leider auch nicht mehr das, was es einmal war. Denn bereits seit dem 1. Juli 2004 müssen Inhaber eines solchen Kontos bei Überweisungen Ihren Namen offenbaren.
      Kunden von Schweizer Banken konnten bis dahin ein Konto einrichten, das unter einer Nummer oder einem Decknamen geführt wurde. Einzig und allein der Bank beziehungsweise ganz wenigen Mitarbeitern war die Identität des Kontoinhabers bekannt, sonst niemandem.
      Mit der Geldwäscheverordnung fiel diese Anonymität. Jetzt werden bei Geldüberweisungen ins Ausland Name und Domizil des Auftraggebers angegeben.
      Es existieren Alternativen zum Schweizer Nummernkonto - auch in Zukunft können Sie Ihre Anonymität wahren!
      Soviel ist sicher: Sofern Sie keine Überweisungen von Ihrem oder auf Ihr Schweizer Nummernkonto tätigen, bleibt Ihre Anonymität weiterhin gewahrt. Logischerweise ist die Verwendbarkeit dadurch stark eingeschränkt.
      Aber keine Angst: Die Schweizer Kreditinstitute haben längst vorgesorgt und Ihre Niederlassungen in den in Übersee gelegenen Steuerparadiesen verstärkt.
      Das anonyme Nummernkonto existiert also weiterhin - wenngleich sich neben der Schweiz heute sinnvollere Alternativen zur Eröffnung eines solchen Kontos anbieten. Wie zum Beispiel das Nummernkonto der Raiffeisenbank Reutte.
      Kontakt Raiffeisenbank Reutte
      Weitere Informationen zum diskreten Nummernkonto der Reiffeisenbank Reutte finden Sie hier:
      rbr.at,
      Telefon: 0043-5672/6900-0,
      Fax: 0043-5672/6900-202.

      Das Besondere: Namen und Adressen der Kontoinhaber werden NICHT in der EDV gespeichert, sondern im bankinternen Tresor verwahrt.
      Zur Identifizierung wird Ihr Fingerabdruck erfasst. Alle Transaktionen wie zum Beispiel Abhebungen von Ihrem Konto oder Auslieferung der Wertpapiere werden ausschließlich über Ihren Fingerabdruck und Ihre Pseudonym-Unterschrift quittiert.
      Ihr Name taucht also nirgendwo auf; ein effektiver Schutz Ihrer finanziellen Privatsphäre.
      Wichtig: Eine Order, die telefonisch oder online erteilt wird, erfolgt auf traditionelle Art mittels Losungswort und PIN-Code. Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Geldanlage im Ausland und dem bröckelnden Bankgeheimnis in Deutschland?

      Für alle Rentner und zukünftigen Rentner, die den deutschen Fiskus leer ausgehen lassen möchten
      Wohnsitzwechsel - IMMER eine Überlegung wert!
      Seit Anfang des Jahres geraten Sie auch als grundehrlicher Rentner automatisch ins Visier der Finanzbehörden.
      Mit dem geltenden Alterseinkünftegesetz wird der steuerpflichtige Ertragsanteil Ihrer Renteneinkünfte auf 50 % angehoben.
      Ab sofort arbeiten die staatlichen Rentenversicherungsträger wie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder die Landesversicherungsanstalten (LVA), private Lebensversicherungsunternehmen sowie berufsständische Versorgungswerke Hand in Hand mit den Finanzbehörden zusammen und schicken Ihnen Kontrollmitteilungen. Diese Kontrollmitteilungen enthalten Ihren Namen, das Geburtsdatum, die Identifikationsnummer, den Beginn des Leistungsbezugs und die Höhe der gezahlten Renten-Leistungen. Anhand dieser Daten prüft das Finanzamt, ob Sie auch in der Vergangenheit steuerlich korrekte Angaben über Ihre Einkünfte gemacht haben.
      Auch hier hat Vater Staat also ein lückenloses Kontrollsystem eingeführt.
      Wer als Rentner also bisher vergessen hat, Renteneinkünfte bei der Einkommensteuererklärung anzugeben, oder Nebeneinkünfte aus Mieten und Kapital nicht versteuert hat, dem drohen jetzt Nachversteuerungen auf bis zu zehn Jahre zuzüglich Zinsen und eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen. Als Betroffener sollten Sie sich daher umgehend mit einem Steuerberater oder einem Steuerfachanwalt in Verbindung setzen.

      Möchten Sie Steuern sparen oder das deutsche Finanzamt - heute oder in Zukunft - partout nicht an Ihrer Rente teilhaben lassen, gibt es eine attraktive Alternative: den Ruhestand im Ausland.
      Denn Renten von Personen, die in Deutschland gearbeitet haben und ihren Ruhestand im Ausland verbringen, dürfen aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland nicht besteuert werden. Denn die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitz des Rentenbeziehers.
      Egal ob Mallorca, Toskana, USA, Schweiz oder Österreich - Sie zahlen in dem Land Steuern, in dem Ihr Hauptwohnsitz liegt. Und die Steuerbelastung ist im Zweifelsfall deutlich niedriger als in Deutschland! Und ein angenehmes Klima sowie einen hohen Lebensstandard gibt es gleich noch dazu.

      Bargeld-Transfer - so bleiben Sie unbehelligt!
      Der Transfer von Bargeld ins Ausland wird immer schwieriger. Besonders die Grenzübergänge zu den bekannten Steueroasen wie Liechtenstein, Kleinwalsertal (Österreich), Luxemburg und Schweiz werden intensiv kontrolliert.
      Bisher sind Sie nicht verpflichtet, an der Grenze Beträge von über 15.000 € unaufgefordert zu melden. Sie brauchen nur auf die gezielte Nachfrage, ob Sie Geld und Wertgegenstände im Wert von mehr als 15.000 mit sich führen, zu antworten.
      In der Praxis können Sie hier Stolpersteine relativ leicht umgehen:
      1. Pro Kopf und pro Fahrt: bleiben Sie bei jeder Fahrt unter den 15.000 € oder teilen Sie das Bargeld entsprechend auf mehrere Köpfe auf.
      2. Klarer Verwendungszweck: Eine ganz plausible Erklärung für den Bargeldtransfer ist zum Beispiel der beabsichtigte Kauf einer Antiquität oder eines Pkws. Noch besser, wenn Sie gleich Prospekte dabeihaben. Mit Bargeld lassen sich doch gute Rabatte erzielen, oder nicht?
      3. Verdachtsmoment vermeiden: Bei verdächtigen Tagesfahrten nicht sofort Hin- und Rückfahrt lösen, sondern Rückfahrschein erst im Ausland kaufen.
      4. Betrag abheben: Kluge Köpfe heben den mitgeführten Betrag einmal vom Konto ab - dies dient auch dem Nachweis, dass es sich nicht um Schwarzgeld handelt -, führen den Beleg darüber mit und können dann beliebig viele Fahrten durchführen. Im Falle einer Kontrolle wird anschließend der Betrag wieder auf das Konto eingezahlt, da der beabsichtigte Kauf nicht zustande gekommen ist.
      Hinweis: Aktuell sind schärfere Bargeldkontrollen sowie eine Grenze von 10.000 € im Gespräch.

      Für alle, die GAR KEINE Steuern mehr zahlen möchten!
      Andorra - ein Steuerparadies, das seinen Namen wirklich verdient!
      Haben Sie sich auch schon einmal gewünscht, in einem Land zu wohnen, in dem es überhaupt keine Finanzämter gibt, in dem Sie weder Einkommensteuer noch Körperschaft- oder Vermögensteuer zahlen müssen? Und selbstverständlich auch keine Erbschaftsteuer ...
      Gibt es nicht, meinen Sie? Gibt es doch, und zwar gar nicht weit weg. Die Rede ist von Andorra, dem Zwergstaat in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich.
      Andorra hat sich innerhalb der letzten Jahre zu einem der letzten wahren Steuerparadiese gemausert. Nicht ohne Grund:
      · Als Einwohner von Andorra zahlen Sie, wie bereits erwähnt, KEINEN einzigen Cent Steuern!
      · Der Staat finanziert sich größtenteils durch Einfuhrzölle. Selbst Mehrwertsteuer und eine Buchführungspflicht für ansässige Firmen sind unbekannt.
      · Weder Firmen noch Privatpersonen werden besteuert.
      · Sie bekommen problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Wohnsitzverlagerung ist ohne übertriebene Kosten möglich.
      · Die Banken sind verschwiegener, sicherer, flexibler und preisgünstiger als in jedem anderen Land in Europa.

      Umfassende finanzielle Freiheit - Andorra ist eines der wenigen Länder in der Euro-Region, in dem das Bankgeheimnis noch unangetastet ist und bleibt!
      Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, zahlen in Andorra lediglich eine jährliche Pauschale. Diese liegt beispielsweise für eine "Sociedad Limitada" (= GmbH) bei mageren 780 Euro pro Kalenderjahr!
      Im Fürstentum Andorra werden keine Devisenkontrollen durchgeführt, bei den ansässigen Banken können Sie Konten in allen gewünschten Währungen eröffnen und führen. Das Bankgeheimnis wird streng gehütet, es werden KEINE Informationen an externe Behörden weitergegeben. Sie können Nummernkonten führen, wobei die Kontoführung sehr preiswert ist.
      Wer nach Andorra ziehen will, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Am einfachsten zu bekommen ist eine Aufenthaltsbewilligung ohne Arbeitserlaubnis ("Residencia passiva") - ideal für Rentner und Privatiers. Für die Aufenthaltsgenehmigung genügt der Nachweis eines Mietvertrages für eine Wohnung!
      Die "Residencia activa" enthält zusätzlich auch eine Arbeitsgenehmigung. Als Geschäftsführer Ihrer eigenen Firma haben Sie hierauf einen Rechtsanspruch. Die Gründungskosten für eine Firma sowie Büromiete etc. sind vergleichsweise niedrig.

      RE: steueroase

      Original von Dragon
      Das stimmt so nicht. Der Verdienst ist in der Schweiz wesentlich höher als hier. Die Lebenshaltungskosten sind angepasst. Wenn man gut verdient, ist das eh 2.-rangig. Man muß auch das Drumherum sehen. Die Landschaft ist unbeschreiblich schön. Schon deshalb reizt mich das Land.:



      3sat :

      Eine kleine Stechmücke bereitet den

      Gesundheitsbehörden Kopfzerbrechen: Der

      Stich der Tigermücke (Aedes albopictus)

      kann das Dengue-Fieber und 20 weitere

      Krankheiten als Vektor übertragen. Noch

      ist sie in der Schweiz nicht heimisch,

      doch es gibt bereits die ersten

      Grenzgänger zwischen Italien und der

      Schweiz. Im Sommer 2005 wurden bereits

      zweimal Eier der Tigermücke gefunden,

      woraufhin die Gesundheitsbehörden sofort

      großzügig Insektizide versprüht haben. :D

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      RE: steueroase

      Original von chatterhand
      Ja, die Insel ist zu öde, aber die Schweiz zu teuer. Suche auch noch eine Steueroase, wo das Wetter schön ist und ich nicht Nachts traden muss. :rolleyes:


      Das stimmt so nicht. Der Verdienst ist in der Schweiz wesentlich höher als hier. Die Lebenshaltungskosten sind angepasst. Wenn man gut verdient, ist das eh 2.-rangig. Man muß auch das Drumherum sehen. Die Landschaft ist unbeschreiblich schön. Schon deshalb reizt mich das Land.

      z.B.
      bbox.ch/default.asp?m=81&kat=1

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