Steuern

      tv- tip

      Do 14.07.2005
      22:45
      ARTE



      Sark, das feudale Inselparadies
      Eine verschworene Gemeinschaft im Ärmelkanal
      Ausstrahlung in Stereo
      Eine verschworene Gemeinschaft im Ärmelkanal, NL, 2001, Dokumentation, 55 Minuten

      Sark, das feudale Inselparadies
      Das Eiland Sark liegt im Ärmelkanal und ist mit einer Fläche von zehn Quadratkilometern Europas kleinster Feudalstaat. Die Insel hat - obwohl zum Vereinigten Königreich gehörend - ein eigenes Parlament und eigene Gesetze. Sie liegt etwa 35 Kilometer vor der französischen Küste und verfügt über eine Reihe interessanter Besonderheiten. Es gibt keine Autos, keine Kriminalität, keine Einkommensteuer, keine Scheidungen, keine Sozialleistungen und keine reguläre Polizei. Die etwa 600 Menschen auf Sark - genaue Angaben gibt es nicht, da kein Einwohnermelderegister existiert - bilden eine verschworene Gemeinschaft mit eigenen Traditionen. Der Feudalherr der Insel, Seigneur Michael Beaumont, entrichtet an die britische Krone eine jährliche Pacht von zirka zwei Pfund. Auf den ersten Blick erscheint Sark wie ein kleines Paradies, doch die Dokumentation wirft einen Blick hinter die Kulissen des Insellebens. Im Mittelpunkt stehen Konflikte zwischen Tradition und Moderne, Einheimischen und Fremden, Sark und dem Rest der Welt.

      Darsteller:

      Autor: Von Seelen Joost
      @ aureleus;

      ja, es wird das Beste sein, sich bei CMC direkt zu informieren. Dann wäre man auf der sicheren Seite.

      Man könnte ja dann auf Zinsen verzichten und den gebührenfreien Handel mit Aktien aushandeln. Würde für mich wohl nichts bringen, aber wer weiss, vielleicht komme ich ja doch nochmal in Versuchung. ;)
      @chatterhand,

      so einfach wirds aber auch nicht sein...
      schließlich wird in der Richtlinie auch nicht von Banken gesprochen sondern von der "Zahlstelle" und wenn CMC Zinsen bezahlt dann ist sie die Zahlstelle und zur Kontrollmitteilung verpflichtet...

      Aber das ist jetzt nur Spekulation...der CMC-Support sollte dies eigentlich wissen??

      so long
      aureleus
      @ aureleus;

      das sehe ich anders, Zinsen werden von CMC gutgeschrieben, nicht von der Deutschen Bank. Die Deutsche Bank meldet sicher keine Zinsen, die sie nicht selbst gutgeschrieben hat. Das Konto bei der Deutschen Bank wird auch nicht auf den Namen des Traders geführt. Inhaber ist CMC. Das Geld dürfte auch nicht lange auf dem Deutsche Bank Konto verbleiben, sondern zur Muttergesellschaft nach GB transferiert werden. CMC wird sicher von der Deutschen Bank ein paar Punkte Zinsen gutgeschrieben bekommen. Diese werden aber auch nicht gemeldet, da die Meldepflicht nicht für Geschäftskonten gilt. ;)
      @chatterhand,

      ++++++++++++
      Wie Sie Geld auf Ihr Konto überweisen
      Überweisung

      Tragen Sie bitte auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck Ihre CMC Kontonummer ein,

      Bank: Deutsche Bank, Frankfurt
      BLZ: 500 700 10
      Kontoinhaber: CMC Group Plc
      Kontonummer: 177 169 002
      IBAN: DE34500700100177169002
      BIC/SWIFT-Code: DEUTDEFFXXX
      ++++++++++++

      CMC meldet nichts aber die Deutsche Bank!!!
      ..ist nur die Frage ob ihr Zinsen bekommt......??? was aber fast sicher der Fall ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „aureleus“ ()

      @Dragon,

      Währungen handle ich nur gelegentlich, und nur über FXCM und einem Dollarkonto in den USA.

      Es ist ja eine EU-Zinsrichtlinie und somit sind USA-Konten nicht betroffen.
      Zumindest vorerst nicht.

      Alles andere handle ich über Fimatex....

      Was CMC betrifft:
      Ihr bekommt doch sicher auch Zinsen auf dem Verrechnungskonto auch wenn es nur ein paar cent sind...diese müssen gemeldet werden.
      Somit hast du vielleicht Zinserträge von 5€, und diese reichen aus und schon wird dein Konto deinem Finanzamt gemeldet.....

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      Ab dem 1. Juli 2005 gilt die EU-Zinsrichtlinie. Nach der EU-Zinsrichtlinie verschicken die Banken in allen EU-Staaten Kontrollmitteilungen an das Bundesamt für Finanzen über Kontoinhaber mit Wohnsitz in Deutschland. Damit wird der europaweite Austausch über Zinserträge Wirklichkeit. So erfahren die deutschen Finanzämter, ob ein Bundesbürger Geld im EU-Ausland angelegt hat.

      Die Kontrollmitteilung über Zinserträge enthält:
      1.) Name, Vorname und Geburtsdatum des Kontoinhabers
      2.) Adresse in Deutschland
      3.) Zinszahlungen für das jeweilige Jahr

      Bankkonten im Ausland
      Ausnahmen bilden Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Belgien. Diese Länder verschicken keine Kontrollmitteilungen, sondern behalten eine Quellensteuer ein. Umfang der Quellensteuer auf Zinsen: ab 2005: 15%, ab 2007: 20%, ab 2010: 35%. Diese Länder halten somit an ihrem Bankgeheimnis fest und erheben - wie die Schweiz - eine anonyme Quellensteuer auf Zinserträge, die von 15 auf 35 Prozent (im Jahr 2011) steigt. 75 Prozent der Einnahmen werden an den Heimatstaat des Anlegers weitergeleitet.
      ++++++++++++++++++++++++++++


      genaueres hier:

      finanztip.de/recht/steuerrecht/bankgeheimnis-01.htm
      iww.de/templates/print.php?ID=1428
      Also bei CMC in London hab ich noch nie Zinsen bekommen - und von Kontrollmitteilungen wissen die nach Aussage meines Sales-Contacts auch nix :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Norman55“ ()

      Du handelst sicher Währungen, da fallen ja auch Zinsen an oder wos meinst Du beim Trading? Wie ist das, wenn der Broker in den USA ist und das Konto nichts kostet z.B. Oanda. Meinst Du, die kommen einen auch entgegen? Und da fällt mir noch CMC ein. Wenn man in Deutschland oder GB ein Konto führt, fallen dann bei CFD´s auf Indizes oder Forex auch Zinsen an? Wenn ja, ist es hier auch möglich auf die Zinsen zu verzichten und anderweitig entgegenzukommen? Vielleicht weiß Hintman Bescheid? :rolleyes:
      hi all,

      Ich glaube es gibt hier ein Missverständniss in Bezug Zinsen und Spekulationssteuer.

      Die Kontrollmitteilungen ab 1.Juli betreffen ausschließlich Zinsen und nicht Spekulationsgewinne!!

      d.h.
      Zinsen von Renten (Anleihen), Dividenden, Verrechnungskonto etc. werden gemeldet. Spekulationsgewinne NICHT.

      Ich bin Österreicher und habe meinen deutschen Broker gebeten, meine Zinsen auf dem Verrechnungskonto auf 0 zu senken und mir im Gegenzug bei den Depotkosten entgegenzukommen.
      Somit werden fallen keine Zinserträge an und es entfällt somit die Kontrollmitteilung an mein Finanzamt.
      Zinserträge hätten eh nur ein paar Euro ausgemacht........


      so long
      aureleus
      einen Beitrag aus der FAZ


      Fiskus greift auf Zinsen im Ausland zu


      24. Juni 2005 Die europäischen Finanzminister ziehen die Schlinge um Steuerhinterzieher enger. Die Banken in fast allen EU-Ländern sind vom 1.Juli an zu Kontrollmitteilungen verpflichtet.


      Das heißt: Wenn ein in Deutschland Steuerpflichtiger auf einem Konto im europäischen Ausland Zinsen erhält, werden diese Zinsen auf dem ausländischen Konto von nun an dem Bundesamt für Finanzen gemeldet. Dieses informiert dann das zuständige Finanzamt vor Ort. Unliebsame Nachfragen zum Ursprung des Geldes, auf das die Zinsen anfielen, und warum in der Vergangenheit keine Zinsen versteuert wurden, können die Folgen sein.

      „Gastländer” behalten einen Teil der Zinserträge ein

      Nur Luxemburg, Österreich und Belgien wahren in der EU das Bankgeheimnis. Diese Länder behalten anstelle der Kontrollmitteilungen künftig sogleich 15 Prozent der Zinserträge von ausländischen Bankkunden ein. 75 Prozent dieser einbehaltenen Steuer leiten sie anonym an ihren Heimatfiskus ab. Das bedeutet: Deutsche Privatanleger mit Schwarzgeld in Luxemburg, in Österreich, Belgien und sogar im Nicht-EU-Land Schweiz werden vom 1. Juli an auf 15 Prozent ihrer Zinseinnahmen verzichten müssen - sonst fliegen sie auf. Im Juli 2008 erhöht sich der Zinssatz auf 20 Prozent, im Juli 2011 sogar auf 35 Prozent. Auch Länder wie Monaco, Liechtenstein oder San Marino sind keine Fluchtburgen mehr. Dort wird ebenso ein Steuerabzug auf Zinsen vorgenommen.

      Dies sind die Folgen der EU-Zinsrichtlinie, auf die sich die europäischen Finanzminister nach fünfzehn Jahren Verhandlungen geeinigt haben. Die Richtlinie ist der erste umfassende Versuch, grenzüberschreitende Zinszahlungen an Privatanleger effektiv zu besteuern. Nach deutschem Steuerrecht müssen bisher schon Zinsen, die im Ausland - zum Beispiel in der Schweiz brutto für netto-anfallen, wie alle anderen Zinserträge mit dem persönlichen Grenzsteuersatz von derzeit 42 Prozent in der Spitze versteuert werden. Bislang erfuhr der deutsche Fiskus allerdings selten von den Zinserträgen, die auf im Ausland angelegte Guthaben anfielen. Anderen EU-Staaten ging es nicht anders. Der große Erfolg aus Sicht der EU-Finanzminister ist, daß sie sich auch mit der Schweiz auf die neuen Regeln einigen konnten. Schweizer Banken berichten, daß viel Schwarzgeld derzeit an Finanzplätze in Asien, wie Singapur, abfließe.

      „Steuerehrliche” brauchen nicht auf Einnahmen zu verzichten - Kursgewinne nicht steuerpflichtig

      Die EU-Zinsrichtlinie läßt allerdings Anlegern mit Auslandskonten in EU-Ländern auch künftig Spielraum, Kontrollmitteilungen ihrer ausländischen Bank an den heimischen Fiskus zu verhindern. Kontrollmitteilungen schicken die Banken zwar künftig, wenn Zinsen aus Spar- und Termineinlagen anfallen, beim Verkauf von Zero-Bonds die im Kursgewinn enthaltenen Zinsen realisiert werden oder Rentenfonds Erträge ausschütten. Die auf deutsche Sparer spezialisierten Auslandsbanken weisen ihre Kunden aber derzeit genau darauf hin, daß Dividenden für Aktionäre, Zinserträge der Lebensversicherungen, viele Zertifikate und generell Aktienkursgewinne von der Richtlinie unberührt bleiben. Auch bestimmte Anleihen sind nicht betroffen: Zinserträge aus Schuldverschreibungen, die vor dem 1. März 2002 begeben und bei denen ab dem 1. März 2002 keine Aufstockungen vorgenommen wurden, werden nicht gemeldet.

      Wer bislang steuerehrlich war oder durch die jüngste Amnestie steuerehrlich geworden ist und sein Geld in Österreich, der Schweiz, in Luxemburg oder Belgien angelegt hat und auch durch Änderungen in seiner "Anlagepolitik" auf steuerpflichtige Zinsen nicht verzichten will, hat künftig die Wahl. Entweder lassen sich diese Anleger 15 Prozent (und später 20, dann 35 Prozent) im Ausland an Zinsabschlag wegnehmen und lassen sich diesen Zinsabschlag dann bei ihrer Einkommensteuerveranlagung anrechnen. Oder sie bevollmächtigen ihre ausländische Bank, den deutschen Fiskus über ihre im Ausland bezogenen Zinseinnahmen mit Kontrollmitteilungen zu informieren. Bislang erfuhr der Fiskus von den Zinsen des steuerehrlichen Sparers erst durch die Erträgnisaufstellung, die auch viele ausländische Banken den Kunden für ihre Steuererklärung an die Hand geben.

      Anleger, die nicht steuerehrlich sein wollen, werden aber diese Bescheinigung der Steuererklärung nicht beilegen. Sie dürften den Steuerabzug von zunächst 15 Prozent in Kauf nehmen. Eine Bescheinigung, um die Zinsen zu Hause anrechnen zu können, ist für sie sogar gefährlich. Die meisten Steuerhinterzieher haben wohl keine Unterlagen über ihre ausländischen Konten zu Hause, um bei einer Hausdurchsuchung nicht aufzufliegen.


      Text: F.A.Z., 25.06.2005, Nr. 145 / Seite 19