Steuern

      @DickT, ok an was man alles denken muß, aber sowas ließe sich managen.

      Harley, du meinst eine (Domizilgesellschaft oder wie sich das Konstrukt nennt ;) soweit ich informiert bin sind Einnahmen Einnahmen, egal ob sie durch einen AG etc. in CH erwirtschaftet werden oder sonst wo. Außer man setzt einen Treuhänder ein und man selbst steht dann nicht als Inhaber der AG in allen möglichen und unmöglichen Registern. So scheint mir das zu einfach mit der AG. Ob man einen zusätzlichen Schweizer für die Gründung braucht wäre mir egal, dass sind die kleineren Problem. Das Ding muß halt wasserdicht sein und nicht von jedem Praktikanten auf irgendeiner Behörde erpressbar. 8o
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran
      Irgenwo habe ich gelesen, weiss aber leider nicht mehr wo, das man in der Schweiz eine AG eröffnen kann. ( auch als Deutscher)
      In der Zwischenzeit braucht man dazu, als Ausländer, keinen Schweizer Staatsbürger dazu. ( war mal so).

      Also du eröffnest eine AG in einem steuergünstigen Kanton ( da gibt es welche mit 7 % Steuer). Dein Wohnsitz ist weiterhin in Deutschand, da hast du dann einfach ein Homeoffice.
      Deine Gewinne versteuert du dann in der Schweiz. Kannst dir ja ein " Gehalt" auszahlen und das dann in Deutschland versteuern.

      Ist sicherlich mit Aufwand verbunden und es macht auch keinen Sinn, wenn man nur ein paar Euros versteuern muss - aber ab einer gewissen Grösse ( Gewinn) macht das aber Sinn.

      Ob das alles stimmt, was ich da gelesen habe, kann ich aber leider nicht bestättigen.

      Evt. kann ja einer der Schweizer etwas dazu sagen.

      Harley
      Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
      candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/

      kimba schrieb:

      Mit welchen Tricks könnte das deutsche Finzamt behaupten, ich würde meinen sog. Lebensmittelpunkt trotzdem in DE haben und müße in DE versteuern?


      Wenn ich Staat wäre, würde ich nachschauen, ob der Telefonanschluss in D auf Deinem Namen angemeldet ist und wen Du wann im Laufe eines Jahres angerufen hast. Gleiches gilt für das Handy. Da lässt sich auch feststellen, wann Du wo eingeloggt warst.
      Alternativ auch: Flugbuchungen, Ort und Zeit von Bezahlungen mit Deiner Kreditkarte, Abhebungen mit Deiner EC-Karte. Dazu noch Zeugenbefragungen. Das sollte ausreichen, ein Bewegungsprofil zu erstellen.

      retep schrieb:

      Im Kanton Zürich wurde am vergangenen Wochende per Volksabstimmung, zur Überraschung nicht weniger, die sogenannte "Pauschalbesteuerung" für vermögende Ausländer abgeschafft.

      Nun gut, dann zieht man halt ein paar Meter weiter ins nächste Kanton. ;) Aber ich fragt mich schon so langsam, wo diese ganze Entwicklung enden wird? Kein Bankgeheimnis mehr (auf jedem Schulhof kann man CD-Roms mit Bankkundendaten kaufen), Pauschalbesteuerung schwimmt von heut' auf morgen davon... 8o

      Welches sind denn die gängigen Argumente, wenn ich z.B. in der Schweiz meine Einnahmen versteuern möchte? Angenommen ich hab die B-Aufenthaltsgenehmigung für CH, aber noch eine Eigentumswohnung in DE, bin aber offiziell mehr als 183 Tage (wer zählt das eigentlich, wenn ich nicht angestellt bin?) in CH und zahle dort Steuern.
      Mit welchen Tricks könnte das deutsche Finzamt behaupten, ich würde meinen sog. Lebensmittelpunkt trotzdem in DE haben und müße in DE versteuern?
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran
      Da kann dir hoffentlich jemand anderer bzw. einfach der Support deines Brokers weiterhelfen. Da meiner in Luxemburg sitzt....;)
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!

      quellensteuer auf die dividendenausschüttung

      wie ist das wenn du als östereicher deutsche firmenaktien hälst, wird dann von der bardividende quellensteuer abgezogen , so wie es ja auch bei deutschen erfolgt die ausländische firmenaktien am div.stichtag halten.( zb. wurden mir von meinem auländischen broker 20% zuzgl. soli-zuschlag von meiner sanofi aventis bardividende abgezogen.)




      hier mal das beispiel für deutsche die nach altem recht dividende des jahrs 2007 versteuern müssen
      allianz.com/de/investor_relati…vidende_gj2007/page1.html
      Wenn man CFDs einer Aktiengesellschaft hält und diese Dividenden ausschüttet, wird dieser Betrag dem Konto gutgeschrieben.
      Beispiel:
      • Vodafone kündigt eine Dividende von 15 Punkten an
      Aktuell hält man 3000 CFDs dieser Aktie. 3000 x 0,15 = 450€ Dieser Betrag wird dann dem Konto gutgeschrieben
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!

      in D.: aktiendividenden bei cfd long posis

      ich vermute mal dass bei deutschen kunden cfdbroker mit firmensitz in D (zB. flatex+BiW) abgeltungsteuer von der dividende der deutschen aktiencfds abgezogen wird. hingegen bei einem cfdbroker mit auslandsfirmensitz wie IGM oder saxobank.... von der dividende von deutschen aktien keine abgezogen wird???

      wie ist dass wenn ich ausländische aktienfirmen als longcfdposi zum div.stichtag halte?
      Im Kanton Zürich wurde am vergangenen Wochende per Volksabstimmung, zur Überraschung nicht weniger, die sogenannte "Pauschalbesteuerung" für vermögende Ausländer abgeschafft. D. h. das alle gemeldeten Bürger in Zukunft nach gleichen Bemessungsgrundlagen besteuert werden.

      Wer weiss, vielleicht könnten jetzt einige wie Müller-Milch, Tina Turner oder Udo Jürgens wieder nach DE oder AT zurück emmigrieren.....


      An einem simplen Rechenbeispiel lässt sich der "Schmerz" erklären:

      Vermögen: ca. 1.5 Milliarden CHF
      Einkommen: ca. 60 Millionen CHF
      Steuern alt: ca. 0.5 Millionen CHF
      Steuern neu: ca. 18 Millionen CHF (3M Vermögen, 15M Einkommen)

      Allerdings gibt es noch zahlreiche Kantone welche am verfahren "Pauschalbesteuerung" festhalten (Schumi muss sich also noch keine Sorgen machen am Genfersee).
      Jedoch könnte das ganze ein Weckruf gewesen sein.
      Würde und Sein - sind allen gemein
      @Roti
      Bin ich froh nicht mit deutschen Broker verheiratet zu sein! Das ist wirklich üble "Bürokratie" in DE. :thumbdown:

      Das die Leute sich überhaupt damit beschäftigen? Anstatt die Zeit zur Suche nach einem passenden ausl. Broker zu nutzen!?
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran
      Zen spricht da mein Lieblingsthema mit dem FA an, EKSt oder KöSt Vorauszahlungen. Selbstverständlich gibt es die in AT auch, jedoch ist Traden in AT keine gewerbliche Tätigkeit, Tradinggewinne fallen unter ausserordentliche Erträge, da ao Erträge nicht prognositizierbar sind kann man im Normalfall mit dem FA durchaus über die Höhe der fälligen Vorauszahlungen verhandeln.
      Im Finanzamt sitzen keine Dummköpfe. Auf meinem Steuerbescheid habe ich eine kleine nette Rubrik namens "Vorauszahlungen", wofür ist diese Rubrik wohl da?

      Für freiberufliche Pädagogen, Webdesigner, Programmierer etc., damit sie vierteljährig die geschätzten Steuern im Voraus zahlen? Ja logo für die.... Natürlich nicht für Trader die Konten im Aussland haben und Gewinne machen, nein um Himmelswillen, das käme ja dem Schlachten einer Heiligen Kuh gleich ....

      Also kein Panik das wird Trader bestimmt nicht treffen, sie haben ja einer Sonderstellung ....

      Hier ein Musikvideo von ED Seykota, nach ein wenig Gequatsche gehts los, The Whipsaw Song:

      de.youtube.com/watch?v=LiE1VgWdcQM

      Abgeltungssteuer - Wichtigste Fragen sind geklärt - Darauf kommt es an! (Trader nach deutschem Steuerrecht)

      (C) 2008 tradersjournal.de

      aktienboard.com/content/200812…aert-darauf-kommt-n536632

      von Daniel Kühn

      Zitat (Auszug):
      Ihre Formulierung („wenn ich eindecke“) deutet eher darauf hin, dass Sie einen „echten short“ in einer Aktie meinen. Wie dieser Fall behandelt wird, habe ich erfragt – und zwar bei Cortal Consors. Ich zitiere:

      „leider gibt es für das Overnight-Shorten noch keine verbindliche Auskunft des Gesetzgebers bzw. wurde diese Auskunft abgelehnt. Daher gilt zunächst folgendes Verfahren (nur für Overnight-Shorten): Beim Eröffnen einer "echten" Short-Position ist es so, dass ein fiktiver Gewinnanteil von 30% zugrunde gelegt wird, der dann mit 25% versteuert wird. Bei der Eröffnung einer Short-Position über 10.000 EUR werden also 750 EUR Steuern abgeführt und nur 9250 EUR auf das Konto des Verkäufers gebucht. Wenn die Position dann für 8000 EUR eingedeckt wird, dürfen wir keine Steuererstattung vornehmen - was wir normalerweise gerne machen würden, da der Gewinn ja nicht bei den fiktiven 3000 EUR, sondern nur bei echten 2000 EUR lag. Die Steuerdifferenz zu ungunsten des Kunden in Höhe von 250 EUR dürfen wir leider nicht gutschreiben. Wenn der Gewinn größer als 30% ausfällt, wird allerdings auch keine Steuer nachbelastet.“

      So, damit dürfte wohl eines klar sein: Shorten in Deutschland (bzw. auf deutschen Depots)– vorbei! Denn die Steuer wird erst mal fällig, selbst wenn man gar keinen Gewinn hat (oder sogar Verlust). Zudem wird offensichtlich, dass selbst Tage vor der Einführung(!) bei den Banken noch Unsicherheit besteht, was einzig und allein dem Gesetzgeber bzw. den ausführenden Behörden anzulasten ist. Wer also viel und vor allem erfolgreich shorten will, kommt um einen Auslandsbroker nicht herum.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      aus früheren Jahren bestehen bei mir noch Verlustvorträge.

      Wie gehe ich nächstes Jahr damit um? Kann ich diese z.B. meinem Broker mitteilen und dieser rechnet mögliche Gewinne in 2009 dagegen, bis sie aufgebraucht sind?

      Oder ist die Verrechnung nur über die Steuererklärung 2009 möglich?

      Über eine Antwort würde ich mich freuen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Bei Verlusten bis incl. 2008 ist es so: Sie müssen diese in Ihrer Steuererklärung deklarieren, das Finanzamt stellt diese dann fest. Was nicht geht, ist diesen Bescheid Ihrem Broker zu schicken. Sie werden für in 2009 getätigte Trades also definitiv erst mal Steuern abführen müssen (sofern Sie Gewinne machen…) und können Ihre Verlust-Vorträge dann im Rahmen der Steuererklärung nutzen. Für Verlustvorträge, die ab 2009 entstehen ist das anders. Ihre Bank führt Verlustverrechnungstöpfe (einen für Aktien, einen für alle anderen Kapitaleinnahmen) auch über das Jahr hinaus, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen – die neuen Verlustvorträge werden automatisch berücksichtigt. Haben Sie mehrere Depots und wollen übergreifend die Steuerlast optimieren, können Sie bis 15.12. eines Jahres (erstmals 2009) eine Verlustbescheinigung beantragen und dann im Rahmen der Steuererklärungen Depots miteinander verrechnen.

      Hallo Herr Kühn,

      Sie schreiben, dass Verluste aus Aktienanlagen, von im Jahr 2008 gekaufte Aktien, die im Jahr 2009 innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr mit Verlust verkauft wurden, nicht mehr dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen würden. Dann würde es sich ggf. lohnen, Verluste erst im nächsten Jahr zu realisieren.
      Sind Sie sich da ganz sicher? Wird denn nicht einfach nur zwischen altem Recht und neuem Recht unterschieden? Altes Recht, wenn der Erwerb der Aktie vor dem Jahr 2009 stattfand? Dann würde auch bei einem Verkauf 2009 das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier noch eine Mischform gibt.
      Freundliche Grüße

      Ganz wichtig: Hier ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen! Die Abgeltungsteuer gilt bei Aktien definitiv erst bei Käufen nach dem 31.12.2008 (§52a Abs. 10 EStG). Für Käufe davor gilt demnach noch das alte Recht, sowohl was die Spekulationsfrist angeht als auch das Besteuerungsverfahren (Halbeinkünfteverfahren bei Aktien). Sie haben also völlig Recht, der Fehler liegt auf meiner Seite!

      Hallo,
      ist bekannt wie Aktienverluste der Vorjahre behandelt werden wenn ich ab 2009 Aktiengewinne mache? Schön wäre es eine Art Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung beim Depot hinterlegen zu können, damit die Gewinne erst mal gegen die Verluste gegengerechnet werden, bevor abgeführt wird. Irgendwas bekannt?
      mfG

      Diese Frage wurde weiter oben geklärt. Eine NV-Bescheinigung kann man theoretisch erhalten, wenn man insgesamt so geringe Einnahmen hat, dass die Abgeltungsteuer voraussichtliche ohnehin erstattet würde (weil Grund-und andere Freibeträge nicht ausgeschöpft werden). Bei Rentnern und Studenten wäre das z.B. denkbar. Liegt dem Broker eine solche NV-Bescheinigung vor, so zieht er keine Abgeltungsteuer ab. Egal, wie hoch die Gewinne sind! Das befreit Sie natürlich nicht von der Pflicht, diese Gewinne dann nach zu deklarieren, wenn sie doch so hoch sind dass Steuer anfallen würde. Mir erscheint das wie eine Einladung zum Steuerhinterziehen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, denn die Überprüfungswahrscheinlichkeit für Kapitaleinnahmen ab 2009 ist nahe Null.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe gelesen, dass Verluste, die bis Ende 2008 realisiert werden, nachträglich bis 2013 mit Gewinnen verrechnet werden können.
      Unklar ist mir die tatsächlich verrechenbare Summe und das will ich an einem Bespiel nachfragen.
      Angenommen mir wird in 2008 (Aktien, bei einer Haltedauer unter einem Jahr) 2000 € Verlust von Finanzamt anerkannt.
      Im Jahr 2009 erziele ich einen Gewinn (ebenfalls Aktien) von 2000 €.
      a) Fallen nun keine Steuern an weil -2000+2000=0 €?
      Oder aber
      b) sind 1000 € zu versteuern weil man den Verlust wegen des Halbeinkünfte Verfahrens halbiert, den Gewinn aber voll ansetzt (-1000+2000=1000 €)?
      Mit freundlichen Grüssen und vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

      Ihre Variante b) ist richtig und das ist wirklich ärgerlich. Aber so ist es nunmal: Gewinne aus Aktienverkäufen zählen ebenso wie Verluste bei Kauf noch in 2008 (und Haltefrist unter einem Jahr) nur zur Hälfte. Ein Verlust von real 2000 EUR führt also nur zu einem Verlustvortrag von 1000 EUR. Verluste aus Derivaten dagegen (z.B. Zertifikate) zählen voll.

      Hallo,
      Ich habe eine Frage zur Berücksichtigung von Finanzierungskosten im Rahmen der Abgeltungsteuer. Bei CFDs ist das ja besonders wichtig. Werden diese bei der Gewinnermittlung berücksichtigt?

      MfG

      Finanzierungskosten (Zinsen) gehören eigentlich nicht zu den Anschaffungskosten. CMC Markets als größter Player behauptet auf seiner Webseite: „Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (zum Beispiel Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)“ Ich kann Ihnen nur raten, bei Ihrem CFD-Broker noch mal konkret nachzuhaken.

      TJ-Fazit: Für aktive Trader ist ein Auslandsbroker eine Überlegung wert, da zunächst keine Abgeltungsteuer anfällt! Zumindest für 2009. Sie müssen aber mit folgendem rechnen: Wenn Sie dann Gewinne im Rahmen Ihrer Steuerklärung nachdeklarieren, vor allem wenn es um hohe Beträge geht, könnte Ihr Finanzamt Sie zu Vorauszahlungen verdammen – im Namen der Gerechtigkeit gegenüber den Abgeltungsteuer-Opfern. Das ist auch in der Vergangenheit schon vielen Tradern passiert (obwohl auch den Behörden bekannt sein sollte, dass Spekulationsgewinne schwer zu planen sind). Gut möglich ist auch, dass noch einige Regelungen nachgebessert werden, z.B. beim Shorten oder was den Zeitpunkt der Gewinnabführung angeht. Vieles scheint trotz der recht langen Vorbereitungszeit sehr unüberlegt und dürfte 2010 nachgebessert werden – außer die massenhafte Flucht auf Auslandsdepots war das Ziel der Abgeltungsteuer….Wenn Sie ein Auslandsdepot in Betracht ziehen, bieten sich auf der einen Seite natürlich das deutschsprachige Ausland an (Österreich z.B. Brokerjet) oder Auslandsdepots mit deutschsprachigem Service. CMC Markets, Lynx, etc. praktisch jeder Player hat sich auf die Situation eingeschossen. Die Abwicklung läuft dann so: Die Bank führt keine Steuer ab, Sie erhalten am Jahresende in der Regel eine Gewinnaufstellung (vorher erfragen ob das auch wirklich gemacht wird!), so dass sie diese dann einfach Ihrer Steuererklärung beilegen können und die Steuer erst in 2010 abführen. Achten Sie aber unbedingt auf Fragen wie Einlagensicherung etc.! Sicherheit geht vor Steuerersparnis…

      Wenn Sie weitere Fragen haben, das Thema wird auch in 2009 weiter von uns behandelt: info@tradersjournal.de

      Daniel Kühn - Redaktionsleitung tradersjournal.de
      Zitat Ende
      Beste Grüße

      Roti :)
      Hm, hab mir das ehrlich gesagt auch schon gedacht. Ich führe eigentlich ziemlich genau Buch über alles, viel Arbeit bleibt da nicht mehr. Die Grundlagen des Steuerrechts sollte man ohnehin kennen, und Ratgeber mit Tipps gibts sicher auch zuhauf. Die paar Extra-Stunden Arbeit sind ohnehin gut investiert. Einerseits spart man sich den STB, andererseits kriegt man selbst noch mal den perfekten Überblick über seine Tätigkeiten des Jahres.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!

      Harley schrieb:

      Würde sowieso empfehlen zum Steuerberater zu gehen. Der kostet zwar ein paar Euro, aber er kann zusätzlich Tipps geben.


      Hmm, also ich würde mich da lieber auf mich selber verlassen. Soo kompliziert ist es auch wieder nicht, dass man da noch jemanden zusätzlich braucht der die Hand aufhält. Und wie Goso schon sagt, es gibt viele schwarze Schafe in dieser Zunft - hört man immer wieder. Am Ende verbrennst Du mehr Zeit damit, Deinen Steuerberater auszuwählen und ihm auf die Finger zu schauen als wenn Du den Jahresabschluss selber machst.
      Wenn man einen guten, verlässlichen Bekannten hat dann ist es allerdings was anderes...
      Glück ist nur ein anderes Wort für Zufall
      Macht der STB in letzter Konsequenz auch nicht, denn bei vielen Fragen zur betrieblichen Notwendigkeit diverser Ausgaben - und da entsteht im Regelfall bei einer Betriebsprüfung der Diskussionsbedarf - kann der STB keine sinnvolle Argumentation vorbringen, da er über betriebliche Notwendigkeiten und interne Abläufe auch nicht Bescheid weiss.

      Der STB ist im Endeffekt dazu die Buchungen vorzunehmen - so man die ausgelagert hat - und den Jahresabschluss zu erstellen, eventuell noch auf den einen oder anderen Sachverhalt hinzuweisen, mehr aber nicht. viele Dinge bei denen von manchen Klienten STB um Rat gefragrt werden sind schlicht und ergreifend nicht die Kernkompetenz eines STB.