Steuern

      Bei meiner frage gings nicht um steuerhinterziehung meinerseits. ich habe so hohe verluste in den letzten jahren produziert , daß sie noch auf jahre in zukunft mit gewinnen verrechnet werden können ohne daß bei mir irgendeine steuerpflicht existiert.
      meine frage bezog sich auf einen freund der gerbt hat, und sich nicht traut diese ererbten aktienbestände auf sein konto zu übertragen , weil er sozialhilfe für sein baby und sein kleinkind bezieht.
      ich will ihm nun raten ,er soll ein depot bei einem ausländ. broker eröffnen und die aktien noch vor jahresende dorthin übertragen lassen. , damit dass sozialamt nichts davon im april 2005 herausfinden kann.
      grüße, dagoberto:):):)
      >"Weil, wenn jemand Verschwiegenheit betr. seiner Finanzen haben will, dann kann er nur ein Steuerhinterzieher sein, wo solche Heimlichkeiten haben will. So einem muss man doch das Handwerk legen, oder???"<

      Es geht in diesem Fred, soweit ich sehen kann, nicht um "allgemeine Finanzen", sondern um Steuern auf Veräußerungsgewinne, und in einigen Beiträgen doch recht zweifelsfrei darum, wie man sie hinterziehen kann.

      >Soche Staatsräson haben wir doch schon mal gehabt. Muss ich nicht nochmal haben.<

      Das nennt man "Godwins Gesetz" oder "Godwin's Law".
      ´.`
      @Cerberus24

      schade dass es hier keinen animierten Lachsmilie gibt, den hättest du hiermit mehrfach verdient gehabt :D

      Werde meine Signatur entsprechend deinen weisen Ratschlag umgestalten.

      @all

      die Frage nach dem Umschichten auf inländische Konten ist immer noch ungeklärt, das wird ja dann automatisch gemeldet, oder?
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)
      @wurzelsepp4ever

      >>Die Frage stellt sich doch nur dann, wenn man plant, Steuern zu hinterziehen<<

      "Weil, wenn jemand Verschwiegenheit betr. seiner Finanzen haben will, dann kann er nur ein Steuerhinterzieher sein, wo solche Heimlichkeiten haben will. So einem muss man doch das Handwerk legen, oder???"

      Soche Staatsräson haben wir doch schon mal gehabt. Muss ich nicht nochmal haben.

      Cerberus24
      @Charlie

      <<Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur spirituellen Kapazität des Produzenten. (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln<<<

      Wow: spirituellen Kapazität !!! Du meinst doch nicht etwa spiritistische Kapazität oder seine Kapazität als Spiritual, als spiritus rector oder eher den spiritus loci? Oder hälts Du die dümmsten Bauern für unfähig den Sprit zu saufen?

      Meine Bewerkung soll nicht als Beitrag zu PISA gewertet werden, ich bin auch nicht Oberlehrer. Der Begriff "spirituell" ist für viele Menschen aber mit anderen Inhalten connotiert, wo jeder Missbrauch Verletzungen hervorruft.
      "Intellektuelle" Kapazität wäre wohl der tauglichste Vorschlag eines ordentlichen Korrekturprogramms.

      MFG

      Cerberus24
      Tja, das hilft aber auch nicht viel, wenn man sich dann von diesen Konten Geld auf ein Inlandskonto überweist, oder? ;)
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)
      @dagoberto

      Hiervon werden lediglich inländische Konten über das Bundesamt für Finanzen erfasst. Kontoeröffnungen bei ausländischen Brokern bleiben außen vor.

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      ok, 2004 gabs ein neues urteil. demnach gilt das urteil von 2003 nur für 1997-98. schade eigentlich. (quelle:privatkunden.union-investment.de)


      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 in Kürze


      § Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.

      § Das Bundesverfassungsgericht stellte zudem klar, dass das Urteil sich ausdrücklich nur auf die Besteuerung der Spekulationsgewinne der beiden Jahre 1997 und 1998 bezieht. Über die geltende geänderte Regelung urteilten die Richter nicht.

      § Begründet wurde das Urteil durch die mangelnden Kontrollen der Spekulationssteuer bei Wertpapierverkäufen. Die Abgabe konnte auf Grund fehlender Kontrollmöglichkeiten so gut wie nicht erhoben werden und ist folglich nur von steuerehrlichen Bürgern gezahlt worden. Dies verstoße jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz, wonach alle Steuerzahler rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden müssen.


      Schlussfolgerungen des Urteils


      Für die Veranlagungszeiträume 1997 / 1998

      Privatanleger, die ihre Spekulationsgewinne für 1997 / 1998

      § angegeben, aber wegen der fehlenden Kontrolle Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben, können nun ihre gezahlten Spekulationssteuern einschließlich Verzinsung zurückfordern.

      § Angegeben, aber nicht nur wegen fehlender Kontrolle Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben, sondern auch einen Antrag auf Aussetzung der „Spekulationsteuer“ gestellt haben, brauchen die noch ausstehende Steuer nicht zu zahlen.

      § angegeben haben, aber deren Bescheide w/ fehlendem Einspruch endgültig sind, können ihre gezahlten Steuern nicht zurück fordern.

      § nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angaben, können durch die Verfassungswidrigkeit der Spekulationsgewinne für diese Zeiträume nicht mehr belangt werden.


      Für nachfolgende Veranlagungszeiträume

      § Die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Veranlagungszeiträume wurde nicht geprüft, so dass das Urteil nicht auf die Folgejahre übertragbar ist.

      § Die Richter des Bundesverfassungsgericht haben aber in ihrem Urteil angedeutet, dass die Nachfolgeregelungen möglicherweise nicht mehr verfassungsrechtlich zu beanstanden sei, da sich die gesetzliche Lage seit dem Veranlagungsjahr 1999 deutlich gewandelt habe. Unter anderem sind folgende Gesetzesänderungen nach 1998 erfolgt:

      Erweiterung der Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Verlusten aus den privaten Veräußerungsgewinnen sowie Verlängerung der Spekulationsfrist auf 12 Monate.
      § Ausstellung von Jahresbescheinigung, die das Erfassen der Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und Termingeschäften für den Endanleger erleichtert.

      § Möglichkeit der Finanzbehörden ab 1. April 2005 über das Bundesamt für Finanzen das Vorhandensein inländischer Konten und Depots festzustellen.

      § Fraglich ist, wie die Gerichte nach dem Urteil Klagen für nachfolgende Zeiträume entscheiden werden. Es hat sich grundsätzlich in den neuen Regelungen nichts an der Durchsetzung der Besteuerung aus Spekulationsgewinnen geändert, was für die Veranlagungszeiträume 1997/1998 zur Verfassungswidrigkeit führte. Um eine Verfassungswidrigkeit auch für die nachfolgenden Jahre festzustellen, müßte letztendlich erneut eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Bis zu einer erneuten Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ist aber die gesetzliche Regelung für die nach 1998 folgenden Veranlagungszeiträume nach wie vor rechtmäßig.

      § Als weitere Konsequenz werden die Finanzbehörden die vorläufige Steuerfestsetzung der Spekulationsgewinne nach 1998 aufheben, so dass die Steuer mit Zinsen von den Endanlegern gezahlt werden muss.


      Reaktionen auf Bundesverfassungsurteil

      Das Urteil der Karlruher Richter löste eine erneute Diskussion um die Abgeltungssteuer aus. Acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft forderten als Konsequenz die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und warnten gleichzeitig davor, das Urteil als Anlaß zu weiteren Kontrollmaßnahmen zu nehmen. Die Forderung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz umfaßt die Rückzahlung auch für die nach 1998 gezahlten Spekulationssteuern. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) ging noch einen Schritt weiter. Nach DAI solle auf die Einnahmemöglichkeit aus Spekulationsgewinnen gänzlich verzichtet werden, da es in keinem Verhältnis zu den bei Banken und Finanzbehörden bürokratischem Aufwand stünde.
      1. Meldepflicht ist die automatische Meldung durch das kontoführende Institut. Diese gilt je nach Belegenheit dieses Institutes und ev. DAB in EU-Umfang, minderem Umfang (OECD-Standard) oder gar nicht.

      2. Erklärungspflicht ist die Deklaration durch den Steuerpflichtigen. Hier sind Spekulationsgewinne -je nach Wohnsitzland- erklärungspflichtig - oder auch nicht.

      3. In der BRD sind Spekulationsgewinne nach meinem Kenntnisstand sehr wohl (noch) erklärungspflichtig. DIe Verwerfung der Besteuerung betraf nur einige Jahre, aber nicht diese Besteuerung generell. Da aber die Tendenz hier vielleicht auf eine Aenderung hinausläuft, ist der Vorbehalt/Einspruch mit Hinweis auf laufendes Verfahren sicher der richtige Weg.

      Diese obigen Zeilen sind nur Gedankenspiele und nicht als (unerlaubte) Rechts- und/oder Steuerberatung gedacht. Und ausserdem ist wahrscheinlich alles falsch. Also glaubt nicht alles, was "hab ich im Internet gelesen".

      Cerberus24
      Wow, man muss in D keine Spekulationsgewinne angeben? Gilt so ein Urteil auch schon für Österreich?
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Charlie“ ()

      RE: Steuern bei ausländischem Broker

      Mal eine Frage: Der Bundesfinanzhof hat ja die Besteuerung von Spekulationsgewinnen letztes Jahr als verfassungswidrig erklärt. Im "Trader-mag" (Dez 2003) steht zumindestens man solle Einkünfte die grundsätzlich der Spekulationssteuer unterliegen in der Steuererklärung angeben und dann bei Besteuerung Widerspruch unter Bezugnahme des Urteils einlegen. Gilt dieses Urteil noch oder hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile anders entschieden?

      Steuern bei ausländischem Broker

      Hallo an alle,
      werde mich verstärkt um d4free kümmern in zukunft.
      hat sich eigentlich einer von euch auch schon mal geld zurücküberweisen lassen,dauert das lange und wieviel gebühren kostet das (obwohl euro-überweisung)?
      und wie ist das mit den steuern? schicken die engländer den steuerbescheid gleich an´s deutsche finanzamt?
      danke für die auskünfte!
      emp