Steuern

      Mühsal mit der Abgeltungssteuer (deutsche Steuerzahler)

      kimba schrieb:

      Und noch eine Frage dazu: Bei der Abgeltungssteuer gibt es doch keine Vorauszahlungen, oder?


      Hallo,

      aber es gibt vieles zu beachten, ist doch genauso umständlich wie vorher auch, derzeitiger Stand:

      Die Mühsal mit der Abgeltungssteuer

      Das erste Jahr, in dem Sparer und Anleger die neue Steuer zahlen mussten, ist vorüber. Nun steht für viele Bundesbürger die erste Steuererklärung an, bei der die Abgeltungssteuer eine Rolle spielt. Für viele wird sie eher komplizierter als einfacher.

      Nur in der Theorie scheint die Abgeltungssteuer den Charme der Vereinheitlichung noch zu verbreiten: Eine einheitliche Steuer auf Kursgewinne und Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von 25 Prozent – und damit sollte eigentlich alles "abgegolten" sein. Die Banken führen seither die fällige neue Steuer direkt nach Transaktionen ab und verrechnen sogar entstandene Verluste mit Erträgen, die zuvor brav in unterschiedliche "Verlustverrechnungstöpfe" gebucht wurden.

      Steuerbescheinigungen mit Verspätung
      Die Fälle, in denen Anleger dennoch in ihrer Steuererklärung mit Angaben zu Erträgen und Verlusten kämpfen müssen, werden in der Praxis dennoch zahlreich sein. Bevor dies aber überhaupt möglich ist, müssen zumeist die Steuerbescheinigungen der Banken für das vergangene Jahr eintrudeln. Der Versand dieser Bescheinigungen wird anno 2010 in vielen Fällen erst im April erfolgen. Zu aufwändig waren nach Informationen des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) die Umstellungen der Abrechnungssysteme auf die neue Steuer.

      Von einer automatischen Ausstellung der Steuerbescheinigung kann man, anders als in den vergangenen Jahren, nicht mehr unbedingt ausgehen. Sollte die Post von der depotführenden Bank in einigen Wochen also noch nicht eingetroffen sein, sollte der Kunde die entsprechende Bescheinigung anfordern.

      Mit Freistellungsaufträgen geschlampt…
      Eine Steuererklärung mit Angabe der Kapitalerträge macht bei vielen Anlegern für das Jahr 2009 nämlich durchaus Sinn. Der simpelste Grund ist eine ungeschickte Verteilung von Freistellungsaufträgen. Wer den Spielraum des Sparerpauschbetrages von 801 Euro (bzw. 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht ausgenutzt hat, hat womöglich zu viel Abgeltungssteuer gezahlt. Er kann sie sich über die Steuererklärung wieder zurückholen.

      …oder wenig verdient?
      Eine teilweise Rückerstattung gezahlter Abgeltungssteuer kann auch erreichen, wessen persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest betrifft dies in der Regel Bürger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro und weniger. Das Finanzamt besteuert Kapitalerträge dann mit dem – niedrigeren – persönlichen Steuersatz. Erforderlich ist dafür die Beantragung einer "Günstigerprüfung" in der Anlage KAP.

      Wer als Kirchenmitglied vergessen hat, seiner Bank die Abführung der Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer zu erlauben, muss dies im Nachhinein mit seiner Steuererklärung darlegen – und nachzahlen.

      Viele Rentner kommen auch um die Abgeltungssteuer
      Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen (inklusive der Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag von 7.834 (2009) lag, müssen gar keine Steuern und damit auch keine Abgeltungssteuern zahlen. Sie können beim Finanzamt eine "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" (NV) beantragen. Bei Senioren, wie vor dem 2. Januar 1945 geboren sind, besteht auch die Möglichkeit, über einen gesonderten Freibetrag, den "Altersentlastungbetrag" die Steuerlast zu mindern.

      Verlustverrechnung als Sisyphos-Arbeit
      Auch wer Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen aus dem vergangenen Jahr verrechnen will, kommt um eine Steuererklärung zumeist nicht herum. Denn die automatische Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen ist nur dann vollständig gewährleistet, wenn der Anleger bei ein und demselben Institut seine Ersparnisse arbeiten lässt. Wer aber bei verschiedenen Banken und Brokern Tagesgelderträge einfährt, bzw. Wertpapiergewinne und –verluste eingefahren hat und gegeneinander verrechnen will, der muss sich auf einige Arbeit gefasst machen (s. dazu: Verlustverrechnung im Zeichen der Abgeltungssteuer ).

      Der Steuerteufel steckt im Detail
      Nicht zuletzt muss sich der private Investor unter Umständen noch mit Detailregelungen zur Abgeltungssteuer herumschlagen, die das Bundesfinanzministerium buchstäblich in letzter Minute, nämlich erst Ende Dezember 2009 bekanntgegeben hat. Sie betreffen etwa die Besteuerung von Stückzinsen bei Anleihen, Zertifikate mit einem Andienungsrecht von Aktien oder Goldanleihen.

      Quelle: Die Mühsal mit der Abgeltungssteuer - (C) 2010 boerse.ard.de

      und mit Verweis auf BMF - Schreiben vom 22.12.2009

      *************

      Daher darf ich zur Sicherheit weiterhin alle Belege, Kontoauszüge und Orderabrechnungen samt Währungskonvertierung (auch die bereits abgegoltenen) fleißig und lange aufbewahren, zur Beweispflicht und egal ob Future-Trade oder Investmentfonds - und immer schön Einspruch einlegen innerhalb der First nach Zustellung des Bescheides den es kann sich immer einiges im nachhinein ändern ;)

      Mein Posting stellt keine Steuerberatung dar, geeigente Experten und Steuerprüfer sind hier zu befragen/beauftragen - danke.

      Viel Erfolg.
      Beste Grüße

      Roti :)
      In DE leben/wohnen in Saus und Braus. Die Steuern zum Aktionstariff in der CH bezahlen. Geht das? Jawohl!!!!

      Deutscher UBS-Kunde von Zürcher Steueramt pauschalbesteuert

      Ein deutscher Millionär mit Wohnsitz am Tegernsee in Bayern hat gegenüber der «Rundschau» vor laufender Kamera ausgepackt, wie er dank der UBS in den Genuss einer Pauschalbesteuerung in der Schweiz gekommen ist - ohne in der Schweiz zu wohnen.
      ...
      Rundum-Service der UBS

      Er betraute die UBS mit der Verwaltung seines Millionenvermögens. Um den hohen deutschen Steuern zu entgehen, konzipierte die UBS für ihren reichen Kunden ein umfassendes Konzept, das auch eine Wohnsitznahme in Zürich vorsah.

      «Die UBS hat mir vorgeschlagen, in Zürich eine Wohnung zu nehmen. Sie hat mir eine Wohnung gesucht, die Verträge gemacht, mir eine Aufenthaltsgenehmigung verschafft und die Pauschalsteuerregelung mit der Stadt Zürich vereinbart.Ich habe von 2006-2008 diese Steuern in Zürich bezahlt.» In Tat und Wahrheit wohnte S. während dieser ganzen Zeit nie in Zürich. Er habe nie die Absicht gehabt, in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen, sagte der Unternehmer.


      Quelle: SF
      Würde und Sein - sind allen gemein

      Anmerkung: Was ist eigentlich Steuerhinterziehung (Deutschland)?

      Harley schrieb:

      Klar ist nicht alles Schwarzgeld was in Lichtenstein und sonstwo rumliegt, aber es ist nun mal so, dass in Deutschland das Geld mehrmals versteuert wird und auch Erbschaftssteuer fällig wird.
      Da bleibt dann sicherlich nur noch in ein anders Land zu gehen - aber ob man das nun nur weg dem Geld will??


      Hallo,

      noch eine kleine Anmerkung zum Thema "Steuerhinterziehung" - was ist das, auch wenn das Geld mehrmals versteuert wurde hast Du gegen den Staat keine Chance:

      boerse.ard.de (Stand 01/2010)

      Was ist eigentlich Steuerhinterziehung?
      Die Diskussion um brisante Bankdaten hat das Thema wieder aufs Tapet gebracht: Steuerhinterziehung - auch im Ausland - ist kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Strafen zur Folgen haben. tagesschau.de hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt und gibt einen Überblick über die Rechtslage.

      Was ist Steuerhinterziehung?
      Steuern hinterzieht, wer gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen keine, falsche oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuervorteile hat. Darüber hinaus gibt es besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, die mit besonders hohen Strafen geahndet werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand seine Position als Amtsträger ausnutzt oder als Mitglied einer Bande etwa Umsatzsteuern hinterzieht.

      Wann macht sich ein Bürger strafbar?
      Ein Bürger macht sich strafbar, wenn er selber Steuern hinterzieht oder sich an der Tat eines anderen beteiligt. In diesen Fällen spricht man von Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe. Auch der Versuch einer Hinterziehung ist strafbar.

      Müssen Steuerhinterzieher ins Gefängnis?
      Steuerhinterzieher müssen nicht zwangsläufig ins Gefängnis. Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen kann Steuerhinterziehung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Welche Strafe im Einzelfall tatsächlich ausgesprochen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie hoch ist der hinterzogene Betrag? Welche Beweggründe und Ziele hatte der Täter? Hat der Täter versucht, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen?

      Kann ein Steuerhinterzieher komplett straffrei ausgehen?
      Wer falsche oder unvollständige Angaben beim Finanzamt berichtigt, ergänzt oder vervollständigt, wird straffrei. Man spricht in diesem Fall von einer "Selbstanzeige". Eine Selbstanzeige ist allerdings wirkungslos, wenn sie in einer Phase erstattet wird, in der sich das Entdeckungsrisiko bereits konkretisiert hat. Die Selbstanzeige hat also keinen Wert mehr, sobald die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben wurde oder Betriebsprüfung und Steuerfahndung bei dem Beschuldigten erscheinen.

      Wie funktioniert eine Selbstanzeige?
      Es gibt keine vorgeschriebene Form der Selbstanzeige. Es empfiehlt sich allerdings, den Rat eines Experten einzuholen, da viele Details zu beachten sind. Ein Laie kann in der Regel nicht abschätzen, ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliegen und wie im Einzelfall konkret zu verfahren ist.

      Kann Steuerhinterziehung verjähren?
      Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre. In besonders schweren Fällen liegt sie bei zehn Jahren. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beginnt, wenn die Tat beendet ist – in der Regel also mit Ergehen des Steuerbescheids.

      Gibt es weltweit noch Oasen für Steuerflüchtlinge?
      Die "schwarze Liste" der Staaten, die sich jeglicher Zusammenarbeit beim Thema Steuerflucht verschließen, ist mittlerweile leer. Liechtenstein, Monaco und Andorra standen noch bis vor wenigen Monaten darauf, haben sich aber inzwischen in Richtung international vereinbarter Standards bewegt.

      Es gibt allerdings noch etliche Länder, die noch nicht alle Standards umgesetzt haben. Auf dieser "grauen Liste" stehen neben Andorra meist weitere kleine Staaten, unter anderem die Bahamas, Uruguay, Costa Rica, Malaysia, die Philippinen oder Liberia. Von der "grauen Liste" wurden im vergangenen Jahr unter anderem Österreich, Belgien, Luxemburg und die Schweiz gestrichen.

      Quelle: tagesschau.de/inland/steuerhinterziehung116.html

      ***************

      Da die Banken immer "löchriger" werden und der Staat durchaus Steuerdaten von Dieben zwecks Aufklärung ankauft liegt es an jedem Hinterzieher selbst per Selbstanzeige den eigenen Schaden möglichst klein zu halten ;)


      Hinweis: mein Beitrag ist keine Aufforderung zur Steuerhinterziehung und selbstverständlich sind alle meine Trades und Depots/Kontos in jeder Steuererklärung lückenlos angegeben.
      Beste Grüße

      Roti :)
      Das würde mich ehrlichgesagt wundern. Wenn du 20000 € Abgeltungssteuer nachzahlst, dann wird dir das Finanzamt vermutlich unterstellen, dass du das auch im Folgejahr erwirtschaftest und eine Vorauszahlung fordern. Es sei denn du kannst nachweisen, dass das eine einmalige Gewinnversteuerung war und das wollen wir ja nicht hoffen.

      Ich bin allerdings kein Steuerexperte und so ist das nur meine Vermutung. Ich lasse mich gern eines besseren belehren ;)
      Gruss Shakesbier
      Two Bier or not two Bier (Shakesbier) :D
      ...schön, dann bin ich nicht der einzige.
      Und noch eine Frage dazu: Bei der Abgeltungssteuer gibt es doch keine Vorauszahlungen, oder?
      Wie Samen, die unter der Schneedecke träumen, träumen eure Herzen vom Frühling. Vertraut diesen Träumen, denn in ihnen verbirgt sich das Tor zur Unendlichkeit. Khalil Gibran

      AbgabeFristen / Abgeltungssteuer

      Heilige Drei Könige...

      Welche AbgabeFristen gibts zur Abgeltungssteuer wenn selber abgeführt wird? Da gibt im Inet gar nicht soo viele Infos... und beim Thema Steuern krieg ich eh die Mucken! ;( Ich find nix...
      Wann muss ich die Abgeltungssteuer für 2009 zahlen? Irgendwie bin ich grad etwas verwirrt... ?(
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      Angeben muss man übrigens dann auch ALLE Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, wenn man zusätzlch noch bei einem Broker / Bank ist, der die Abgeltungssteuer nicht abführt, wie z.B. IB. Also 2 Banken, eine führt ab (deutsche) und eine ausländische führt nicht ab,
      dann muss man alle angeben und nicht nur die von IB.
      @M.Klingner
      Danke das leuchtet sogar mir ein, sauber erklärt! ;)
      Ist aber schon ganz gut am "Überwachungsstaat" dran, dieser "Service" vom FA! Mein lieber Schullie!!! 8o
      Zum Glück hab ich keinen Broker in DE! :P
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      @ Kimba

      Das Finanzamt weiß doch eh schon wie viel Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften entstanden sind, weil die Bank das seinem Betriebsstättenfinanzamt meldet, gleichzeitig die Steuer abführt und das Betriebsstättenfinanzamt eine Kontrollmitteilung an dein Finanzamt schickt. Also braucht man nicht wirklich etwas angeben. Außerdem, wenn ich keinen Finger krumm mache, ist die Steuerschuld ja mit der Abgeltungssteuer bereits "abgegolten". Die privaten Veräußerungsgeschäfte werden steuerlich erst dann interessant, wenn der persönliche Steuersatz geringer als die Abgeltungssteuer ist.
      Grüße und maximale Erfolge

      M.Klingner
      info@traders-blog.de
      traders-blog.de

      Die Beiträge spiegeln die Meinung des Autors wieder und stellen in keiner Weise eine Anlageberatung oder Handelsaufforderung dar. Für jegliche, aus den Beiträgen abgeleiteten, Handelsentscheidungen wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

      Xaron schrieb:

      ...Muss ich die Einkünfte für dieses Konto dann trotzdem bei der Steuererklärung angeben?

      Das wäre doch mal was neues, dass man Einkünfte nicht angeben muß!? Ist doch egal ob vom Broker schon versteuert etc., oder täusche ich mich? Es gibt doch sicher ein Kästchen in der Steuererklärung (ich lass das vom STberater machen, weil ich die Zettel nicht aushalte anzuschauen)? Oder wird dass "Einkommen" intern beim FA für den Steuerzahler eingetragen?

      Den persönlichen Steuersatz kann ich ja in 2 Minuten im Netz in einer entsprechende Jahres Steuertabelle selber nachschauen.
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      @Xaron

      Die Banken müssen ja Gewinne mit 25% versteuern und die Steuer an den Fiskus abführen. Die Abgeltungssteuer ist eine Pauschalsteuer. D.h.die Gewinne werden pauschal mit 25% versteuert. Grundsätzlich soll es das damit auch gewesen sein. Wenn nicht das "grundsätzlich" wäre. Im Rahmen Steuererklärung kannst du natürlich durchrechnen, ob die Abgeltungssteuer mit 25% auf deine Gewinne günstiger ist oder ob du deine Gewinne, abzüglich deiner Verluste und deiner tradingbedingten Ausgaben, deinem persönlichen Steuersatz unterwerfen möchstest. Das kann sich unter Umständen günstiger auswirken, wenn du bspw. einen persönlichen Steuersatz von 20 % hast. Solltest du aber bei der Berechnung deiner Einkommensteuer auf einen höheren persönlichen Steuersatz als 25% kommen, sollte eigentlich die Abgeltungssteuer günstiger sein.
      Wie gesagt, dass muss man eben mal durchrechnen lassen. Wende dich dazu verstrauensvoll an den Steuerberater deines Vertrauens.
      Grüße und maximale Erfolge

      M.Klingner
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      gg, Obwalden war gemeint, hat sich aber vor dem getippt werden erfolgreich gedrückt ;)
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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      Im Schweizer Kanton wird Einkommen nur mit 1,8% besteuert les ich grad...krank
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