Forex und Steuern

      @ RobotTrader

      Ich bin zwar für eine klare Sprache und "falsch" darf auch als "falsch" bezeichnet werden, aber mir ist der Begriff der Einkunfts-Art als studiertem Betriebswirt (übrigens im Fernstudium in Hagen während einer beruflichen Tätigkeit als Berater mit dem Erst-Studium Informatik) sehr gut bekannt.

      Die prinzipielle Zusammenlegung verschiedener Verlust-Töpfe wird durch diverse Sonder-Regelungen ziemlich spezifischer Verrechnungs-Verbote nicht gleich völlig ad absurdum geführt.
      Offenbar wird das Wesen verschiedener Verlust-Töpfe nicht ausreichend verstanden. Sie entstehen durch unterschiedliche Bewertung unterschiedlicher Geschäfts-Vorfälle, bei denen nicht in jedem Fall der volle Betrag anrechenbar ist.

      Die letztlich entstehenden verschiedenen Verlust-Töpfe sind aber alle der Einkunfts-Art "Kapitaleinkünfte" zuzurechnen. Bei manchen - insbesondere ausländischen und auf spezifischer Gestaltung beruhenden - negativen Einkünften gibt es Verrechnungs-Beschränkungen und - Verbote, ansonsten können sie aber im Prinzip mit dem verrechenbaren Betrag innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden.

      Eine einfache "Google-Suche nach Verrechnung Verlusttöpfe Kapitaleinkünfte " bringt genügend Aufschluss über Details.
      Die dort ausgewiesenen Verluste sollte man innerhalb der Einkommensart Kapital-Einkünfte mit anderen Positionen verrechnen können.

      Diese Aussage ist (auf jeden Fall für D) falsch, weil es steuerlich betrachtet unterschiedliche Einkommensarten gibt, weswegen eine Verrechnung von Gewinn und Verlust nicht immer möglich ist. Auch wenn das manchmal schwer einzusehen ist. Deshalb das ausführliche Beispiel mit der CoBa. That's all.
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      In meinem letzten Beitrag habe ich völlig sachlich über die Auflösungs-Möglichkeit von Bank-internen Verlust-Verrechnungs-Konten unter Ausstellung einer bei der Steuer-Erklärung nutzbaren Verlust-Bescheinigung berichtet.

      Es ist absolut unverständlich, wie RobotTrader daraus irgendwelche negative Unterstellungen zu konstruieren versucht und ich fordere ihn auf, derartige anlasslos negative Stimmungs-Mache zu unterlassen.

      Norbert Gundeler schrieb:

      Ohne jetzt noch einmal die Details nachgesehen zu haben, ist sicher, dass man die Verlust-Verrechnung bei einer Bank aufheben kann, indem man sich eine Verlust-Bescheinigung ausstellen lässt (muss meist im Dezember explizit beantragt werden). Die dort ausgewiesenen Verluste sollte man innerhalb der Einkommensart Kapital-Einkünfte mit anderen Positionen verrechnen können.

      Hier verweise ich auch Deinen Untertitel: "wer nichts weiß, muss alles glauben" *lol*. Irgendwie will man hier nur eine Antwort geben und muss sich immer gleich in Verteidigungshaltung begeben, dass nervt. Aber weil ich blöderweise schon angefangen habe, @Carissa77 eine Antwort zu geben: @Carissa77 Informiere Dich besser bei einem STB, der Dir unter seinem richtigen Namen Auskünfte geben wird, auf die Du Dich dann im Zweifel beziehen kannst. Es gibt verschiedenen Verlustverrechnungstöpfe, die mit Logik nix zu tun haben. Ich habe mich z.B. mal aufgeregt, dass Aktienverluste und Gewinne aus dem Verkauf von Bezugsrechte in zwei Töpfen landen. Konkret bei der Commerzbank. Die Verluste aus dem Verkauf der Aktien wurden NICHT mit dem Gewinn aus dem Verkauf der Bezugsrechte gegengerechnet!!!! Und was die Beantragung der Verlust-Berechnung angeht: Bei Banken muss man die i.d.R. vor Ablauf des Jahres beantragen - bei Brokern i.d.R. erst gegen Ende des ersten Quartals des darauffolgenden Jahres - aber die Verlustbescheinigung macht nur Sinn, wenn Du bei einer anderen bank/Broker Gewinne gegenrechnen lassen willst. Übrigens: Ein Broker, der nicht Bank ist (bzw. z.b. in GB seinen Sitz hat), führt keine Verlusttöpfe...das musst Du selber machen. Wenn Du das willst, musst Du zu einem Broker wie z.B. Varengold gehen - der hat aber wieder andere Probleme *lol*. . So, jetzt wieder 20 Minuten meiner Lebenszeit am frühen Morgen verbraten - bestimmt wird mir jetzt wieder ein Troll erklären, dass ich was anderes glauben muss - als das was ich weiß und schon selber erlebt habe....nur zu <X
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      Ohne jetzt noch einmal die Details nachgesehen zu haben, ist sicher, dass man die Verlust-Verrechnung bei einer Bank aufheben kann, indem man sich eine Verlust-Bescheinigung ausstellen lässt (muss meist im Dezember explizit beantragt werden). Die dort ausgewiesenen Verluste sollte man innerhalb der Einkommensart Kapital-Einkünfte mit anderen Positionen verrechnen können.

      Carissa77 schrieb:

      Hi,

      Im Sinne von "wer nicht fragt, bleibt dumm": Wie sieht das mit dem Gewinn aus dem Forex Handel aus? Wie muss dort versteuert werden? Normal?

      KLar. Ist aber natürlich ein anderer Topf als z.B. Spekulationen mit Aktien. D.h.: Wenn Du mit Aktien Verlust machst und das alles z.B. mit CFDs reinholst - dann bleibt Dein Verlustrechnungstopf für die Aktien negativ - und Deinen Gewinn im Forex-Handel versteuerst Du brav (oder anders herum). Es werden einem halt maximal viel Knüppel zwischend ie Beine geworfen. Aussage gilt für D!
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      Forex und Steuern

      Hi,

      Im Sinne von "wer nicht fragt, bleibt dumm": Wie sieht das mit dem Gewinn aus dem Forex Handel aus? Wie muss dort versteuert werden? Normal? hatte mich auf forexbrokervergleich24.com/wie…ex-gewinne-zu-entrichten/ einlesen können aber würde mich noch für eure Expertenmeinung interessieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Carissa77“ ()