Bankkredit -> Freigabe von Sicherheiten

      @elvo,

      dafür kann die Sparkasse nichts. Das sind mehr oder weniger Vorgaben vom Verband wg. Kreditsicherheit usw. Außerdem gehört die Bausparkasse ja auch zum Verband. Stell dir das ganze einfach wie ein großes Netzwerk vor, in dem du ein kleines Bit bist :D und hin und her geschickt wirst.

      Hast du schonmal versucht einen Börsenkredit aufzumachen.
      Geht wesentlich leichter, solltest aber ein Depot mit einer gewissen Einlage (30-50% des Kreditvolumens) bei dieser Sparkasse haben, sonst wird es auch schwer.

      Außerdem würde ich mich nicht mit den normalen Berater damit zusammensetzen. Für individuelle Verhandlungswünsche gehst du am besten zu der Hauptstelle deiner Sparkasse und redest dort mit dem "Gebietsdirektor". Der hat die meiste Entscheidungsfreiheit unter den Beratern. Und da du ja Sicherheiten zu haben scheinst, dürfte es eigentlich keine Probleme weiter geben.

      Grüße
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.
      @cerberus24

      erstmal danke für die Infos, habe das Gefühl, dass ich von meiner Bank (Sparkasse) etwas über den Tisch gezogen werde.

      Zur näheren Erläuterung von den Bsp. über 50K Kredit habe ich für 50K eine Grundschuldeintragen lassen. Welche der beiden Arten das ist muß ich mal nachschauen. Nun habe ich 25k abgezahlt und möchte einen neuen Kredit über 25K aufnehmen (also zusammen soviel wie Sicherheiten eingetragen sind).
      Bei der Sparkasse auch kein Problem haben mir gleich ein Angebot gemacht, dieses habe ich mit anderen Finanzierungsangeboten verglichen und es schneidet da sehr schlecht ab (hoher Zinssatz, keine Rückzahlung möglich etc.). Nun wolte ich das über eine Bausparkasse finanzieren, jedoch teilte die mir mit, dass die Sparkasse die Sicherheiten nicht freigibt. Nun wenn der komplette Kredit zurückgezahlt ist würde sie die Sicherheiten freigeben.

      Für mich sieht das etwas nach Erpressung aus, ich kann entweder den teueren Kredit von der Sparkasse nehmen oder keinen???

      Wo kann man sich da erkundigen (Verbraucherberatung?)??

      Gruß

      elvo

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      RE: Bankkredit -> Freigabe von Sicherheiten

      Hallo elvo, VORSICHT STOLPERSTELLEN; besser sich kompetent beraten lassen: NUR D: Bei grundbuchlichen Sicherheiten gibt es verschiedene Arten, insbesondere unterscheiden sich Hypotheken und Sicherungsgrundschulden. Letztere lassen sic h die Banken meist geben, die Bank ist dann treuhänderisch auf das volle (eingetragene) Volumen berechtigt, den nicht valutierenden Teil hält sie als Treuhänder für dich, das heisst du kannst diese 25K weiter abtreten bzw ein Gläubiger könnte deinen Rückübertragungsanspruch pfänden. Praktische Auswirkung: Das Grundstück ist nur mit 25k belastet, aber grundbuchlich mit 50k gesperrt.

      Wenn Du diese nicht valutierenden 25 K weiterhin als Kreditlinie (aber nicht bei der Bank X) nutzen willst, musst du an den Rangvorbehalt denken. D.h. wenn vor den 50 K schon 100 k für die Bausparkasse und nach den 50 k weitere 75 k für einen Dritten bereits im Grundbuch eingetragen sind, würden die neuen 25 k an die letzte Rangstelle rutschen und das Risiko für den dritten Gläubiger ( 75k) geringer, da er bei Versteigerungen bereits nach 125 k dran wäre und nicht erst nach 150k. Deswegen sind Ränge bei Grundschulden wichtig.

      Am saubersten wäre wohl theoretisch, ein Gläubigeraustausch, bei dem die bestehende Sicherungsgrundschuld (inkl. Eigentümergrundschuld) übergeht und der Rang gewahrt bleibt .

      ABBBER FRAG FACHMANN/FRAU

      Mfg

      Cerberus24

      Bankkredit -> Freigabe von Sicherheiten

      Hallo,

      habe heute mal eine Frage außerhalb der Börse.

      Mir geht es um Banksicherheiten, folgendes Beispiel:

      Mann hat bei einer bank X einen Kredit aufgenommen (z.Bsp. 50.000 €). Für diesen Kredit wurden im Grundbuch eine Sicherheit eingetragen. Nun wurde der Kredit mittlerweile auf 25.000 € abgezahlt. Im Grundbuch steht aber noch die Sicherheit über 50.000 €. Muß die Bank die Sicherheite über 25.000 € freigeben, damit "wieder Luft ist" z.Bsp. für einen Kredit bei einer anderen Bank???

      Wie läuft das genau ab, gibt es da rechtlich geregelte Sachen??

      danke euch

      elvo