Auswandern

      alles-in -allem ist das system besser und preisgünstiger als in D,

      gibts bei euch auch zeitarbeitsfirmen, also die chance schnell einen job zu bekommen, oder werkvertrag etc.?

      habt ihr in österreich auch (noch) auf aktien-gewinne eine 12 monatige spekulationsfrist nach deren ablauf die gewinne steuerfrei sind?
      oder die generelle steuerfreiheit von 50% der aktien-,zins- und dividendengewinnen (halbeinkünfteverfahren)?


      dann wander ich im juli aus nach österreich!
      So ungefähr, das ist auf jeden Fall der Anteil, der dir von Lohn oder Gehalt abgezogen wird, der Anteil, den der Arbeitgeber zu entrichten hat ist ein bisschen höher, bei Angestellten ist der Dienstgeberanteil 21,85%, bei Arbeitern 21,65%

      Ach ja, das sind Werte aus dem Jahr 2004, die aktuellen Werte sind ein bisschen höher, soweit ich mich erinnern kann sind sie jeweils um 0,05% angehoben worden und in diesem Jahr -oder Anfang nächsten Jahres? - erhöhen sie sich um weitere 0,15% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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      zitat:
      Als Arbeitnehmer bezahlst du als Arbeiter 18,15 % SV, als Angestellter 17,95%, die Höchstbemessungsfrundlage ist € 3.840,-- monatlich, für darüber hinausgehende Bezüge ist keine SV fällig.


      ?sind die 17,95% der hälftige anteil den der angestellte blecht, wie das in D bei angestellten ähnlich ist (hier 42%:2=21% für Kv+Rv+Av zusammen)
      In Österreich ist mehr oder minder jeder Mensch pflichtversichert, egal ob du Arbeitnehmer bist, Rente beziehst, selbstständig erwerbstätig, freier Dienstnehmer bist oder auf Werkvertragsbasis arbeitest.

      Selbstversichert heisst daher FREIWILLIG versichert, in Österreich heisst das aber ganz offiziel SELBSTVERSICHERT.

      Im Regelfall sind das Hausfrauen, die nach der Scheidung nicht mehr bei ihrem Ex Ehemann mitversichert sind, oder eben Leute, die ihr Einkommen nur aus Kapitaleinkünften bestreiten.

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      RE: krankenkasse

      Original von goso

      Bei der Selbstversicherung ist man allerdings nur krankenversichert, d.h. nur medizinischen Leistungen (Ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Krankenhausaufenthalte usw.) werden bezahlt, es besteht aber keine Rentenversicherung.

      Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen um sich selbst versichern zu können, du musst deinen Wohnsitz in Österreich haben, in keiner gesetzlichen KV versichert sein und ausserdem musst du 6 Monate Karenzzeit in Kauf nehmen, d.h. du zahlst die ersten 6 Monate Beiträge ohne leistungsberechtigt zu sein.

      Ausnahmen von der 6 monatigen Wartepflicht:
      Wenn Vorversicherungszeiten in folgendem Ausmass vorliegen:

      Unmittelbar vor Antragstellung 6 Wochen bzw.
      in den letzen 12 Monaten 26 Wochen Krankenversicherungszeiten nach dem ASVG oder einem anderen Bundesgesetz


      Dieser ganze Text behandelt die Selbstversicherung in der gesetzlichen KV!

      RE: krankenkasse

      Als Arbeitnehmer bezahlst du als Arbeiter 18,15 % SV, als Angestellter 17,95%, die Höchstbemessungsfrundlage ist € 3.840,-- monatlich, für darüber hinausgehende Bezüge ist keine SV fällig.

      Diese SV Beiträge beinhalten die Abgaben zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

      Wenn du dich freiwillig bei der zuständigen GKK versicherst, dann sind monatlich maximal € 319,61 fällig, bei dem von dir erwähnten Einkommen kannst du aber die Herabsetzung auf den Mindestbeitrag beantragen, dieser beträgt rund € 75,--/ Monat.

      Bei der Selbstversicherung ist man allerdings nur krankenversichert, d.h. nur medizinischen Leistungen (Ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Krankenhausaufenthalte usw.) werden bezahlt, es besteht aber keine Rentenversicherung.

      Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen um sich selbst versichern zu können, du musst deinen Wohnsitz in Österreich haben, in keiner gesetzlichen KV versichert sein und ausserdem musst du 6 Monate Karenzzeit in Kauf nehmen, d.h. du zahlst die ersten 6 Monate Beiträge ohne leistungsberechtigt zu sein.

      Ausnahmen von der 6 monatigen Wartepflicht:
      Wenn Vorversicherungszeiten in folgendem Ausmass vorliegen:

      Unmittelbar vor Antragstellung 6 Wochen bzw.
      in den letzen 12 Monaten 26 Wochen Krankenversicherungszeiten nach dem ASVG oder einem anderen Bundesgesetz

      RE: krankenkasse

      beides,
      zuerst muss ich wohl als angestellter (jobs, zeitarbeit...), weil ich, denk ich so wie in D nicht ohne in den letzten 5 jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet zu haben, gleich in die freiwillige gesetzliche kv gehen darf wenn ich aus D nach Ö auswandere.

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      Neuseeland sucht Millionäre

      Wellington, Neuseeland. - Neuseeland sucht finanzkräftige Investoren und lädt ausländische Millionäre ein, sich im Land niederzulassen. Das Land lockert seine Einwanderungsbedingungen, kündigte Einwanderungsminister David Cunliffe an. Je reicher die neuen Mitbürger sind, desto älter dürfen sie sein.

      Wer mehr als zehn Millionen Euro hat, ist unabhängig vom Alter jederzeit willkommen, bei 5,5 Millionen Euro liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren. Wer "nur" 1,4 Millionen Euro mitbringt, darf nicht älter als 54 sein.

      Bisher lag die Altersgrenze für Einwanderer grundsätzlich bei 54 Jahren. Außerdem mussten sie Englisch beherrschen. Diese Hürde fällt jetzt auch, allerdings nur für die Superreichen. Die strikteren Regeln hätten versagt, meinte der Minister. In diesem Jahr hätten erst 18 Millionäre Aufenthaltsgenehmigungen beantragt. Mit der Lockerung hofft Neuseeland auf 300 Antragsteller im Jahr. (apa/red)

      Quelle: news.at

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