Auswandern

      RE: Außensteuergesetz

      Google-Suche Abgabenordnung
      Google-Suche Außensteuergesetz

      Beim Traveller wird es schon noch einige Fallen geben, denn es darf in keinem der besuchten Länder ein Gesetz geben, daß die Besteuerung ersatzweise an sich zieht, wenn keine sonstige Besteuerung erfolgt. Solche Regelung könnte es auch irgendwo verborgen in Deutschland geben, ich bat nur darum, daß diese Regelung angegeben werden sollte.

      Wer sich zu keinem Zeitpunkt des Jahres in Deutschland aufhielt, wird mit Sicherheit als Traveller in D nicht mit seinem gesamten Einkommen besteuert und die Sondertatbestände des Außensteuergesetzes greifen nur bei wirtschaftlichen Interessen in D, die durch vollständige Verlegung der Konten im Privatvermögen auch beendet werden können. Die Führung der Konten in einer speziellen Trading-Firma wäre hier nach § 6 AStG eher schlecht, da der Firmenwert nicht nach der Höhe der Konten bemessen würde, sondern nach einer Mischung aus Wert der Aktiva und abgezinstem Gewinn der Folgejahre, ähnlich der "Stuttgarter Methode".

      RE: Außensteuergesetz

      D wird nix machen, solange du nicht auffällst, und die fette beute wittern,
      wenn du in keinem land deinen wohnsitz beantragt hast, also nirgens gemeldet bist, und dein dicker verdienst bekannt wird. da wird dann jedes urlaubsland versuchen was vom kuchen abzubekommen. da wird dann behauptet du seist in deren land mehr als 6 monate gewesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „tasso“ ()

      RE: Außensteuergesetz

      Und wenn jemand seinen Lebensunterhalt durch Trading verdient? Problem sehe ich allerdings in der Kontoeröffnung. Ohne Wohnsitz kein Tradingkonto. Wohnsitz könnte man aber in einem Steuerparadies nehmen, ein Land, in dem ausländische Einkünfte nicht besteuert werden, was will D da machen?

      RE: Außensteuergesetz

      §1(4) EStG in Verbindung mit § 9 AO
      sollten wir mal hier reinposten.
      dann hier erörtern......

      ...............
      @ tasso

      Woraus hervorgehen soll, daß man beim Leben als Traveller in D besteuert wird, wenn man keinen Aufenthalt in D hat, sollte auch noch angegeben werden. §1(4) EStG in Verbindung mit § 9 AO legt erstmal das Gegenteil nahe.

      RE: Außensteuergesetz

      @ xyxyber

      Finde ich völlig in Ordnung, dass Du Dir die Mühe machst, einen Blick in den Gesetzesdschungel zu werfen. Das trägt erheblich zur Aufklärung bei, wenn es auch keine Rechtsberatung ersetzen kann und auch nicht soll.

      Ganz so einfach ist es scheinbar doch nicht den Bürger abzuzocken, zumindest dann nicht, wenn er sich aus dem gelobten Land verabschiedet hat.

      Und was einen Weltreisenden betrifft, der über keinen festen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort verfügt, so sehe ich immer noch nicht, wer für die Besteuerung zuständig ist. Wenn niemand zuständig ist, so wird er wohl auch keine Steuern zahlen?!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „chatterhand“ ()

      RE: Außensteuergesetz

      @ tasso

      Ich möchte gerade kein Steuer- oder Rechtsexperte sein, sondern habe nur auf den genauen Gesetzestext und seine weniger rigoros als dargestellt ausfallenden Folgerungen hingewiesen. Unter Juristen heißt es dazu in etwa: "Nichts bildet in Rechtsfragen so sehr weiter wie ein Blick ins Gesetz." Und dieser sollte nicht alleine Juristen vorbehalten sein.

      Die Besteuerung nach dem Außensteuergesetz bezieht sich auf bestimmte eingeschränkte Tatbestände, nicht auf die Besteuerung des gesamten Einkommens. Zur Besteuerung eines Travellers habe ich, eine Frage gestellt (wörtlich: "sollte auch noch angegeben werden"), wobei ich die erstmal grundlegenden §§ angegeben habe, die im Zutreffensfalle Deiner Angabe bezüglich der Besteuerung eines Travellers in D in einem spezielleren Gesetz modifiziert werden müßten.

      Ich wollte keinen allzu großen Rundumschlag austeilen, habe aber von der Foren-Rubrik "Wissenswertes" die Vorstellung, daß dort auf Fragen die richtigen Antworten gegeben werden, die bei fortbestehenden Unklarheiten durch Folge-Postings ausgeräumt werden. Eine Art demokratischer Bildung von faktenartigen Aussagen innerhalb des Forums ist zur Besteuerungssituation leider nicht möglich, da die Fakten durch nicht im Gestaltungsbereich der Foren-Teilnehmer liegende Gesetzestexte vorgegeben sind.

      Ein Forum ist desto wertvoller, je mehr sachlich richtige Informationen im richtigen Zusammenhang gefunden werden können.

      RE: Außensteuergesetz

      Ich wollte niemanden verärgern, sondern nur bitten, mehr sofort nachnutzbare Ratschläge einzustellen. Eine ganz tolle Idee wäre z. B. wenn jemand, der sich damit schon mal ernsthaft beschäftigt hat, die Top Ten der Do und Don'ts hier angegeben könnte.

      Außensteuergesetz

      Bei geeignet gestalteten Verhältnissen fallen überhaupt keine deutschen Steuern an, wie die, bei einer Google-Suche zum Außensteuergesetz bereits an erster Stelle zu findende, verständlich gemachte Zusammenfassung des Gesetzes beschreibt. Insbesondere unterliegen die neu im Ausland anfallenden Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit nicht der deutschen Steuer.

      @ tasso

      Woraus hervorgehen soll, daß man beim Leben als Traveller in D besteuert wird, wenn man keinen Aufenthalt in D hat, sollte auch noch angegeben werden. §1(4) EStG in Verbindung mit § 9 AO legt erstmal das Gegenteil nahe.

      @ all

      Auch, wenn die Gesetze in der Regel absichtlich schwer verständlich gestaltet werden, um angeblich alles genauestens zu regeln, in Wahrheit aber meist vieles offen gelassen wird, um Juristen genug Spielräume und Erwerbsmöglichkeiten zu geben, ist es nicht hilfreich, in einem Forum Unzutreffendes mit Halbwahrheiten zu vermengen, da daraus niemand einen nutzbringenden Rat ziehen kann und das Resultat bestenfalls noch Entertainment-Qualitäten hat.

      Ansonsten sollte es auch kein Problem sein, im Buchhandel für wenig Geld eine stichhaltige Schritt-für-Schritt-Anleitung zu erwerben. Schließlich ist eine Auswanderung eine größere Veränderung im Leben, bei der man schon etwas überlegen und planen sollte. Wenn das Trading ähnlich fundiert angegangen wird, wie die Auswanderung mal ganz locker auf die Schnelle, gibt es danach ganz bestimmt auch keinen finanziellen Grund zum Auswandern mehr. :D
      Original von tasso
      Original von Cerberus24
      Wenn Du in D NIE steuerlich erfasst warst, ja! Sonst bei -und eine gewisse Zeit nach- Verlassen der BRD.
      Cerberus24


      wenn man vor 15 jahren mal soviel verdiente, dass man in einem jahr seine lohnsteuererklärung machen musste, danach aber nicht mehr, weil nur steuerfrei wenig verdiente.
      ist man wegen dieses einen jahres steuerveranlagung dann schon dauerhaft steuerlich erfasst, obwohl man nie wieder was von den ämtern gehört hat????


      "No" wäre meine persönliche Beurteilung in eigenen Dingen!

      Cerberus24

      P.S. Was ich zu dem Thema ablasse ist nur scherzweise und KEINE Beratung irgendwelcher Art.

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      Original von Cerberus24
      Wenn Du in D NIE steuerlich erfasst warst, ja! Sonst bei -und eine gewisse Zeit nach- Verlassen der BRD.
      Cerberus24


      wenn man vor 15 jahren mal soviel verdiente, dass man in einem jahr seine lohnsteuererklärung machen musste, danach aber nicht mehr, weil nur steuerfrei wenig verdiente.
      ist man wegen dieses einen jahres steuerveranlagung dann schon dauerhaft steuerlich erfasst, obwohl man nie wieder was von den ämtern gehört hat????

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „tasso“ ()