Original von Cerberus24
Original von chatterhand
Ja, dass es bei Verlassen der BRD und auch noch eine Zeit danach möglich ist, habe ich auch gehört. Das dürfte aber nicht ewig sein und dann wäre man frei.
Aber es stimmt schon, die Ratschläge in IL sind mit Vorsicht zu geniessen und man sollte sich vor einem solchen Schritt fachkundige Beratung einholen, die auch die individuelle Situation berücksichtigt.
EkSt 6 Jahre! Schenkungs- und Erbschaftssteuer 10 J!
MFG
Cerberus24
ESt und ErbSt sind bis zum Ablauf von 10 Jahren, nach Ende der unbeschränkten Stpfl. als Deutscher (insgesamt mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ende der unbeschränkten stpfl.). Weitere Voraussetzung sind wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich des AStG. (sh. Außensteuergesetz)
MFG
Rene001