Wann Anwendung des ASTG?

      RE: Wann Anwendung des ASTG?

      Original von chatterhand
      Bin kein Steuerexperte und so kann ich die Fragen leider auch nicht explizit beantworten. Jedoch würde ich einmal sagen, ist man aus der Steuerpflicht in D schon raus, wenn man keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen mehr in D hat. Und welcher richtige Auswanderer hat die denn noch? Wenn ich kein "Scheinauswanderer" bin, habe ich diese in der Regel auch nicht mehr. Somit hat es sich mit dem Steuern zahlen in Germany erledigt! :)


      Die Realität sieht allerdings anders aus, insbesondere bei Niedrigsteuergebieten.

      Cerberus24

      RE: Wann Anwendung des ASTG?

      Original von Newbii
      hab noch dass gefunden :





      => Demnach sind bei mir die "Persöhnlichen Voraussetzungen" wegen bisher weniger als 5 Jahre steuerpflichtigkeit, nicht erfüllt und damit kann das ASTG bei mir nicht greifen. :)


      Hab ich das so richtig verstanden?



      Das heisst, Du hast während der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre nicht in D gelebt?

      Cerberus24

      RE: Wann Anwendung des ASTG?

      Bin kein Steuerexperte und so kann ich die Fragen leider auch nicht explizit beantworten. Jedoch würde ich einmal sagen, ist man aus der Steuerpflicht in D schon raus, wenn man keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen mehr in D hat. Und welcher richtige Auswanderer hat die denn noch? Wenn ich kein "Scheinauswanderer" bin, habe ich diese in der Regel auch nicht mehr. Somit hat es sich mit dem Steuern zahlen in Germany erledigt! :)

      RE: Wann Anwendung des ASTG?

      hab noch dass gefunden :


      Zitat: "Voraussetzungen:



      Für die Anwendung des § 2 AstG müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein (gem. § 2 Abs. 1 AStG):



      · Deutscher i. S. des Art 116 des Grundgesetzes

      · Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 S. 1 EStG

      · in den letzten 10 Jahren vor Aufgabe muss mindestens 5 Jahre die unbeschränkte Steuerpflicht bestanden haben

      Diese Grundvoraussetzungen (im Anwendungserlass zum AStG "persönliche Voraussetzungen" genannt) sind feste Größen und unterliegen nach dem Wegzug keinerlei Änderungen.



      Bei Vorliegen dieser Grundvoraussetzungen ist für den jeweiligen Veranlagungszeitraum (VZ) zu prüfen:



      - Ansässigkeit in einem niedrig besteuernden oder in keinem Gebiet (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG)

      - wesentliche wirtschaftliche Interessen des Stpflichtigen in Deutschland (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AStG)

      - die Freigrenze von 32.000,- DM muss bei den Einkünften des erweitert beschränkt Steuerpflichtigen überschritten sein



      Diese Voraussetzungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt als bei der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht entstehen.



      Sind sie alle erfüllt, gilt innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht für die entsprechenden Veranlagunszeiträume bei diesen Personen die erweitert beschränkte Steuerpflicht."


      => Demnach sind bei mir die "Persöhnlichen Voraussetzungen" wegen bisher weniger als 5 Jahre steuerpflichtigkeit, nicht erfüllt und damit kann das ASTG bei mir nicht greifen. :)


      Hab ich das so richtig verstanden?

      Wann Anwendung des ASTG?

      Hallo Forum,

      ich hab mal ne Steuerfrage.

      Und zwar würd ich gerne wissen in welchem Fall das ASTG (Aussensteuergesetz) bei Auswandern in ein Niedrigsteuerland greift,
      und man deshalb mit seinem Welteinkommen immer noch in Deutschland Steuern zahlen muss?

      Ich hab im Internet 4 Bedingungen gefunden:

      1.)Es muss eine natürliche Person dt. Staatsangehörigkeit sein.

      2.)Von den letzten 10 Jahren vor dem Wegzug muss die Person mindestens 5 jahre steuerpflichtig gewesen sein.

      3.)Der Umzug erfolgt in ein Niedrigsteuerland

      4.)Der Aussiedler behält wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.


      Auf mich träfe nur 1.) und 3.) zu, würde dann das ASTG für mich greifen?

      Danke für eure Hilfe