CFD + Finanzamt

      Ich hatte diese Diskussion vor einigen Jahren mit dem FA, die haben sich auch auf den Standpunkt gestellt, dass der Rollover Verkauf + Kauf darstellt und somit die Mindesthaltedauer unterschritten wurde. Nachdem es um einen eher lachhaften Betrag ging habe ich die fälligen Steuern bezahlt, mir war es einfach zu blöd das im Zweifelsfall letztinstanzlich klären zu lassen.
      Das überrascht mich jetzt ehrlich gesagt....schon konkrete News?
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Dahinter steckt wohl nur die Frage, ob das Finanzamt den Roll-Over als einen rein technischen Akt und keinen Verkauf
      im steuerrechtlichen Sinne sieht. Worin ich mir zu 99% sicher bin.
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      Steuerliche Behandlung von CFDs in AUT

      Wurde gerade gefragt, wie die Besteuerung von CFDs auf Commoditys wie Öl aussieht, wenn der CFD länger als ein Jahr gehalten wird? Da ich damit nix zu tun habe, musste ich mich damit noch nie beschäftigen. Dieser wird ja vom Broker automatisch immer in den nächsten Kontrakt gerollt, und Zertifikate sind bei Haltedauer >1 Jahr ja steuerfrei? Ich kann mir die Antwort schon denken, aber möchte mir dabei ganz sicher sein können, dass ich keinen Unsinn verzapfe.
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      Steuerliche Behandlung von CFDs in D

      Hallo,

      der Thread ist ja schon etwas älter, heute auf ARD.de für deutsche Anleger gelesen:

      Steuerliche Behandlung
      In Deutschland werden CFDs wie Aktien behandelt. Damit gilt derzeit noch das Halbeinkünfte-Verfahren. Im Zuge der neuen Abgeltungssteuer müssen Erträge aus CFD-Geschäften dann voraussichtlich ebenfalls mit einem einheitlichen Steuersatz versteuert werden.

      (C) 2006 ARD.de

      ***********

      Ob das allerdings so stimmt weiss ich nicht ...

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)

      RE: Steuerliche Behandlung von CFDs in A

      @ monopoly: Die Frage bezog sich auf die steuerliche Situation in A ( Österreich), bei uns gibt keine halbe Steuerpflicht, entweder Haltedauer unter einem Jahr, dann steuerpflichtig - und zwar egal ob Aktien, Futures usw. - oder Haltedauer über ein Jahr, dann nicht steuerpflichtig.

      Steuerliche Behandlung von CFDs in A

      Hallo Hintman,

      ich versuche gerade, über brokerjet herauszubekommen, wie CFDs steuerlich einzuordnen sind (in Ö); da es sich ja offensichtlich NICHT um Termingeschäfte handelt, und auch nicht um Wertpapiere im Sinn des Bankgesetzes. Bisher leider keine Antwort; sobald was kommt, rühre ich mich.

      LG,
      Ferro2

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Ferro2“ ()

      @Charlie bzw. jeden Österreicher den es interessiert:

      in §30 (4) EStG steht:

      Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn die gesamten aus Spekualtionseinkünften erzielten Einkünfte im Kalenderjahr höchstens 440€ betragen. Führen die Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, so ist dieser nicht ausgleichsfähig

      Meines bescheidenen Wissens nach bedeutet das also:
      Spekualtionsverluste sind NICHT mit dem restlichen Einkommen im gleichen Jahr gegenzurechnen, d.h. das normale Einkommen wird trotzdem regulär besteuert, auch wenn man Haus und Hof in den Sand gesetzt hat *gg*.

      ad Verlustvortrag:

      in §2a werden Spekulationsgeschäfte NICHT vom Verlustvortrag ausgeschlossen, in §2b aber auf 75% des Gesamtausmaßes der Einkünfte begrenzt.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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      In D wurde die Jahresfrist für die Verrechnung jedenfalls schon vor einiger Zeit abgeschafft. Ich schlepp seit 1998 Verluste mit rum (die jedes Jahr größer wurden).

      Apropos ... alles was ich unten schrieb, bezog sich auch auf D.

      Gruß


      Markus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Shimodax“ ()

      @deal2win

      danke, aber bitte immer anmerken ob man von Ö oder anderen Ländern spricht :)

      Hast du die Ergebnisse der Zertis ebenfalls bei Termingeschäfte eingetragen?
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)
      Super, hier werden sie geholfen :P

      Weitere Detailfragen:

      Ich glaube mich zu erinnern, dass Verluste aus Spekulationseinkünften, und dazu werden ja wohl Termingeschäfte auch zählen, nur im SELBEN JAHR mit dem anderen Einkommen gegengerechnet werden können. Also kein Vortrag in die nächsten Jahre :evil:
      Gilt das noch immer oder seh ich das richtig so? Bei Unklarheit werd ich mir meinen alten Gesetzeskodex raus holen :)

      Und:
      gibts eine Freigrenze für Einnahmen aus Termingeschäften? Ich glaub irgendwas mit 400€ in Österreich.....
      Oder anders gesagt: Unter 6975€ Einkommen wird ja in Ö keine Einkommenssteuer fällig. D.h. sind hier auch Spekulationsgeschäfte inkludiert oder muss hier jeder Euro über den 400€ versteuert werden?
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)