@Charlie
Bisher (mit Optionsscheinen usw.) hab ich's so gemacht, daß ich in das Formular bei den Termingeschäften eine Zahl mit der Endsumme und eine Zahl mit der Summe Webungskosten eingetragen hab. Dazugelegt als Anlage ne ausgedruckte Exceltabelle wie sich das errechnet, dahinter die Belege und fertig.
Dann fließt das (zusammen mit normalen Wertpapieren [Aktien und co] wo das ähnlich läuft) in die Steuer mit ein, bzw. wird als Verlustvortrag registriert, bzw. Gewinn mit früheren Verlustvorträgen verrechnet.
Damit hast Du auf jeden Fall mal Deiner Erklärungspflicht genüge getan (nach bestem Wissen und Gewissen) und niemand kann Dir Hinterziehungsgedanken etc. vorwerfen ... falls dann nach irgendwelchen Steuerfeinheiten noch etwas anders sein sollte, ist das Finanzamt am Zug und wird ggf. bei der Erklärung Zahlen ändern, Rückfragen usw. Dann kannst Du, wenn's völlig zu Deinem Nachteil laufen sollte, immer noch Einspruch einlegen und nen Steuerberater aufsuchen, etc.
(Vorher beim Finanzamt anzurufen und zu fragen macht keinen Sinn, weil eine rechtsverbindliche Auskunft geben die nur Steuerberatern und nur auf Anfragen von denen die bestimmten Formvorschriften genügen müssen ... und das kostet dann alles.)
Soweit meine amateurische Meinung dazu (aus eigener Erfahrung und Praxis).
Gruß
Markus
Bisher (mit Optionsscheinen usw.) hab ich's so gemacht, daß ich in das Formular bei den Termingeschäften eine Zahl mit der Endsumme und eine Zahl mit der Summe Webungskosten eingetragen hab. Dazugelegt als Anlage ne ausgedruckte Exceltabelle wie sich das errechnet, dahinter die Belege und fertig.
Dann fließt das (zusammen mit normalen Wertpapieren [Aktien und co] wo das ähnlich läuft) in die Steuer mit ein, bzw. wird als Verlustvortrag registriert, bzw. Gewinn mit früheren Verlustvorträgen verrechnet.
Damit hast Du auf jeden Fall mal Deiner Erklärungspflicht genüge getan (nach bestem Wissen und Gewissen) und niemand kann Dir Hinterziehungsgedanken etc. vorwerfen ... falls dann nach irgendwelchen Steuerfeinheiten noch etwas anders sein sollte, ist das Finanzamt am Zug und wird ggf. bei der Erklärung Zahlen ändern, Rückfragen usw. Dann kannst Du, wenn's völlig zu Deinem Nachteil laufen sollte, immer noch Einspruch einlegen und nen Steuerberater aufsuchen, etc.
(Vorher beim Finanzamt anzurufen und zu fragen macht keinen Sinn, weil eine rechtsverbindliche Auskunft geben die nur Steuerberatern und nur auf Anfragen von denen die bestimmten Formvorschriften genügen müssen ... und das kostet dann alles.)
Soweit meine amateurische Meinung dazu (aus eigener Erfahrung und Praxis).
Gruß
Markus