Im OECD Bereich glit für Börsengewinne immer das Besteuerungsrecht für den Wohnsitzstaat (anders z.B. bei Immobilien).
Das heisst, das DBA D-CH sieht ein Besteuerungsrecht nur für die Eidgenossenschaft vor. Das kann durchaus nachteilig sein.
Cerberus24
Das heisst, das DBA D-CH sieht ein Besteuerungsrecht nur für die Eidgenossenschaft vor. Das kann durchaus nachteilig sein.
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