Angst vor der Spekulationssteuer

      ABGELTUNGSTEUER - Der neue Steuerwahnsinn

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      ABGELTUNGSTEUER - Der neue Steuerwahnsinn

      Von Kai Lange

      Die Abgeltungsteuer hätte das deutsche Steuersystem einfacher und gerechter gestalten können – wurde aber von der Koalition gründlich vermurkst. Sie ist in der vorliegenden Form unsystematisch, ungerecht und eine Katastrophe für die private Altersvorsorge. Neun Gründe, warum die neue Steuer scheitern wird.

      Hamburg - Es begann mit einer guten Idee. Kapitaleinkünfte sollten einheitlich und mit flachem Steuersatz besteuert werden, am besten direkt an der Quelle auf Ebene der Bank. Damit soll die Steuerschuld derjenigen, die mit Geld Geld verdienen, abgegolten sein: Für Anleger, Banken und Finanzamt würde alles übersichtlicher, und im deutschen Steuerwesen ginge es gerechter zu.

      Es sollte Schluss damit sein, dass nur die Ehrlichen die Dummen sind: Fahnder des Fiskus müssten nicht mehr durch sämtliche Konten schnüffeln, um Steuerhinterzieher aufzuspüren. Denn dass auch Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne grundsätzlich besteuert werden müssen, mag niemand ernsthaft bestreiten: Ist der einheitliche Steuersatz klug gewählt, lässt sich vielleicht sogar die Kapitalflucht aus Deutschland stoppen. "25 Prozent von x sind besser als 42 Prozent von nix", feixte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD).

      Doch es kam anders. Das Gesetz zur Abgeltungsteuer, das am 6. Juli vom Bundesrat ratifiziert wird, ist so gründlich misslungen, dass an Steinbrücks Floskel nix, aber auch gar nix mehr stimmt.

      Es beginnt mit dem Steuersatz. Mit Soli und Kirchensteuer beträgt die reale Steuerbelastung auf Kapitalvermögen ab Januar 2009 nicht 25, sondern rund 28 Prozent - eine Belastung, mit der Deutschland europaweit spitze ist. Indem die Koalition zusätzlich die Steuerfreiheit auf langfristige Kapitalanlagen abschafft, das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden kippt sowie den Freibetrag für Spekulationsgewinne streicht, belastet sie vor allem mittlere und kleine Einkommen.

      In Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent ins Spiel zu bringen, ist Augenwischerei. Steinbrücks "x" steht nicht für die Vermögenden, sondern für die große Zahl kleiner Sparer, bei denen sich der Fiskus künftig kräftig bedient. Vermögende werden dagegen vielfach entlastet - und für Aktienanlagen steht ihnen immer noch der Weg nach Luxemburg und in die Schweiz offen.

      Die Abgeltungsteuer ist in der vorliegenden Form nicht nur ungerecht, sondern auch steuersystematisch unsauber. Verfassungsklagen sind programmiert, sobald 2010 die ersten Steuerbescheide verschickt werden. Die Politik wird nachbessern und Reparaturgesetze auf den Weg bringen müssen. Dafür gibt es mehrere Gründe.

      Weder einheitlich noch gerecht

      Mit der "einheitlichen Besteuerung" ist das so eine Sache. Während Kapitalerträge aus Aktienverkäufen, Dividenden, Zinsen oder Zertifikaten unter die neue Steuer fallen, bleiben Erträge aus Immobilienverkäufen außen vor. Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes sowie dem daraus abgeleiteten Prinzip, dass wirtschaftlich gleiche Sachverhalte steuerlich gleich zu behandeln sind, ist dies kaum zu vereinbaren.

      Unklar bleibt auch, warum Erträge aus thesaurierenden Fonds jährlich besteuert werden, während Erträge aus Kapitallebensversicherungen erst am Ende der Laufzeit zu versteuern sind. Obwohl thesaurierende Aktienfonds, die Millionen deutscher Aktiensparer in ihren Depots haben, gar kein Geld ausschütten und die Erträge stattdessen wieder im Fondsvermögen anlegen, unterstellt der Fiskus, es wäre Geld geflossen (Zuflussfiktion).

      Verlustanrechnung wird erschwert

      Dies ist die Grundlage, um Jahr für Jahr Steuern abzuschöpfen. Die Gesamtverzinsung von Kapitallebensversicherungen dagegen kann bis zum Laufzeitende wachsen und wird erst dann besteuert. Eine saubere steuerliche Systematik sieht anders aus.

      Der Fiskus schränkt außerdem die Möglichkeit für Anleger ein, Verluste anzurechnen. Während er bei Gewinnen aus Kapitaleinkünften gleichmäßig die Hand aufhält, verweigert er Sparern die Möglichkeit, Verluste aus Aktienanlagen zum Beispiel mit Gewinnen aus Zinsanlagen zu verrechnen. Auch hier wird das Prinzip der Gleichbehandlung verlassen.

      Zertifikate schon jetzt steuerpflichtig

      Abenteuerlich ist auch die in letzter Minute eingebrachte Sonderregelung für Zertifikate: Während die Abgeltungsteuer für alle anderen Anlageklassen erst ab Januar 2009 greift, fallen Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 gekauft und über den 30. Juni 2009 hinaus gehalten werden, bereits jetzt unter die Abgeltungsteuer.

      Unterschiedliche Anlageklassen werden also weiterhin unterschiedlich besteuert. Mit dem fortgesetzten Steuerwirrwarr könnten Sparer notfalls noch leben. Doch die Belastungen durch die Abgeltungsteuer sind außerdem noch ungerecht verteilt: Sie bedeutet eine deutliche Steuersenkung für Spitzenverdiener, während auf kleine und mittlere Einkommen eine steigende Belastung zukommt.

      Mittlere und kleine Einkommen werden abkassiert

      Je geringer der persönliche Steuersatz, desto stärker die Belastung durch die Abgeltungsteuer. Wer bislang bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent auf 1000 Euro Dividende insgesamt 125 Euro Steuern zahlte (bislang wurden nur 500 Euro mit dem persönlichen Satz besteuert), zahlt ab 2009 die doppelte Summe. Mit der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens kehrt der Fiskus komplett zur Doppelbesteuerung zurück: Er besteuert den bereits vom Unternehmen versteuerten Gewinn noch einmal auf der Anlegerebene voll.

      Um Ersparnisse kleiner und mittlerer Einkommen stärker besteuern zu können, hat der Gesetzgeber nicht nur den Sparerfreibetrag auf nun 801 Euro beinahe halbiert, sondern auch die Freigrenze für Spekulationsgewinne in Höhe von 512 Euro gestrichen. Das bedeutet, dass bei einer Jahresrendite von 4 Prozent nur noch Spareinlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro steuerfrei sind: Bei jedem Euro darüber hinaus kassiert der Fiskus mit. Zum Vergleich: In Frankreich können Anleger pro Jahr 20.000 Euro Gewinne aus Aktiengeschäften einfahren, ohne einen Cent Steuer darauf zu zahlen.

      Der Sparerfreibetrag von 801 Euro für Ledige scheint dem deutschen Gesetzgeber aber immer noch so üppig zu sein, dass er Sparern die Möglichkeit nimmt, zum Beispiel Transaktionskosten (beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren) anzurechnen. Damit verabschiedet sich der Fiskus vom Nettoprinzip: Für ihn gibt es nur noch Gewinne, die beim Aktiensparen entstehenden Kosten werden nicht berücksichtigt.

      Sparer, die dennoch auf Aktienanlage setzen, zahlen damit den höchsten Preis - obwohl in politischen Sonntagsreden immer wieder betont wird, dass gerade diese Gruppe stärker auf Aktien setzen sollte.

      Da außerdem noch die Haltefristen abgeschafft werden, wird die Altersvorsorge mit Aktien für viele Sparer in Deutschland uninteressant.

      Private Altervorsorge abgewürgt

      Bislang sind Gewinne aus Aktiengeschäften in Deutschland steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten wurden. Dass diese Regelung im internationalen Vergleich sehr großzügig war und irgendwann fallen würde, ist nachzuvollziehen.

      Dass der Gesetzgeber jedoch die Haltefristenregelung abschafft, ohne irgendeinen Puffer für Langfristsparer einzuziehen, hat für die Betroffenen fatale Folgen: Sie fallen von der Steuerfreiheit direkt in die höchste Steuerbelastung in Europa hinein.

      Dabei stehen hohe Summen auf dem Spiel. Wer 30 Jahre lang jeden Monat 100 Euro spart und eine durchschnittliche jährliche Rendite von 8,3 Prozent erzielt, kassiert nach geltendem Recht rund 150.000 Euro steuerfrei. Mit der Abgeltungsteuer werden auf den gleichen Ertrag künftig 32.000 Euro Steuern fällig. Dass die europäischen Nachbarländer behutsamer mit Langfristsparern umgehen (Spekulationsgewinne in Österreich nach zwölf Monaten steuerfrei, in Frankreich nach acht Jahren komplett steuerfrei) oder einen deutlich niedrigeren Abgeltungsteuersatz ansetzen (Italien 12,5 Prozent, Spanien 18 Prozent), ficht den deutschen Gesetzgeber nicht an.

      Die Politik wirbt für die private Altersvorsorge - die sie gleichzeitig steuerlich stark belastet. Der Hinweis, dass für das Aktiensparen immer noch die Riester-Altersvorsorge bleibe, geht an der Realität vorbei. Die Riester-Rente bietet nur eingeschränkte und mit zahlreichen Vorgaben verbundene Möglichkeiten, die Rentenlücke zu füllen. Sparer, die sich nicht vom Staat entmündigen lassen wollen und auf andere Sparformen setzen, werden künftig scharf besteuert.

      Stichtag schafft Zweiklassengesellschaft

      Wer bereits jetzt genug Geld hat, kann sich noch durch Einmalinvestitionen bis Ende 2008 Steuerfreiheit sichern. Wer sich, wie die Mehrzahl der Deutschen, eine Rücklage erst durch geduldiges Sparen aufbauen muss, läuft direkt in die stärkere Besteuerung hinein. Viele Anleger dürften sich daher ab 2009 wieder dem Sparbuch und anderen festverzinslichen Anlageformen zuwenden: Warum sollten sie das Risiko einer Aktienanlage noch auf sich nehmen, wenn der Fiskus unabhängig von der Haltedauer einen guten Teil der Rendite abkassiert?

      Kapitalflucht angeheizt

      Vermögende Anleger profitieren in mehrfacher Weise von der Abgeltungsteuer. Ihre Steuerlast auf festverzinsliche Wertpapiere fällt dramatisch, da sie Zinsen künftig nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent, sondern nur noch mit rund 28 Prozent versteuern müssen.

      Außerdem werden mit Einführung der anonymen, pauschal abgeführten Steuer ab 2009 viele vermögende Deutsche für das Finanzamt rechnerisch ärmer, da ihre Kapitaleinkünfte nicht mehr im persönlichen Steuerbrutto auftauchen. Mit dem sinkenden Jahreseinkommen bleibt vielen Vermögenden nicht nur die Reichensteuer erspart - sie kommen ohne Kapitaleinkünfte in den Genuss ungeahnt niedriger persönlicher Steuersätze.

      Der Plan des Gesetzgebers, mit Hilfe der Abgeltungsteuer Geld nach Deutschland zurückzuholen, wird sich in wenigen Jahren dennoch als Illusion erweisen. Für vermögende Anleger wird es lediglich interessant sein, ein Depot mit festverzinslichen Wertpapieren in Deutschland zu führen. Für Besitzer großer Aktiendepots wird Deutschland ab 2009 dagegen zu einem Hochsteuerland.

      Bereits jetzt basteln Luxemburger Banken an Fondsmodellen, mit deren Hilfe vermögende Kunden aus Deutschland die Abgeltungsteuer umgehen können. Solche steuersparenden "Millionärsfonds" stehen nur einer ausgewählten Klientel offen. Sollte der deutsche Fiskus dieser Steuersparmethode noch einen Riegel vorschieben, ist weitere Kapitalflucht nach Luxemburg oder in die Schweiz programmiert. Kapital bleibt mobil, und mit einem Steuersatz auf Kapitalerträge von 28,5 Prozent wird Deutschland kein Kapital anziehen.

      Ein bürokratisches Monstrum

      Die Abgeltungsteuer sollte die Besteuerung für Anleger, Banken und das Finanzamt vereinfachen - schafft aber ein neues bürokratisches Monstrum. Noch ist völlig unklar, wie zum Beispiel die Anrechnung von Verlusten bei Spekulationsgeschäften funktionieren soll.

      Von Gewinnen kann die Bank im Moment des Verkaufs 28,5 Prozent Steuer abziehen, doch entstehen bei einem späteren Aktiengeschäft im gleichen Jahr Verluste, ist äußerst zweifelhaft, dass die Bank für den Fiskus in Vorleistung tritt und einen Teil der vorab einkassierten Steuer sofort zurückerstattet. Möglicherweise werden Gewinne und Verluste erst zum Jahresende verrechnet, um die Steuerschuld zu berechnen. Doch wenn ein Sparer bei verschiedenen Banken Depots führt, ist ein weiterer zeitaufwendiger Abgleich der Banken untereinander unvermeidbar.

      Steuerbescheide 20 Jahre aufheben

      Eine noch größere Nervenprobe droht Besitzern thesaurierender Fonds: Sie müssen ihre jährlichen Steuerbescheide womöglich über 20, 30 Jahre aufbewahren, um die aufgrund der Zuflussfiktion jährlich gezahlten Steuern auf Erträge zum Zeitpunkt des Verkaufs des Fonds anrechnen zu können. Das werden sich nur echte Fans thesaurierender Fonds antun wollen.

      Die Behauptung, eine Steuererklärung für Kapitaleinkünfte würde mit Einführung der Abgeltungsteuer überflüssig, ist Unsinn. Viele Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent sind weiterhin zu einer persönlichen Veranlagung gezwungen, wenn sie sich im Rahmen der so genannten "Günstigerprüfung" ihr Geld zurückholen wollen.

      Das Finanzamt wird seinerseits den Anspruch auf Kontrollmitteilungen beibehalten und im Einzelfall auf Kontendurchsicht bestehen. Im Kontrollbereich ändert sich nichts. Die Abgeltungsteuer wird kaum eine Entlastung für Anleger und Finanzämter, sondern vor allem eine Zusatzbelastung für Finanzinstitute bringen.

      Inflation wird besteuert

      Mit der Abgeltungsteuer in der vorliegenden Form erhebt der deutsche Fiskus auch Steuern auf die jährliche Teuerungsrate. Bei einer angenommenen Inflation von 2,5 Prozent pro Jahr verliert Geld innerhalb von 30 Jahren die Hälfte seiner Kaufkraft. Eine Geldanlage, die innerhalb dieses Zeitraums von 50.000 Euro auf 100.000 Euro ansteigt, ist in ihrer realen Kaufkraft nicht gewachsen.

      Dennoch erhebt der Fiskus auf den inflationären Scheingewinn eine Abgeltungsteuer von rund 14.000 Euro. Die Besteuerung sorgt dafür, dass der Anleger real ein Verlustgeschäft macht - Inflation und Steuern knabbern an der Substanz. Andere europäische Staaten wie Frankreich oder England lösen dieses Problem, indem sie die Steuerlast mit wachsender Haltedauer verringern - der deutsche Fiskus scheint dagegen darauf zu vertrauen, dass ewig boomende Märkte auch nach Abzug von Steuer und Inflation für den Anleger noch genug abwerfen.

      Investivlohn wird beschädigt

      Die neue Steuer beschädigt außerdem das von Kanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Horst Köhler beworbene Modell des Investivlohns. Damit sich die Schere zwischen wachsenden Unternehmensgewinnen und stagnierenden Löhnen nicht noch weiter öffnet, sollen Arbeiter und Angestellte über Investivlöhne (zum Beispiel Belegschaftsaktien) am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden.

      Doch welcher Mitarbeiter will noch zum Anteilseigner seines Arbeitgebers werden, wenn der Fiskus im Erfolgsfall knapp 30 Prozent der Rendite abschöpft? Beteiligungsmodelle sind langfristig angelegt, und gerade in diesem Bereich greift die Abgeltungsteuer zu. Das "Zukunftsmodell" Investivlohn verliert durch die Steuerreform an Zugkraft.

      Binnenkonsum gebremst

      Der aktuelle Boom an den Aktienmärkten kommt in den USA auch in der Bevölkerung an und macht sich durch eine verstärkte Binnenkonjunktur bemerkbar. In Deutschland dagegen geht die Aktienhausse an den meisten privaten Anlegern vorbei. Impulse für den Binnenmarkt müssen aus einer anderen Richtung kommen.

      US-Bürger sind über Pensionsfonds traditionell stärker am Aktienmarkt engagiert, die durchschnittliche Aktienquote eines US-Bürgers ist mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.

      Dies führt dazu, dass Bürger in den USA im langjährigen Durchschnitt eine deutlich höhere Rendite auf ihr Erspartes erzielen als die Bundesbürger: Diese verzichten auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr, weil sie überproportional viel Geld in sichere Anlage mit niedrigerer Langfristrendite stecken.

      Vermögenseffekt bleibt aus

      Dieser Trend wird durch die Abgeltungsteuer verstärkt. Die Steuer wird die durchschnittliche Aktienquote in Deutschland senken. Volkswirte mögen sich zwar für den Standort Deutschland wünschen, dass robuste Aktienmärkte auch hierzulande einen sogenannten Vermögenseffekt in der breiten Bevölkerung zeigen und auf diese Weise die Binnenkonjunktur stimulieren.

      Doch solange eine schärfere Besteuerung die Aktie schlechter stellt als andere Anlageformen, ist nicht mit einem Run auf Dividendenpapiere zu rechnen.

      Eigenkapital trockengelegt

      Wenn Anleger aufgrund der Abgeltungsteuer von Aktien Abschied nehmen und auf festverzinsliche Geldanlagen umschwenken, ist das zunächst ihre Privatsache. Warum sollten sie auch das Risiko von Kursschwankungen auf sich nehmen, wenn Aktien nach Steuern nicht deutlich mehr Rendite abwerfen als risikoarme, festverzinsliche Papiere?

      Für deutsche mittelständische Unternehmen, die ohnehin nur mit wenig Eigenkapital ausgestattet sind, wird es damit jedoch schwieriger, sich zusätzliches Eigenkapital am Kapitalmarkt zu besorgen und darüber eventuell ihr weiteres Wachstum zu finanzieren.

      Die Finanzierung über Fremdkapital, zum Beispiel über Anleihen, dürfte stattdessen ab 2009 zunehmen. Dieser hohe Fremdfinanzierungsgrad wird in Zeiten verschärfter Richtlinien zur Kreditvergabe (Basel II) teuer: Deutschland fehlt im Vergleich zu anderen Ländern Eigen- und Risikokapital, doch die Abgeltungsteuer legt genau diese Geldquellen weitgehend trocken, indem sie Aktienkäufer ausbremst.

      Volkswirte rechnen fest damit, dass in den kommenden Jahren an der Abgeltungsteuer noch fleißig nachgebessert wird - nicht nur wegen der Folgen für die private Altersvorsorge, sondern auch wegen der Auswirkungen auf den Standort Deutschland. Mit einem niedrigeren, konkurrenzfähigen Abgeltungsteuersatz sowie einer Stufenregelung für Langfristanleger wäre ein Anfang gemacht.

      Aktien:
      Noch sind Kursgewinne steuerfrei, wenn Aktien länger als ein Jahr gehalten werden. Diese Steuerfreiheit wird fallen: Von 1000 Euro Kursgewinnen wird die Bank dann 250 Euro direkt an den Fiskus überweisen. Die Stichtagsregelung zum 1. Januar 2009 wird drastische Auswirkungen haben - wer bis 31. Dezember 2008 zum Beispiel 10.000 Euro in Aktien investiert und diese zehn Jahre lang hält, kassiert bei einer jährlichen Rendite von 7 Prozent knapp 20.000 Euro steuerfrei. Wer erst ab 2009 mit der gleichen Summe einsteigt, muss auf den Wertzuwachs von 10.000 Euro dagegen 2500 Euro Abgeltungsteuer zahlen. Auch bei Dividenden verdoppelt sich für viele Aktionäre die Steuerlast ...

      Dividende:
      Schüttet ein Unternehmen 1000 Euro Dividende an den Anleger aus, muss er davon derzeit nur die Hälfte zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern, denn das Unternehmen zahlt die Dividende ja aus bereits versteuertem Gewinn. Dieses Halbeinkünfteverfahren wird mit der Abgeltungsteuer kassiert, so dass von 1000 Euro ausgezahlter Dividende künftig 250 Euro Steuer fällig werden. Für Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent verdoppelt sich damit ab 2009 die Steuerlast. Spürbar wird die Besteuerung von Dividenden vor allem für Besitzer von Aktienfonds ...

      Investmentfonds:
      Aktienfonds, die Erträge automatisch wieder anlegen (thesaurierende Fonds), sollen ebenfalls jährlich besteuert werden. Der Fiskus unterstellt, dass Erträge real geflossen seien ("Zuflussfiktion") und unterwirft diese Jahr um Jahr der Steuer. Die jährlich versteuerten Erträge sollen beim späteren Verkauf der Fondsanteile aus dem Veräußerungsgewinn herausgerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Dieses Verfahren ist extrem aufwendig und dürfte für noch mehr Bürokratie sorgen. Zertifikate unterliegen dieser jährlichen Ertragsbesteuerung zwar nicht, jedoch erwischt es sie auf andere Weise ...

      Zertifikate:
      In letzter Minute hat der Gesetzgeber per Sonderregelung durchgesetzt, dass Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 gekauft und über den 30. Juni 2009 hinaus gehalten werden, bereits jetzt unter die Abgeltungsteuer fallen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass einige Emittenten mit endlos laufenden Zertifikaten, deren Basiswerte verändert werden können, die Abgeltungsteuer umgehen. Damit zählen auch die Zertifikate zu den großen Verlierern der Abgeltungsteuer.

      Ausschüttende Fonds:
      Bei Investmentfonds, die ihre jährlichen Erträge direkt an die Anleger ausschütten, greift die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zweimal zu: jedes Jahr bei den ausgeschütteten Erträgen und dann noch einmal zu dem Zeitpunkt, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft. Aus diesem Grund könnten Investmentfonds, die ihre Anleger mit jährlichen Ausschüttungen beglücken, künftig zu einer kleinen Minderheit gehören. Einen Aufschwung dürften dagegen Zinspapiere erleben ...

      Anleihen und Zinspapiere:
      Festverzinsliche Wertpapiere werden ab 2009 für Gutverdiener interessanter. Statt des persönlichen Steuersatzes von bis zu 42 Prozent (gegebenenfalls plus 3 Prozent Reichensteuer) werden auf Zinserträge dann nur noch 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Kritiker befürchten, dass sich noch mehr Bundesbürger aus Aktien verabschieden, wenn risikoarme, festverzinsliche Papiere steuerlich bessergestellt und Risikopapiere wie Aktien belastet werden. Besonders hart getroffen werden zum Beispiel Sparpläne mit Aktienfonds ...

      Sparpläne:
      Bei langjährigen Aktien- und Fondssparplänen entfaltet die geplante Abgeltungsteuer ihre volle Wucht. Wer zum Beispiel 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8 Prozent mit einem Endvermögen von rund 150.000 Euro rechnen – bislang steuerfrei. Sollte jedoch künftig der Wertzuwachs mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt werden, würde das Durchhaltevermögen des Anlegers mit einem Steuerbescheid in Höhe von rund 32.000 Euro quittiert. Regelungen wie in europäischen Nachbarländern, die längerfristige Anlagen stufenweise steuerlich weniger belasten, sind bisher nicht vorgesehen.

      Indexzertifikate:
      Indexzertifikate auf Dax, MDax oder TecDax waren in der Vergangenheit bei Anlegern sehr beliebt, da sie wie ein steuerfreies Zinspapier auf den jeweiligen Index funktionieren. Da gezahlte Dividenden in die Performance des Index einfließen, können Besitzer von Indexzertifikaten nach einer Haltedauer von einem Jahr sowohl die Kursgewinne als auch die durchschnittliche Dividendenrendite des Index steuerfrei einstreichen. Mit dem Steuercharme der Indexzertifikate wird es ab 2009 vorbei sein.

      Immobilienfonds:
      Immobilien sollen laut der Eckpunkte zur Abgeltungsteuer nicht von der Abgabe erfasst werden. Damit dürfte auch der Verkauf offener Immobilienfonds nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei sein: Immobilien und Immobilienfonds gehören folglich ebenso wie Anleihen zu den Gewinnern der Steuerreform.

      Lebensversicherungen:
      Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die ab 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, müssen versteuert werden. Allerdings gelten Ausnahmen: Sofern die Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre lang bespart wird und der Versicherte 60 Jahre oder älter ist, muss er nur die Hälfte der Erträge versteuern. Eine Steuerlast von nur 12,5 Prozent auf die Gesamterträge könnte der Kapitallebensversicherung wie auch der fondsgebundenen Lebensversicherung zu einem Comeback verhelfen.

      Riester-Rente, Rürup-Rente:
      Fondssparpläne innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge werden zu den Gewinnern der neuen Besteuerung zählen, da sie nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Zwar wird innerhalb dieser Modelle die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung), doch dafür sind die Einzahlungen steuerfrei. Ein Sparer, der in einen Riester-Fondssparplan einzahlt, kann seine Beiträge nicht nur von der Steuer absetzen. Zusätzlich schützt er die erworbenen Fondsanteile vor der Abgeltungsteuer.


      *************************

      Ist ja echt der Wahnsinn, dachte es wird ab 1.1.2009 einfacher ... ..

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)

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      zur Abgeltungssteuer

      Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

      am 14. März hat nun die Bundesregierung neben der Unternehmenssteuerreform (Weitreichende Änderungen für Kapital- und Personengesellschaften) auch die Abgeltungssteuer abgesegnet. Das bedeutet allerdings noch nicht, dass der vorgelegte Referentenentwurf auch wirklich eins zu eins umgesetzt wird. Es können sich im nun laufenden Gesetzgebungsverfahren durchaus noch Änderungen ergeben.

      Nach der Beschlussfassung der Bundesregierung am 14. März 2007 folgt nun das Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzesbeschluss durch den Bundestag ist für den 15. Juni 2007 geplant, der Beschluss durch den Bundesrat dann am 06. Juli 2007.

      Meine persönliche Meinung ist, dass die Abgeltungssteuer durchaus gute Ansätze bietet. Gerade für Vermögende mit derzeit hoher Steuerprogression (Spitzensteuersatz von 45%) bietet die Abgeltungssteuer mit einer Höchstbelastung von ca. 27,8% (25% Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) eine deutliche Verbesserung für ihre Steuerbelastung.

      Aktionäre und Dividendenbezieher (Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens), Fonds- und Zertifikatesparer (Abschaffung der Spekulationsfrist) werden allerdings künftig weit schlechter gestellt werden, wenn Sie nicht rechtzeitig intelligente Strukturen für Ihre Vermögenswerte schaffen.

      Aktuell hat nun Peer Steinbrück - anders als zunächst vorgesehen - Lebensversicherungsverträge aus der Abgeltungssteuer herausgenommen und auch bei Fondssparplänen dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Hier könnte es durchaus sein, dass sich die Fondslobby berechtigterweise durchsetzt und dass beispielsweise wie in anderen Ländern auch (z.B. Frankreich) die Steuerlast mit der Haltedauer sinkt. Dies würde ich auch befürworten, da eine derartige Maßnahme die zwingend notwendige private Altersvorsorge weiter fördern würde.

      Es bleibt also abzuwarten, welche Änderungen bezüglich der Abgeltungssteuer noch eingebracht und umgesetzt werden.
      Herzlichst Ihr

      Markus Miller
      Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich


      1. UMSETZUNG DER ABGELTUNGSSTEUER – NEUE STRUKTUREN FÜR IHR VERMÖGEN

      Nach dem Referentenentwurf soll die Abgeltungsteuer ab Neujahr 2009 mit pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an den Start gehen. Das bringt völlig neue Steuerregeln für die Geldanlage, da durch den Wegfall der Spekulationsfrist Verkaufsgewinne generell steuerpflichtig werden. Immerhin müssen Anleger ihre Aktien oder Zertifikate Ende 2008 nicht fluchtartig aus dem Depot werfen, um die Spekulationsfrist zu retten. Denn vor 2009 erworbene Wertpapiere können weiterhin nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden, insoweit soll es einen Bestandsschutz geben. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus München hin.

      Durch dieses Gesetzesvorhaben werden künftig Anleihen attraktiver, für Aktien wird es hingegen deutlich ungünstiger und auch Zertifikate werden unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Im Rahmen der Abgeltung wird die Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit einem festen Satz von 25 Prozent erhoben. Das bedeutet für Anleger mit hohem Einkommen eine deutliche Verbesserung. Der Steuerabzug wird direkt von der Bank vorgenommen. In der Steuererklärung tauchen diese Kapitalerträge dann nicht mehr auf. Liegen Sparer mit ihrer individuellen Progression unter den Pauschalsätzen, können sie die Einnahmen wie bisher auf Antrag in der Steuererklärung angeben. Dann wird die Abgeltungsteuer - wie heute der Zinsabschlag - angerechnet.

      Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person zusammengefasst. Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Ändern wird sich hingegen der Umgang mit Börsenverlusten, sie mindern künftig sogar Zinseinnahmen. „Da auch noch die Spekulationsfrist entfällt, zählen rote Zahlen unabhängig von der Haltefrist“, erläutert Steuerberater Prof. Dr. Thomas Zinser von Ebner, Stolz & Partner. Insoweit fallen dann keine Abgaben an. Vor Einführung der Abgeltungsteuer aufgelaufene Altverluste gehen ebenfalls nicht verloren, sie dürfen noch bis 2013 mindernd berücksichtigt werden.

      Da Kapitaleinnahmen und Börsengewinne nur noch der separaten Abgeltungsteuer unterliegen, fehlen sie künftig im Steuerbescheid, sofern Anleger keinen Ansatz wünschen. Das ergibt insgesamt geringere Gesamteinkünfte, was zu einer Minderung der Progression für Löhne, Mieten oder Gewinne führt. „Steuerzahler werden also beim Finanzamt ab Neujahr 2009 über Nacht ärmer“, so der Experte. Neue Regeln sind auch bei der Kirchensteuer geplant. Hier darf der Anleger entscheiden, ob die Abgabe bereits von der Bank oder erst später vom Finanzamt einbehalten wird. Da die im Rahmen der Abgeltungsteuer gezahlte Kirchenabgabe künftig nicht mehr als Sonderausgabe zählt, gewährt der Fiskus bereits vorab eine Ermäßigung. Der Abgeltungssatz sinkt für Anleger mit Konfession ein wenig, berechnet nach einer komplizierten Formel.

      „Für Erträge aus Anleihen und Rentenfonds müssen Anleger mit hoher Progression über die Abgeltungsteuer weniger zahlen, dafür erhöhen sich die Abgaben bei Aktien und Zertifikaten“, fasst Zinser zusammen. Das liegt vor allem am Wegfall der Spekulationsfrist und dem gestrichenen Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienverkäufe, die somit ab 2009 doppelt zählen.

      In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer allerdings über die bessere Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten. Die Verluste können dann nicht nur entsprechende Gewinne binnen Jahresfrist mindern, sondern unabhängig von der Haltedauer auch Zinserträge schmälern. Das gilt dann auch für einen Währungsverlust. Ganz düster sieht es ab 2009 für Sparer aus, die teure Bankspesen oder Schuldzinsen für ihre Wertpapiere zahlen. Denn der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage wird komplett gestrichen. Die Abgeltungsteuer bemisst sich von den Bruttoeinnahmen, Aufwendungen fallen unter den Tisch. „Aktiengewinne und Dividenden werden doppelt so hoch wie derzeit besteuert und Minderungsposten entfallen“. resümiert Steuerberater Zinser.

      TIPP:
      Die Einführung der Abgeltungssteuern erfordert ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit möglichen Gestaltungsalternativen. Einige innovative Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu reduzieren, aufzuschieben, bzw. zu vermeiden, stellen wir Ihnen in der April-Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ ausführlich vor.

      ZUR INFO ...........

      Beste Grüße von Davinci

      RE: Gibraltar

      @ Cerberus24

      Will man das völlig legal hinkriegen, muß man sich aber unbedingt ausführlich von einem damit vertrauten Steuerberater oder Anwalt beraten lassen und das Ergebnis schriftlich dokumentiert bekommen. Über einem Treuhänder-Einsatz könnte (zumindest nach deutschem Recht) das Damoklesschwert der "wirtschaftlichen Zurechenbarkeit" schweben.

      Das Schlimme bei all diesen Konstruktionen ist, daß, wenn sie halbseiden waren, bei einer Verschärfung irgendwelcher Daten-Abgleiche alles rauskommt und die Steuerdifferenz für viele Jahre zgl. Verzinsung fällig werden kann.

      Manchmal geht es selbst ohne Verschärfung, wie z. B. als vor einigen Jahren veruntreute Kundendaten über dunkelste Kanäle an den Fiskus gelangten. Wenn unter genauer Kennnis dieser Fakten ein alternativer Grund für dann folgende "intensivere Kontakte" mit der betroffenen Bank gefunden wird, sieht am Ende alles sogar wie ein "ganz normaler Zufall" aus und der Kunde wird bis zum jüngsten Tag nicht wissen, wie gläsern er war.

      RE: Gibraltar

      Original von harley
      Habe am Wochenende einen Bericht in der Süddeutschen Zeitung gelesen.

      Da wurde beschrieben wie man um die Quellensteuer herumkommt. Ob das dann auch für die Spekulationssteuer gilt, weiss ich nicht, aber ich gehe mal davon aus, das es ebenfalls kein Problem sein sollte.

      Man eröffnet ein Konto bei der Jyske Bank ( ist die grösste dänische Bank )jbpb.com/default.asp?sLangID=de
      Auch die müssen es melden wenn man als Deutscher Zinsen bekommt, aber man umgeht das, wenn man eine Firma in Belize oder British Virgin Islands gründet. (sicherlich ist die Jyske Bank dabei behilflich). :)
      Dann unterliegt man dem Steuerrecht von Belize oder British Virgin Islands oder anders ausgedrückt, das deutsche Finanzamt schaut in die Röhre.

      Wegen ein paar Euro macht das sicherlich keine Sinn, denn die Gebühren, Firmengründung usw, wird schon etwas kosten.
      Also hier sind nur diejenigen angesprochen, die wirklich viel Kohle haben.

      Harley

      PS: das soll aber bitte KEINE Anweisung sein wie man das deutsche Finanzamt umgehen kann. ;)


      Das Modell hat eigentlich jede Bank auf Lager, gibt bei entsprechender Ktogrösse automatisch Hinweise. Üblich sind auch Panama-Konstruktionen, FL-HK Konstrukte, Englishe off-shores .... etc. Allerdings funktioniert das Modell nur über einen -meist von der Bank empfohlenen - Treuhander/Geschäftsführer. Sollte der aber ungetreu werden, hat man ein Problem, denn man überträgt sein Vermögen, alles andere wäre Umgehungstatbestand. Die Kosten sind also eigentlich das geringste Problem.

      Ihr kennt doch sicherlich gomopa dot net ?

      MFG

      Cerberus24

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cerberus24“ ()

      RE: Gibraltar

      Grundsätzlich gilt das Welt-Einkommens-Prinzip, d. h. unabhängig von der technischen Machbarkeit einer Nicht-Meldung muß man all seine weltweit erzielten Einkünfte versteuern. Bei allen legalen Auslandslösungen muß man in den entsprechenden Doppel-Besteuerungs-Abkommen (DBA) nachsehen. Wenn eine Seite da genug Druck macht, können die aber auch nachgebessert (= verschärft) werden. Wenn das entsprechende DBA für solche Konstruktionen günstig ist, muß man noch sehen, ob die Institution und die Justiz in dem Land ausreichend vertrauenswürdig erscheinen, wobei man in der Regel ziemliche Bewertungs-Schwierigkeiten haben wird.
      Habe am Wochenende einen Bericht in der Süddeutschen Zeitung gelesen.

      Da wurde beschrieben wie man um die Quellensteuer herumkommt. Ob das dann auch für die Spekulationssteuer gilt, weiss ich nicht, aber ich gehe mal davon aus, das es ebenfalls kein Problem sein sollte.

      Man eröffnet ein Konto bei der Jyske Bank ( ist die grösste dänische Bank )jbpb.com/default.asp?sLangID=de
      Auch die müssen es melden wenn man als Deutscher Zinsen bekommt, aber man umgeht das, wenn man eine Firma in Belize oder British Virgin Islands gründet. (sicherlich ist die Jyske Bank dabei behilflich). :)
      Dann unterliegt man dem Steuerrecht von Belize oder British Virgin Islands oder anders ausgedrückt, das deutsche Finanzamt schaut in die Röhre.

      Wegen ein paar Euro macht das sicherlich keine Sinn, denn die Gebühren, Firmengründung usw, wird schon etwas kosten.
      Also hier sind nur diejenigen angesprochen, die wirklich viel Kohle haben.

      Harley

      PS: das soll aber bitte KEINE Anweisung sein wie man das deutsche Finanzamt umgehen kann. ;)
      Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
      candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/

      Was Sie bei der Spekutlationssteuer beachten müssen

      Wohl kaum ein Kapitalanleger setzt immer auf das richtige Pferd. Und gerade in den
      Jahren 2000 bis 2003 hat sich manche Aktie als lahmer Gaul oder Totalausfall herausgestellt.
      Wohl dem, der zumindest seine Verluste noch innerhalb der Spekulationsfrist
      realisiert hat. Dann besteht zumindest die Hoffnung, die Verluste noch steuerlich
      geltend machen zu können. Ganz so leicht macht der Fiskus es Ihnen dabei aber nicht.
      Nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes dürfen Sie Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften,
      so genannte Spekulationsverluste, nicht mit anderen Einkünften, zum Beispiel
      Arbeitseinkommen oder Zinserträgen und Dividenden, verrechnen. Allein Spekulationsgewinne
      sind mit den Verlusten verrechenbar. Dazu muss man natürlich weiter in risikoreiche Anlagen investieren,
      was vielen Anlegern nach den Erfahrungen des Börsencrashs weniger gefallen dürfte.
      So wollte denn auch ein Steuerpflichtiger seine im Jahr 2000 erlittenen Verluste aus
      Aktiengeschäften mit seinen im gleichen Jahr erzielten positiven Gewerbeeinkünften verrechnen.
      Weil das das Finanzamt und das Finanzgericht mit Hinweis auf den Gesetzeswortlaut ablehnten, zog er vor den
      Bundesfinanzhof (BFH). Hier vertrat er die Auffassung, die nach dem Gesetz geltenden Einschränkungen für den
      Verlustausgleich verstießen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
      Bundesfinanzhof lässt Anleger abblitzen
      Der BFH wollte dem Ansinnen des gebeutelten Spekulanten nicht folgen. Er geht davon aus, dass die Regelung des
      Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes, wonach Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen
      aus im gleichen Jahr erzielten Geschäften verrechnet werden können, verfassungsgemäß ist. Eine Verrechnung mit
      anderen Einkünften scheidet aus. Der Steuerpflichtige kann die nicht ausgeglichenen Verluste lediglich mit Spekulationsgewinnen
      des Vorjahres oder der folgenden Jahre verrechnen (Verlustrücktrag beziehungsweise -vortrag).
      Gesonderte Feststellung der Spekulationsverluste erforderlich?
      Damit ein solcher Verlust in einem Folgejahr verrechnet werden kann, ist es nach Auffassung der Finanzverwaltung
      aber erforderlich, dass dieser Verlust in einem gesonderten Bescheid festgestellt wird. Eine solche Verlustfeststellung
      ist allerdings nicht unbegrenzt machbar; liegt das Verlustjahr lang’ zurück, ist unter Umständen Festsetzungsverjährung
      eingetreten.
      Das allerdings hat der BFH in einem Urteil aus dem Jahr 2005 eindeutig anders gesehen. Nach seiner Auffassung
      ergibt sich bei Spekulationsgeschäften das Erfordernis eines gesonderten Feststellungsverfahrens nicht aus dem Gesetz.
      Daher sei über die Verrechenbarkeit der Verluste, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden konnten, im
      Jahr der Verrechnung zu entscheiden. Dies hat zur Folge, dass in alten Jahren nicht deklarierte Börsenverluste noch
      nachträglich berücksichtigt werden können, über aktuelle Verluste aber erst in Jahren mit entsprechenden Gewinnen
      entschieden werden kann. Damit kippte der BFH quasi das Feststellungsverfahren rund um Parapraph 23 EStG.
      Finanzverwaltung interveniert
      Die Finanzverwaltung will das nicht wahrhaben und hat am 14.02.2007 mit einem so genannten Nichtanwendungserlass
      auf das Urteil des BFH reagiert. Sie will also das Urteil nicht allgemein anwenden, sondern das Ansinnen anderer
      Anleger abschmettern und diese damit auf den Klageweg zwingen, den die Mehrzahl der Steuerpflichtigen aus
      Kostengründen scheut. Außerdem hat Sie auch gleich das Gesetz ändern lassen und das vom BFH gekippte
      Feststellungsverfahren nun ausdrücklich im Einkommensteuergesetz verankert. Diese gesetzliche Neuregelung ist im
      Übrigen auch in den Fällen anzuwenden, in denen am 1. Januar 2007 die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
      Fazit: Sie müssen also wie gehabt die angefallenen Spekulationsverluste in der Steuererklärung des Jahres, in der sie
      entstanden sind, geltend machen. Die Hoffnung, ehemalige, noch nicht erklärte Verluste aktuell noch nutzen zu können,
      ist damit zerstoben.
      “So ist es gut, so ist es recht, niemandes Herr, niemandes Knecht.”
      Die einzige Gesellschaft, die ich kenne, die sich nun schon seit fast zehn Jahren von Berufs wegen mit Steuern beschäftigt, ist die "Traders Accounting". Wenn Ihr als aktiver Trader Verständnisprobleme mit den Formularen habt und nicht wisst, welches Formular Ihr verwenden und ausfüllen solltet und wenn Ihr jemanden braucht, um Euch auf legale und korrekte Weise Steuererklärungen anzufertigen, dann empfehle ich folgende Webseite:

      tradersaccounting.com/3-2006tax

      Schaut Euch an, was dieses Unternehmen zu bieten hat. Ich weiß, daß dieses Unternehmen im Laufe der Jahre vielen Trader aus ihren Schwierigkeiten herausgeholfen hat.

      Quelle: Joe Ross
      :)
      “So ist es gut, so ist es recht, niemandes Herr, niemandes Knecht.”

      RE: Bundesverfassungsgericht entscheided

      Original von DanielR


      wie ist das, wenn ich zusätzlich ein girokonto im ausland einrichte und von dort aus in Deutschland mit einer "EC-Karte" Geld abhebe um davon zu leben? muss dann immernoch abgeltungssteuer gezahlt werden? ... der dt. staat sieht ja die transaktionen in luxemburg & co. nicht.

      gruß,
      danielr


      Wie willst du ohne festen Wohnsitz im Aussland ein Konto eröffnen?
      Gruß

      Stand Up to the IRS

      In Amerika gibt´s ja extra eine Firma die den US-Tradern bei den Steuern hilft.

      "The one company that has been in the business of helping traders with their taxes for about ten years now is Traders Accounting.
      As an active trader, if you are having problems understanding what forms to use and how to file them and if you are interested in finding someone who will get your taxes done correctly and keep you out of trouble with the IRS, I recommend you visit them at

      tradersaccounting.com/7-2006tax

      See what they have to offer. I know they have kept a lot of traders out of trouble over the years. Please note: They only handle USA clients!"

      RE: Bundesverfassungsgericht entscheided



      wie ist das, wenn ich zusätzlich ein girokonto im ausland einrichte und von dort aus in Deutschland mit einer "EC-Karte" Geld abhebe um davon zu leben? muss dann immernoch abgeltungssteuer gezahlt werden? ... der dt. staat sieht ja die transaktionen in luxemburg & co. nicht.

      gruß,
      danielr
      I go for it!

      Bundesverfassungsgericht entscheided

      Hallo,

      okay alles klar, es geht um diesen Sachverhalt:

      Einsprüche gegen Steuerbescheide ab 1999 sollten Sie trotzdem noch nicht zurückziehen, weil ein weiteres Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Von dem neuen Karlsruher Verfahren (Az.: 2 BvR 204/06) können jene profitieren, deren Bescheide für die Jahre ab 1999 noch nicht bestandskräftig sind.

      und

      Achtung: Prüfen Sie, ob Sie irgendwann seit 1999 Spekulationsgewinne eventuell vergessen haben anzugeben. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt! Denn durch die automatische Kontenabfrage kommen die Finanzämter Schummeleien schneller auf die Schliche. Zumal die Finanzverwaltung in Zukunft deutlich mehr Konten und Depots prüfen will.

      Mal sehen was Az.: 2 BvR 204/06 in endgültiger Form bringt ;)

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)