Angst vor der Spekulationssteuer
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Nun macht der Staat ernst, der desaströsen Lage entsprechend. Man versucht krampfhaft noch den letzten Cent aus den Bürgern heraus zu quetschen.
Die Frage stellt sich aber, ob die Rechnung am Ende auch aufgeht. Wer möchte noch in einem Schnüffel- und Steuerstaat leben? Wer möchte sein Geld in einem solchen Staat anlegen?
Kapital ist scheu wie ein Reh. Man wird genau das Gegenteil von dem erreichen, was man sich ausgedacht hat. Mit den ständigen Reformen (klingt besser, als Steuererhöhung) verspricht man sich die Sanierung des Haushalts, nur mit Steuersenkungen kann man jedoch dieses Ziel erreichen. Vielleicht lernen die es noch, wenn es dann nicht schon zu spät ist. -
STEUERGESETZ 2007: Neue Schnüffelpläne
Manager-Magazin, Berlin (27.07.06) - Schummler aufgepasst! Der Fiskus wird Kapitalanleger künftig stärker unter die Lupe nehmen können. Einem Gesetzentwurf zufolge sollen die Finanzämter direkten Zugriff auf die Jahresbescheinigungen der Banken bekommen - und zwar rückwirkend.
Wer bislang seine Gewinne aus Kapitalgeschäften gegenüber dem Fiskus verschwiegen hat, muss künftig womöglich mit unliebsamen Überraschungen rechnen. Denn die Bundesregierung will es Anlegern in Zukunft unmöglich machen, Gewinne aus Zinsen, Dividenden und Aktiengeschäften vor den Finanzämtern zu verheimlichen.
Dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 zufolge, sollen Finanzämter künftig direkt bei Banken auf die Jahresbescheinigung von Steuerpflichtigen zugreifen können. Dies sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" und der "Kölnischen Rundschau". Die Änderung diene dazu, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Ohnehin legten aber schon jetzt viele die Bescheinigung ihrer Steuererklärung bei, sagte der Sprecher weiter.
Die Jahresbescheinigung informiert den Anleger darüber, welche Zinsen und Dividenden er im vergangenen Jahr erzielt und welche Gewinne er bei Aktiengeschäften gemacht hat. Bislang sollte die Bescheinigung, die die Banken seit 2005 erstellen müssen, nur zur Hilfe für den Steuerpflichtigen bei dessen Steuererklärung dienen. Für das Finanzamt war sie tabu, sie musste weder aufbewahrt noch eingereicht werden.
Für Anleger, die es mit der Angabe der Spekulationsgewinne bislang nicht so genau genommen haben, könnte die Gesetzesänderung auch rückwirkend unangenehm werden. Im Gesetzentwurf heißt es: "Das Prüfungsrecht der Finanzbehörden gilt für alle bislang ausgestellten Jahresbescheinigungen." Das Kabinett will das Jahressteuergesetz 2007 am 9. August beschließen.
An den Plänen für eine Abgeltungssteuer ab Januar 2008 hält Finanzminister Peer Steinbrück nach Albigs Worten weiter fest. Sie soll pauschal auf Dividenden, Spekulationsgewinne und Zinsen fällig werden, zunächst 30 Prozent betragen und später auf 25 Prozent sinken.
(Quelle: manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,428915,00.html) -
Genau so ist es, die Einkünfte, die aus der Immobilienvermietung in Dresultieren, werden in D versteuert, aber das Einkommen, das ist A erwirtschaftet wird, wird auch hier versteuert.
Das D Finanzamt hat noch nie auch nur ansatzweise versucht die in A erwirtschafteten Einkünfte meiner Frau zu besteueren, und das obwohl ein Zweitwohnsitz in D besteht.
Die entscheidende Frage ist die Frage nach dem Mittelpunkt der Lebensiniteressen, dies ist im Artikel 4 Abs. 2 Lit. a des "Abkommens ziwschen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" geregelt.
Wortlaut: (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:
a) Die Person gilt nur dann in dem Staat als ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
Worum es in meinem vorhergehenden Posting geht: Da wurde die Behauptung aufgestellt, dass man als Deutscher IMMER in D steuerpflichtig ist, wenn man irgendeine Unterkunftsmöglichkeit hat, und das ist schlicht und ergreifend falsch. -
Also goso, ganz so einfach ist es nicht! Ohne die Feinheiten des D-Ö DBAs zu kennen, gilt allgemein meist (OECD-MusterDBA), dass der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat, Ausnahme meist Besteuerungsrecht von Immobilien (+I.einkommen), das regelmässig dem Belegenheitsstaat zusteht.
Verschärft betrachtet man bei der ev. Besteuerung von aus D nach Oasen (CH) Übergesiedelten (besonders bei nachlaufenden D-Einkommen) den Wohnsitz: Alleine die Verfügungsgewalt (Schlüssel) über eine Unterkunft (auch Wohnwagen) reicht für die Unterstellung eines dt. besteuerungsrechtes mit 10 j. rückwirkender Besteuerung aus (Freddy).
Wer allerdings vor Übersiedlung nicht Ekstpflichtig war, hat es sicher anschliessend "vergessen". Alle anderen könnten bei Abverkauf des (dt.Mietshause) auf Grund der Notarmeldung an den Fiskus eine Mahnung über 10j Steuern + Zinsen+Zinseszinsen (1% p.M.) über Nacht vom Reichtum in die Pleite getrieben werden.
MFG
Cerberus24Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cerberus24“ ()
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Original von Corte
Ich hab gelesen, dass man so lange Steuerpflichtig in Deutschland ist wie man die Möglichkeit hat sich länger hier aufzuhalten. Das heißt würde man seinen Wohnsitz im Ausland haben und die Eltern hätten ein unbenutztes Gästezimmer sieht die Sache schon schlecht aus. Man müsste also nachweisen, dass man sich in Deutschland nicht lange aufhält.
Welche Steuern und welchen Prozentsatz man zahlen muss weiß ich nicht, würde mich aber mal interessieren.
Welche Steuern man als Trader bezahlt? Einkommenssteuer, der Ertrag heisst offiziell in D "Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften"
BTW: Das mit der Aufenthaltsmöglichkeit ist absoluter Schwachsinn, meine Frau ist Deutsche, besitzt ein paar Wohnungen in D - und da steht immer wiedermal eine Wohnung leer - ihre Eltern haben ein riesengrosses Haus - in dem es 4 freie Gästezimmer gibt - und trotzdem ist sie in A Steuerpflichtig. -
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Ich hab gelesen, dass man so lange Steuerpflichtig in Deutschland ist wie man die Möglichkeit hat sich länger hier aufzuhalten. Das heißt würde man seinen Wohnsitz im Ausland haben und die Eltern hätten ein unbenutztes Gästezimmer sieht die Sache schon schlecht aus. Man müsste also nachweisen, dass man sich in Deutschland nicht lange aufhält.
Welche Steuern und welchen Prozentsatz man zahlen muss weiß ich nicht, würde mich aber mal interessieren. -
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wenn also die besteuerung nach dem geburtsort eingeführt wird, dann bleibt nur noch unterzutauen in einer bananerepublik, und sich mit freunden zusammenzutun, denen man allerdings vertrauen muss, und denen seine kohle mit anzuvertrauen, man selbst ist beratend oder tradend in deren büro angestellt, bekommt die gewinne als gehalt ausbezahlt, sofern diese nicht oder gering besteuert werdenin der bananerepublik wo man seine staatsbürgerschaft dann hat.
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wer weiss ob sich berl + brü noch andere gemeinheiten einfallen lassen, zb. sowas wie in usa (welteinkommen besteuert auch bei us staatsbürgern und usa geborenen die im ausland leben,ausgewandert sind.)
? wird ein usbürger der seine staatsbürgerschaft beendet und im neuen land zb. panama, costa rica deren staatsbürgerschaft annimmt, trotzdem weiter nach us steuerrecht besteuert? -
Aus kaufmännischen Gesichtspunkten müßte heute schon jeder erfolgreiche Trader Deutschland den Rücken gekehrt haben, um in einem Land zu leben, welches Spekulationsgewinne gar nicht besteuert.
Meist sind es aber persönliche Bindungen zu Verwandten und Freunden oder eine hohe Heimatverbundenheit, die die Leute in D verbleiben läßt. Dafür zahlen diese Menschen einen hohen steuerlichen Preis. Wo bei jedem die Schmerzgrenze liegt, muß jeder für sich selbst entscheiden. -
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Original von amazon95
...
Auf einem Auslandskonto würde dieser automatische Steuerabzug mit Sicherheit nicht gemacht werden
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Na, nicht leichtsinnig werden: Lest mal nach, wie Schweizer Banken und Broker mit US- Kontoinhabern umgehen.
Dieselbe Verfahrensweise will Berlin und Brüssel durchsetzen.
MFG
Cerberus24 -
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@ amazon
Der Worst Case wäre aber nicht, die Verluste nicht mehr vortragen zu können, sondern sie nicht mehr den Gewinnen gegenrechnen zu können, um das zu versteuernde Einkommen zu senken.
In diesem Fall würde Dir bei Deinen Gewinntrades die Steuer direkt einbehalten und bei einem Auslandskonto müsstest Du alle Gewinntrades angeben und dann die darauf berechnete Steuer nachzahlen.
In diesem schlimmsten anzunehmenden Fall bleibt nur noch, das Traden an den Nagel zu hängen oder Deutschland zu verlassen. -
@ chatterhand
Doch, es könnte mit einem Auslandskonto getan sein. Der GAU der diskutierten Steuergesetze wäre doch, wenn der Kontoführer (Broker u.dgl.) deinen erzielten Tradinggewinn um die Steuer kürzt - und zwar unmittelbar, nachdem du die Position geschlossen hast -, während der Tradingverlust einfach als Minusbetrag belastet wird - ohne daß das irgendwann ausgeglichen werden kann.
Auf einem Auslandskonto würde dieser automatische Steuerabzug mit Sicherheit nicht gemacht werden; das Problem ist dann nur, daß man als deutscher Staatsbürger auch so ein Auslandskonto führen darf (bei cmc zB darf ich das in England ja eben nicht mehr).
Der auf diesem Konto gemachte Gewinn wäre dann ggf. (bei positivem Saldo am Jahresende) hier zu versteuern; der Verlust wäre dann aber wahrscheinlich nicht mehr vortragbar.
gruß amazon -
@ Roti
So würden es dann vermutlich viele machen, was ich hiermit ausdrücklich ABLEHNE.
Zu einem gewissen Teil züchtet sich jedoch jeder Staat seine Kriminellen durch Gesetze selbst. Das ist häufig in den so genannten Bananenrepubliken zu beobachten.
BRD = Bananenrepublik Deutschland
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