Zum Speichern als PDF kann man einen PDF-Druckertreiber nutzen, der aus jedem Programm mit einer Druck-Funktion als ganz normaler Drucker angesprochen werden kann. Normalerweise sollte man so etwas sowieso haben, um nicht die Original-Office-Dokumente versenden zu müssen, sondern nur die Resultate.
Ein Formzwang ist für steuerliche Zwecke nicht erforderlich.
Ein Formzwang ist für steuerliche Zwecke nicht erforderlich.


Kann ich dir nicht sagen, ich habe es so gemacht, da ich ebenfalls mit einem Minus unterm Strich aus dem Jahr gegangen bin. 