Zum Speichern als PDF kann man einen PDF-Druckertreiber nutzen, der aus jedem Programm mit einer Druck-Funktion als ganz normaler Drucker angesprochen werden kann. Normalerweise sollte man so etwas sowieso haben, um nicht die Original-Office-Dokumente versenden zu müssen, sondern nur die Resultate.
Ein Formzwang ist für steuerliche Zwecke nicht erforderlich.
Ein Formzwang ist für steuerliche Zwecke nicht erforderlich.