Original von Xenia
Original von Cerberus24
Ja, aber von "schlechteren Eltern".
Dazu bräuchten wir jetzt erst mal zuverlässige Zahlen, Daten, Fakten.
Ausserdem steht LU im relativ komfortablen Zugriff der allseits beliebten EU Bürokraten.
1. CH-Broker und Bank-Broker-Construkte unterliegen nicht dem CH " Bankkundengeheimnis". D.h. , wenn die Steufa aus deinem Browser (oder Freundin, Neider,...) Bank und KtoNr. weiss, weiss sie sehr bald den Rest! Ausserdem gilt bei Auslandsbezug die "erweiterte Mitwirkungspflicht", das FA kann dann von Dir eine Bescheinigung der Bank/Broker verlangen, dass Du dort kein Kto unterhältst. Also nicht überall wo Bankgehheimnis draufsteht ist Bankgeheimnis drin.
2. CH hat die Schengenverträge mit wenigen Einschränkungen angenommen. Damit ist zum Beispiel die Vollstreckung durch den dt. Fiskus auf CH-Konten im Wege der direkten Amtshilfe (direkte Weisung von FA an untere CH-Behörde - ohne weitere Prüfung) ab nächstes oder übernächstes Jahr möglich.
3. Wenn in CH (oder EU) der Zusatz "Bank" geführt wird, sollte man zuerst prüfen, ob es sich um eine klassische Bank oder umeine "Fritten-Bank" handelt. Macht Euch mal über Synth-Bk schlau! Denn manchmal ist wo Bank draufsteht nicht Bank drin.
MFG
Cerberus24
P.S. Ich rede nicht Theorie, sondern mit Steufa-Erfahrung und als "beinahe" Behring-Opfer.
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