Das Ganze mit der Haftung über Landesgrenzen hinweg ist sehr komplex. Grundsätzlich gibt es erstmal schon seit alters her länderübergreifende zivilrechtliche Ansprüche, die teils diversen Sonderregelungen unterliegen, teils in einigen Jurisdiktionen sogar vor Ort nach dem Recht des entfernten Landes behandelt werden können. Auch eine Durchsetzbarkeit kann völlig unverhofft kommen, indem z. B. bei einem Auslandsaufenthalt in einem Drittland Maßnahmen ergriffen werden oder für bestimmte Teilbereiche wechselseitige zwischenstaatliche Abkommen geschlossen werden, wo ganz klar der Trend hingeht. Eine vernünftige internationale rechtliche Regelung im Internetbereich gibt es schlichtweg noch nicht und alles wird durch nationale Eitelkeiten und häufig sogar entgegenstehende Jurisdisktionen verkompliziert. Im Extremfall könnte es sogar passieren, daß gesetzliche Pflichthandlungen in einem Land Straftaten im anderen sind. Innerhalb der EU sollte man sich eher auf einen Durchgriff der Jurisdiktion anderer Staaten vorbereiten.
Total nervös werden sollte man auch nicht bei jedem Anwaltsgetöse. Das sind auch nur wichtigtuerische Leute, die in erster Linie Geld verdienen wollen. (Jargon in D: einen Fall "ausgebühren")
Die Offshore-Gesellschaft muß man ja nicht aus den Augen verlieren. Spätestens, wenn doch mal richtig Geld verdient wird, ist die sowieso angesagt.
Nachtrag: In der EU wird sukzessive die länderübergreifende Verfolgung von Straftaten auch durch fremde Verfolgungsbehörden ausgebaut, wodurch z. B. deutsche Staatsbürger entgegen dem ursprünglichen Verfassungstext ausgeliefert werden können.
Total nervös werden sollte man auch nicht bei jedem Anwaltsgetöse. Das sind auch nur wichtigtuerische Leute, die in erster Linie Geld verdienen wollen. (Jargon in D: einen Fall "ausgebühren")
Die Offshore-Gesellschaft muß man ja nicht aus den Augen verlieren. Spätestens, wenn doch mal richtig Geld verdient wird, ist die sowieso angesagt.
Nachtrag: In der EU wird sukzessive die länderübergreifende Verfolgung von Straftaten auch durch fremde Verfolgungsbehörden ausgebaut, wodurch z. B. deutsche Staatsbürger entgegen dem ursprünglichen Verfassungstext ausgeliefert werden können.
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