Geringfügige Beschäftigung in Ö

      goso schrieb:

      Ist hier ähnlich, da geringfügig Beschäftigte die billigsten Arbeitskräfte sind und ein Wechsel in das Beschäftigungsverhältnis " Freier Dienstvertrag" für den Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, wird das nicht gewünscht und im Regelfall auch nicht toleriert.



      :)
      Auskunft aus der Buchhaltung: Keine Ahnung, wir beschäftigen nur Leute, die maximal ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis haben
      Bring nicht die Beschäftigungsverhältnisse durcheinander, geringfügig Beschäftigte sind keine freien Dienstnehmer, da gibt es gerade vom SV Recht her massive Unterschiede.

      Bei geringfügig Beschäftigten zahlt der Dienstgeber nur den Beitrag zur Unfallversicherung, denn ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ergibt keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV oder PV, der Beitrag zur UV ist nur 1,4%.

      Allerdings würde ich dir raten dich bei kompetenten Stellen zu erkundigen, die zuständige Geschäftstelle der Arbeiterkammer wäre eine Möglichkeit.

      goso schrieb:

      Ach ja, freier Dienstnehmer: Da werden vom Dienstgeber die SV Beiträge einbehehalten, das sind im Moment 13,85% des Bruttoentgelts, der Dienstgeber hat aber auch noch 17,45% zu bezahlen, der Rest wird ausbezahlt, unterliegt jedoch der Einkommenssteuerpflicht.
      hm, ist man auch schon als geringfügig Beschäftigter freier Dienstnahmer und muss der Dienstgeber ohnehin die 17,45% vom ersten Euro an abführen, oder erst wenn man über die 333€ Grenze kommt? Letzteres würde dann nämlich vielleicht die 10% Abzug erklären: Lohnverringerung aufgrund des höheren Kostenaufwandes für den Dienstgeber.
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)

      goso schrieb:

      Ach ja, freier Dienstnehmer: Da werden vom Dienstgeber die SV Beiträge einbehehalten, das sind im Moment 13,85% des Bruttoentgelts, der Dienstgeber hat aber auch noch 17,45% zu bezahlen, der Rest wird ausbezahlt, unterliegt jedoch der Einkommenssteuerpflicht.
      @Charlie

      Einkommenssteuer wird tragbar ab 10.000 bzw. 10.900€/Jahr im Moment, und muss man natürlich selbst veranlagen.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Mehrere geringfügige Beschäftigungen
      Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, die in Summe die monatliche Einkommensgrenze von EUR 341,16 für das Jahr 2007 – für das Jahr 2006 waren es EUR 333,16 – übersteigen, ist in der Kranken-| und Pensionsversicherung| pflichtversichert und hat vom gesamten Entgelt Beiträge zu entrichten. Somit entsteht für den geringfügig Beschäftigten oder die geringfügig Beschäftigte voller Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.



      Quelle: help-business.gv.at/Content.Node/88/Seite.880002.html

      Ich werde mal in der Buchhaltung nachfragen, vielleicht weiß man dort mehr dazu.

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      Geringfügige Beschäftigung in Ö

      Hi guys,

      mein Mädchen hat in Kürze mehrere Teilzeitjobs zur Auswahl, jetzt tauchen naturgemäß für diesbezüglich noch unerfahrene Leute diverse Fragen auf, wie z.B:

      1: Wenn sie bei Firma A 320€ verdient (geringfügig), und bei Firma B ebenso, wer führt dann die Sozial- und Versicherungsbeiträge ab??? Würde ja, wenn sie bei Firma A über 340€ kommt, der Arbeitgeber von sich aus machen, ohne zutun des Arbeitnehmers. Nehme an dass muss sie dann von sich aus erledigen?

      2: Firma A meint, wenn man mehr als geringfügig arbeiten möchte, soll man sich melden, dann ist man freier Dienstnehmer und es werden 10% vom Lohn einbehalten. Das erscheint mir doch sehr wenig, machen die Beiträge nicht mehr als 16% aus??? Hab jetzt die Vermutung, dass die 10% zusätzlich als "Bearbeitungsgebühr" einbehalten wollen, das macht mich im Moment noch sehr stutzig bzw. mal klären lassen.

      3: Bevor man jetzt A: mit beiden Firmen kombiniert über die Geringfügigkeitsgrenze kommt und selber Beiträge einzahlen muss, oder B: bei beiden Firmen jeweils über diese Grenze kommt und BEIDE selbständig die Beiträge abziehen vom Lohn, ist dann nicht am Ende die beste Lösung, nur bei einer einzigen Firma so viel wie möglich zu arbeiten? Obwohl die Abzüge bei je 16% ja gleich bleiben müssten eigentlich...verwirrt bin :P
      Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
      (Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.)