Wenn man KEIN Einkommen hat, bzw, keine Steuern zahlt, dann kann man sich doch die Abgeltungssteuer, falls von der Bank/Broker abgeführt vom Finazamt doch wieder zurück holen.
Das ganze kann man auch mit einer sogenannten " Nichtveranlagunsbescheinigung" vom FZ gleich umgehen.
Wenigstens habe ich das so verstanden.
Aber, aber die deutschen Finanzbeamten finden sicherlich wieder einen Trick damit das nicht so ist
Harley
PS: gilt für D
Das ganze kann man auch mit einer sogenannten " Nichtveranlagunsbescheinigung" vom FZ gleich umgehen.
Wenigstens habe ich das so verstanden.
Aber, aber die deutschen Finanzbeamten finden sicherlich wieder einen Trick damit das nicht so ist

Harley
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Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
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